Abschließend ist Folgendes festzuhalten: Die gesundheitlichen Gefahren für die Berliner Bevölkerung sind äußerst gering. Sie bestehen nicht nur nach meiner Einschätzung nicht. Man kann alle Geflügelprodukte weiter verzehren – ob das Eier sind, ob das Geflügelfleisch ist. Bei allem, was über 70°C gegart ist, wurde der Virus sowieso vernichtet. Ich bin davon überzeugt, dass Berlin für den Fall der Tierseuche, aber auch für weitere bedrohliche Entwicklungen sehr gut aufgestellt ist.
Herr Lehmann! Nicht ich habe Glück gehabt, dass noch nichts passiert ist. Ich glaube, wir alle haben großes Glück, wenn wir vor einer solchen Pandemie bewahrt bleiben, und wir sind alle gut beraten, wenn wir das, was wir an der Stelle, wo wir Verantwortung tragen, dazu beitragen können, auch tatsächlich tun. – Danke schön!
Zum Antrag der Fraktion der FDP haben die Antragsteller die sofortige Abstimmung gewünscht. Wer also dem Antrag auf Drucksache 15/4327 – Vogelgrippe nicht dramatisieren! Information und Prävention müssen jetzt Priorität haben – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
[Dr. Lindner (FDP): Halt! – Frau Jantzen (Grüne): Stopp! – Frau Dr. Schulze (Linkspartei.PDS): Wir wollten nicht gleich abstimmen! – Weitere Zurufe]
Aha! Hier gibt es offenbar eine Differenz zwischen dem „Drehbuch“ und den Wünschen der FDP-Fraktion.
Dann müssen wir zuerst über die Überweisung in den Ausschuss abstimmen. Wer für diese Überweisung in den Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
In den Ausschuss für Gesundheit! – Das sind sämtliche Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz überwiesen.
Zum dringlichen Antrag der Fraktion der Grünen – Drucksache 15/4351 – wird die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz empfohlen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.
Alle Begabungen fördern – eigenverantwortliche Schule I – Schulleitungen auch in der Praxis stärken!
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat Herr Kollege Mutlu. – Bitte schön!
macht, dass die weitgehende Selbstständigkeit der Einzelschulen für die Qualität der Bildung und den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von entscheidender Bedeutung ist. Hingegen ist der Einfluss deutscher Schulen auf Einstellung und Entlassung von Lehrkräften, Festsetzung des Schuldbudgets, Lehrinhalte sowie Fort- und Weitbildung der Lehrkräfte besonders gering. Dabei ist der Ausbau der Selbstständigkeit von Schulen ein wesentliches Element im Prozess der Umsteuerung in unserem Bildungswesen. Den Schulen klare Ziele setzen und den Weg zu diesen Zielen weitestgehend frei machen, aber die Ergebnisse überprüfen und anhand der Ergebnisse notwendige Hilfen und Unterstützung zur Verfügung stellen, das muss am Ende dieses Prozesses stehen.
Wir wollen die Schulen in die Lage versetzen, alle Begabungen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Darauf baut auch unsere aktuelle Bildungskampagne: „Ich will´s wissen!“ auf. Individuelle Förderung ist dabei der Leitgedanke. Wir sind der Meinung, dass jeder Schüler und jede Schülerin die Chance bekommen soll, seine bzw. ihre Fähigkeiten und Talente optimal zu entwickeln. Bis dahin haben wir jedoch einen weiten Weg vor uns. Das neue Berliner Schulgesetz sieht zwar im Wortlaut mehr Eigenständigkeit für die einzelne Schule vor, in der Praxis fehlen dafür aber vielfach die notwendigen Rahmenbedingungen.
In zwei Bereichen ist das besonders augenfällig. Das betrifft zum einen die Rolle der Schulleitungen und zum anderen die Möglichkeit der Schulen, die Planung und Durchführung schulbezogener Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gezielt und eigenständig zu betreiben.
