Protocol of the Session on June 3, 2004

engagieren. Das ist aber eine Entscheidung des freien Trägers, die wir zu respektieren haben.

Herr Nolte hat eine Nachfrage – und erhält das Wort!

Danke, Herr Präsident! – Herr Härtel! Der Versorgungsgrad mit Hortplätzen schwankt in den Bezirken erheblich, er liegt zwischen weniger als 30 % in einigen Westbezirken und bis zu 70 % in einigen Ostbezirken. Ist beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen gewährleistet, dass die Schwerpunkte – Einrichtung von Nachmittagsbetreuung in sozialen Brennpunkten und in bisher unterversorgten Gebieten, das sind vor allem die bürgerlichen Bezirke im Westteil der Stadt – berücksichtigt werden?

Herr Staatssekretär Härtel – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Nolte! Auch hier greift die Kitaverfahrensverordnung, die klar regelt, nach welchen Kriterien ein Bedarf ermittelt und festgelegt wird. Die Eltern erhalten einen entsprechenden Bescheid. Das gilt sowohl für die Gebiete, die Sie als soziale Problemgebiete bezeichnet haben, wie auch für die bürgerlichen Regionen, wo möglicherweise in der Vergangenheit ein Bedarf nicht abgedeckt werden konnte, der künftig in der Schule abgedeckt werden kann. Grundlage ist aber immer der entsprechende Bescheid und die Bedarfsfeststellung.

Eine weitere Nachfrage des Kollegen Nolte – bitte!

Sie haben geschildert, dass mit den freien Trägern eine Übergangsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die für vier Jahre gilt, und dass eine Rahmenvereinbarung erarbeitet wird, damit sich freie Träger auch künftig am offenen Ganztagsbetrieb der Schulen beteiligen können. Können Sie uns sagen, wann mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung zu rechnen ist und was Schulen und freie Träger der Jugendhilfe jetzt schon machen können, um diese Kooperation vorzubereiten?

Herr Staatssekretär Härtel – bitte!

Danke schön, Herr Staatssekretär! – Jetzt hat die Abgeordnete Jantzen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte, Frau Jantzen!

Herr Staatssekretär Härtel!

Was in der Kitaverfahrensordnung bzw. in der Kitapersonalverordnung und damit im Kitagesetz festgelegt ist, die Ausstattung der Horte mit Personal, wo Maßnahmen zur Integration erforderlich sind, gilt ebenso für die Schulen, die ein offenes Ganztagsangebot machen. Dort gelten dann die gleichen Bedingungen wie bisher bei den Hortangeboten.

Danke schön, Herr Staatssekretär! – Herr Dr. Augstin von der Fraktion der FDP hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Staatssekretär! Kann der Senat zusichern, dass der Betreuungsanspruch nach dem Kitagesetz bis zur 6. Klasse bzw. nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII bis zum 14. Lebensjahr auch nach dem Wechsel der Zuständigkeit aufrechterhalten bleibt, oder wird die Hortbetreuung künftig im Regelfall auf die ersten vier Jahre, insbesondere wegen der räumlichen und dann auch

Zu Frage 2: Es ist richtig und zu begrüßen und war auch unbedingt notwendig, dass die Bediensteten mit einem Gehaltsverzicht von 8 Prozent einen beachtlichen Beitrag zur Sanierung des Unternehmens geleistet haben. Allerdings ist auch richtig, dass die Bediensteten gleichwohl in den vergangenen Jahren die normalen Gehaltsanpassungen bekommen haben. Das sind über die vergangenen drei Jahre insgesamt 6 Prozent Anpassung ihrer Gehälter. – Danke schön!

Danke schön, Herr Senator! – Gibt es eine Nachfrage des Kollegen Stadtkewitz? – Dann hat er das Wort!

der personellen Lage – Engpässe nach Wegfall der kleinen Schülerläden –, beschränkt?

Herr Staatssekretär!

Herr Präsident! Herr Dr. Augstin! Zunächst einmal ist festzustellen, dass nach der Kitaverfahrensordnung deutlich geregelt ist, dass die Hortbetreuung für diejenigen gilt, die in der Klasse 1 bis 4 sind. Dafür gibt es die entsprechenden Ansprüche, die auch erfüllt werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind bei uns nicht festgelegt, es sei denn, es sprechen besondere pädagogische Gründe dafür, die rechtfertigen, dass über diesen Zeitraum hinaus ein entsprechendes Hortangebot gerechtfertigt ist. Dann muss das durch das Jugendamt oder künftig auch durch das Schulamt festgelegt werden. Das ist die Grundlage für die Hortbetreuung in der Stadt, wie wir sie zurzeit haben und wie wir sie auf die Berliner Schulen übertragen.

Dann rufe ich die Anfrage Nr. 2 auf, die der Abgeordnete Stadtkewitz stellen wird, über das Thema:

Die neue Bescheidenheit des Senats: „Inflationsausgleich“ bei der Bankgesellschaft Berlin

Bitte schön, Herr Stadtkewitz, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Haben Mitglieder des Senats im Aufsichtsrat der 7-prozentigen Erhöhung der Vorstandsbezüge bei der Bankgesellschaft Berlin zugestimmt, obwohl die Bank im Jahre 2003 einen Verlust von 316 Millionen € verzeichnete?

