Ich bitte um die Überweisung beider Anträge in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport, da wir vor allem nach der Analyse des Modellversuchs eigenverantwortliche Schule – MES – über die Umstrukturierung eingehend diskutieren wollen. – Ich danke Ihnen!
Danke schön, Frau Kollegin Dr. Tesch! – Nun erhält Frau Kollegin SchultzeBerndt für die Fraktion der CDU das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen fordern, die Schulleitungen auch in der Praxis zu stärken und die Fortbildungsbudgets in die Schulen zu geben. Einen Konsens gibt es hier im Haus: Mit dem neuen Schulgesetz haben sich die Aufgaben der Schulleitungen deutlich erweitert. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Schulverwaltung gezwungen, konzeptionell und umfassend Rechenschaft über Aufgaben und Voraussetzungen abzulegen, um den Aufgaben gerecht zu werden. Wir unterstützen dieses Anliegen.
Dennoch dauert uns all das zu lange, denn wir wollen, dass den Schulen so schnell wie möglich geholfen wird, ihre Qualität zu entwickeln. Deshalb haben wir bereits im vergangenen Jahr mit zwei Anträgen zu essentiellen Punkten deutlich gemacht, dass Handlungsbedarf besteht. Erstens geht es um die Qualifizierung: Die Schulleitungen sind künftig in einer Managementfunktion. Sie haben Aufgaben der Personalführung. Der Schulleiter ist der Dienstvorgesetzte. Die Schulorganisation muss geleistet werden, und darüber hinaus muss er finanzielle Verantwortung tragen. Das setzt eine entsprechende Ausbildung voraus. Der Antrag der CDU dazu lautete, einen Qualifizierungsstudiengang für angehende Schulleiterinnen und Schulleiter einzurichten. Wir haben diesen Antrag bereits im Januar 2004 eingebracht. Im Juni wurde er verabschiedet, und im Dezember wurde immerhin ein Zwischenbericht vorgelegt. Einen Abschlussbericht hat die Senatsverwaltung bis heute nicht fertig bekommen.
Immerhin gab es für die Schulleiter mit ein paar Stunden eine Einweisung in das neue Schulgesetz durch den Herrn Senator. Es gibt einen Weiterbildungsstudiengang, der in Potsdam entwickelt wird, der aber mit Semesterkosten von 1 000 € sicher nicht den Riesenzulauf haben wird. Darüber hinaus gibt es die Fortbildungen der Verbände, die zielorientiert arbeiten und ein Beispiel für gelungene Eigenverantwortung sind.
Der zweite Bereich ist die Arbeitsbelastung der Schulleitungen. Wie sieht die Arbeitsbelastung vor Ort überhaupt aus? – Ich frage mich, ob die Senatsverwaltung jemals einen Aufgabenkatalog erstellt hat, um einen Überblick zu erhalten. Da ist die Personaleinstellung zu verantworten, da muss die Personalführung verantwortlich geleistet werden. Es sind Beurteilungen zu schreiben, Personalgespräche zu führen, Beschaffungen für Schulmaterialien sind zu verantworten. Die Schulentwicklung sollte dem Schulleiter ganz besonders wichtig sein. Daneben gibt es diverse pädagogische Aufgaben wie Unterrichtsverpflichtungen, Fachkonferenzen. Pädagogische Fragestellungen müssen beantwortet werden. Derzeit ist beispielsweise die Integration der Horte zu leisten, für die man mehr Personal bekommen hat, aber niemanden mehr, der es verwaltet. Und man hat inzwischen als Schulleiter auch Hausmeisteraufgaben, denn nach Feierabend, nach 22 Uhr, schließt kein Hausmeister mehr die Räume zu. Es gibt keine weitere Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung, die nennenswert wäre. Die Arbeitsbelastung der Schulleiter wird nicht berücksichtigt. Sie haben immerhin die Unterstützung einer Sekretärin, die ganze 30 Stunden in der Schule arbeitet. Die Schulgröße bleibt bei dem Stundenkontingent, das den Schulen zugeordnet wird, völlig unbeachtet. Die achtzügige Gesamtschule wird genauso behandelt wie ein vierzügiges Gymnasium. Allein bei der Erstellung der Vertretungspläne können Sie sich vielleicht vorstellen, dass bei einem viel größeren Personalkörper ganz andere Bedarfe entstehen.
