Protocol of the Session on February 24, 2005

Ich komme jetzt zum Schluss. – Die FDP ist für den Standort Schönefeld, ohne Frage, aber wir müssen in diesem Land auf inkompetente Planungsentscheidungen und störrische Bürokraten verzichten. Wir müssen das jetzt intensiv vorantreiben, damit das mit diesem Flughafen klappt. Und machen Sie Ihre Schularbeiten; Ihr Planfeststellungsbeschluss hängt an einem seidenen Faden. Wenn der auch noch scheitert, lacht die ganze Bundesrepublik über Sie! – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr von Lüdeke! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Die Große Anfrage ist begründet, beantwortet und besprochen.

[Gaebler (SPD): Wir müssen noch abstimmen! – Frau Dr. Klotz (Grüne): Über den Antrag der Grünen!]

Entschuldigung! Danke für den Hinweis! – Zum Antrag der Grünen, Drucksache 15/3300, Flughafen Tempelhof für immer stilllegen, empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion der Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Grünen. Danke schön! Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das abgelehnt.

Vizepräsident Dr. Stölzl

Seit vielen Jahren gibt es eine gute Zusammenarbeit mit den Berliner Naturschutzverbänden. Sie waren immer

kritische Begleiter bei Entscheidungen in Sachen Naturschutz, haben sich aber auch immer konstruktiv eingebracht. Dies soll auch in Zukunft so sein. Das wollen wir durch diese kurzfristige, aber hoffentlich noch rechtzeitige Gesetzesänderung untermauern. Damit wollen wir auch einen weiteren Punkt unserer Koalitionsvereinbarung erfüllen.

Wegen der Dringlichkeit bitten wir um eine schnellstmögliche Beratung und Entscheidung im Ausschuss für Stadtentwicklung, damit wir den Termin 3. April 2005 – hoffentlich – noch einhalten können. – Ich danke Ihnen!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag ist kurz und knapp. Er ist übersichtlich, und beim Vergleich mit den Bundesregelungen kann man unschwer erkennen, welche Erweiterung es an der Stelle gegeben hat. Wir werden uns im Fachausschuss darüber unterhalten müssen, welch eine Konsequenz das für die schnelle Abwicklung von Planungs- und Genehmigungsvorhaben im Land Berlin hat. Ich bin der Auffassung, dass zumindest einige Vorschläge, die die Koalition unterbreitet hat, nicht dazu beitragen, dass wir zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren erhalten. Es wird regelmäßig zu Verzögerungen kommen, denn es sind Teile dabei, die vom Grundsatz her von den anerkannten Naturschutzverbänden abgelehnt werden. Daher wird es vermutlich regelmäßig zu Klagen kommen. Etwas anderes sehe ich qualitativ bei Vorhaben, bei denen man sich über Art und Umfang streiten kann. Das ist aber eine Fachdebatte, die wir im Ausschuss führen werden.

Zum Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3668, BBI endlich in geordnete Bahnen lenken!, empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung in den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

Jetzt rufe ich auf

lfd. Nr. 4 a:

Dringliche I. Lesung

Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes

Antrag der PDS und der SPD Drs 15/3682

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Für die Beratung steht den Fraktionen nach der Geschäftsordnung jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der PDS. Ich eröffne die I. Lesung. Das Wort hat Frau Kollegin Hinz. Ich bitte, den Pegel der Gespräche so zu senken, dass wir die Frau Kollegin Hinz deutlich vernehmen können. – Bitte schön! Sie haben das Wort und hoffentlich auch die Aufmerksamkeit!

Danke! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS möchte in diesem Prioritätenblock den Blick auf den Berliner Naturschutz lenken. Wir haben zusammen mit unserem Koalitionspartner einen Antrag eingebracht, der die Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes beinhaltet. Obwohl eigentlich alles sehr deutlich ausgeführt ist, gehe ich kurz darauf ein, warum diese Änderungen erforderlich sind und was der Antrag beinhaltet.

