weil sie glauben, dass sie damit eine sinnvolle Aufgabe im Interesse der Gemeinschaft erfüllen. Genau das fördere ich.
Ich habe eine Frage an die Senatorin Frau Junge-Reyer. – Hat die vom Berliner Senat mit der Entwicklung des Hauptstadt- und Standortmarketings beauftragte Gesellschaft „Partner für Berlin“ ein Gutachten zum Geschäftsflugverkehr des Wirtschaftstandortes Berlin und die diesbezügliche Bedeutung des Flughafens Tempelhof in Auftrag gegeben? Wie lauten nach Kenntnis des Senats die wesentlichen Ergebnisse?
Herr Abgeordneter Lüdeke! Meine Damen und Herren! Mir liegt ein solches Gutachten nicht vor. Wenn es mir zur Verfügung gestellt wird, werde ich es selbstverständlich auswerten, bewerten und Ihnen meine Bewertung mitteilen.
Dann ist Frau Hämmerling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe und hat das Wort zu einer spontanen Frage.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister, Herrn Wowereit. – Wie bewerten Sie, dass der BVG-Chef von Arnim auf der Website seiner privaten Firma, seinem Callcenter, mit seinem Konterfei und dem Namen der BVG auftritt und damit quasi eine Werbung mit dem Namen der BVG macht vor dem Hintergrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Untreue in Zusammenhang mit der unglückseligen Dienstwagenaffäre und den AT-Gehältern?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich habe den Vorgang erst aus der Zeitung zur Kenntnis genommen. Mehr liegt mir an Informationen nicht vor. Insofern, bevor nicht detailliert dazu Stellung genommen wird, kann ich mir heute keine Bewertung erlauben.
Dass Sie danach fragen, kann ich nachvollziehen. Ich bin der Auffassung, dass in der Öffentlichkeit klargestellt werden muss, ob es dabei Verquickungen gibt oder nicht. Die Gelegenheit muss genutzt werden, vor allen Dingen von den Senatsmitgliedern, die für die Aufsicht über die BVG oder als Mitglieder im Aufsichtsrat der BVG zuständig sind.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Senator für Inneres. – Was verbirgt sich hinter den Gerüchten, aber auch den Presseberichten, denen ich entnehmen konnte, dass es Vereinbarungen zwischen der BVG und der Polizei über die Übernahme des Hausrechts durch die Polizei geben soll?
Herr Präsident! Frau Kollegin Hertel! Es hat zwischen der Polizei und der BVG Gespräche gegeben, die ich einen Tag, nachdem es die Anschläge in Madrid gegeben hat, initiiert habe. Sie beziehen sich nicht darauf, dass das Hausrecht der BVG künftig von der Berliner Polizei im Sinn einer Bahnpolizei wahrgenommen werden soll. Die Gespräche bezogen sich darauf, dass für den Fall einer möglichen Terrordrohung die Berliner Polizei eventuell zusätzliche Möglichkeiten haben muss, um Kontrollen in der BVG durchführen zu können, und dass wir uns vorsorglich für diesen Fall neben den ASOG-Befugnissen auch das Hausrecht
ment oder aus der Öffentlichkeit kommt, dass möglicherweise irgendwelche Unregelmäßigkeiten in einem öffentlichen Unternehmen, für das ich eine Zuständigkeit habe, vorkommen, werde ich sehen, ob das im Rahmen der Rechtsaufsicht aufzuklären ist und ob hier Vorgänge sind, die zu beanstanden sind.
Ich habe eine Frage an Senator Flierl. – Herr Flierl! Wie bewerten Sie die Tatsache, dass der aus guten Gründen aus der ersten Reihe der Charité zurückgezogene ehemalige Verwaltungsdirektor Motzkus immer noch das Mandat der Charité in der Berliner Krankenhausgesellschaft wahrnimmt und damit einen erheblichen Einfluss auf die Krankenhauspolitik des Landes ausübt?
der BVG übertragen lassen. Die Prüfung des Polizeipräsidenten hat ergeben, dass das voraussichtlich für eine umfassende Präventionsarbeit der Polizei nicht erforderlich ist, sondern dass das ASOG ausreicht.
Danke schön! – Keine Nachfrage von Frau Hertel. Dann ist die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet.
Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff nehmen. Diese Runde eröffne ich wie immer mit einem Gongzeichen. Sie können sich bei Ertönen des Gongschlages eintasten.
Schon geht es weiter mit Frau Matuschek von der Fraktion der PDS, die das Wort zu einer spontanen Frage hat. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Senator Wolf. – Lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrates in der Beratung über die Berufung von Herrn von Arnim zum Vorstandsvorsitzenden eine vollständige Übersicht zum beruflichen Werdegang sowie Informationen zu bestehenden geschäftlichen Verquickungen vor, zum Beispiel zu den Firmen Lexington und TeleGut? Und wurden oder werden diesbezüglich öffentlich gewordene Zweifel an der Vollständigkeit dieser Informationen sowohl im Aufsichtsrat als auch in der Gewährträgerversammlung beraten werden?
Frau Abgeordnete Matuschek! Ich gehe davon aus, dass dem Aufsichtsrat bzw. dem Personalausschuss, der das dafür zuständige Gremium eines Aufsichtsrates ist, die für die Entscheidung über die Bestellung notwendigen Unterlagen vorgelegen haben. Ich kann es Ihnen allerdings aus eigener Kenntnis nicht sagen, da ich, wie Sie mich richtig angesprochen haben, Vorsitzender der Gewährträgerversammlung und nicht Mitglied des Aufsichtsrates bin. Von Vorwürfen, dass hier keine vollständigen Dokumente vorgelegen haben oder nicht die ausreichenden Informationen gegeben wurden, ist mir bislang nichts bekannt.
In Zusammenhang mit den vorhin angesprochenen Vorwürfen bezüglich der möglicherweise unerlaubten Werbung mit der Funktion des Vorstandsvorsitzenden: Sehen Sie Veranlassung, dieses Thema auch in der Gewährträgerversammlung zu besprechen?
Dann geht es weiter mit Herrn Schruoffeneger, Ersatzkarte A! – Nehmen Sie doch mal Ihre eigene Karte, dann machen Sie es uns leichter!
Diese Verabredung, Herr Abgeordneter, war Gegenstand eines Vertrags, der die unmittelbare Tätigkeit als Verwaltungsdirektor für die Charité aufgelöst hat und den die Übergangsvorsitzende mit ihm geschlossen hat. Dies ist Teil der Erneuerung der Charité. Die Auseinandersetzungen um die Neuaufstellung der Charité gehen weiter und betreffen auch diese Fragen.
Herr Senator! Können Sie mir erklären, warum das Halten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen zumindest unrühmlichen Teil der Vergangenheit mitbestimmt haben, zum Teil eines Erneuerungsprozesses und nicht eher zum Teil eines alten Systems gehört, das man ändern müsste?
Die Transformation von alter zu neuer Charité geschieht voll in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften. Das heißt auch, dass im Rahmen von ge