Welcher Gesetzgebung folgt die Formel: Prüfungszeit für Abiturienten ist gleich Leerzeit für Gymnasialschüler?
1. Wie viele Unterrichtsstunden sind im Rahmen der mündlichen und schriftlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2003/2004 ausgefallen?
2. Welche Regelungen erlaubt es den Berliner Schulen, während der Zeiträume für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen der Abiturkandidaten die übrigen Schüler vom Unterricht freizustellen, und in welcher Statistik wird dieser Unterrichtsausfall erfasst?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Schultze-Berndt! Ich hatte vorhin schon bei der Frage 1 auf die Usancen der Abiturprüfung in Berlin hingewiesen und habe gesagt, dass seit 1984 das sehr weite Auseinanderdriften zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung Praxis ist. Das werden wir ändern, und zwar mit dem Abitur 2006/07, wenn ich das richtig erinnere, so dass also von da her auch die Zeit eines kontinuierlichen Unterrichts in Berlin länger ist.
Das Zweite ist, es gibt in diesem Bereich bei der Organisation des Abiturs objektiv Zeiten, in denen der Unterricht in Gänze in einer Schule nicht möglich ist. Das hängt mit speziellen Prüfungsnotwendigkeiten zusammen. Und es hängt damit zusammen, dass bei mündlichen Prüfungen ein Prüfungskollegium da sein muss und nicht unterrichten kann. Das ist auch durch die beste Organisation nicht zu verhindern. Wir versuchen dessen ungeachtet immer zu erreichen – wir sind mit einzelnen Schulen im Gespräch –, dass dieser Unterrichtsausfall minimiert wird. An die Stelle des Unterrichts treten dann andere schulische Aktivitäten, die durchaus einen Sinn machen, das heißt beispielsweise vernünftig angelegte Wandertage in einer Schule oder andere Unternehmungen. Insofern hoffen wir also, dass sich der Unterrichtsausfall auf das notwendige Maß reduzieren lässt.
Lassen Sie mich noch einen Hinweis geben: Sie wissen, dass Berlin an dem System der früheren oder späteren Sommerferien teilnimmt. Der Sommer ist, wenn er überhaupt kommt, in Deutschland ein meteorologisch relativ begrenzter Zeitraum. Dieses Mal sind wir relativ früh dran, so dass sich das gesamte Halbjahr von Februar bis Juni schon massiv reduziert. Wenn Sie noch die erfreulichen Feste wie Ostern, Pfingsten, Himmelfahrt und 1. Mai dazurechnen, dann wird es sicherlich in diesem Halbjahr insgesamt schwierig, ausreichend Unterricht zu geben. Das ist nun einmal durch das Kalenderjahr so gegeben, das lässt sich auch durch Organisation nicht verhindern, sondern nur durch die Gesamtbetrachtung eines gesamten Schuljahrs.
Vielen Dank! – Ich denke, das Kalenderjahr allein ist keine Lösung, Herr Böger. Wenn Sie davon sprechen, den Ausfall zu minimieren, so ist das Raumproblem eigentlich nur für die mündlichen Abiturprüfungen gegeben, bei den schriftlichen müsste sich das eher machen lassen, weil man weniger Aufsichten braucht. Was wird da also getan? Inwieweit werden außerschulische Lernorte einbezogen? Welcher Anteil ist es an den 2,8 %, die auf Grund der Abiturprüfung an Unterricht ausfallen?
Danke schön! – Herr Senator, bevor ich Ihnen das Wort gebe, würde ich darum bitten, dass Handys im Plenarsaal ausgeschaltet werden, weil sie die Anlage stören. – Bitte schön, Herr Bildungssenator!
