Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Wirtschaftssenator, Herrn Wolf: Welche Folgen hätte es, wenn Berlin nach den Plänen der EUKommission nach Artikel 87 Abs. 3 c EGV ab dem Jahr 2007 keine Regionalbeihilfen mehr gewähren dürfte?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Berlin ist zurzeit Übergangsgebiet und fällt nach 2006 aus der EU-Strukturförderung heraus, zumindest aus der bisherigen Höhe und aus der Förderung für Ziel-1-Regionen. Da
Berlin gleichzeitig keine Möglichkeiten hat, den Beihilfeartikel 87 Abs. 3 c über nationale Regelungen zu nutzen, hätten es ein erhebliches Fördergefälle gegenüber den umliegenden Bundesländern und auch gegenüber den EUBeitrittsstaaten zu verzeichnen. Wir haben dieses Thema sehr intensiv jeweils mit einem Vertreter sowohl des Bundesfinanzministeriums als auch des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen der „Kaminrunde“ am Rande der letzten Wirtschaftsministerkonferenz erörtert. Es zeichnet sich ab, dass es eine gemeinsame Position aller Bundesländer gibt, dass der Status nach Artikel 87 Abs. 3 c verteidigt werden soll und dass auch die Bundesregierung diese Position in der Diskussion mit der Europäischen Kommission einnimmt. Wir werden auch auf das Fördergefälle gegenüber den neuen Beitrittsländern achten, wo die Gefahr besteht, dass wir eine Kumulation mehrerer Fördertatbestände haben, nämlich einerseits – wie es jetzt z. B. in Polen im grenznahen Gebiet der Fall ist – eine Sonderwirtschaftszone, niedrige Steuersätze – plus die Fördermöglichkeit nach den EUStrukturfonds mit Fördersätzen von 50 % mit den entsprechenden Beihilferegelungen. Dieses muss verhindert werden.
Es ist klar, dass die Beitrittsländer und auch die neuen Bundesländer weiter eine hohe Förderung brauchen, aber die Fördertreppe darf nicht so hoch werden, dass Standorte wie Berlin oder andere Standorte, die aus dem Ziel-1Gebiet herausfallen – das wird aller Voraussicht bei Halle und Leipzig der Fall sein –, nicht mehr konkurrenzfähig sind und sich durch die Förderstrukturen in der Umgebung im Wettbewerb nicht mehr behaupten können.
An diesem Thema arbeiten wir hart. Wir werden uns Ende Juni noch einmal intensiv im Kreis der Wirtschaftsminister zu einem Sondertermin treffen, um hierbei auch gegenüber der Bundesregierung eine gemeinsame Position zu verabschieden.
Wenn ich Sie recht verstanden habe, steht die gesamte Wirtschaftsförderung Berlins auf der Kippe – ob wir also eine Förderung nach Artikel 87 Abs. 3 c bekommen oder nicht. Welche Konzepte haben Sie, falls Ihre Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sind und Berlin seine Wirtschaftsförderung komplett neu strukturieren muss?
Zunächst gehe ich davon aus, dass wir durchaus gute Aussichten haben, den Status nach Artikel 87 Abs. 3 c zu verteidigen. Aber der zweite wesentliche Punkt ist, dass wir im Rahmen der Strukturförderung selbstverständlich gegenüber der Kommission noch zwei Themen intensiv vertreten. Das betrifft einerseits die Förderung für städtische Gebiete mit besonderen Strukturproblemen, wofür es Ansätze im Kohäsionsbericht gibt.
Das werden wir von unserer Seite im Verbund mit anderen europäischen Hauptstädten intensiv vertreten und voranbringen.
Zum anderen wird es wichtig sein, dass wir in Berlin uns mit unseren Kompetenzfeldern so positionieren, dass wir auch in den Genuss dessen kommen, was unter dem Stichwort „horizontale Förderung“ läuft. Das betrifft also die Frage, was man an Förderung für einzelne Schwerpunktfelder und Schwerpunktthemen bekommen kann. Hier müssen wir uns gut positionieren.
