Wir sind nun wirklich unverdächtig, die Blockparteien je geschont zu haben, Herr Kollege Benneter! Ich darf an meinen Kollegen Cramer erinnern, der alleine dafür gerügt wurde, dass er schweigend eine Blockflöte hochhielt. Das war seinerzeit schon zuviel. Wir haben das der CDU nie nachgesehen.
Nun kommt ein großes Aber. Es gibt doch wohl einen großen Unterschied bei der Partei – und das ist die SED, die nunmehr PDS heißt –, die diese Institution geschaffen, aufgebaut und tatsächlich als Schild und Schwert immer bezeichnet hat und die auch solche Parteien wie die Blockparteien damit unter der Knute gehalten und willfährig gemacht hat. Aber dieser Unterschied zwischen denen, die agiert haben, und denen, die sich unterworfen haben, den wird man doch auch heute noch feststellen können und müssen. Und so ehrlich müssen auch Sie sein, diesen Unterschied zu konstatieren.
Und nun, Herr Kollege Benneter, darf ich Sie einmal zitieren aus dem Protokoll des Rechtsausschusses, weil ich selber nicht dabei war. Sie haben dort erklärt
Die zuständige Dienstbehörde sei der Regierende Bürgermeister. Er erhalte die Auskünfte und werde diese politisch bewerten,
Da sage ich klipp und klar: Was Sie hier vorschlagen und worüber Sie hier heute abstimmen wollen, ist vordemokratisch, hat mit Kontrolle der Exekutive nichts mehr zu tun.
Was haben Sie denn für ein Bild einer Regierung, wo einer informiert wird und dann nach Art der römischen Kurie entscheidet, wie viel Wahrheit er seinen Gläubigen zumutet oder nach Art des alten Politbüros: „Ich weiß was über dich und habe es im Stahlschrank“ – und erst nach der Wende wurde es dort herausgeholt? Was ist das denn für ein Bild eines Senats, das Sie hier haben?
Dann sollen wir als Parlament schlicht glauben, dass Herr Wowereit das schon irgendwie richtig macht,
dass er die Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit feststellt. Einen unkontrollierbaren Exekutivvorgang wollen Sie aus Informationen machen, die wir doch brauchen, wenn wir wählen, wir wählen sie aber auch ab, die Senatorinnen und Senatoren. Und dazu müssen wir doch volle Information haben.
das war ein langer Weg. Da hat der Präsident gesagt: Allen alles. Warum gilt dieses Prinzip nicht, wenn es um die Stasi-Überprüfung von Senatsmitgliedern geht?
Ich sage Ihnen abschließend: Sie können das heute mit Ihrer Mehrheit beschließen, aber das wird nicht das letzte Wort sein.
Es gibt Kontrollrechte der Abgeordneten, es gibt rechtliche Möglichkeiten, es gibt die Möglichkeiten der Untersuchung. So lassen wir uns nicht abbügeln, mit dieser Arroganz der Macht kommen Sie nicht durch, das sollen Sie wissen!
Danke! – Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein, und zwar lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abstimmen. Ich hatte bereits vorab gesagt, das dies eine namentliche Abstimmung ist. Wer also gemäß der Drucksache 15/307-1, und zwar einschließlich der zusätzlichen Einfügung – ich wurde noch einmal darauf hingewiesen – nach den Worten „der Regierende Bürgermeister hat“ der Worte „unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Belange“, wer so beschließen möchte, der müsste jetzt mit Ja stimmen, andernfalls mit Nein oder mit Enthaltung. Ich gehe davon aus, dass sie alle geprüft haben, ob das Lämpchen leuchtet und beginne mit der Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis ist: Ja-Stimmen: 60 Nein-Stimmen: 71 Stimmenthaltungen: 1 ohne Stimmabgabe: 1
Der Rechtsausschuss empfiehlt zum Ursprungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/89 mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme in neuer Fassung. Wer also nun gemäß der Drucksache 15/307 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist die geänderte Fassung. Danke schön! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle hier fest, dass das Erste die Mehrheit war. – Wird hier widersprochen? Wir haben durchgezählt, aber bitte. Hier wird gesagt, dass das Ergebnis zweifelhaft sei, dann denke ich, werde ich so entscheiden, dass wir in einer nicht namentlichen Abstimmung die Maschine benutzen werden, um das Ergebnis eindeutig zu machen.
Sie haben bitte alle Ihre Karten überprüft, und wir beginnen mit der Abstimmung. Ich frage die Technik, ist das jetzt schon möglich, oder läuft der Drucker noch? – Gut.
Ich gehe davon aus, dass Sie alle von Ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben, und schließe die Abstimmung.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 18. März 2002 zum Antrag der Fraktion der Grünen über Zuwanderungsgesetz jetzt – Einwanderung, Integration und Flüchtlingsschutz reformieren!, Drucksache 15/252
Die Beratung wird gewünscht, und das Wort hat zunächst für die Fraktion der Grünen der Herr Abgeordnete Mutlu. – Bitte schön! [Unruhe]
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am morgigen Freitag werden im Bundesrat vier Jahrzehnte der Realitätsverweigerung zu Ende gehen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bitte wirklich um noch etwas Aufmerksamkeit. Das Wort hat der Abgeordnete Mutlu. Ich denke, wir sind bei einem weiteren wichtigen Tagesordnungspunkt, und bitte die Herren Abgeordneten – vornehmlich die Herren – hier die Gänge wieder frei zu machen und die Reden außer der Rede von Herrn Abgeordneten Mutlu einzustellen.
Ich versuche es noch einmal. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 22. März werden im Bundesrat hoffentlich vier Jahrzehnte der Realitätsverweigerung zu Ende gehen. An diesem Tag steht das von der rot-grünen Bundestagsmehrheit auf den Weg gebrachte Zuwanderungsgesetz zur Verabschiedung an. Seit 40 Jahren wandern Menschen in diese Bundesrepublik ein. Seit 40 Jahren leben sie hier, arbeiten sie hier, zahlen Steuern und Abgaben. Generationen wuchsen heran, deren Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern aus Ländern zu uns nach Deutschland kamen, aber es blieb immer dabei, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei – eine Lebenslüge par excellence, finde ich. Insofern stellt das zur Debatte stehende Gesetz den längst überfälligen Versuch dar, eine grundlegende gesellschaftliche Wirklichkeit endlich zu akzeptieren. Das ist ein Verdienst von Rot-Grün.