Punkt 1 – Schulleitungen: Mehr Selbstständigkeit für Schulen bedeutet zwangsläufig eine Zunahme der Organisations- und Managementaufgaben für die einzelne Schule. Themen wie Personalauswahl, Personalentwicklung und -führung, Schulentwicklung und Qualitätsmanagement, Kooperation mit Externen oder Ganztagsschule sind Beispiele für die gestiegenen Anforderungen an das schulische Management. Für diese erweiterten Kompetenzen fehlen den Schulleitungen aber die zeitlichen Ressourcen. Dabei kann es nicht darum gehen, einfach im Rahmen des bisherigen Modells von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden noch ein paar zusätzliche Anrechnungsstunden für Schulleitungen zu verteilen. Schulleiter werden künftig vor allem Manager ihrer Schule sein und sollten als solche eingestellt werden und dementsprechend nur einer äußerst geringen Unterrichtsverpflichtung unterliegen. Die bisherige Stellung des Schulleiters als Lehrer mit zusätzlichen Aufgaben wird der Bedeutung der Schulleitung in der Schule der Zukunft unserer Meinung nach nicht gerecht.
Punkt 2 – Fort- und Weiterbildung: Wenn Schulen tatsächlich eigene Profile entwickeln und die Qualität ihrer Arbeit nachhaltig verbessern sollen, bedarf es hierzu der entsprechenden Personalentwicklung durch gezielte Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Schulen müssen die
Möglichkeit haben, ein eigenes Fortbildungskonzept zu erstellen, das Teil des Schulprogramms ist. Sie müssen entsprechend ihrem spezifischen Bedarf Fortbildung, Beratung und Unterstützung durch interne Maßnahmen oder externe Expertinnen und Experten planen und umsetzen können. Dafür braucht die autonome Schule auch entsprechende Ressourcen in Form von Geld. Die bisherige relativ ungesteuerte Praxis der individuellen Fortbildung, die Fortbildungsmaßnahmen weitgehend in das Belieben der einzelnen Lehrkräfte stellt, ist ineffektiv und mit den Anforderungen an eine moderne Schule nicht zu vereinbaren. Ich meine, wo Eigenverantwortung draufsteht, muss Eigenverantwortung drin sein. Es darf keine Mogelpackung, nämlich eine Mangelverwaltung, geben.
Die notwendige drastische Verbesserung im Bildungssystem ist nicht zum Nulltarif zu haben. Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die kommenden Generationen und damit in unser aller Zukunft. Daher hat Bildung für uns Grüne auch bei der langfristigen Finanzplanung Priorität. Bessere Bildung und eine auskömmliche Ausstattung des Bildungsetats sind erreichbar, wenn der Senat die bei der Fortsetzung des Konsolidierungsprogramms mittelfristig zu erwartenden jährlichen Einnahmeverbesserungen zu einem festgelegten Anteil verbindlich für die qualitative und strukturelle Verbesserung der Bildungslandschaft verwendet. Wird von den erwarteten Einnahmezuwächsen jeder fünfte Euro für Bildung festgeschrieben, lässt sich selbst bei vorsichtiger Prognose ein Betrag von ca. 200 Millionen € für eine bessere Bildung, eine bessere Pädagogik in Berlin freisetzen. Ich bin der Meinung, soviel sollte uns die Zukunft unserer Kinder und damit die Zukunft unserer Gesellschaft wert sein. Ich bitte deshalb um die Zustimmung zu unserem Antrag im Ausschuss und im Plenum.
Danke schön, Herr Kollege Mutlu! – Es folgt die SPD-Fraktion. Das Wort hat die Kollegin Dr. Tesch. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im ersten Antrag fordern die Grünen die Neudefinition der Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter. Obwohl Sie, Herr Mutlu, die Entstehung des Gesetzes mitverfolgt und bei seiner stundenlangen Abstimmung im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport zahlreiche Änderungsanträge eingebracht und zum Schluss doch dagegen gestimmt haben, muss ich konstatieren, dass Sie das Gesetz nicht richtig gelesen haben, zumindest nicht den § 69. Dort steht nämlich in Absatz 6, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter die Aufgaben eines Dienstvorgesetzten wahrnehmen. Ich kann mich noch genau an die hitzige Diskussion über diesen Passus erinnern.