Ausgangspunkt ist die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2002. Mit der damaligen Änderung auf Bundesebene wurde in § 61 das Verbandsklagerecht gesetzlich vorgeschrieben. Bis dahin hatten nicht alle Länder diese Regelung. Sie wurden aufgefordert, in ihren Naturschutzgesetzen entsprechende Veränderungen vorzunehmen. Der Bund hat eine Anpassungsfrist eingeräumt. Diese Übergangsfrist läuft am 3. April 2005 aus. Der Termin naht, und die Zeit drängt. Die Novelle des Berliner Naturschutzgesetzes ist nach der Aussage der Verwaltung zwar in Arbeit, lässt aber dennoch auf sich warten. In Berlin droht der Verlust des Verbandsklagerechts. Wenn bis zum 3. April 2005 keine landesrechtliche Regelung erfolgt, verlieren die Naturschutzverbände ihre Anerkennung und haben dann keine Klagebefugnis mehr. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Wir wollen sicherstellen, dass die Arbeit weitergeführt werden kann. Wir wollen die bisher gängige Praxis im Umgang mit den anerkannten Berliner Naturschutzverbänden im gleichen Umfang fortführen und die Verbandsbeteiligung und das Klagerecht weiterhin sichern.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Danke schön, Frau Kollegin Hinz! – Die CDU folgt. Der Kollege Goetze hat das Wort.

Viel interessanter ist die Begründung, die wir gerade gehört haben, nämlich die Zeitverzögerung. Das Bundesnaturschutzgesetz ist vom 25. März 2002. Wir haben jetzt 2005, und die entsprechenden Anpassungen sind offensichtlich noch nicht vorgenommen worden. Das Gesetz hat eine Frist von drei Jahren vorgegeben. Diese Senatsverwaltung mit ihren Hunderten von Mitarbeitern unter dem sehr bedeutenden Senator Strieder hat es nicht geschafft, ein wirklich wichtiges Anliegen des Naturschutzes in Gesetzesform zu kleiden. Sie haben es nicht geschafft und brauchen nun eine Eilhilfe der Regierungskoalition, innerhalb von drei Jahren ein Bundesgesetz in Landesrecht umzusetzen. Das ist ein unglaublicher Vorgang.

[Beifall bei der CDU – Beifall der Frau Abg. Kubala (Grüne)]

Dabei ist das so einfach, denn was man in Landesrecht umsetzen muss, ist im Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich ausgeführt. Dort kann man ablesen, welche Paragraphen unmittelbar gelten und wo das Land Regelungsbedarf hat. Wir arbeiten also mit einem Landesnaturschutzgesetz, das teilweise völlig falsche Vorgaben macht oder

Goetze

Ja, ich komme zum Schluss. – Ein weiteres Beispiel dafür, dass die Pflichtaufgaben nicht erfüllt werden, haben wir heute mit einem dringlichen Antrag auf dem Tisch. Der Ausschuss soll es auch dringlich machen, und in drei Wochen soll das Plenum wiederum dringlich beraten. Stellen Sie das doch bitte ab und

nutzen Sie die Möglichkeiten, die ich aufgezeigt habe, damit dies nicht wieder vorkommt!

Was die Kurzfristigkeit angeht: Haben Sie vielleicht gestern zur heutigen Sitzung etwas – dringlich – zum Thema Werteunterricht eingebracht? Offensichtlich auch für Sie und Ihre Fraktion ein ganz neues Thema!

Regelungsmöglichkeiten nicht enthält, die es eigentlich schon längst enthalten könnte – sehr unbefriedigend. Die Konsequenz, die die Koalition daraus zieht, ist – wie wir eben von der Rednerin der PDS gehört haben –, dass man sich einzig und allein im Hinblick auf das Klagerecht der Naturschutzverbände bemüht, die Kompatibilität zum Bundesnaturschutzgesetz wieder herzustellen. Der Rest ist egal, das kann man irgendwann machen, wenn die Senatsverwaltung mal zu Potte gekommen ist, und ob das nun drei oder vier Jahre dauert, ist letztlich egal.

[Buchholz (SPD): Ist ja Unsinn!]