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Schultze-Berndt! Es ist richtig, die unabweisbare Notwendigkeit ist bei schriftlichen und mündlichen Prüfungen gegeben. Das muss vom jeweiligen Personal geregelt werden. Dann gibt es auch, was die Ruhe betrifft, das Distanzgebot. Das machen die Schulen, glaube ich, sehr vernünftig und verantwortlich. Der Ausfall durch mündliche und schriftliche Abiturprüfungen wird bei uns in der Statistik, die ich vorhin schon erwähnt hatte, unter „schulische Veranstaltungen“ aggregiert abgefragt und ausgewertet. Auf diese zusammengefasste Kategorie entfielen im letzten Schuljahr 2002/03 12,8 % des gesamten Unterrichtsausfalls. Das sind über die Summe der Gründe – Klausuren, Prüfungen, Projekttage – im Durchschnitt knapp 2 000 Stunden pro Woche. Sie müssen aber bitte berechnen, dass wir rund 550 000 Unterrichtsstunden in der Woche haben, damit wir die Proportionen klar bekommen. Aber ich sage Ihnen noch einmal gerne: Jede ausgefallene Stunde ist vergeudete pädagogische Zeit. Wir bemühen uns, die ausgefallenen Stunden zu minimieren, wie ich es bereits skizziert habe. Es kommt darauf an, dass man manchen Schulen einen Hinweis auf solche Schulen gibt, die es besonders gut organisieren. Da gibt es sicher noch Möglichkeiten zur Optimierung.
Danke schön! – Sie sagten, es gebe ab dem Schuljahr 2006/2007 eine neue Regelung. Was bringt sie mit sich? Wann wird die Prüfung dann abgenommen? Ist es vielleicht in den letzten Schuljahrstagen vor den Sommerferien, die leider gern dazu genutzt werden, keinen vernünftigen Unterricht mehr abzuhalten? Oder werden die Prüfungen in den Ferien stattfinden? Was wird sich ändern? Denn – egal, ob Sie die Prüfungen zusammen oder mit zeitlichem Abstand durchführen – es fällt gleichviel Unterricht aus.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Schultze-Berndt! Ich präzisiere das gern noch einmal. Die jetzige Situation, die große zeitliche Diskrepanz zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung, gibt es seit 1984. Wir werden das ändern, das ist schon festgelegt. Ab 2006/2007 findet die schriftliche Prüfung im März statt und die mündliche Prüfung drei Wochen vor Ferienbeginn wie jetzt. Den Lehrkräften muss auch Zeit zur Korrektur der schriftlichen Prüfungsarbeiten gegeben werden. Für eine mündliche Prüfung brauchen sie ebenfalls Vorbereitungszeit. Wenn die Prüfung drei Wochen vor Ferienbeginn stattfindet, reicht die Zeit.
Bitte nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich Ihnen aus meiner langjährigen Schulpraxis etwas sage, Frau Abgeordnete! Wenn Ferien anstehen, gibt es nun einmal Gelegenheit, den Unterricht nicht mehr ganz straff bis zum letzten Tag durchzuziehen. Das ist so, und das wird man nach meiner Lebenserfahrung auch nicht ganz auf Null stellen können. Aber in dem Maße, in dem Schulen wissen, dass bestimmte Bereiche immer wieder durch Qualitätstests und Vergleichsarbeiten abgefragt werden, und noch stärker als bisher auf Qualität achten, wird der Unterrichtsausfall noch etwas reduziert werden. Die letzten Tage vor den großen Ferien dienen sehr häufig dazu, in den Klassen persönliche Dinge zu besprechen, die ebenfalls wichtig sind. Das ist auch nicht so schlimm. Das darf aber nicht schon drei Wochen vor den Ferien sein. Dann fällt zu viel wertvolle Unterrichtszeit weg.
Ich freue mich, dass der Senator ein Problembewusstsein hinsichtlich dieses Themas hat. Ich teile die Ansicht, dass vor den Ferien Freiräume entstehen dürfen. Dennoch kann ich nicht nachvollziehen, warum diese Zeiträume immer länger werden. Durch Prüfungen, Projekttage oder Wandertage entsteht ein Zeitraum von mehr als drei Wochen vor den Ferien, in dem kein Unterrichtsstoff mehr vermittelt wird. Sie sagten, dass Sie auch andere Erfahrungen gemacht haben. Auch
ich habe festgestellt, dass es in Hellersdorf ein Gymnasium gibt, das ohne freie Tage auskommt, und eins, das mit drei Tagen auskommt.
