15/2849 –, dem neuen Betreiber für die Umsetzung der hochgesteckten Ziele nur ein halbes Jahr Zeit zu lassen. Wie sie wissen, werden die Ausschreibungsmodalitäten zur Zeit geprüft, und auch die SPD-Fraktion sieht Probleme, was die zeitlichen Abläufe für einen nahtlosen Übergang an einen leistungsfähigen neuen Betreiber betrifft. Doch Entscheidungen können erst nach Kenntnis der Fakten getroffen werden. Erst wenn die Ergebnisse der Ausschreibungsmodalitäten vorliegen, können wir beurteilen, ob eine Vertragsverlängerung nötig ist und wenn ja, für welchen Zeitraum. Wir können daher Ihrer Forderung, unbesehen den Vertrag mit dem BZA bis zum 30. Juni 2005 zu verlängern, nicht zustimmen und lehnen Ihren Dringlichkeitsantrag ab.
Geforderte – und mit uns meine ich nicht nur die Koalition – sondern die Betroffenen, zu denen z. B. mein Mann und ich gehören –, verhindern Sie nicht ein integratives Mobilitätskonzept, sondern stimmen Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz mit der Drucksachennummer 15/2782 zu!
„die Integrationsbemühungen der Politik, mobilitätsbehinderte Menschen in den ÖPNV einzubeziehen“ begrüßt werden. „Seit ca. 20 Jahren fordern wir Betroffene ‚Bus und Bahn für alle’. Dem Grundsatz: So viel ÖPNV wie möglich, so viel Sonderfahrdienst wie nötig, wird zugestimmt.“
behinderte Menschen z. B. hat sich aktiv und kritisch in die Diskussion eingeschaltet, und – ich zitiere aus der Internetzeitung „Kobinet“ vom 21. April:
„er setzt sich dafür ein, einen … Sonderfahrdienst mit dem Öffentlichen Personennahverkehr … zu verbinden… In der Kritik der Nutzer war der alte Telebus schon mal als ‚Quälebus’ verspottet, ein zeitgemäßes Konzept überfällig geworden.“
sache 15/1239, die Arbeit des derzeitigen TelebusBetriebes zu prüfen und zu verbessern. Die Kritiken und Beschwerden, liebe Kolleginnen und Kollegen, häufen sich leider nicht erst in den letzten Wochen und Monaten, wie es in Ihrer Begründung steht, sondern waren bereits in der letzten Legislaturperiode ein unrühmlicher Dauerbrenner. Und genau das ist der Grund für die geplante Integration in den ÖPNV. Ihr Antrag greift viel zu kurz. Dass Sie den Telebus isoliert betrachten, wird auch durch Ihren heute eingebrachten Antrag zum Qualitätscontrolling im Schienenpersonennahverkehr – Drucksache 15/2830 – deutlich: Barrierefreiheit gehört nicht zu den Qualitätskriterien, die Sie als Maßstab anlegen wollen!
Es geht um eine effektive und vernetzte Mobilitätskonzeption, um die Weiterentwicklung des ÖPNV und um den Erhalt des Telebusses für diejenigen, die ihn auch weiterhin brauchen werden. Dafür soll durch die europaweite Ausschreibung ein Betreiber gefunden werden, der dies leisten kann. Und dazu gehört nicht nur eine vernünftige und sozial ausgewogene Regelung der Eigenbeteiligung, sondern vor allem auch eine neue Kundendatei, die auf der Grundlage der individuellen Mobilitätsbedingungen der ca. 12 000 derzeitigen Nutzer erstellt werden muss –wer braucht denn wirklich wann was und wie? –, eine effektiv arbeitende Leit- und Beratungsstelle, ein Adressrouting auf der Grundlage barrierefreier Fahrtinfos – hier bietet sich aus meiner Sicht übrigens auch eine Nutzung im Rahmen des Tourismuskonzeptes an –, und es gehört dazu der Nachweis, dass trotz der vom Parlament geforderten Einsparsumme von 5 Millionen € ab 2006 auch für die Menschen die Mobilität gesichert bleibt, die den Sonderfahrdienst dafür benötigen. Daran wird sich jeder Bewerber für den Betrieb messen lassen müssen.
zu der Dringlichkeit meine Ausführungen mit folgendem Zitat des Gesetzestextes beginnen. In § 9 des Gesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen heißt es:
(1) Der öffentliche Personennahverkehr in Berlin soll so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung ihn nutzen können.
(2) Für Personen, die wegen der Art und der Schwere ihre Behinderung nicht am öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können, wird ein besonderer Fahrdienst vorgehalten.
Sie sehen, als wir 1999 das Gesetz beschlossen haben, dachten wir bereits daran, dass der ÖPNV für behinderte Menschen noch zu verbessern ist und eine Verknüpfung mit dem Sonderverdienst sinnvoll erscheint. Damit kann man der Beschlussempfehlung, Drucksache 15/2782, in drei Abschnitten zustimmen.
