Wenn Sie zuhören würden: dass bei Nichteignung sozusagen der Dienstvorgesetzte zu kündigen hat und ansonsten, wenn nichts vorliegt, die Akten zu den Unterlagen zu nehmen hat. – Das kann für Senatoren gar nicht gelten.
Senatoren, werte Kollegen – und da muss ich auch Herrn Braun und Herrn Lindner korrigieren –, haben – wenn man es so ausdrücken darf – zwei Herren: den Regierenden Bürgermeister – –
Zwei Herren, nämlich den Regierenden Bürgermeister, Herr Lindner – der sie ruft und dem Parlament zur Wahl vorschlägt; das ist der Gegensatz nämlich, das haben Sie übersehen –, und das Parlament, das den Senator wählt.
Dieser besonderen verfassungsrechtlichen Stellung, Herr Gram, hat die Opposition in ihren Änderungsanträgen nicht Rechnung getragen, die Koalition in ihrem Änderungsantrag sehr wohl.
Die Anforderung der Unterlagen bei der Aktenbehörde und der fürsorgliche Umgang mit diesen Unterlagen obliegt dem Regierenden Bürgermeister, seiner Fürsorgepflicht gegenüber den von ihm gerufenen und vorgeschlagenen Personen.
Gegebenenfalls, Herr Steffel, politische Konsequenzen zu ziehen, obliegt dem Parlament. Das ist die Doppelstellung der Senatoren.
Da ein wertendes und empfehlendes Gremium dazwischen zu ziehen, wie Sie es in dem Ausschuss vorgeschlagen haben, ist unlogisch und unsinnig, weil es völlig abwegig ist anzunehmen, dass Mehrheiten in einem solchen Gremium einer Fraktion das Antragsrecht nehmen können. – So viel zu dem Vorschlag Ehrenrat, Herr Lindner.
Ja, ich komme zum Schluss. – Also Ihre Anträge, werte Herren Kollegen von der Opposition, die Sie im Ausschuss gestellt haben, waren nicht sachgerecht.
Ich will zum Schluss noch ein Wort in Richtung CDU sagen: Was Öffentlichkeit und Transparenz betrifft und was Gleichbehandlung betrifft, da haben wir im Augenblick mit Ihrem ehemaligen Parteivorsitzenden in Deutschland ein herrliches Schauspiel,
Und ein letztes Wort zu den Kollegen von den Grünen: Dieses Haus hat, seitdem ich ihm angehöre, niemals einen Bericht eines Regierenden Bürgermeisters über die Überprüfungsergebnisse gemäß AVÜ bekommen – auch nicht unter Rot-Grün. Das konnte auch gar nicht geschehen, weil die rot-grüne – –
Herr Nelken! Sie sind jetzt schon erheblich drüber – gucken Sie bitte auf die Uhr –, ich bitte um den Schlusssatz.
Es ist mein letzter Satz. – Das konnte auch nicht geschehen, weil unter der rot-grünen Regierung nicht mal eine Überprüfung beantragt worden ist. So viel zur Aufrichtigkeit dieser Debatte. interjection: [Beifall bei der PDS – Zuruf des Abg. Mutlu (Grüne) – Weitere Zurufe von den Grünen]
Als voraussichtlich letzten Redner vor der namentlichen Abstimmung hat nunmehr für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Wieland das Wort. – Bitte schön! interjection: [Beifall des Abg. Trapp (CDU) – Gram (CDU): Jetzt wird die PDS enttarnt!]
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nelken! Sie haben sich das wieder sehr einfach gemacht. interjection: [Klemm (PDS): Kompliziert!]
Sie haben gesagt, Rot-Grün hat auch nicht beantragt, also müssen wir es auch nicht tun. Dazu sage ich Ihnen einmal Folgendes, weil ich dabei war: Wir haben, als wir noch der frohen Erwartung waren, wir gehören nach den Neuwahlen möglicherweise zur Regierung, gesagt, wir wollen diese Überprüfung haben, im Sommer vergangenen Jahres. Wir wollten eine Gesetzesänderung. Das war mit den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht zu machen, insbesondere mit dem Regierenden Bürgermeister nicht.
Aber es gab eine Verständigung mit dem Kollegen Dr. Körting, dass es zu einer Änderung und Veröffentlichungsbefugnis in den Verwaltungsvorschriften kommt. Dies war vereinbart. Ein entsprechendes Schreiben des Kollegen Dr. Körting ist dann in der Senatskanzlei hängen geblieben, und dort hängt es immer noch.
Und selbst die Justizsenatorin, die heute hier einen Stehplatz bevorzugt, nicht in ihrem doch recht bequemen Bürgermeistersessel hier vorne sitzt, hat dann nach einigem Suchen dieses Schreiben auch gefunden und nicht mehr die Position vertreten, hier gehe es um einen späten Sieg der Wessis über die Ossis. Um diese Frage ging es gar nicht.
Und ich will Ihnen auch erklären, warum es hier keine unzulässige Lex specialis gegen Herrn Gysi oder gegen Frau KnakeWerner oder gegen Herrn Flierl wäre, wenn wir es hätten. Denn es wäre eine Regelung, die für alle Senatsmitglieder gilt, egal welcher Parteizugehörigkeit. Es wäre eine Regelung, die auch in Zukunft gelten soll, egal wie der Senat zusammengesetzt ist.
Allerdings aus Anlass eines Senatseintrittes der PDS und seinerzeit im Sommer eines von uns vorgestellten Senatseintrittes hielten wir dies für notwendig. Denn so zu tun, als seien sie eine Partei wie jede andere auch, das wird Ihnen nicht gelingen. Diese falsche Normalität können Sie hier nicht erzeugen.
Auch der Kollege Benneter nicht, der sich hier rührend bemüht hat zu sagen: SED, PDS und Blockparteien, wo ist denn da der Unterschied? [Gram (CDU): Ha, ha!]
Wir sind nun wirklich unverdächtig, die Blockparteien je geschont zu haben, Herr Kollege Benneter! Ich darf an meinen Kollegen Cramer erinnern, der alleine dafür gerügt wurde, dass er schweigend eine Blockflöte hochhielt. Das war seinerzeit schon zuviel. Wir haben das der CDU nie nachgesehen.