1. Welche Kosten wird nach Planung des Senats die Errichtung eines Rosa-Luxemburg-Denkmals in welchem Etat verursachen?
2. Findet es der Senat zeitgemäß und der dramatischen Situation im Kulturbereich angemessen, mit zusätzlichen Kosten den Kulturhaushalt zu belasten?
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Apelt! Die vorbereitenden Planungen für ein Rosa-Luxemburg-Denkzeichen wurden bislang von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betrieben, und zwar im Arbeitsbereich „Kunst im Stadtraum“. Der entsprechende Haushaltstitel heißt 812 78 für künstlerische Gestaltung im Stadtraum.
Mit dem Beschluss des Senats über die neue Geschäftverteilung ist dieser Arbeitsbereich in den Geschäftsbereich des Senators für Wissenschaft, Forschung und Kultur übergegangen, und die entsprechenden Etatsummen in Höhe von 358 000 § für den Gesamtbereich sind ebenfalls in den entsprechenden Etat des Wissenschafts- und Kultursenators übergegangen.
Die Wettbewerbsausschreibung und die Kalkulation sind noch nicht ausgearbeitet, so dass ich Ihnen zu konkreten Zahlen hier noch nichts sagen kann.
Zu 2: 1998 hat die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte einen entsprechenden Beschluss für ein Denkzeichen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz gefasst. Diese Initiative, die parteiübergreifend von einer Vielzahl von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wie etwa Professor Dr. Walther Jens, Dr. Andreas Nachama oder Professor Dr. Peter Steinbach, unterstützt werden, zeugen davon, dass hier ein nachhaltiges öffentliches Interesse für dieses Vorhaben existiert. Dem offensichtlich breiten und anhaltenden Interesse der Vielschichtigkeit und Widersetzigkeit der Person Rosa Luxemburg öffentlich zu gedenken, trägt die entsprechende Koalitionsvereinbarung nach Überzeugung des Senats in angemessener Weise Rechnung. Wie zuvor erläutert, wird der Kulturhaushalt nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.
Herr Senator! Finden Sie es nicht eine Zumutung, wenn Sie entgegen Ihrer Wahlversprechen im gesamten Sozial-, Kultur- und Wissenschaftsbereich in nicht gekanntem Maße sparen, andererseits aber der Stadt ein Denkmal einer Frau zumuten, die höchst umstritten ist, weil sie unter anderem vehemente Gegnerin der parlamentarischen Demokratie war?
Trotz der schwierigen Situation in Berlin braucht Berlin auch öffentliche Auseinandersetzung mit der und über die Geschichte, braucht auch diese Auseinandersetzung im öffentlichen Raum. In besonderer Weise wird diese Koalition dazu beitragen, dass auch verdrängte Kapitel der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts zum Teil des öffentlichen Bewusstseins dieser Stadt werden.
Gerade das soziale Anliegen der hier zu ehrenden und zu erinnernden Person wird bezeugen, dass wir dem Widerspruch zw. Kultur und Sozialem nicht aufsitzen, sondern dass gerade auch das öffentliche Erinnern an Personen, die die soziale Frage stets in den Mittelpunkt ihrer Überzeugung gestellt haben, unser Anliegen ist und ihnen unser Gedenken gilt.
Abgesehen davon, dass es sich bei Rosa Luxemburg keinesfalls um eine verdrängte Persönlichkeit der Geschichte handelt – Sie wissen, wie viele Plätze und Denkmale in dieser Stadt schon an diese Frau erinnern –, frage ich Sie: Was erklären Sie denn den Einrichtungen, bei denen Sie sparen, wenn Sie das Denkmal für Rosa Luxemburg für nötiger erachten als den Erhalt vieler kultureller und sozialer Einrichtungen?
