Protocol of the Session on February 10, 2005

Ja, das ist mühsam. Ich gebe mir Mühe. Ich weise aber darauf hin, Herr Radebold, dass es ein kompliziertes, vielleicht nicht immer einfach zu verstehendes Gesetz ist.

[Niedergesäß (CDU): Ein bürokratisches Monster!]

Dies halte ich, Herr Niedergesäß, für zumutbar, wichtig und richtig,

[Niedergesäß (CDU): Ein einziger Skandal!]

weil sich die Gerechtigkeit der Zuordnung dann gestalten lässt, wenn wir einige Prinzipien einhalten. Wir müssen Staffelungen vornehmen und klären, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Beitragsberechnung vorgenommen wird. Es wird Härtefall- und Billigkeitsregelungen geben. Die von interessierten Kreisen bereits dargestellte Luxusmodernisierung zu Lasten von Anliegerinnen und Anliegern gibt es nicht. Das Land Berlin hat selbst kein Interesse an derlei luxusmodernisierten Straßen, weil es den Hauptanteil finanzieren müsste. Wir werden so etwas nicht finanzieren,

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

und erst recht wird so etwas nicht beitragspflichtig sein.

Immer dann, wenn jemand auf Grund seiner persönlichen Situation nicht in der Lage ist, solch einen Beitrag zu finanzieren und zu zahlen, wird es – wie bei anderen Gesetzen auch – im Wege von Härtefall- und Billigkeitsregelungen möglich sein, eine Stundung, eine Ratenzahlung, ja sogar eine vollständige Niederschlagung solch einer Zahlung zu erlangen. Dies richtet sich aber ganz klar nach der individuellen Situation der Betroffenen. Ich wiederhole: Es ist ein Gebot der politischen Gerechtigkeit, denjenigen, die von einer öffentlichen Investition wesentlichen privaten Vorteil genießen, auch zuzumuten, sich in einem geringen, berechen-, überschau- und vorhersehbaren Maß finanziell an solch einer Maßnahme zu beteiligen. Den Mut, meine Damen und Herren, müssen wir miteinander aufbringen.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Vielen Dank! – Die erste Zusatzfrage geht an die Fragestellerin. – Frau Hertel, bitte!

Danke, Frau Präsidentin! – Ich möchte noch einmal an meine bereits gestellte Frage nach den Bundesländern, in denen es solch ein Gesetz bereits gibt, erinnern. Meine Zusatzfrage lautet: Habe ich Sie richtig verstanden, dass – ich formuliere umgangssprach

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Steuer! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst, weil dies in die bildungspolitische Kompetenz des Senats gehört, Ihnen, Herr Abgeordneter Steuer, sowie allen anderen Abgeordneten mitteilen, dass der Senat Schulen in freier Trägerschaft, auch Privatschulen genannt, für eine sehr sinnvolle und notwendige Ergänzung und Bereichung des öffentlichen Schulwesens hält. Nach unserer Auffassung führen solche Schulen zu Wettbewerb und sicher auch Innovationen im öffentlichen Bildungssystem. Speziell die Metropolitan School könnte aus Sicht des Senats eine interessante Ergänzung für den Standort Berlin sein, ohne dass ich damit eine inhaltliche Prüfung des Antrags auf Förderung vorwegnehme. Ich kenne die Aktivengruppe. Es handelt sich aus meiner Sicht um ein interessantes Projekt vor allem auch für den Bezirk Mitte.

lich – die Bezirksverordnetenversammlungen das letzte Wort haben werden?

Frau Senatorin – bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Berlin ist mit Baden-Württemberg das einzige Bundesland, in dem es ein vergleichbares Gesetz noch nicht gibt.

[Niedergesäß (CDU): Das stimmt so nicht! – Weitere Zurufe von der CDU]

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich diese Frage noch nicht beantwortet habe.

Selbstverständlich sind es die Bezirksverordnetenversammlungen, die für die Straßen in bezirklicher Zuständigkeit das letzte Wort haben. Für die Hauptverkehrsstraßen, bei denen die Investitionsmaßnahme durch die Senatsverwaltung durchgeführt wird, liegt die Beschlussfassung bei dem fachlich dafür zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses.

Danke schön! – Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Niedergesäß. – Bitte sehr!

Frau Senatorin! Wenn am Ende einer Sackgasse ein Siedlungsgebiet errichtet wird, die Sackgasse dafür breit ausgebaut werden muss, damit im Siedlungsgebiet die Häuser erreicht werden können, welchen Vorteil haben dann die Anwohner der Sackgasse von dem Ausbau ihrer Straße?

Frau Senatorin – bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Niedergesäß! Wir müssen unterscheiden zwischen einer Erschließungsmaßnahme, die – wie Sie wissen – gesetzlich geregelt ist, und der Regelungsnotwendigkeit und -breite eines Straßenausbaubeitragsgesetzes. Dieses Gesetz, Herr Niedergesäß, richtet sich ausschließlich an die unmittelbaren Anlieger. Wenn Sie sich die Formulierungen des Gesetzes ansehen, werden Sie feststellen, dass wir nicht nur hinsichtlich des Ziels einer Straße, sondern ausdrücklich auch bei den einzelnen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Breite, Größe, Differenziertheit und Zielrichtung unterscheiden, ob sie der einen oder der anderen Seite einer Straße zugute kommen. Ich versichere Ihnen, dass es um den jeweiligen Nutzen der jeweils Betroffenen geht.

Danke schön! – Das waren die zwei Zusatzfragen.

Damit kommen wir zur zweiten Mündlichen Anfrage über

Kein Herz für Kinder – Schüler bleiben draußen

des Abgeordneten Steuer von der Fraktion der CDU. – Bitte schön!

Danke schön, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Entscheidung des Bezirks Mitte, der Berlin Metropolitan School, die eine bilinguale internationale Vorschule betreibt und ab Sommer 2005 den Betrieb einer deutsch-englischen internationalen Ganztagsschule aufnehmen will, die Nutzung des historischen Schulgebäudes am Koppenplatz 12 zu verweigern und ihr nur unsanierte Schulgebäude anzubieten?

2. Wie beurteilt es der Senat, dass das Schulgebäude am Koppenplatz 12 dem Förderband e. V. entgeltfrei zur Nutzung überlassen wird, obwohl es für über 2 Millionen € für schulische Zwecke saniert wurde und die Berlin Metropolitan School bereit ist, die ortsübliche Miete zu zahlen?

[Liebich (PDS): Das ist nicht wahr! – Doering (PDS): Fragen Sie doch den Bezirksbürgermeister von Mitte! – Weitere Zurufe von der PDS]

Danke schön! – Ich nehme an, dass der Bildungssenator, Herr Böger, antworten wird. – Bitte sehr!

Zur Sache selbst: Sie wissen, Herr Steuer, dass die Standortsuche Aufgabe des Schulträgers ist. Da die meisten öffentlichen Liegenschaften in den Bezirken den Bezirken gehören, ist die Entscheidung über den Standort solch einer Schule ausschließliche Angelegenheit des Bezirks. Das hat in der Vergangenheit häufig geklappt. In der Vergangenheit haben in verschiedenen Bezirken Schulen in freier Trägerschaft den Wunsch geäußert, eine Schule einzurichten und die Bezirke haben dafür gegen Entgelt und mit langfristigen Mietverträgen öffentliche Schulgebäude zur Verfügung gestellt. Das ist eine sinnvolle Angelegenheit, die jedoch allein den Bezirken obliegt.

Konkret auf dieses Schulgebäude bezogen hat mich das Bezirksamt Mitte informiert, dass dem Träger, der

Sen Böger

Richtig ist – und das wiederhole ich – : Ich sage Ihnen als Bildungssenator und als jemand im Senat, der dafür eintritt, dass der Standort Berlin in jeder Hinsicht attraktiv ist, dass es auch eine bildungspolitisch sehr gute und sinnvolle Erweiterung des Bildungsangebots in der Stadt und auch im Bezirk Mitte, nicht nur im Bezirk Charlottenburg oder Zehlendorf, ist, eine derartige internationale Schule aufzubauen. Das muss durch Träger erfolgen, das muss dann auch finanziert werden. Nach meiner Kenntnis bestreitet der Bezirk das auch nicht. Ich habe nicht aus dem Bezirk gehört, dass sie nein sagen. Der Streit im Bezirk geht darum, ob dieses Gebäude, das die Schule haben möchte, zur Verfügung gestellt werden muss, ja oder nein, oder ob eine künstlerische Nutzung angebracht ist. Ich habe gemeinsam mit Herrn Sarrazin gewisse Fragen, aber die Entscheidung und die Güterabwägung muss der Bezirk selbständig treffen. Bezirksbürgermeister ist dort übrigens der Ihnen bekannte Herr Kollege Zeller.

Berlin Metropolitan School, mit den Objekten Torstraße bzw. Adelbertstraße andere tragfähige Schulgebäude angeboten wurden. Das Bezirksamt hat offensichtlich entschieden, dass das Objekt Koppenplatz nicht als Standort für diese Schule eingebracht werden soll. Diese Entscheidung nehme ich, Herr Abgeordneter, zur Kenntnis, ich kann sie aber nicht revidieren. Dazu fehlt uns die Zuständigkeit, weil sie allein bei den Bezirken liegt.

Zur Ihrer zweiten Frage, mit der Sie exakt nach dem Objekt Koppenplatz fragen: Das ist ein ehemaliges Schulgebäude. Nach unseren Informationen wurde bereits vor der Gebietsreform 1998/1999 die Nutzung als öffentliches Schulgebäude aufgegeben. Ich kann gegenwärtig nicht nachprüfen, ob das, was Sie in Ihrer Frage unterstellen, dass 2 Millionen € Sanierungsmittel aus Schul- und Sportstättensanierung in das Gebäude geflossen seien, stimmt. Ich kann das in der kurzen Zeit nicht prüfen. Ich weiß allerdings aus den Vorjahren aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm, das wir genehmigen, dass dorthin keine Mittel geflossen sind. Wir genehmigen nur den Einsatz von Sanierungsmitteln für Schulstandorte, die langfristig stabil bleiben.

Sie sprechen ebenfalls die Wirtschaftlichkeit an, weil dieses Gebäude einem kulturellen Zweck zugeführt werden soll. Ich kann diese Überprüfung nicht vornehmen. Mir ist, ähnlich wie meinem Kollegen Sarrazin, die Frage präsent, die man dem Bezirk stellen muss, ob er angesichts der bildungspolitisch interessanten Situation und der ökonomischen Lage der Stadt in der Güterabwägung auf Mietzahlungen in Höhe von 60 000 bis 130 000 € und Betriebskostenerstattung in Höhe von 31 000 bis 65 000 € ohne weiteres verzichten kann. Das ist eine Frage, die wir uns stellen und die auch im Bezirk geregelt werden muss. Das ist die Zuständigkeit des Bezirks.

Danke schön! – Hat der Fragesteller eine Zusatzfrage? – Ja! – Bitte sehr, Herr Steuer!

Danke schön! – Herr Senator! Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es als Ihre Aufgabe begreifen, angesichts der schlechten PISA-Ergebnisse und Ergebnisse anderer Vergleichsstudien, solche Initiativen für ein gutes und breites Bildungsangebot in Berlin zu unterstützen und sich gegenüber dem Bezirk dafür einzusetzen, dass diese Metropolitan School ein adäquates Gebäude erhalten wird?

Herr Senator Böger – bitte sehr!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Steuer! Sie verstehen mich meistens im Plenum falsch. Sonst verstehen wir uns gut. Ich muss das einfach so sagen.

Die Frage einer Metropolitan School in Verbindung zu setzen zu schlechten PISA-Ergebnissen, das halte ich für

neben der Sache liegend. Die PISA-Ergebnisse stellen uns in Berlin vor gewaltige Herausforderungen, die wir gemeinsam angehen und lösen müssen. Da wird nicht eine Metropolitan School gewissermaßen die Lösung bringen.

Danke schön! – Die zweite Zusatzfrage geht an Frau Ströver. – Bitte sehr!

Herr Senator Böger! Scheint es Ihnen vor dem Hintergrund, dass dieses Gebäude seit vielen Jahren als so genanntes Theaterhaus Mitte für kulturelle Zwecke genutzt ist und für diesen Umbau die Mittel investiert worden sind, auch ein Schildbürgerstreich zu sein, wenn jetzt ein ehemaliges Schulgebäude, das zu einem Kulturhaus umgebaut worden ist, in ein Schulgebäude rückgebaut wird, nur um den sehr dezidierten Wünschen der Metropolitan School zu entsprechen? – Und das alles, obwohl diese Schule um die Ecke, wie Sie zu Recht sagen, Räume und leerstehende Schulen angeboten bekommen hat, genau fünf Minuten zu Fuß entfernt vom Koppenplatz.

Herr Senator! Sie haben das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Sie haben in Ihrer Frage wieder Behauptungen, vielleicht auch Tatsachen, eingefügt, über die ich im Augenblick nicht verfüge und die ich auch nicht beurteilen kann.

Mir liegt es fern – ich wiederhole das noch einmal –, in die bezirkliche Selbständigkeit und Kompetenz einzugreifen. Wir können auch nicht kulturelle Zwecke gegen bildungspolitische Zwecke austauschen, sondern beides ist sinnvoll.