Protocol of the Session on February 10, 2005

chen. Aber richtig ist, dass die Langemarckhalle einen Mythos des Heldentodes glorifizierend herstellt, dass sie dies zugleich in chauvinistischer Manier macht und mit einem Großsportereignis verbindet, in dem der einzelne Mensch in seiner Würde gar nichts und die politischen Ziele alles gelten. Es gilt, diese Perversion und diesen Missbrauch darzustellen.

Sie stimmen sicher mit mir überein, dass es skandalös ist, dass wir diese Räume gegenwärtig vor sich hindämmern lassen. Nur Eingeweihte wissen, was sich dort befindet. Wir werden die Räume so weit es geht historisch rekonstruieren und werden sie auch erklären. Ansonsten glaube ich, dass die Ausstellung und das Lesen der Texte, die den Heldentod – mit Passagen von Hölderlin und Walter Flex – glorifizieren, von sich aus zur Nachdenklichkeit anregen und dem Besucher deutlich machen, dass diese Glorifizierungen abzulehnen und zu verurteilen sind. Das Gesamtareal sollte aber dessen ungeachtet für sportliche Zwecke genutzt werden. Zugleich kann man erkennen, dass Architektur auch häufig Herrschaftsgestus zeigen kann. Wir verfolgen die Zielstellung, das in einen Kontext zu bringen.

Danke schön! – Unser Zeitkontingent ist damit erschöpft. Die Fragestunde ist beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Frist von bis zu drei Wochen schriftlich durch den Senat beantwortet.

schönes Konzept, allein dazu fehlen uns die finanziellen Mittel. Zum Zweiten haben wir mit dem Bau des Olympiastadions, auch einer Stele vor dem Olympia-Stadion, die Intention, die Geschichte des Stadions aufzuarbeiten. Das geschieht auch in der Langemarckhalle. Ich stelle es mir in Zukunft so vor, dass dieser Ort stärker besucht wird. Wir alle wissen, dass es ein hervorragender Ort ist, um sich einen Eindruck über das grandiose Olympiagelände zu verschaffen. Ich wünsche, dass künftig die Besucher des Stadions vielleicht zunächst dorthin kommen, einen Eindruck vom Gesamtgelände bekommen, wobei auch vermittelt wird, wie das politisch-ideologisch missbraucht wurde, und sie dann das Stadion direkt besuchen können. Das ist zunächst so, solange wir kein Sportmuseum haben. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, das in Zukunft in Berlin an diesem Ort einzurichten.

Die Fragestellerin – bitte sehr!

Wie wird denn jetzt das Konzept mit dem Sportmuseum und dem Deutschen Historischen Museum abgestimmt?

Herr Senator Böger!

Frau Präsidentin! Frau Martins! Diese Abstimmung läuft. Ich habe das Deutsche Historische Museum gebeten. Es ist so, dass ich sehr froh bin über das Engagement des Bundes. Ich glaube, ich brauche Ihnen gegenüber nicht weiter zu begründen, weshalb ich darüber froh bin. Ich glaube auch, dass das Deutsche Historische Museum ausreichend fachliche Kompetenz hat. Und ich bin sehr daran interessiert, dass auf der Arbeitsebene mit dem Zuständigen des Sportmuseums kooperiert wird – sei es, dass man über die Dokumentation von Exponaten spricht In diese Ausstellung sollen keine Originalexponate kommen. Das ist dort nicht darstellbar, es ist auch nicht intendiert. Ich glaube, das ist eine fruchtbare Zusammenarbeit.

Frau Ströver von den Grünen hat das Wort!

Herr Senator! In welcher Weise wird die Langemarckhalle selbst, die eine schwierige Konnotation erhalten hat durch die Verklärung dieser Ereignisse von 1914 durch die Nationalsozialisten, überhaupt als Ort entwickelt, um dann in dieser Merkwürdigkeit wieder dokumentiert zu werden, denn das muss sie ja. Man kann nicht nur das Olympiagelände als solches und die Geschichte der Olympischen Spiele thematisieren, sondern man muss diesen Ort in seiner Verformung zum Thema machen.

Herr Senator Böger!

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Zunächst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen, und zwar mit je einem Mitglied. Zunächst rufe ich den Abgeordneten Nolte von der SPD-Fraktion auf. – Bitte sehr!

Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an Senator Böger. – Wie bewerten Sie das freiwillige, ehrenamtliche Engagement von Eltern an den Schulen ihrer Kinder, das an einem Steglitzer Gymnasium sogar dazu geführt hat, Unterrichtsausfall zu verhindern? Teilen Sie meine Ansicht, dass ein solches Engagement nicht die Verantwortung von Schulleitern und Schulaufsicht aufhebt, im Rahmen der 105-prozentigen Versorgung der Berliner Schulen für Vertretungsunterricht zu sorgen?

Bitte, Herr Senator!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Das ist in der Öffentlichkeit merkwürdig vermittelt worden. Zunächst einmal habe ich immer Grund, den Eltern für ihr Engagement – für ihren Einsatz bei Renovierungen, für Lehr- und Lernmittel, für ihren Anteil an der Erfüllung und Verbesserung des Bildungsauftrags – zu danken.

Sen Böger

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Nolte! Diese Gefahr besteht nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Das, was der VBKI und meine Vorgängerin, Frau Volkholz, ehrenamtlich betreuen, gibt es erfreulicherweise bereits an anderen Stellen. Das kann aber wunderbar ergänzt werden. Es gibt ein Projekt der Bürgerstiftung und ein Projekt, das von mir betreut wurde, nämlich „Senioren lesen für Junioren“. Mein Ziel ist es, manche Projekte zusammenzufügen und das zusätzliche sinnvolle Engagement vernünftig zu organisieren. Wichtig ist dabei, dass Schulen Kontinuität und Klarheit brauchen. Ansonsten ist das eine wunderbare Möglichkeit für die vielen Menschen, die an Bildung und an Hilfestellungen für jungen Menschen interessiert sind, sich einzubringen. Dafür bin ich außerordentlich dankbar.

Die Frage nach notwendigen Lehrereinstellungen ist davon nicht betroffen. Es handelt sich lediglich um eine sinnvolle, sehr schöne Ergänzung.

Danke schön! – Frau Senftleben, Sie hatten sich eingedrückt. Die Geschäftsordnung gibt in der Spontanen Fragestunde aber lediglich die Möglichkeit einer Zusatzfrage des Fragestellers. Bitte seien Sie nicht enttäuscht!

[Beifall bei der SPD]

In Deutschland und Berlin gibt es das, aber in angelsächsischen Ländern ist es gang und gäbe. Wir freuen uns über diesen Einsatz.

Das kann aber nicht dazu führen, dass wir sagen: Die Schulen haben einen Auftrag, sie haben bestimmte fachliche Kompetenzen zu erfüllen, und wenn das nicht geht, müssen sich eben die Eltern darum kümmern. – Das kann nicht sein. Es bleibt bei dem Auftrag von Schule und Verwaltung, die Schulen mit ausreichendem Personal zu versorgen, um den festgestellten Bedarf zu erfüllen.

Nun kommt der spannendste Aspekt Ihrer Frage, Herr Nolte: Im Fall des Steglitzer Gymnasiums haben meiner Ansicht nach verschiedene Stellen zu verschiedenen Zeitpunkten nicht so gearbeitet, wie es erforderlich gewesen wäre. Ich lasse diesen Vorgan aufarbeiten. Fehler passieren zwar überall, aber wenn ein Schulleiter einen Bedarf anmeldet, dann muss man diesen Bedarf zunächst einmal exakt prüfen. Es muss geschaut werden, ob die Schule Möglichkeiten hat, den Bedarf selbst temporär oder dauerhaft zu erfüllen. Das ist im vorliegenden Fall nicht geschehen. Der nächste Punkt: Wenn der Bedarf anerkannt wird – und das wird im Oktober gemeldet –, dann darf es nicht ein bis zwei Monate dauern, bis gehandelt wird. Es muss vorher gehandelt werden.

Diese Dinge lerne ich aus dem Vorfall. Ich erhebe keine Schuldvorwürfe, da es sich um ein schwieriges, komplexes System handelt.