Das Denkzeichen für Rosa Luxemburg wird Teil des Arbeitsgebiets Kunst im Stadtraum sein. Sicherlich wird der Berliner Senat keineswegs ausschließlich das Denkzeichen für Rosa Luxemburg in sein Programm aufnehmen, sondern weitere Vorhaben realisieren. Ich wehre mich sehr offensiv gegen die Vorstellung, dass Kunst etwas Zusätzliches ist und in Zeiten sozialer Problemlagen „erspart“ werden könnte. Kunst, noch dazu im öffentlichen Raum, gehört auch dazu, den Wert des Gemeinwesens der Stadt, in der wir leben, deutlich zu machen, ihre Geschichte zu erinnern und Kräfte auf dieses Gemeinwesen zu mobilisieren. Wir brauchen dies zurzeit mehr denn je.
Dazu gäbe es jetzt ja viel zu sagen. – Aber ich würde gerne zu den Mitteln zurückkommen, die für Kunst im öffentlichen Raum vorhanden sind, von denen Sie gesagt haben, es handele sich um eine Summe von 358 000 §. Herr Senator, wie wägen Sie angesichts dieser bescheidenen Summe den Bedarf zwischen dem von Ihnen in der Koalitionsvereinbarung formulierten Anspruch, Denkmale zu errichten für die Opfer des Nationalsozialismus, nämlich für die Sinti und Roma, die Homosexuellen, die Euthanasieopfer, und einem weiteren Denkmal für Rosa Luxemburg?
Ich denke, dass die Beantwortung dieser Anfrage nicht geeignet ist, ein Konzept für Kunst im öffentlichen Raum darzustellen. Was Ihre Nachfrage zum Denkmal für Sinti und Roma anbelangt: Dies ist bekanntlich – das ist auch Ihnen bekannt – in einem Entwurf bereits fertig.
Zweitens haben wir einen Horizont von Aufgaben formuliert für die Zeit bis 2006. Und darin findet sich auch das Denkzeichen für Rosa Luxemburg wieder. Wir werden Ihnen, auch im Kulturausschuss, sehr genau Bericht erstatten, wie wir vorhaben, mit den übertragenen 358 000 § diese Aufgaben zu bewältigen und dabei auch die Schwerpunkte, die die Koalitionsvereinbarung fixiert hat, umzusetzen. Ein Teil dieser Aufgaben sind ja auch Projekte, die nur in Kooperation mit dem Bund zu realisieren sein werden. Auch dieses werden wir unterstützen.
Danke schön, Herr Senator! – Dann hat der Abgeordnete Reppert noch eine Nachfrage. – Herr Kollege Reppert!
Wir haben ja im letzten Kulturausschuss zur Kenntnis nehmen müssen, dass das HMH-Sinfonieorchester, dessen Bedarf, so habe ich das mitbekommen, bei 3 Millionen DM liegt, faktisch vor der Auflösung steht. Da die SAM-Mittel, über die sich dieses Projekt finanziert, auslaufen, die Frage: Halten Sie das für angemessen im Gegensatz zur Richtung des Rosa-Luxemburg-Denkmals?
Ich halte es für notwendig und angemessen, über ein RosaLuxemburg-Denkzeichen in Berlin ernsthaft politisch zu debattieren.
Dann rufe ich die dritte Mündliche Anfrage auf. Frau Abgeordnete Matuschek von der Fraktion der PDS fragt zur
1. Was beinhaltet die am 20. März 2002, also gestern unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund, Deutscher Bahn AG und den ostdeutschen Ländern zur Sicherung des ursprünglich im Deutsche-Bahn-Gründungsgesetz vorgesehenen Einsatzes von Investitionen in die ostdeutsche Eisenbahn – Fern- und Nahverkehr –?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Diese Vereinbarung der Ministerpräsidenten mit dem Bund zu Gunsten der Bahn gestern ist ein wesentlicher Meilenstein zur Fortsetzung der Sanierung des Schienennetzes in Ostdeutschland und Berlin. Aus diesem Altlastenfonds hat der Bund der Bahn 33 Milliar