Ansonsten sind wir gerade dabei, die Evaluierung für unsere Wirtschaftsförderung abzuschließen. Wir werden dann entsprechende Vorschläge vorlegen. Die gehen allerdings auch noch davon aus, dass wir den Status nach Artikel 87 Abs. 3 c behalten und aufrechterhalten können. Wie gesagt, ich bin nach wie vor optimistisch, dass es uns gelingt, das im Verbund mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung zu schaffen.
Ich habe eine Frage an die Senatorin für Stadtentwicklung: Frau Senatorin, teilen Sie die Ansicht, dass der beabsichtigte Verkauf von modernsten und behindertengerechten Straßenbahnfahrzeugen durch die BVG den Vorgaben und Zielen des Landes Berlin laut Stadtentwicklungsplan Verkehr, Nahverkehrsplan und Leitlinien zur Sicherung behindertengerechter Mobilität eklatant zuwiderläuft? Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Vorgaben beim Vorstand der BVG durchzusetzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Ich bin allerdings aus Kreisen von Behindertenverbänden zum Beginn dieser Woche darauf aufmerksam gemacht worden, dass es eine solche Absicht der BVG geben kann. Ich bin der Auffassung, dass hierbei mit Sicherheit in der entsprechenden Aufsichtsratssitzung bzw. im Vorstand abgewogen wird zwischen der Erhöhung der Liquidität der BVG einerseits und der behindertengerechten Ausstattung der BVG andererseits. Sie wissen, dass die behindertengerechte Ausstattung insbesondere der Straßenbahnen – die Zugangsmöglichkeit für Menschen mit Behinderung – ein wesentliches Element der Verkehrspolitik ist.
Im Übrigen kann nach meiner Einschätzung die zukünftige Verlagerung von Aufgaben der Beförderung von Menschen mit Behinderungen vom Telebus zum öffentlichen Personennahverkehr mit Sicherheit einer der Gründe sein, warum wir sagen müssen: Wir benötigen selbstverständlich so weit wie möglich die Ausrüstung des öffentlichen Personennahverkehrs mit einer solchen für Men
schen mit Behinderung richtigen Zugangsmöglichkeit. Dazu gehören für mich selbstverständlich auch die Niederflurstraßenbahnen.
Da der Vorstand offenbar eine Abwägung getroffen und vorgeschlagen hat, diese Fahrzeuge zu verkaufen, frage ich Sie: Teilen Sie die Auffassung, dass bei einer eventuellen Entscheidung des Aufsichtsrates der BVG für diesen Verkauf das Land Berlin die bei der Anschaffung dieser Fahrzeuge ausgereichten Fördermittel in Höhe von ca. 1,3 Millionen € auf jeden Fall zurückfordern muss und dem Aufsichtsrat diese Konsequenz in aller Schärfe klar zu sein hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich kann ich zur Notwendigkeit der Rückforderung spontan noch keine abschließende rechtliche Bewertung vornehmen. Es scheint mir aber richtig, dass sowohl die GVFG-Mittel als auch die Zuschüsse des Landes Berlin an die Zweckbestimmung gebunden waren, den behindertengerechten Transport sicherzustellen.
Es wird sich die Frage stellen, ob eine vorzeitige Rückforderung möglicherweise zum Restwert der dann noch zur Verfügung stehenden Mittel nicht im Gegensatz zu dem steht, was an Erlös noch zu erzielen wäre, so dass eine Veräußerung gar nicht mehr sinnhaft erscheinen würde – abgesehen selbstverständlich von der verkehrspolitischen Forderung, den öffentlichen Personennahverkehr weiter mit Angeboten für Menschen mit Behinderungen auszurüsten, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe im Straßenverkehr zu ermöglichen.
Ich frage Herrn Senator Dr. Sarrazin: Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG gegenüber Berlin ihr Interesse am Kauf der BVG bekundet hat?