Noch ein zusätzlicher Punkt, Herr Nolte: Wir haben im Land Berlin auf der Homepage meiner Senatsverwaltung erstmals für jede Schule die Lehrerausstattung veröffentlicht, die nach Kenntnis meiner Behörde zum 1. Februar gilt. Dabei wurden alle Ermäßigungstatbestände, wie die Alters- und Schulleiterermäßigung, herausgerechnet. Zudem haben wir die rd. 800 Dauerkranken herausgenommen. Diese Zahlen stellen somit eine reale Beschreibung der Zustände dar.

Mein Appell richtet sich an alle: Wenn vor Ort festgestellt wird, dass es Probleme gibt, dann teilen Sie mir das bitte mit, damit ich das nachprüfen kann. Wir müssen Transparenz und Verantwortlichkeit herstellen, um vernünftig mit dem hohen Gut Lehrerpersonal umgehen können. Insbesondere müssen wir erreichen, dass der Bildungsauftrag der Berliner Schule erfüllt wird.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Nolte? – Bitte sehr!

Herr Senator! Es gibt auch die Initiative des VBKI, also der Privatwirtschaft, die Lesefähigkeit von Schulkindern zu stärken. Diese Initiative wurde von Ihnen bereits begrüßt. Besteht die Gefahr, dass die Möglichkeiten ausgebildeter junger Lehrer, in die Schule zu kommen, geschmälert wird, oder sind das zusätzliche Maßnahmen?

Bitte, Herr Senator Böger!

[Frau Senftleben (FDP): Sehr schade!]

Jetzt hat Frau Schultze-Berndt von der CDU-Fraktion das Wort und eine nächste Frage. – Bitte schön!

Danke, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an Frau Senatorin KnakeWerner, und zwar möchte ich wissen, wie es passieren konnte, dass geistig behinderte Bewohnerinnen des Behindertenwohnheims Biberbau in Reinickendorf seit Oktober 2004 mit Kenntnis der Senatsverwaltung wiederholt sexuellen Belästigungen bis hin zur Vergewaltigung durch einen Mitbewohner ausgesetzt waren. Wieso wurde die Senatsverwaltung erst jetzt, im Februar 2005, auf Grund von TV-Berichten aktiv?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie haben den Sachverhalt leider nicht richtig dargestellt, Frau Kollegin. Ich muss diese Darstellung zurückweisen. Als diese Vorfälle bekannt wurden, hat die Heimaufsicht Kontrollen in den entsprechenden Heimen durchgeführt. Wir sind insbesondere für zwei Pflegeheime zuständig. Ein weiteres Heim befindet sich in der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Wir haben uns mit dieser Verwaltung über die Vorfälle ausgetauscht und haben sofort darauf gedrängt, Abhilfe zu schaffen. Es hat noch eine Nachkontrolle durch meine Behörde stattgefunden. Insofern haben wir das, was wir als Senatsverwaltung tun konnten, auch getan.

Ich bin sehr froh darüber, dass dieser Prozess vom Fahrradbeauftragten des Landes Berlin begleitet worden ist. Deshalb kann ich Ihnen sagen, dass es eine deutliche Unterstützung vieler Betroffener, aber vor allem auch von denjenigen gibt, die künftig als Nutzerinnen und Nutzer sowohl den Park als auch den Weg als auch den Radweg nutzen wollen, für den Beschluss, einen solchen Randstreifen zu asphaltieren. Auseinandersetzungen sind auch im nachhinein mit einer solchen schwierigen Entscheidung vor Ort immer noch verbunden. Sie lassen sich nicht vermeiden. Die müssen dann auch vor Ort noch einmal argumentativ nachgearbeitet werden. Sie müssen dann aber auch durchgestanden werden.

Danke schön! – Die Fragestellerin hat eine Nachfrage. – Bitte sehr!

Mich erstaunt, dass man dennoch wiederholt von solchen Übergriffen hört. Offensichtlich wurden die Vorfälle im Oktober nicht beendet, obwohl Sie sagten, die Kontrollen hätten seinerzeit stattgefunden. Arbeitet die gesetzlich vorgesehene Kontrolle in dem Rahmen, den das Gesetz vorschreibt? Oder wird dem Gesetz nicht gefolgt, und es werden nicht entsprechend viele Kontrolleure abgestellt? Wird auf Kosten dieser hilfsbedürftigen Menschen gegen das Gesetz verstoßen?

