Protocol of the Session on November 11, 2004

Der Senator schickt junge Menschen in eine gefahrgeneigte Tätigkeit, in der sie unter Einsatz ihrer Gesundheit oder ihres Lebens dem Bürger helfen sollen. Die Absicherung nach dem Beamtenversorgungsgesetz verweigern die sozialistischen Regierungsfraktionen von SPD und PDS.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Wer sich im Dienst so verletzt, dass er polizeidienstuntauglich wird, hat keine Chance auf Übernahme in das Beamtenverhältnis und muss seinen Beruf aufgeben. Er wird eiskalt entlassen. Das ist Manchesterkapitalismus pur, und das von einer Regierung, die soziale Gerechtigkeit wie eine Monstranz vor sich her trägt.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Gute Vorschläge der Opposition wie die Übernahme von Polizeianwärtern auf Stellen von Vollzugsbeamtinnen

und -beamten, die sich in Elternzeit befinden, wurden mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Zur Täuschung und Tarnung wird dann vom Innensenator immer das Märchen von dem bösen Vorgänger in die Diskussion gebracht, der viel zu viel Polizeianwärter eingestellt habe. Allerdings, zu Ihrer Erinnerung, Herr Senator: In der großen Koalition war die SPD ein Teil dieses Senats, und da der Senat immer nur mit einer Stimme spricht, waren Sie bei allen Einstellungen in allen Verwaltungen beteiligt. Das Haushaltsgesetz mit Stellenplan wurde gemeinsam von CDU und SPD in der großen Koalition beschlossen.

[Beifall bei der CDU]

Wiederholungen erhöhen nicht den Wahrheitsgehalt der Aussage.

Hier nun einige Fakten aus Kleinen Anfragen: Im Dezember 2003 gab es 914 freie Stellen bei Schutz- und Kriminalpolizei. Ab Januar 2004 bis zum Dezember 2005 werden 965 freie Stellen bei Schutz- und Kriminalpolizei durch Pensionierung frei. Das Fazit: 1 879 Vollzugsbeamtenstellen sind bis 2005 frei, und Sie sehen keine Möglichkeit der Übernahme von Polizeibeamten als Beamte – das ist vollkommen unverständlich.

Sie wollen die Polizei kaputtsparen: lieber Überstunden in Millionenhöhe und 5 000 niedergelegte Ermittlungsvorgänge im Landeskriminalamt. Die CDU möchte lieber Vollzugsbeamte statt Überstunden.

[Beifall bei der CDU]

Die rot-rote Koalitionsvereinbarung legte fest: Personelle Einsparungen bei der Vollzugspolizei sind nicht vertretbar. – Dieser rot-rote Senat vertreibt jedoch über 1 000 junge, gut ausgebildete Polizisten in andere Bundesländer. Kurze Zeit später gibt es aber den Hilferuf der Senatorin Junge-Reyer: Berlin ist überaltert, junge Leute braucht Berlin! – Wie passt das zusammen? – Das ist Unfähigkeit pur!

Die CDU-Fraktion hat schon am Anfang dieses Jahres nachgewiesen, dass eine von der Finanzverwaltung behauptete Überausstattung der Berliner Polizei gegenüber Hamburg im Bereich der Vollzugspolizei nicht vorhanden ist. Der Benchmarking-Bericht des Polizeipräsidenten bestätigt diese Aussage eindeutig. Meine Herren Senatoren Sarrazin und Körting! Schenken Sie diesem Benchmarking-Bericht Glauben, der mit Hilfe von externen Beratern der Firma Mummert & Partner erstellt wurde! Geben Sie jungen Menschen in dieser Stadt eine Chance, ohne Angst vor Arbeitsplatzverlust und sozialem Abstieg einer gefährlichen Tätigkeit nachzugehen! Übernehmen Sie teilzeitbeschäftigte Angestellte der Polizei in das verfassungsgemäße Beamtenverhältnis! – An den Präsidenten des Abgeordnetenhauses appelliere ich: Stoppen Sie den verfassungswidrigen Zustand, bevor es ein Gericht tut!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Trapp! – Für die Fraktion der SPD hat nunmehr Herr Kol

Trapp

lege Dr. Felgentreu das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Felgentreu!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Abgeordnetenhaus wird heute erstmals ein Gesetz verabschieden, das in seiner Konsequenz die Möglichkeit schafft, Vollzugspolizistinnen und -polizisten nicht als Beamte, sondern als Angestellte in den Landesdienst zu übernehmen. Die Einwände der Opposition gegen dieses Verfahren sind unterschiedlicher Natur. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken wird eingewandt, die vorgesehene Teilzeitbeschäftigung sei unzumutbar und biete den betroffenen Anwärtern nicht die notwendige Sicherheit. Zum anderen wird vor dem Einstieg in eine Polizei zweiter Klasse gewarnt. Nur der letzte Einwand ist von allgemeinpolitischem Interesse. Ich möchte mich deshalb in diesem Kreis auf die originär politische Fragestellung konzentrieren.