Wir brauchen eine Entlastung der Schulleitung bei den administrativen Aufgaben. Aus diesem Grund haben wir im Sommer vergangenen Jahres einen Antrag gestellt, Sekretariats- und Verwaltungspersonal für die Schule vorzusehen. Dabei sind wir im Augenblick im Ausschuss leider noch nicht weitergekommen.
Ich möchte keine Lobbypolitik machen. Ich mache mir Sorgen um die Qualität unserer schulischen Bildung. Der Schulleiter, der Ausschreibungen für Schulmaterial anfertigt, der personelle Fragen klärt, der überlastete Kollegen motiviert, abends Hausmeisteraufgaben übernimmt, Beurteilungen schreibt, schulorganisatorische Fragen klärt, hat wenig Zeit für einen guten Unterricht und noch viel weniger Zeit für die pädagogische Entwicklung der Schule. Und das ist das, was die Qualität in erster Linie ausmacht.
Wir fordern deshalb, eine ehrliche Bilanz über die Anforderungen, die in der Schule gestellt werden, zu ziehen und entsprechende Ausstattungen vorzunehmen. Mit un
seren konkreten Forderungen geht es nicht voran. Das ist schlecht, vor allem deshalb, weil die Qualität auf der Strecke bleibt. Wir unterstützen die Anträge der Grünen, damit es in der wichtigen Frage überhaupt weitergeht.
Wir fordern, dass die Schulleiter unterstützt werden, damit sie ihre Aufgabe der pädagogischen Führung der Schule, aber auch des Schulmanagements optimal erledigen können. Die Schule soll sich ohne Reibungsverluste auf ihr Ziel konzentrieren, unseren Kindern optimale Bildungschancen zu eröffnen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Kollegin Schultze-Berndt! – Es folgt die Linkspartei.PDS, Frau Kollegin Schaub. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von der Ausgestaltung, der Ausprägung, der Eigenverantwortung der Schulen hängt die Qualität der Bildung und der Lernerfolg der Schüler entscheidend ab. Das sehen wir ebenso wie die antragstellenden Grünen. Ich glaube, da haben wir sogar Übereinstimmung in allen Fraktionen.
Liest man die Anträge der Grünen, so frage ich mich aber doch, ob das, was vermutlich gewollt ist, auch so im Antrag steht oder ob hier in mancher Position eher offene Türen eingerannt werden. Es werden Themenfelder aufgegriffen – das will ich ausdrücklich unterstreichen –, die unstrittig auf der Tagesordnung in der Umsetzung des neuen Schulgesetzes stehen. Fraglich ist mir allerdings, ob sie durch immer neue Regelungen gelöst werden können oder ob nicht vielmehr den Schulen auch einmal Luft und Raum gegeben werden muss, Eigenverantwortung zu entwickeln und zu leben,
Auf den ersten Blick sind es durchaus einleuchtende Anträge, von denen hier die Rede ist. Die deutlich gestärkte Eigenverantwortung der Schulen ist eine wesentliche Neuerung im neuen Schulgesetz. Damit erweitern und vor allem verändern sich – das ist ganz klar – die Aufgaben und die Verantwortung der Schulleiter und Schulleiterinnen und der Schulleitungen. Dafür benötigen sie auch Zeit. Da herrscht glaube ich auch Übereinstimmung, dass die für Schulleiterinnen und Schulleiter – darauf will ich es beschränken – sehr knapp bemessen ist. Ebenso erscheint uns ein von den Schulen selbst zu verwaltendes Budget logisch.
Auf den zweiten Blick werfen die Anträge Fragen auf und offenbaren Widersprüchlichkeiten. Geht es Ihnen nur um die zeitlichen Ressourcen der Schulleiterinnen und Schulleiter, die zur Verfügung gestellt werden sollen? Oder geht es um solche für die Schulleitung insgesamt zur
Ich frage auch: Muss die künftige Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule wirklich neu definiert werden? – Das steht so im Antrag. Oder ist das nicht gerade mit dem neuen Schulgesetz geschehen? – Übrigens mit einem ziemlich langen Text. – Wenn ja, wenn sie neu definiert werden müsste, Herr Kollege Mutlu, was wäre denn dann aus Sicht der Grünen über das, was im Schulgesetz steht, hinaus neu oder anders zu beschreiben? Oder wie soll ich das verstehen, wenn Sie schreiben, dass die Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter gemäß Schulgesetz neu definiert werden soll?