Wie stärken Sie das Problembewusstsein für dieses Thema an den Berliner Schulen, vor allem in den Kollegien?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dr. Hiller! Ich könnte jetzt sagen: Von dieser Hellersdorfer Schule zu lernen,
heißt, sich pädagogisch optimiert zu verhalten. Das ist ein gutes Beispiel. Wir bemühen uns auch, solche Beispiele den Schulen schulaufsichtlich nahe zu bringen. Aber ich halte den Weg der Anleitung durch den Senat oder die Schulaufsicht immer nur für den zweitbesten. Der beste Weg liegt darin, in den schulischen Gremien – es gibt auch Mitbestimmungsrechte der Eltern und der Lehrkräfte – darüber zu diskutieren. Es kann nicht sein, dass kumulativ am Schuljahrsende jeden Tag etwas anderes stattfindet, sondern es ist sinnvoll, beispielsweise einen Wandertag auf den Tag zu legen, an dem durch Prüfungen ohnehin kein Unterricht oder reduzierter Unterricht stattfindet. Darüber sollte in den schulischen Gremien entschieden werden. Wir können gern auf Beispiele verweisen, und das tun wir auch. Unser Bestreben ist eindeutig, den Unterrichtsausfall vor den Ferien zu minimieren.
Herr Senator! Es gibt vielleicht noch eine Möglichkeit: Schulen sollten die Fehltage aus dienstlichen Gründen im Internet transparent machen. Was halten Sie von dieser Idee?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Die Fragestunde ist wie eine Ideenbörse – nach dem Beispiel Hellersdorf jetzt so etwas! – Das ist eine gute Anregung. Ich hatte auch schon einmal solch eine Idee. Da die Schulen auch ihr Schulprogramm im Internet veröffentlichen, könnte man sie bitten, dass sie die Ausfallzeiten ebenfalls publik machen. Dann entsteht Transparenz, und alle Eltern wissen Bescheid. So etwas finde ich immer sehr vernünftig.
Danke schön, Herr Senator! – Die Fragestunde ist wegen des Ablaufs der Zeit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
auf. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Für die Fraktion der SPD hat Frau Flesch das Wort. – Bitte, Frau Flesch!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Herr Dr. Körting! Treffen Angaben aus Gewerkschaftskreisen zu, dass in diesem Jahr neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kein Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt wird?
Herr Präsident! Frau Kollegin Flesch! Es ist so, dass auf der Grundlage der von allen Bundesländern gekündigten Tarifverträge für Neueinzustellende kein tariflicher Anspruch auf Urlaubszuwendung und Weihnachtsgeld besteht. Im Hinblick darauf, dass wir nur wenige Neueinstellungen haben und eine Gleichbehandlung mit den anderen gegeben sein sollte, hat der Finanzsenator jedoch für dieses Jahr seine Zustimmung erklärt, dass Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung auch an die Neueinzustellenden gezahlt werden.
Vielen Dank! – Herr Dr. Körting! Welche Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen betrifft das insbesondere?
Das betrifft Neueinstellungen, die es seit dem 1. August 2003 in Kindertagesstätten gegeben hat. Es betrifft aber insbesondere die Polizeimitarbeiter, die wir wegen der fehlenden Übernahmemöglichkeiten mit einer Zweidrittelstelle im Angestelltenverhältnis beschäftigt haben. Sie erhalten auf diese Art und Weise entsprechend ihrer Teilzeitbeschäftigung Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Wirtschaftssenator, Herrn Wolf: Welche Folgen hätte es, wenn Berlin nach den Plänen der EUKommission nach Artikel 87 Abs. 3 c EGV ab dem Jahr 2007 keine Regionalbeihilfen mehr gewähren dürfte?