Formulierung zum Sonderfahrdienst und zum Berechtigtenkreis können überhaupt nicht überzeugen und finden daher auch nicht unsere Zustimmung.
wollen, begründet sich auf eine verständliche Unruhe und Unsicherheit bei den Telebusnutzern. Woher rührt sie? – Exakt aus den folgenden drei Punkten:
Schnellschuss und trägt zur Klärung der offenen Fragen nichts bei. Sie ignorieren, dass es sich bei dem Thema Telebus um ein komplexes Thema handelt, bei dem vielschichtige Probleme zu lösen sind. Wie beschlossen, sollten wir die Debatte in den Ausschüssen führen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob Änderungen nötig sind. Dieser Weg erscheint mir sachgerechter als der von ihnen heute abgegebene Schnellschuss, der zur Lösung nichts beiträgt.
Hause werden mitbekommen haben, dass sich die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz in Stockholm über die dortige Gesundheits- und Sozialpolitik informiert haben. Wir konnten viele neue Eindrücke gewinnen. Die Atmosphäre unter den Ausschussmitgliedern war entspannt, ja manchmal harmonisch. Doch nun sind wir wieder in der harten Realität angelangt. Deshalb ist jetzt Schluss mit dem Stockholmer Schmusekurs.
Verbraucherschutz will mittelfristig bis zu 5 Millionen € als Zuweisung an den Telebus streichen. Kompensiert werden soll dieser Verlust durch eine zu verbessernde Struktur des Betreibers und durch die Reduzierung der Nutzer.
Macht der BVG die Organisation des Sonderfahrdienstes aufdrängen, wobei die BVG dieses eigentlich gar nicht will.
BZA zum Ende diesen Jahres, ohne auch nur eine konkrete Vorstellung zu haben, wie es weitergehen soll.
um deren Zustimmung ich Sie ersuche. Wenn der BZA, sollte sich ein anderer Betreiber finden, die Aufgaben nicht ordnungsgemäß übergeben kann, droht am Ende des Jahres ein Chaos. Ich möchte Sie nochmals im Namen aller Beteiligten bitten, uns allen die Zeit zu geben, die wir brauchen, um ein hoffentlich besseres Konzept für den Telebus zu beraten, ohne dass Nachteile für die Menschen, die darauf angewiesen sind, entstehen.
busses ist, die Mobilität der Menschen mit Behinderungen zu sichern und zu verbessern. Das heißt, der Telebus bleibt erhalten, und der ÖPNV wird behindertengerecht und barrierefrei ausgebaut. So viel ÖPNV wie möglich, so viel Telebus wie nötig – das ist unser Motto.
darüber einig, dass der Telebus unverzichtbar ist, denn er ermöglicht vielen Menschen mit Behinderungen Mobilität. Trotzdem – und auch das ist nicht strittig – muss das Telebus-System verbessert werden. Die Kritik der Nutzerinnen und Nutzer – besonders hinsichtlich der Leerfahrten und Stillstandszeiten – ist berechtigt, ebenso die Kritik, dass Spontanfahrten nicht möglich sind. Wenn wir beim Telebus Verbesserungen wollen, sind
dass der Sonderfahrdienst und der ÖPNV verzahnt werden sollen. In zwei Wochen wollen wir die Gesamtkonzeption der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz diskutieren – so der Beschluss des Hauptausschusses.
mokraten, Ihr Antrag, mit dem Sie eine Verbesserung des Telebussystems fordern, kommt zu spät. Sie hatten während Ihrer Regierungsverantwortung ausreichend Zeit, Verbesserungen beim Telebus herbeizuführen. Sie haben aber nichts getan. Wir hingegen haben die Kritik am Telebus aufgegriffen, mit den Nutzerinnen und Nutzern
sowie den Betreibern diskutiert und überzeugende Lösungsvorschläge entwickelt. Insofern entbehrt Ihr Antrag jeglicher Grundlage, und wir werden ihm deshalb nicht zustimmen.
stein rot-roter Sozialpolitik. Sie hat mittlerweile Methode. Wie beim Landespflegegeldgesetz bzw. beim Blindengeld kann es dem Senat beim sozialen Mobilitätsdienst nicht schnell genug gehen. Und das zu Lasten der Betroffenen. Schnelligkeit geht vor Gründlichkeit. Wie schnell der Senat arbeiten kann, zeigt allein schon die Tatsache, dass die Oppositionsfraktionen über den letzten Stand der Dinge nicht mehr informiert werden. So wurden rote Nummern den Abgeordneten im Fachausschuss nicht übermittelt. Das ist in der Tat ein Armutszeugnis für den Senat.
die Überschrift unseres Antrags. Wir wollten damit verhindern, dass ein hochkompliziertes System einem Massenanbieter namens BVG zugeteilt wird. Leider hat der Ausschuss unseren Antrag unter Federführung von RotRot dermaßen verändert, dass wohl oder übel einer Integration nichts mehr im Wege stehen wird. Wir lehnen diese Änderung daher entschieden ab.
nicht in der Lage zeigen, einen gut funktionierenden Spezialdienst zu leiten und zu lenken. Sie ist ja noch nicht mal in der Lage, ihre originären Aufgaben positiv zu meistern. Wie sonst kommt es, dass der Schuldenstand jedes Jahr auf Rekordhöhe steigt? – Die BVGVerantwortlichen zeigen sich über eine geplante Integra