Protocol of the Session on November 24, 2005

[Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Alles in allem glauben wir, dass wir mit dem hier vorgelegten Universitätsmedizingesetz eine gute Entscheidung treffen können, die Charité auf ihrem Weg zu begleiten. Die Unterstützung der Linkspartei.PDS-Fraktion – und ich gehe davon aus auch der SPD-Fraktion – wird sie dabei haben. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD]

Danke schön, Herr Kollege Liebich! – Das Wort für die FDP hat nun der Kollege Schmidt. – Bitte schön, Herr Schmidt!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Wie gesagt, hat sich gestern der Wissenschaftsausschuss mit dem Unimed-Gesetz beschäftigt. Man muss sich bei dem Thema erinnern, wie das Gesetz entstanden ist. – Herr Flierl hatte anfangs des Jahres einen eigenen Entwurf vorgelegt, den nicht einmal die Koalition bereit war, als eigenen zu übernehmen. Sie hat es abgelehnt. Dann haben sich in Heimarbeit anscheinend, das kann man der Qualität des Gesetzes entnehmen, ein paar Kollegen aus der Koalition zusammengesetzt und an dem Gesetz, das uns jetzt zur Abstimmung vorliegt, herumgebastelt.

Die Anhörung im Ausschuss hat deutlich gezeigt, was für einen schlechten Entwurf uns SPD und Linkspartei.PDS vorgelegt haben. Aus der Charité kamen ganz viele Verbesserungsvorschläge. Auch an der Stellungnahme des Senats wurde deutlich, dass es sehr viel an dem Gesetzentwurf zu verändern gibt. Das zeigt wiederum, dass das wirklich nicht der große Wurf war, nicht das Gelbe vom Ei.

Ganz merkwürdig fand ich – das habe ich im Abgeordnetenhaus auch noch nicht erlebt – das Verfahren, wie gestern in der Ausschussberatung mit den Universitäten umgegangen wurde. Da hatte die Koalition den Präsidenten von Humboldt-Universität und Freier Universität noch einmal die Möglichkeit gegeben zu plädieren, weshalb sie im Aufsichtsrat verbleiben sollten. Dann wurde die Sitzung für 15 Minuten unterbrochen, und in dieser Zeit hat die Koalition anscheinend entschieden und eine Entscheidung übers Knie gebrochen, die Universitätspräsidenten aus dem Aufsichtsrat zu entfernen. Das ist kein Umgang mit den Universitäten. Einen solchen sind wir zwar von Senator Flierl gewohnt, hatten davon in der Vergangenheit reichlich Beispiele, aber von den Fraktionen hier im Haus habe ich einen solchen Vorgang noch nicht erlebt. Ich kann mich natürlich täuschen, aber das würde heißen, dass ihre Entscheidung schon festgestanden hat, die Universitätspräsidenten aus dem Gremium zu entfernen, und deren Anhörung im Ausschuss nur eine reine Showveranstaltung war. So sollte man mit den Universitäten und den Universitätspräsidenten nicht umgehen!

Aber schlimmer als die reine Formalie, wie diese Entscheidung getroffen wurde, ist die Entwicklung, die dadurch für die Charité eingeleitet wird. Schon das Expertengutachten hat einen schwieriges Ergebnis produziert, indem es empfohlen hat, Charité und UKBF zusammenzufassen, und damit einen Weg vorgegeben, der klar in

Richtung medizinische Hochschule läuft. Zwar hat man gesagt, wir wollen die Anbindung an die Universitäten – das finden wir auch richtig, dass sie erhalten wird –, aber durch die Abkoppelung der Präsidenten aus dem Aufsichtsrat gehen Sie genau in die Richtung, die wir alle nicht wollen. Das hat weit reichende Folgen, finanziell und wissenschaftlich.

[Beifall bei der FDP]

Dann hat mich enttäuscht, welche Begründung für die Entscheidung der Staatssekretär für den Senat gegeben hat. Da heißt es – Herr Zimmer hat es auch schon angesprochen –, dass wer nicht hafte, auch nicht im Aufsichtsrat der Charité sitzen dürfe. Dann haben Sie aber ein Argumentationsproblem mit dem Gesetzentwurf, denn was ist mit den Vertretern der Mitarbeiter im Aufsichtsrat? – Diese haften auch nicht. Das müssten Sie mir erklären. Es war nicht so – danach hatte ich gestern explizit gefragt –, dass die Universitätspräsidenten gefordert hätten, Berlin solle die Gewährträgerhaftung übernehmen und dennoch im Aufsichtsrat verbleiben wollten, sondern sie haben vielmehr kritisiert, dass sie zu wenig Gestaltungsspielraum hätten, um die Haftung guten Gewissens übernehmen zu können.

[Abg. Dr. Flemming (SPD) meldet sich zu Wort.]

Ich lasse gerne eine Zwischenfrage von Herrn Flemming zu.

Herr Flemming! Möchten Sie eine Zwischenfrage stellen, dann haben Sie gleich das Wort! – Bitte schön, Herr Dr. Flemming!