2. Wie begründet der Senat diese Erhöhung angesichts des für die Mitarbeiter mit Lohnverzicht und Kündigungen einhergehenden schmerzlichen, aber notwendigen Konsolidierungskurses der Bank?

Für den Senat hat der Herr Senator für Finanzen, Dr. Sarrazin, das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Sarrazin!

Vielen Dank! – Es ist in der Tat so, dass die Bank im letzten Jahr den Verlust hatte, den Sie nannten: 316 Millionen €. Er kam allerdings dadurch zu Stande, dass die Beihilfeauflagen aus Brüssel umfangreich in der Bilanz mit Rückstellungen berücksichtigt wurden. Tatsächlich hat die Bank im letzten Jahr ihren operativen Gewinn deutlich verbessert und ist erstmals wieder im Plus. Sie ist bei der Sanierung voll auf Kurs. Das ist eine beachtliche Leistung der ganzen Bank, aber natürlich auch ihrer Führung.

In den Dienstverträgen der Bankvorstände ist eine Klausel enthalten, wonach die Gehälter in Bezug auf die

Anpassung an die Preisentwicklung alle zwei Jahre überprüft werden. Auf der Basis dieser Klausel sind im Jahr 2002 – also nicht im Jahr 2003 und nicht im Jahr 2004 – für die Zeit von 1998 bis 2001 rückwirkend für drei Vorstandsmitglieder – also nicht für alle – die Gehälter angepasst worden. Dies ist im Jahr 2003 auf der Hauptversammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden so mitgeteilt worden. Im Jahr 2003 oder 2004 gab es diese Anpassungen nicht.

Herr Senator! Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass es im Aufsichtsrat keine Entscheidung gegeben hat?

Herr Senator Sarrazin!

Gehaltsfragen werden nicht im Aufsichtsrat besprochen, sondern im Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats. Dort ist natürlich darüber gesprochen worden. Das führte zu der damaligen Entscheidung.

Eine weitere Nachfrage des Kollegen Stadtkewitz – bitte schön!

Ich will da jetzt Klarheit: Hat es eine Entscheidung des Aufsichtsrats gegeben: Ja oder Nein?

Herr Senator Dr. Sarrazin!

Ich habe gesagt, satzungsgemäß ist für die Zustimmung der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats zuständig. Und dort ist darüber so entschieden worden. Das ist richtig.

Danke schön, Herr Dr. Sarrazin. – Es gibt eine Nachfrage von Frau Oesterheld, wenn ich das richtig sehe. – Bitte, dann haben Sie das Wort!

Herr Sarrazin! Wie hoch waren die erfolgsabhängigen Tantiemen für das Jahr 2003, die auch in den letzten Jahren bezahlt wurden, obwohl die Bank da Milliardenverluste gemacht hat?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Krüger! Der Frage liegt zu Grunde, dass wir einen Anwendungstarifvertrag geschlossen haben und eine besonders attraktive Reglung für die Altersteilzeit für die Beschäftigten haben wollen. Sie wissen, beim Anwendungstarifvertrag haben wir die Arbeitszeiten und die Gehälter zwischen 8 und 12 % gesenkt. Gleichzeitig wollten wir für Altersteilzeit Nehmende eine besonders günstige Regelung haben. Deshalb haben wir vereinbart, dass für sie die alte Arbeitszeit gilt, also die Hälfte von 38,5 oder 40. Sie bekommen entsprechend den Regelungen des Altersteilzeitgesetzes 50 % Vergütung und bis zu 33 % gerechnet auf 83 % der Nettovergütung ausgezahlt. Davon werden 20 % von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Diese Regelung im Anwendungstarifvertrag ist, nachdem ursprünglich von der Bundesagentur andere Signale ausgegangen waren, dann von der BA in Frage gestellt worden. Sie hat gesagt, dass wir, wenn wir im Tarifvertrag eine geringere Arbeitszeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart haben, auch für die Altersteilzeit die geringere Arbeitszeit vereinbaren müssen und nicht die Hälfte von 38,5 oder 40, sondern die Hälfte von den 10 % oder 8 % oder 12 % niedrigeren Arbeitszeiten.

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte!

Ich bin nicht in der Lage, über weitere Einzelheiten der Verträge und der Bezahlung der einzelnen Vorstände Auskunft zu geben,

[Schruoffeneger (Grüne): Summiert!]

wie Sie genau wissen, Frau Abgeordnete Oesterheld.

Danke schön, Herr Senator. – Frau Oesterheld hat noch eine Nachfrage. – Bitte!

Ich möchte es nicht für jeden einzelnen wissen, aber wie hoch war die Summe insgesamt, die für erfolgsabhängige Tantiemen von der Bank für das Jahr 2003 bezahlt wurde?

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte!

Dazu möchte ich jetzt auch nichts sagen. Was insgesamt bezahlt wurde, sehen Sie, Frau Abgeordnete, im Geschäftsbericht der Bankgesellschaft. Wenn Sie die Zahl dort nehmen und sie durch die Anzahl der betroffenen Personen dividieren, dann bekommen Sie ungefähr heraus, was der Einzelne bekommt, falls Sie das gerne wissen möchten.

Danke schön, Herr Senator.

Das Wort zu einer Anfrage hat nun der Kollege Krüger von der Fraktion der PDS zu dem Thema:

Umsetzung des Berliner Tarifvertrages/ Förderung der Altersteilzeit

Bitte schön, Herr Krüger, Sie haben das Wort!

Danke sehr, Herr Präsident! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: