Protocol of the Session on February 10, 2005

[Heiterkeit bei der SPD und der PDS]

[Heiterkeit – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Doering (PDS): Und Sie langweilen uns!]

[Heiterkeit – Vereinzelter Beifall bei der FDP und der CDU]

Oder er geriert sich als Steuerexperte. Das war am selben Wochenende – bei Friedman war das, glaube ich.

[Gaebler (SPD): Was hat das mit der Aktualität zu tun? – Doering (PDS): Zur Aktualität!]

Da fragt man sich, ob er jetzt der FDP beigetreten ist. Er fordert Dinge, die längst von uns gefordert sind und die im Unterschied zu Ihnen von uns auch längst in einem Gesetzesentwurf im Bundestag eingebracht wurden. Diese Dinge haben wir auch hier immer wieder gefordert.

[Doering (PDS): Über was reden Sie eigentlich?]

Frau Präsidentin! Sie haben hier nicht meine Rede zu kommentieren, sondern Sie haben mal auf die Aktuelle Stunde selber zu gucken. Wo sind wir denn hier eigentlich? – Ungehörig ist so etwas.

[Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe – Unruhe]

Doch! – Da irren Sie sich. Erstens habe ich auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten, und die besagt eindeutig, dass die Begründung zur Aktualität zu erfolgen hat.

[Beifall bei der SPD und der PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen – Henkel (CDU): Missbrauch präsidialen Rechts! – Weitere Zurufe]

Deshalb weise ich Sie noch einmal darauf hin, in der verbleibenden Zeit zur Aktualität zurückzukommen und nicht zur Sache zu sprechen.

Die halbe Minute bekomme ich aber noch oben drauf!

[Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Frechheit! – Weitere Zurufe]

Wenn Sie es für richtig erkennen, dass wir steuerliche Maßnahmen ergreifen müssen, Herr Regierender Bürgermeister, dann müssen Sie sich damit seriös und auf einer

soliden Grundlage beschäftigen. Ich werde Ihnen den Entwurf „Die Einkommensteuer – niedrig, einfach und gerecht“ von Dr. Hermann Otto Solms übergeben. Da können Sie einmal nachlesen und haben wenigstens eine solide Grundlage, wenn Sie sich wieder über Themen verbreiten, von denen Sie normalerweise nichts verstehen.

[Zuruf des Abg. Brauer (PDS)]

Ich fordere Sie auf: Greifen Sie dieses Thema! Das ist ganz entscheidend, auch wenn wir hier keine Schlangen vor Suppenküchen und keinen Ludergeruch von Revolution haben. Wir sind gefordert, den Menschen in dieser Stadt und in Deutschland wieder eine wirtschaftspolitische Perspektive zu geben. Das ist so aktuell, Frau Präsidentin, wie nichts anderes. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP – [Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Danke schön auch Ihnen! – Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine Begründung verzichtet und sich für das Thema der Fraktionen von SPD und PDS ausspricht.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und deshalb lasse ich jetzt abstimmen, und zwar zunächst über den Vorschlag der Koalitionsfraktionen. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir uns mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für das von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Thema ausgesprochen und so beschlossen. Die anderen Vorschläge haben damit ihre Erledigung gefunden.

Ferner weise ich wieder auf die Ihnen vorliegende Konsensliste und auf das Verzeichnis der eingegangenen Dringlichkeiten hin. Wie das manchmal so ist, schleichen sich auch Schreibfehler ein. Deshalb mache ich darauf aufmerksam, dass in Nr. 1 der Dringlichkeitsliste folgender Schreibfehler enthalten ist: Der Antrag Drucksache 15/3579 stammt von den Koalitionsfraktionen und nicht, wie dort ausgewiesen, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen.

Sofern sich gegen die Konsensliste bis zum Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes kein Widerspruch erhebt, gelten die Vorschläge als angenommen. Über die Anerkennung der Dringlichkeit wird dann wie immer jeweils an entsprechender Stelle der Tagesordnung entschieden.

Dem Ältestenrat lagen folgende Entschuldigungen von

Senatoren vor: Senator Wolf wird ab 15.30 Uhr abwesend sein, weil er an der Baltic Metropoles Conference teilnehmen wird. Senator Dr. Körting kommt später, und zwar wegen seiner Teilnahme an der Innenministerkonferenz in Kiel. Senator Dr. Flierl wird ab 19.00 Uhr wegen seiner Teilnahme an der Eröffnungsveranstaltung der Berlinale abwesend sein. Auch der Regierende Bürgermeister

wird an der Eröffnungsveranstaltung der Berlinale teilnehmen und ab 19.00 Uhr abwesend sein.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 1:

Fragestunde – Mündliche Anfragen

Bevor ich die erste Frage aufrufe, möchte ich Sie noch einmal auf die Änderung unserer Geschäftsordnung hinweisen, die wir kürzlich vorgenommen haben. Nach der neuen Regelung können nunmehr insgesamt zwei Zusatzfragen gestellt werden, wovon eine vorrangig der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller zusteht.

Das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Planungen für ein Straßenausbaubeitragsgesetz

hat nun Frau Abgeordnete Anja Hertel. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Verfolgt der Senat die Absicht, für das Land Berlin den Entwurf eines Straßenausbaubeitragsgesetzes vorzulegen, in wie vielen Bundesländern gibt es bereits ein vergleichbares Gesetz, und welche wesentlichen Zielsetzungen verfolgt der Senat mit der Vorlage eines Straßenausbaubeitragsgesetzes?

2. Sieht der Senat in dem Gesetzentwurf Regelungen vor, die sicherstellen, dass eine umfangreiche Beteiligung und Mitwirkungsmöglichkeit von betroffenen Anliegern bzw. Grundstückseigentümern erfolgt?

[Niedergesäß (CDU): Schaufensterfrage!]

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Junge-Reyer. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hertel! Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat den Senat mit Beschluss vom 30. Januar 2003 zur Erarbeitung eines Straßenausbaubeitragsgesetzes aufgefordert. Der Entwurf wird zurzeit intern abgestimmt und in den nächsten Tagen vorliegen.

Durch dieses Straßenausbaubeitragsgesetz soll im Land Berlin die seit langem bestehende Regelungslücke geschlossen werden. Dies ist geboten und nach meiner Auffassung politisch richtig. Wer von einer öffentlichen Investition einen privaten Vorteil hat, dem kann und darf zugemutet werden, einen bestimmten, vorher feststehenden und einzuschätzenden Anteil an diesen Leistungen finanziell zu übernehmen.

Wenn wir betrachten, welche sachlichen Gründe für eine solche Beitragserhebung sprechen, dann sind dies die Gebrauchsvorteile. Es ist die Wertverbesserung der Grundstücke. Das heißt, dass eine neu ausgebaute und erweiterte Straße den Anliegern und Benutzern einen sol

Frau Sen Junge-Reyer

Das Straßenausbaubeitragsgesetz wird, entgegen dem, was öffentlich dargestellt worden ist, selbstverständlich nicht rückwirkend gelten.

chen Vorteil bietet, der gegebenenfalls nach den Regeln des Straßenausbaubeitragsgesetzes bemessen werden und dann zu einer anteilmäßigen Umlage führen kann. Eine Ausbaumaßnahme kann nur dann eine solche Beitragspflicht auslösen, wenn tatsächlich die Gebrauchsvorteile vorhanden sind, d. h. wenn tatsächlich Beleuchtung, eine qualifiziertere und verbesserte Straße, Parkbuchten und Grünstreifen entstehen. Ausdrücklich sind bloße Reparaturen und Ausbesserungen nicht beitragspflichtig. Straßenunterhaltung und -instandsetzung sind ebenfalls ausdrücklich nicht beitragspflichtig.

Das Straßenausbaubeitragsgesetz schafft also in seinen wesentlichen Elementen die Rechtsgrundlage für die anteilige Finanzierung eines qualifizierten Straßenausbaus durch die Beteiligung der bevorrechtigten Anlieger, und zwar unter der Voraussetzung, dass eine genaue, nachvollziehbare und überprüfbare Planung vorliegt, und unter der Voraussetzung, dass die Beteiligung gesichert ist.

Die von der Straßenbehörde geplanten Ausbaumaßnahmen sind in ihrem Aufwand – in der technischen Herstellung – so gering wie möglich zu halten. Der Nachweis der Erforderlichkeit ist zu führen.

[Niedergesäß (CDU): Sehr witzig!]

Das Bauprogramm ist – und darauf lege ich ganz besonderen Wert – in einem breiten Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit, vor allem aber den unmittelbar Betroffenen zugänglich zu machen, und zwar wie folgt: Es muss den voraussichtlich Beitragspflichtigen schriftlich zugeleitet werden, welche Maßnahme geplant ist. Die Planungen müssen eingesehen werden können. Es müssen Berechnungen darlegen, in welchem Umfang auf einen jeglichen Grundstückseigentümer voraussichtlich Ausbaukosten zukommen und welche Grundstücke jeweils an den zu errechnenden Beträgen in welchem Umfang und in welcher Höhe zu beteiligen sind. Darüber hinaus muss vor der abschließenden Entscheidung über eine solche Ausbaumaßnahme die Bezirksverordnetenversammlung bzw. bei den Ausbaumaßnahmen der Hauptverwaltung der zuständige Ausschuss des Abgeordnetenhauses beteiligt werden. Nur dann, wenn nach dem Abschluss einer Straßenbaumaßnahme die tatsächlichen Kosten ermittelt sind, ist einerseits der Anteil, den die Allgemeinheit zu tragen hat, und andererseits der Anteil des Beitragspflichtigen auch tatsächlich zuzuordnen. Die Höhe richtet sich dann nach dem Anteil des Vorteils, den der jeweilige Anlieger hat, nach der Klärung der Fragen, ob es sich um eine Anlieger- oder Hauptverkehrsstraße handelt und welche Teileinrichtungen eine Beitragspflicht auslösen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Jemand in einer Anliegerstraße, der mehr von einer solchen Maßnahme hat, wird eher und mehr herangezogen werden als ein Grundstücksbesitzer an einer Hauptverkehrsstraße, der sich in einem geringeren Umfang einen Vorteil anrechnen lassen muss – verglichen mit den anderen Nutzern solch einer Straße. Darüber hinaus wird es darum gehen, einen umlagefähigen Aufwand zur Grundlage einer Bewertung und Berechnung zu machen, das heißt, das nur bestimmte Straßenbreiten beitragsfähig und damit umlagefähig sind. Im Er

gebnis bedeutet dies: Je niedriger der Vorteil, um so niedriger fällt der mögliche Beitrag aus.

[Radebold (SPD): Das hat heute Herr Czaja gerade noch einmal erklärt!]

Ja, das ist mühsam. Ich gebe mir Mühe. Ich weise aber darauf hin, Herr Radebold, dass es ein kompliziertes, vielleicht nicht immer einfach zu verstehendes Gesetz ist.