Das ist wirklich Schlamperei, auch deswegen, weil z. B. von mir zu Beginn der Legislaturperiode wie auch in der Folge die Frage an den Senat gerichtet wurde, was für Gesetzesvorhaben noch in der Mache seien. Es wurde geantwortet, man könne nichts benennen, da nichts anstehe, und man hätte keinen Nachholbedarf. Offensichtlich hat man in der Senatskanzlei oder in den einzelnen Senatsverwaltungen keinen Überblick, was an Bundesrecht noch auf das Land übertragen werden muss. Ähnlich hatten wir das in der Vergangenheit mit Angelegenheiten des Europarechts. Auch hier hatten wir nicht zum ersten Mal die Situation, dass innerhalb von 14 Tagen Europarecht in Landesrecht umgesetzt werden musste, weil man auch das von Seiten des Senats verschlafen hatte.

Das alles ist mehr als unbefriedigend. Die Konsequenz daraus muss sein, dass wir ein Verfahren finden, in das das Abgeordnetenhaus eingebunden wird, so dass wir ein Stück Kontrolle dahingehend ausüben können, ob Bundes- oder Europarecht bereits in Landesrecht umgesetzt ist. Die Verwaltung schafft es offenbar nicht, und wir als Gesetzgeber sind im Moment aus diesem Kontrollprozess ausgeschlossen. Daran müssen wir arbeiten, doch auch hier kommt die Koalition nicht voran. Unsere Fraktion hat schon vor mehr als einem Jahr den Antrag gestellt, ein Informationssystem einzurichten, nach dem der Senat regelmäßig das Abgeordnetenhaus über Gesetzesvorhaben und verschiedene andere Dinge informiert.

[Zurufe der Abgn. Gaebler (SPD) und Buchholz (SPD)]

Das schmort noch immer im Rechtssausschuss, weil die Koalitionäre sich nicht einigen können. Will man nicht vermuten, dies sei eine systematische Ausgrenzung des Parlaments und damit einer kritischen Opposition, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass Sie unwillig und unfähig sind, die Rechte des Parlaments zu wahren. Ich kann nur hoffen, dass wir nicht mit weiteren Überraschungen zu rechnen haben.

Herr Kollege! Kommen Sie bitte zum Schluss!

[Beifall bei der CDU – Beifall der Frau Abg. Kubala (Grüne)]

Danke schön, Herr Kollege Goetze! – Die SPD folgt und Herr Kollege Buchholz hat das Wort! – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Goetze! Sie haben sich da ja eine ganze Menge zusammengereimt, und man muss sich fragen, wo sie das alles aufgelesen haben. Ich glaube, Sie haben sich nicht ganz auf das Thema vorbereitet.

[Frau Kubala (Grüne): Nee, nee, nee!]

[Beifall bei der SPD und der PDS – Frau Tesch (SPD): Genau!]

Daran sieht man mal, wie gut vorbereitet die CDUFraktion in Berlin ist, mal so ganz unter uns.

Was die Notwendigkeit der Gesetzesänderung angeht – –

[Goetze (CDU): Vor drei Jahren!]

Ja, Herr Goetze, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes war – wie Sie völlig richtig sagen – vor drei Jahren. Falls Sie sich noch daran erinnern: Wir waren damals beide im Ausschuss und haben im Juni 2003 – also vor rund zwei Jahren – gemeinsam die Neunte Novelle des Naturschutzgesetzes vorgenommen und dabei die europarechtlichen Vorgaben – und damit auch Teile des neuen Bundesnaturschutzgesetzes – beschlossen. Vielleicht haben Sie das ja verschlafen, aber diese Koalition hat das getan, Herr Goetze. Das ist mal ein Unterschied zum Fordern und Reden.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Ich warte schon auf den Beitrag von Frau Kubala, die uns gleich wahrscheinlich auch vorwerfen wird, wir seien vermeintlich zu spät dran. Die Zehnte Novelle zur Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes ist intensiv mit den Berliner Naturschutzverbänden beraten worden und wird im Augenblick noch einmal auf eine Frage intensiv geprüft: Wie halten es die anderen Bundesländer? – Die meisten, Herr Goetze, sind im Übrigen CDU-geführt und haben diese Novelle auch noch nicht umgesetzt. So viel zu Ihrer persönlichen und tatsächlichen Regierungsfähigkeit. Darüber sollten Sie sich vielleicht auch einmal informieren.