[Ritzmann (FDP): Muss ich den Rest jetzt aus meiner Rede streichen, wenn das nicht von Interesse ist?]

Trotzdem sollen die erstgenannten Kritikpunkte nicht übergangen werden. Die SPD-Fraktion nimmt sie ernst.

Zum verfassungsrechtlichen Konflikt deshalb zunächst so viel: Artikel 33 des Grundgesetzes wäre verletzt, wenn die Beschäftigung der Angestellten nicht als Ausnahme, sondern als reguläres Verfahren anzusehen wäre. Wir gehen aber fest davon aus, dass erstens die geringe Zahl der Betroffenen, zweitens die feste Zusage der Übernahme in ein Beamtenverhältnis und drittens die Befristung der Rechtsgrundlage bis 2008 den Ausnahmecharakter ausreichend begründen. Wir sind deshalb überzeugt, dass unser Vorhaben dem Grundgesetz entspricht.

Was die Zumutbarkeit des Angebot betrifft, so stehen wir vor der einfachen Alternative: Übernehmen wir 300 Anwärterinnen und Anwärter, so wie es uns der Solidarpakt ermöglicht, in volle Stellen, oder übernehmen wir 450 von ihnen, die dann nur in Teilzeit als Angestellte tätig werden können? – Für die SPD-Fraktion ist die Antwort eindeutig: Wir sehen in der geplanten Übernahme eine Chance für 150 weitere junge Polizistinnen und Polizisten, in dem erlernten Beruf und in Berlin Dienst zu tun.

[Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Die nahtlose Übernahme aus der Ausbildung heraus ist auch zu den eingeschränkten Bedingungen, die damit verbunden sind, dem Berufswechsel, dem Ortswechsel oder gar der Arbeitslosigkeit vorzuziehen. Wer diese Lösung ablehnt, muss auch zu der Konsequenz stehen, dass er 150 Anwärterinnen und Anwärtern der Berliner Polizei eine große Chance nehmen wird.

So bleibt eine Frage, die auch in der SPD-Fraktion eingehend diskutiert worden ist: Die Sorge, dass eine Regelung wie diese dem Einstieg in eine preiswertere, mit weniger Kompetenzen ausgestattete Polizei zweiter Klasse Vorschub leisten könnte, erscheint zunächst berechtigt.

Deshalb sage ich klipp und klar: Die SPD verfolgt kein solches Ziel. – Gerade um eine derartige Entwicklung auszuschließen, haben wir den bezirklichen Ordnungsdienst, anders als zum Beispiel in Frankfurt/Main, nicht mit polizeilichen Rechten ausgestattet. Im leider zurzeit schwarz-regierten Hessen können Ordnungsbeamte Haftbefehle vollstrecken. So etwas wollen wir nicht. Aus dem gleichen Grund haben wir eine maßgeschneiderte Lösung für den Ausbildungsjahrgang 2004 gesucht und gefunden. Deshalb wird die Abschaffung der Norm zum Jahresende 2008 in der ASOG-Änderung gleich mitgeregelt. Eine Billigpolizei, wie den schwarz-gelben Ordnungsdienst in Hessen, wird es mit uns nicht geben.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Deshalb zum Schluss ein Appell: Akzeptieren Sie die bestmögliche Lösung und helfen Sie uns, diese Chance zu nutzen – im Interesse von 150 jungen Polizistinnen und Polizisten und im Interesse der Sicherheit unserer Stadt. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Danke schön, Herr Dr. Felgentreu! – Das Wort für Bündnis 90/Die Grünen hat nunmehr der Kollege Ratzmann. – Bitte schön, Herr Ratzmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Felgentreu! Um dies gleich zu Beginn klarzustellen: Ich glaube, dass niemand hier im Haus etwas dagegen einzuwenden hat, dass von Seiten des Senats mit kreativen Lösungsansätzen versucht wird, mehr jungen Leuten eine Chance auf Arbeit im öffentlichen Dienst zu geben.

[Beifall bei den Grünen und der SPD – Beifall der Frau Abg. Seelig (PDS)]

Wenn Sie jetzt allerdings meinen verbreiten zu müssen, dass Ihr Ansatz, der einer gewissen Kreativität nicht entbehrt – das konstatiere ich –, der einzig mögliche sei, dann erzählen Sie wirklich etwas Falsches. Das war genau die Kritik, die von Seiten der Opposition an ihrem Gesetzesvorhaben geübt worden ist.