Bitte, Frau Senatorin!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Schultze-Berndt! Bei allen Kontrollen, die es durch Aufsichtsbehörden, durch Kontrollbehörden gibt, wird man bestimmte Vorfälle nicht verhindern können, denn wir werden auch künftig nicht vor alle Heime Aufsichten stellen können, die verhindern, dass es zu Übergriffen kommt. Das wissen Sie. Solche bedauerlichen Vorfälle kommen in Einrichtungen vor. Das findet in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen des öffentlichen Lebens statt. Wir haben alle Maßnahmen ergriffen, die uns aufgegeben sind und die wir sehr ernst genommen haben. Wir haben vor allem den Träger in die Pflicht genommen, dass er für Abhilfe sorgt, denn es ist seine Aufgaben, dafür zu sorgen, dass Vergewaltigung und Brutalität gegenüber Hilflosen verhindert werden. Das haben wir nachdrücklichst veranlasst. Da hat sich weder die Bildungsverwaltung noch meine Verwaltung einen Vorwurf machen zu lassen. Die Möglichkeiten, die es in unserer Verantwortung gibt, haben wir genutzt. Ich finde es sehr bedauerlich, dass so etwas passieren kann.

Danke schön! – Die nächste Frage kommt von der PDS-Fraktion. – Bitte schön, Frau Matuschek!

Vielen Dank! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin für Stadtentwicklung: In den letzten Tagen gab es verschiedene Medienberichte zur Anlage des Fahrradweges RE 1 durch den Mauerpark. Ist inzwischen gesichert, dass es ein gedeihliches Miteinander der verschiedenen Nutzergruppen – von Radfahrern, Fußgängern und sonstigen Erholungssuchenden – bei der Auftragung einer Asphaltdecke geben wird, so wie es in der Radverkehrsstrategie des Senats beschlossen wurde?

Danke schön! – Frau Senatorin Junge-Reyer!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Wie Sie vielleicht wissen, hat es zur Gestaltung eines Asphaltstreifens auf diesem Radweg in Pankow in erheblichem Umfang Abstimmungen vor Ort gegeben.

Diese Abstimmungen vor Ort sind nicht nur langwierig, sondern kompliziert und sehr interessengeleitet gewesen durch viele verschiedene Interessen, die dort zusammengekommen sind. Es hat sich in diesem schwierigen Abstimmungsprozess schließlich die Haltung und die Meinung derjenigen, die vor Ort Nutzerinnen und Nutzer sowohl des Parks als auch des Weges als auch künftig eines solchen Radfernweges sind, gegeben. Es hat sich dort vor Ort die Meinung – nicht nur mehrheitlich, sondern auch hinsichtlich der Qualität der Argumentation – durchgesetzt, einen solchen schmalen Streifen eines Radwegs zu asphaltieren. Es gibt von denjenigen, die in dieser Diskussion argumentativ, aber auch quantitativ unterlegen sind, das weitere Verfolgen im Interesse der bisherigen eigenen Argumentation.

Danke schön! – Eine Zusatzfrage? – Bitte schön, Frau Matuschek!

Eine kleine Zusatzfrage: Heute war in der „Berliner Zeitung“ zu lesen, dass der Landschaftsarchitekt Klage einlegen will, so es denn eine Asphaltierung gäbe. Hat es jemals in Berlin einen Fall gegeben, in dem das Wiederaufdecken einer Straße zu einem Klageverfahren hinsichtlich der Urheberschaft einer Architektenkonzeption geführt hat?

Frau Senatorin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Einen solchen Versuch mag es gegeben haben. Ich möchte diese Frage auch nicht so sehr – obwohl sie jetzt offensichtlich juristisch ausgefochten werden soll – unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit der Beeinträchtigung der Rechte von Architekten, die einen bestimmten Pflasterweg gestaltet haben, betrachtet sehen. Es ist wichtig, das übergeordnete Ziel der Herrichtung eines solchen Radweges zu verfolgen und sich dann damit auseinander zu setzen, dass sich nach meiner Überzeugung auch die Vorstellungen von Architekten und Landschaftsplanern nicht nur an der Vorstellung ausrichten, ihre eigenen gestalterischen Vorstellungen an irgendeiner Stelle dauerhaft verwirklicht zu sehen, sondern dass sich auch dies an den Vorstellungen der Nutzerinnen und Nutzer unserer Infrastruktur zu orientieren hat.