Das Modellvorhaben eigenverantwortliche Schule ist sehr oft erwähnt worden. Da gibt es ein übrigens sehr interessantes Heft, eine Broschüre, zu diesem Modellvorhaben. Darin finden sich Erfahrungsberichte von Schulen, in denen Teamarbeit als Arbeitsweise eine große Rolle spielt. Das gilt auch für einzelne Fachgruppen, für das Kollegium, die Schulleitung und für die Fortbildung im Team.
Auf den dritten Blick in die Anträge geschaut, zeigt sich, da werden dann doch eher dünne Bretter gebohrt. Gemeint sind damit die Forderungen 1 bis 4 im Antrag zu den Schulleitungen.
welche zeitlichen Ressourcen Schulleiterinnen und Schulleiter benötigen. – Hat es nicht eher Sinn, das vielleicht mit Schulleiterinnen und Schulleitern und denen, die jetzt im Modellvorhaben arbeiten, zu beraten? – Auch auf der Grundlage der großen Erfahrungen, die mit der unerhörten Belastung, den Schulanfang des Jahres 2005/06 zu sichern, gesammelt wurde, hat das durchaus Sinn. Dabei haben Schulleiterinnen und Schulleiter Großes geleistet.
Dann muss beraten werden, welche Aufgaben wirklich in die Schule gehören. Da fällt mir der spätere Antrag der Fraktion der CDU ein: noch ein Bericht, von dem ein Gutteil von der Schule zu liefern ist. Gibt es bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssen? – Da fallen uns noch weitere ein. Das Ganze ist aber nicht nur eine Zeitfrage, sondern mehr eine Frage, was der Organismus Schule überhaupt benötigt. Das müsste zu diskutieren sein. In diesem Sinn greift das zu kurz.
Bretter oder Punkte 2 und 3 betreffen die Anrechungs- und Ermäßigungsstunden für Schulleiterinnen und Schulleiter. Da gibt es inzwischen längst Übereinstimmung, dass das einer grundsätzlich anderen Lösung bedarf. Einen konkreten Vorschlag vermisse ich. Ob man das so herum oder so herum rechnet, ist für die Haushälter, nicht aber für die Schulleiterinnen und Schulleiter wichtig. Für die ist die tatsächliche Belastung wichtig.
Wir denken, dass die vierte Forderung, einen Stellenpool für Schulleitungen zu schaffen, um die Aufgaben insgesamt neu zu untersuchen, genauer betrachtet werden muss. Wir wollen den Blick auf Schule als Ganzes richten, das will ich hervorheben. Das umfasst auch Überlegungen, wie Fortbildung künftig gemeistert werden kann. Zu fordern, beim LISUM weiter abzubauen, kann die Lösung nicht sein. Da muss überlegt werden, wie regionale Fortbildung mit Fortbildung an der Schule kombiniert werden kann. Zum Teil ist das wirklich mitzutragen.
Ja! – Lassen Sie uns bei der Beratung im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport von der Beschreibung, die der Antrag liefert, hinkommen zu einer Beratung, wie die Situation tatsächlich verändert werden kann, denn sie benötigt Veränderungen. In diesem Sinn sind wir an Ihrer Seite.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich fand diese zwei Initiativen ganz schön. Durchaus wohlwollend hatte ich zunächst den Eindruck: Da reiht sich einer ein, und wir bekommen Verbündete bei dem Thema „eigenverantwortliche Schule“.
Aber dann habe ich genauer hingeguckt: Im ersten Antrag wird der Senat aufgefordert, ein Konzept vorzulegen. Da kann ich nur sagen: Noch’n Gedicht! Wir brauchen kein Gedicht mehr, wir brauchen auch kein Konzept mehr. Wir müssen endlich das umsetzen, was es an Ideen und Konzepten in dieser Stadt und in unserem Land gibt und was andere Länder in diesem Bereich „eigenverantwortliche Schule“ bereits getan haben.