Dort steht auch, Frau Kollegin Senftleben, dass die Schulen vakante Stellen schulscharf ausschreiben und die Bewerber auswählen sollen. Das hat der Kollege Mutlu eben auch erwähnt. – Ich stimme Ihnen zu, Herr Kollege,
dass alle Begabungen gefördert werden müssen. Ich weiß aber nicht, was das mit Ihrem eigentlichen Inhalt Ihres Antrags zu tun hat.
Natürlich ist es richtig, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter viel mehr Aufgaben hat, und dem wurde inzwischen Rechnung getragen.
Natürlich, die Anrechnungsstunden der Schulleiterinnen und Schulleiter sind per Rundschreiben um eine Stunde erhöht worden. Das müssen wir festhalten. – Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die zeitlichen Ressourcen der Schulleiterinnen und Schulleiter hängen von den Schularten, der Zahl der Schülerinnen und Schüler und den Funktionsstellen ab. Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten wird aber wiederum im § 35 des Landesbeamtengesetzes geregelt.
Nein! – Zukünftig soll – das wird in Ihrem Sinn sein, Herr Mutlu – die Arbeitszeit der Schulleiterinnen und Schulleiter nicht mehr über die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte definiert, vielmehr soll der Gesamtumfang der Arbeitszeit im Sinn einer Managementtätigkeit definiert werden. Dementsprechend muss auch der Umfang des Unterrichts reduziert werden. Da stimme ich Ihnen zu. Die Neuregelung der Arbeitszeit ist auch erklärtes Ziel der Koalition.
Ihr Vorschlag, den Schulen einen Stundenpool zur Verfügung zu stellen, wurde auch bei der Diskussion um die Arbeitszeitgerechtigkeit für Lehrkräfte öfters wiederholt. Obwohl ich mich persönlich stets für eine bessere Arbeitszeitgerechtigkeit eingesetzt habe, sehe ich die Problematik, die mit einem Stundenpool verbunden ist, da hier stets andere Begehrlichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen geweckt werden. Es muss noch viel Überzeugungsarbeit an den einzelnen Schulen geleistet werden.
Zum zweiten Antrag: In Verbindung mit der Zusammenlegung der Landesinstitute für Schule und Medien in Berlin und Brandenburg muss auch die Fortbildung neu strukturiert werden. Die Fortbildung wird dann stärker regionalisiert, und sie soll an eine Fortbildungsschulrätin oder einen -schulrat angebunden werden.
Es ist daher nicht sinnvoll, jeder einzelnen Schule ein Fortbildungsbudget zur Verfügung zu stellen, sondern dies soll nach Regionen aufgeteilt werden, damit auch schulübergreifende Fortbildungsmaßnahmen stattfinden können. Dann erhält jede Region einen Pool an Abordnungsstunden, damit die Multiplikatoren den Fortbildungsbedarf abdecken können. Darüber hinaus erhält jede Region Honorarmittel, um schulexterne Experten für besondere Fortbildungsthemen zu gewinnen und Veranstal
tungen durchzuführen. Die Fortbildungsmaßnahmen sollen einerseits die einzelnen Unterrichtsfächer, aber auch fachübergreifende Fragestellungen betreffen. Gerade hier bieten sich schulübergreifende Veranstaltungen an.
Die Inhalte der Fortbildungen richten sich unter anderem auch nach den Bedarfen der Schulprogramme, die zunächst intern und dann extern evaluiert werden sollen. Richtig ist daher der Ansatz der Grünen, dass sich die Fortbildungen nicht mehr wie bisher an einzelne Lehrkräfte richten sollen, sondern für Fachbereiche oder gesamte Kollegien durchgeführt werden sollen.
Ein Budget für jede einzelne Schule hingegen wäre zu schmal, um sinnvolle Angebote zu machen. Deshalb streben wir die Regionallösung an. Auch bei dieser Lösung erreicht man mehr Lehrkräfte als bei einem landesweiten Angebot.
Ich bitte um die Überweisung beider Anträge in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport, da wir vor allem nach der Analyse des Modellversuchs eigenverantwortliche Schule – MES – über die Umstrukturierung eingehend diskutieren wollen. – Ich danke Ihnen!