Wir alle wissen, dass das Beamtenrecht uns Gestaltungszwänge auferlegt, die wir nicht einfach durchbrechen können. Deshalb gibt es eine Reihe von Fraktionen – auch hier im Haus –, die darauf warten, dass das Beamtenrecht reformiert wird. Meine Fraktion zumindest wartet sehnsüchtig darauf, weil wir eine moderne Verwaltung haben möchten, die mit einem modernen Dienstrecht ausgerüstet ist und es uns ermöglicht, unter den Zwängen des Haushalts anders mit der Aufgabenerfüllung umzugehen. So, wie das Beamtenrecht bislang gestaltet ist, kann es nicht bleiben. Es führt dazu, dass der öffentliche Dienst zu einem „closed shop“ wird, und das wollen wir nicht.

Was bei allen auf dem Tisch liegenden Reformvorschlägen – derjenige der Bull-Kommission aus Nordrhein-Westfalen geht aus meiner Sicht am weitesten – immer klar gewesen ist, ist, dass drei Kernbereiche mit einem besonderen öffentlichen Treueverhältnis ausgestat

Präsident Momper

tet sein müssen: die Justiz, die Polizei und die Finanzverwaltung. Trotz des Vorschlags, ein einheitliches Dienstrecht zu schaffen, ist auch bei diesem Vorschlag an einem beamtenähnlichen Dienstverhältnis festgehalten worden, um sicherzustellen, dass diese hoheitlichen Befugnisse, die sehr weit in den grundrechtlich geschützten Bereich eingreifen, nur von Menschen ausgeübt werden, die andererseits wieder disziplinarischen Zwängen unterworfen werden können. Wir alle hoffen, dass die Länder demnächst weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, um ihr eigenes Dienstrecht, ihr eigenes Beamtenrecht auszugestalten. Das wird nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn dem eine entsprechende Konzeption zu Grunde liegt. Diese Konzeption fehlt leider im Land Berlin. Der Regierende Bürgermeister ist an vorderster Front dafür eingetreten, diesen Schritt zu gehen und den Ländern weitreichende Gestaltungsspielräume einzuräumen. Was er nicht gemacht hat, ist, eine Konzeption vorzulegen, mit der man eine entsprechende Personalentwicklung in Gang setzen kann.

Herr Körting! Vor diesem Hintergrund ist es um so befremdlicher, dass Sie mit dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf gleichsam einen Kamikazekurs steuern, der weitreichende verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringt. Man kann von Herrn Battis halten, was man will. Sie haben im Innenausschuss dargelegt, dass Sie selbst schon einmal mit ihm ein Gutachten verfasst haben, das keinen Bestand vor der Rechtsprechung gehabt hat. Was man Herrn Battis allerdings nicht absprechen kann, ist, dass er einer der anerkanntesten Kenner des Beamtenrechts ist und die von ihm aufgeworfenen Probleme durchaus der Beachtung verdienen. Genau dies aber haben Sie uns im Innenausschuss verweigert. Wir haben eine erneute Sitzung des Innenausschusses gefordert, um uns mit den Problemen auseinander zu setzen. Dies haben Sie uns verweigert. Ihnen konnte es nicht schnell genug gehen, Sie haben unsere Anträge mit der Mehrheit der Regierungskoalition weggestimmt. Aus meiner Sicht ist der von Ihnen eingeschlagene Kurs höchst gefährlich.

Herr Felgentreu hat einige der Einwände aufgezählt, die gegen dieses Gesetzesvorhaben vorgebracht worden sind. Es ist gefährlich, Polizeibeamte auf einer verfassungsrechtlich ungesicherten Grundlage mit derartigen Eingriffsbefugnissen auszustatten und sie der Gefahr auszusetzen, dass sie im Rahmen der Strafverfolgung keinen Bestand haben werden. Wir haben statt dessen vorgeschlagen, Elternstellen mit diesen Beamten zu besetzen. Dazu haben Sie gesagt, das gehe nicht und behauptet, die Menschen, die normalerweise auf diesen Stellen sitzen, könnten jederzeit aus der Elternzeit zurückkommen. Das ist falsch. Wir haben Ihnen weiter vorgeschlagen, sich beim Beförderungsplafond an den Haushaltsnotlageländern zu orientieren und nur einen beschränkten Prozentsatz für Beförderungen zur Verfügung zu stellen. Auch das haben Sie abgelehnt. Mit den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen hätten wir weit mehr als die jetzt in Rede stehenden 150 Personen in das öffentliche Dienstverhältnis übernehmen können. Wir werden Ihren Gesetzentwurf

deshalb ablehnen. Es ist zu risikoreich, den von Ihnen vorgeschlagenen Weg zu gehen, zumal andere Möglichkeiten bestanden hätten, die Sie leichtfertig ausgeschlagen haben.