Da brauchen wir auch gar nicht so weit zu gucken. Es gibt in Berlin den vorhin schon zitierten Modellversuch „Eigenverantwortliche Schule“. Aber dieser läuft 2007 aus, und was danach passiert, ist ungewiss. Daraus sollten wir ein bisschen mehr machen. Lieber Kollege Mutlu! Hier wird ein Konzept eingefordert. Das finde ich zu wenig, da müssten Sie schon ein bisschen weiter sein.
Wo wollen Sie hin? Wo wollen die Grünen hin? Wo bleibt der Mut? Ich habe den Eindruck, hier werden ganz essentielle Dinge ausgespart. Das finde ich ärgerlich. Sie sparen z. B. die Fragen der Personalverwaltung aus
und lassen Stellen, Sachmittelbudgets, Unterrichtsorganisation und -gestaltung außen vor. Sie erwähnen sie noch nicht einmal. Was Sie hier machen, ist sehr punktuell und zu zaghaft.
Der erste Antrag befasst sich mit dem Stundenkontingent für Schulleiter – ein wichtiger Punkt, denn es ist den Schulleitern tatsächlich kaum möglich, die wachsenden Aufgaben, die an sie herangetragen werden, professionell zu managen. Dieses Wort benutze ich ganz bewusst. Auch wir sind der Auffassung, dass sich eine moderne Schulleitung primär mit der Leitung und Organisation von Schulen befassen und nicht zusätzlich mit Unterrichtsverpflichtungen belastet werden sollte. Das ist ein Modell von gestern und hat mit einer modernen, professionellen Schulleitung nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Wenn wir heute die Position der Schulleitung stärken wollen, müssen wir uns zunächst einmal einige Fragen stellen und sie auch ehrlich beantworten: Welche Aufgaben muss die eigenverantwortliche Schule bzw. die Schulleitung erledigen? – Das geht über die bisherigen Aufgaben weit hinaus. Sie treffen Entscheidungen über die Organisation der Schule, über das Budget und das Personal. Damit meine ich nicht nur die Einstellungen, sondern auch Personalführung. Diese Aufgabenkritik müssen wir durchführen, und ist sie erfolgt, so müssen wir die Frage beantworten: Hat es eher Sinn, die jetzigen Verantwortlichen mit dem notwendigen Know-how auszustatten, oder sollte man vielleicht nach dem Vorbild der Waldorfschulen eine geschäftsführende und eine pädagogische Leitung installieren? – Egal, für welches Modell wir uns jetzt entscheiden, es muss klar sein: Wer trägt die Verantwortung? Diese Frage trauen wir uns nicht zu stellen. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Wer trägt die Verantwortung für den Erfolg oder Misserfolg der Schule? Wer hat den Hut auf? Ist es der Schulleiter, oder ist es die Schulkonferenz? – Ich sage Ihnen ganz klar: Es kann nur die Schulleitung sein. Anders geht es nicht.
Weiterhin muss klar sein, dass die Schulleitung dann auch mit den notwendigen Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet werden muss, um diese Aufgaben zu erfüllen. D. h., eine Schulleitung, die Verantwortung übernehmen soll, muss Dienstherreneigenschaften haben, wie das im Beamtendeutsch heißt. Das hätte weitreichende Folgen, z. B. für die Berliner Personalräte. Die brauchten wir dann nämlich nicht mehr. Ich sage ganz deutlich, auch wenn ich dafür keinen Beifall bekomme: Da traut sich keiner ’ran!
Vielen Dank, meine Herren! – Alle wissen, der Zoff mit der GEW wäre vorprogrammiert, und das will keiner von Ihnen. Sie kneifen, denn Sie wissen genau: Der Ärger kommt. Natürlich hätte das auch weitreichende Folgen für die Organisation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Und jetzt bin ich bei Ihrem zweiten Antrag: Sie wollen den Schulen zwecks Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften ein Budget zur Verfügung stellen. Das halte ich eigentlich für einen guten Gedanken. Zur Gegenfinanzierung wird das LISUM herangezogen, und
zierung wird das LISUM herangezogen, und es ist richtig, dass wir einmal generell darüber diskutieren, welche Aufgaben das LISUM eigentlich hat. Aber auch hier meine Kritik: Wieso nur das Budget für Fort- und Weiterbildung, wieso kein Globalbudget? Das wäre eine wirkliche Eigenständigkeit. Aber auch hier gibt es nur sehr zögerliche Schritte Ihrerseits.