Herr Schmidt! Stimmen Sie mir zu, dass der Wissenschaftsrat bei dem Vorschlagsgesetz vehement empfohlen hat – und zwar nicht nur ein Mal, schriftlich und mündlich –, dass es ungünstig wäre, dass die Präsidenten im Aufsichtsrat vertreten wären? – Es ist also keine Idee der Koalition oder des Senats, sondern des Wissenschaftsrats, den Sie sonst immer zitieren, gewesen. Wir haben die Präsidenten damals wegen der Gewährträgerschaft aufgenommen und fanden es auch richtig. Unterdessen hat sich herausgestellt, dass ein paar Erfahrungen da sind, dem Wissenschaftsrat zu folgen.

Bitte schön, Herr Schmidt! Fahren Sie fort!

Da kann ich Ihnen zwar Recht geben, aber wir haben uns damals aus guten Gründen dafür entschieden, die Universitätspräsidenten in den Aufsichtsrat aufzunehmen. An den Voraussetzungen hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Ihre Argumentation, dass dort blockiert würde, kann ich nicht nachvollziehen, weil ich dafür keine Beispiele und keine Anhaltspunkte habe. Vielmehr ist es so, dass Ihnen die Präsidenten dort zu unbequem sind, dass Sie sich dort Vertreter wünschen, die den verlängerten Arm des Senats darstellen. Da muss ich sagen: Davon hatten wir genügend schlechte Beispiele in der Vergangenheit, dass wir – die FDP-Fraktion – das in

Zukunft nicht weiter wollen. Deshalb sagen wir: Die Präsidenten müssen im Aufsichtsrat bleiben!

[Beifall bei der FDP]

Ein weiteres Problem an Ihrer Gesetzeskonstruktion sind die ineffizienten Strukturen, die Sie schaffen. Das hat die Anhörung gezeigt: Verantwortlichkeiten sind unklar geregelt, es gibt Gremien statt persönlichen Verantwortlichkeiten. Da läuft man Gefahr, dass sich die Leute in den Gremien anschauen, alle mit den Fingern auf den anderen zeigen und man bei den Entscheidungen, die getroffen werden müssen, nicht vorankommt. Und das sind einige. Es ist fraglich, wie mit diesem Gesetz die Kürzungen, die Sie der Charité auferlegt haben, bewältigt werden sollen, wie man mit der Umstellung auf DRGs vorankommt. Das alles bringt nach unserer Ansicht die Charité nicht auf einen guten Weg. Sie konservieren mit den Detailregelungen im Gesetz lediglich die jetzigen Strukturen und geben keinerlei Möglichkeiten, auf künftige Entwicklungen zu reagieren, so dass die Charité selbst eine Chance hat, ihre Strukturen umzustellen, wenn es denn notwendig wird.

Wir meinen, die Charité braucht mehr Freiraum und nicht dieses starre Korsett, das Sie ihr verpassen. Ich kann zum Schluss nur noch an Sie appellieren: Wenn Sie ein Interesse haben, die Charité fit für die Zukunft zu machen, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, den wir heute hier noch einmal zur Abstimmung stellen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Schmidt!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass wir zur Abstimmung schreiten können. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU ab. Wer diesem Antrag Drucksache 14/4193-1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Die Gegenstimmen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei.PDS. Letzteres war die Mehrheit, dann ist der Antrag abgelehnt. Enthaltung der FDP.

Dann komme ich zum Änderungsantrag der Grünen Drucksache 15/4193-2. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Dann lasse ich über den Änderungsantrag der FDP Drucksache 15/4193-3 abstimmen. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Die Gegenprobe! – Das sind SPD, Grüne und PDS. Die CDU-Fraktion enthält sich der Stimme. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsparteien die Annahme der Ge

setzesvorlage Drucksache 15/4193 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 15/4487. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Linkspartei.PDS. Die Gegenprobe! – Das sind die drei anderen Fraktionen. Enthaltungen sehe ich nicht. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag angenommen.

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 8 B:

Dringliche II. Lesung

Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages

Beschlussempfehlung StadtUm Drs 15/4488 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/4407

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragraphen zu verbinden, wozu ich auch keinen Widerspruch höre.

Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 2 aus Drucksache 15/4407. Eine Beratung wird ersichtlich nicht gewünscht. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen Grüne und FDP die Annahme der Gesetzesvorlage. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und Linkspartei. Die Gegenprobe! – Das sind FDP und Grüne. Enthaltungen sehe ich nicht. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 8 C:

Dringliche II. Lesung

Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/4489 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/4386

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragraphen zu verbinden, wozu ich keinen Widerspruch höre.

Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragraphen 1 und 2 Drucksache 15/4386. Eine Beratung wird nicht gewünscht, so dass wir gleich zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss empfiehlt gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 15/4489 einstimmig bei Enthaltung von CDU und Grünen die Annahme der Gesetzesvorlage Drucksache 15/4386. Wer so beschließen möchte,

den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP, SPD und die Linkspartei. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Enthaltungen von CDU und Grünen. Dann ist das so beschlossen.

Die lfd. Nrn. 9 und 10 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Die lfd. Nr. 11 haben wir als Priorität der Grünen unter lfd. Nr. 4 d aufgerufen.

Lfd. Nr. 12:

Wahl

Vertrauensleute und Vertreter für den bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu bestellenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter

Wahlvorlage Drs 15/4410