Wesentlich kritikwürdiger ist aber Ihr Verhalten während des gesamten Vorgangs. Sie haben uns die Debatte verweigert. Herr Körting, ich betone das an dieser Stelle: Dieses Verhalten nimmt zu. Wenn Sie uns weiter von Regierungsseite bei hochbrisanten Themen den Austausch der Argumente verweigern, dann sind Sie es, die dazu beitragen, dass die Landesparlamente zunehmend an Bedeutung verlieren. Das ist nicht unser Ansatz. Ich appelliere deshalb an Sie, künftig den entsprechenden Raum für die Auseinandersetzung zu geben, den Austausch zuzulassen, um den besten Weg zu finden. Anders wird es schwierig, in einer würdigen parlamentarischen Debatte für das Land Berlin die besten Lösungen zu finden. – Danke!

[Beifall bei den Grünen und der CDU]

Danke schön, Herr Kollege Ratzmann! – Das Wort für die Fraktion der PDS hat nunmehr Frau Seelig. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn heute von der Opposition gefordert wird, keine Änderung des ASOG vorzunehmen, die es ermöglicht, Absolventen der Polizeiausbildung in Zweidrittel-Angestelltenstellen zu übernehmen, müssen die Folgen deutlich gemacht werden: Dann können wir nur 300 Absolventen in den Polizeidienst übernehmen.

Nun wurde von derselben Opposition immer angemahnt, keinen der mit vielen Steuermitteln ausgebildeten Polizisten und Polizistinnen zum Sozialamt zu schicken. Entgegen anderweitigen Behauptungen ist dies bislang auch nicht geschehen. Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um ihnen Stellen beim Bund und in den anderen Bundesländern zu vermitteln, wenn die Einstellungsmöglichkeiten in Berlin ausgeschöpft gewesen sind. Inzwischen werden auch bei anderen Länderpolizeien Einsparungen als notwendig erachtet, und die Kapazitäten beim Bund sind ebenfalls geringer geworden. Dank einer politisch motivierten Einstellungspraxis des letzten CDUInnensenators haben wir in diesem Jahr eine überproportional hohe Absolventenzahl. Was liegt also näher, als weiter daran festzuhalten, diesen Menschen eine berufliche Perspektive zu bieten und dafür auch kreative Ideen zu entwickeln? – Diese Ideen, Herr Ratzmann, sind jetzt nötig, weil die Ausbildung jetzt abgeschlossen ist.

Ihre Argumente und die der GdP sind aus meiner Sicht nicht überzeugend. Erstens: Es wird behauptet, es wäre der Einstieg in die Billig-Polizei. Dagegen ist einzuwenden, dass die Polizistinnen und Polizisten eine qualitativ hochwertige Polizeiausbildung absolviert haben und dass sie in ihrem Vertrag die Zusage haben, bis spätestens im Jahr 2008 eine volle Stelle als Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes zu bekommen. Das

Ratzmann

bleibt auch eine Tatsache, wenn Herr Schönberg in Pressekonferenzen behauptet, dies wäre nicht so. Die Verträge beinhalten auch die Versorgungsansprüche für diese Zweidrittel-Angestellten. Das muss man als Tatsache zur Kenntnis nehmen, bevor man ganz fürchterliche Dinge beklagt.

[Beifall bei der PDS – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Zweitens: Es wird behauptet, es sei verfassungswidrig, ihnen mit der Änderung des ASOG Aufgaben der Vollzugspolizei zu übertragen. Ich verweise auch hier darauf, dass dies mehrfach – auch von den Juristen der Justizverwaltung – geprüft wurde. Rechtswidrig wäre es, wenn die Ausnahmen sich der Regel nähern würden. Das kann bei der großen Anzahl der in Berlin verbeamteten Polizisten nun wirklich nicht der Fall sein. Fragwürdig wäre auch, wenn es keine Befristung geben würde. Aber diese Befristung beschließen wir ja heute. Es ist auch nicht richtig, dass nach geltender Rechtslage nur Beamte Vollzugspolizeiaufgaben übernehmen dürfen. Schon heute ist es nach § 5 des ASOG möglich, Angestellten der Polizei durch Rechtsverordnung bestimmte Vollzugsaufgaben zu übertragen.

Wenn Sie auf das Rechtsgutachten von Prof. Battis verweisen – ich hatte noch keine Gelegenheit, es zu lesen – kann ich nur sagen, dass ich ihn als Verfassungsrechtler ernst nehme, aber die Argumente der GdP, die Auftraggeber war, sind bereits geprüft worden. Das Problem von Rechtsgutachten ist dem Parlament bekannt. Letztlich können nur Gerichte sprechen, wenn sich zwei oder mehr Rechtsauffassungen gegenüberstehen. Wir haben erst jüngst im Datenschutzausschuss die Situation gehabt und festgestellt, dass das Parlament in einem solchen Fall nicht Schiedsrichter sein kann. Das hätten wir auch nach einer Anhörung nicht gekonnt.