Das ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter von Lüdeke! Jedenfalls kam bei mir ein derartiges Interesse nicht an.
Ich kann an die vorige Frage anknüpfen und frage Herrn Sarrazin: Trifft es zu, dass dem Aufsichtsrat der BVG entgegen den Regelungen in Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Anstellungsvertrag des derzeitigen Vorstandsvorsitzenden – nicht die organschaftliche Bestellung, sondern der Anstellungsvertrag – noch nicht zur Zustimmung vorgelegt worden ist, obwohl er seit mehreren Jahren in dieser Funktion beschäftigt und wohl auch nach diesem Vertrag entlohnt wird?
Wir verfahren so wie in allen Aufsichtsräten – auch der Anstalten –, dass nämlich die Bestellungen vom Aufsichtsrat vorgenommen, die Anstellungsbedingungen aber im Personalausschuss behandelt werden. So wird bei der BVG wie bei den übrigen Anstalten des öffentlichen Rechts und bei den übrigen Gesellschaften des Unternehmens verfahren – wie es auch sonst aktienrechtlich allgemein üblich ist.
Wollen Sie damit sagen, dass entgegen § 5 Abs. 2 c der BVG-Satzung, in dem geregelt ist, dass der Abschluss von Verträgen von besonderer Bedeutung dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegen ist, der Vertrag des Vorstandsvorsitzenden, der wohl immerhin eine der höchsten Dotierungen beinhaltet, die ein BVG-Vorstandsvorsitzender je erhalten hat, nicht dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt wird? Und wollen Sie damit sagen, dass es in vorangegangenen Fällen auch nicht üblich war, den Aufsichtsrat über diese Verträge entscheiden zu lassen?
Ich hatte bereits gesagt, Herr Abgeordneter, dass es überall in Aufsichtsräten üblich ist, auch in denen im Lande, dass die Bestellung durch den Aufsichtsrat vorgenommen wird und die Anstellungsbedingungen im Einzelnen im zuständigen Personalausschuss behandelt werden, an den der Aufsichtsrat insoweit seine Rechte delegiert. So ist es auch seit Beginn bei der BVG.
Die erste Runde nach der Stärke der Fraktion ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Das werde ich gleich mit dem Gong eröffnen. Schon mit Ertönen des Gonges haben Sie die Möglichkeit, sich durch ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen sind bereits gelöscht.
Herr Präsident! Vielen Dank! – Ich frage den Bildungssenator: Herr Senator! Heute ist der Presse zu entnehmen, dass viele Zweitklässler im Lesen mangelhaft sind. Ich möchte die Durchschnittsgröße nennen. 12,5 % der Berliner Zweitklässer – 25 000 nahmen an dem Test teil – können gut lesen und, was auch schön ist, auch noch verstehen, was sie lesen. Wie bewerten Sie diese Ergebnisse?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Senftleben! Es ist richtig, dass der Senat und der Bildungssenator entschieden haben, dass in der Berliner Schule in verschiedenen Phasen der Schulzeit vom Jahrgang 1 bis Jahrgang 10 Systemuntersuchungen zur Qualität eingeführt werden. Es werden Vergleichsarbeiten geschrieben. Hier ist eine Systemuntersuchung zum Lesen durchgeführt worden, die gemeinsam mit dem Bundesland Bayern und anderen Bundesländern gestartet ist.
Gestern ist übrigens ein Vergleich in Mathematik durchgeführt worden. Ich bin sehr froh, dass die Grundschulen in Berlin diesen Test so gut durchführen. Es gibt keine Probleme. Auch Online-Bearbeitung ist möglich. Es ist alles ganz neu. Es ist für manche immer schwierig, sich an das Neue zu gewöhnen.
Hinsichtlich der Ergebnisse haben wir insgesamt 34 % schwache Leser bei diesem Lesetest. Der Prozentsatz der starken Leser und natürlich auch Leserinnen – die Mädchen sind ohnehin besser am Anfang