Zu dem Bürokratieaufwand möchte ich noch anmerken, dass es bis in die 70er Jahre Studienbücher gab, die zu führen waren. Auch damals war es kein großer Verwaltungsaufwand, die zu besuchenden Veranstaltungen in diesen Studienbüchern vorzuweisen. Da muss man mit den heute vorhandenen technischen Mitteln findig sein. Dann kann man das Ganze auch ohne viel Bürokratie, die wir natürlich auch nicht wollen, erledigen.
Herr Schmidt, zu glauben, dass das Land den Universitäten den Verwaltungsaufwand bezahlen würde? Im Moment schröpfen wir die Unis doch an jeder Stelle. Auch die Idee, das Gebührenaufkommen mit den Landeszuschüssen zu verrechnen – ich sagte es schon –, ist natürlich das Totschlagargument. Ihr Einfall, man könnte über die Konten die nachgefragten Hochschulleistungen erfassen, bringt uns auch nicht weiter. Die Studis wissen doch gar nicht, wie es läuft, wenn sie sich immatrikulieren oder für ein Seminar anmelden. Das ist eine Frage von Evaluierung und eine der Selbstauswahl der Studierenden durch die Unis, die ihre Studenten selbst auswählen und sich vorher ein Profil geben müssen. Dabei kommt viel mehr heraus, als wenn sie über Studienkonten gehen.
Wenn Sie glauben, dass die Studenten deshalb zügiger studieren, ist das auch ein Irrtum. Das wird viel mehr bei den Bachelor- und Masterstudiengängen geleistet, was jetzt hier flächendeckend eingeführt wird. Statt die Studierenden zu nötigen, die Kreditpunkte bei den Unis zum finanziellen Gegenwert zu kaufen, Herr Schmidt, sollte man besser – so finde ich – den Unis die Gelegenheit geben, ihre Leistung selbst zu beziffern, und anbieten, dass sie sich ein Gebührenmodell erarbeiten. Voraussetzung ist natürlich, dass das Gebührenverbot in den Hochschulgesetzen aufgehoben wird. Das Verfassungsgericht wird dies aber demnächst, davon gehen wir aus, auch tun.
Dann werden wir sehen, wie die Studierenden darauf reagieren, wie sich Angebot und Nachfrage in der Bildung organisieren. Bevor die steile Karriere der Studiengebühren in Berlin abrupt gebremst wird, sollten Sie von SPD und PDS Ihre jahrelangen Denkverbote aufheben und sich kundig machen. Wer zu spät kommt, das wissen Sie, den bestraft das Leben. Für vernünftige Studienbeiträge ist es angesichts der Rücksichtslosigkeit der Finanzpolitiker hier schon fast wieder zu spät. Den vorliegenden Anträgen, es tut uns Leid, können wir aber unter diesen Umständen auch nicht zustimmen! – Vielen Dank!
Danke schön! – Das Wort für eine Kurzintervention hat der Abgeordnete Schmidt von der FDP! – Bitte sehr!
Geben Sie sich keinen Illusionen hin, Herr Hoff, aber an dem Punkt will ich doch mit ein paar Irrtümern von Frau Grütters aufräumen. Es geht zuerst um die Anrechnung auf den Zuschuss. Ich fürchte, Sie haben das Modell nicht ganz verstanden. Jede Hochschule erhält einen Zuschuss. Davon geht ein bestimmter Prozentsatz in einen Topf, der über leistungsorientierte Mittelzuweisung verteilt wird. Darin ist, weil die Hochschule zunächst einen Gesamtzuschuss benötigt, eine bestimmte pauschale Summe an Kreditpunkten enthalten. Wenn die Hochschule dann real weniger, mehr oder gleich viel einnimmt, wird es auf den Gesamtzuschuss, den es vorher gab, angerechnet. Dann gibt es im Endeffekt weniger an Zuschüssen; die Zuschüsse wandern an eine andere Hochschule, die mehr Kreditpunkte eingeworben hat, oder es ist entsprechend auch anders.
[Brauer (PDS): Das ist ja wie in der DDR, was Sie vor- schlagen. Das kenne ich alles! – Ritzmann (FDP): Dann stimmen Sie doch zu!]
Sie sollten sich einen Ruck geben und die Diskussion im Ausschuss offen führen, wie man die Hochschulen nach den tatsächlich erbrachten Leistungen und der Qualität besser bezuschussen kann.
Herr Schmidt, ich frage Sie trotzdem noch einmal: Warum wollen Sie es so kompliziert machen, wenn es auch einfach geht? – Das Wichtigste ist doch, dass wir mindestens Fünf-Jahres-Verträge schaffen, die verbindlich sind. Auch eine Regierung muss sich einmal verpflichten, ihre eigenen Vertragswerke einzuhalten. Den Universitäten müssen alle Freiheiten gegeben werden, Gebühren zu erheben. Dann bleiben sie auch da. Die Universitäten werden wissen, was sie damit anzufangen haben. Das muss nicht mittels komplizierter Studienkontenmodelle umgesetzt werden. Das Kreditpointsystem, das die Leistungspunkte in der intellektuellen Lehrleistung beziffert und nicht eine materielle Variante ist, funktioniert schließlich sehr gut. Das war übrigens das, was in den 70er Jahren die Studienbücher waren, was übrigens etwas weniger kompliziert war als heute.
Der Vergleich hinkt bei Ihnen, denn das Credit-PointSystem funktioniert. Das, was unter Modularisierung immer angesprochen wird, ist nichts anderes als das. Es ist übrigens tatsächlich für die Studierenden und die Professoren und Dozenten ein relativ großer Aufwand. Er funktioniert aber. Man muss ihn aber nicht unter dem materiel
und glaubt jetzt, dass sich die Koalitionsfraktionen von so einem Studienkontenantrag beeindrucken lassen, aber ganz so einfach sind die Parteien nicht gestrickt.
Die Eitelkeit, das Bedürfnis, selbst möglich sichtbar in den Vordergrund zu treten, führt den Politiker am stärksten in Versuchung, umso mehr, als der Demagoge auf Wirkung zu rechnen gezwungen ist. Er ist eben deshalb stets in Gefahr, sowohl zum Schauspieler zu werden wie die Verantwortung für die Folgen seines Tuns leicht zu nehmen und nur nach dem Eindruck zu fragen, den er macht.
len Aspekt mit Studienkonten auch noch obendrauf stülpen, wenn es viel einfachere und bessere Regelungen gibt, so, wie wir es vorgeschlagen haben und wie es CHE und Stifterverband seit Jahren empfehlen. Die Diskussion im Ausschuss werden wir offen führen. Das finde ich gut. Die Frage ist eher, was man hier tut, außer sich nicht an seine eigene Koalitionsvereinbarung zu halten und in der PDS Flügeldiskussionen zu führen. Jedenfalls sollte unsere Aufmerksamkeit darauf gerichtet sein, Herrn Sarrazin davon abzuhalten, Geld zu verplanen, das noch nicht eingegangen ist, am allerwenigsten jedoch die Studenten als Quelle dafür zu benutzen! Das scheint mir das Wichtigste zu sein.
Es ist natürlich schwierig für Leute mit Redeangst, vor einem so vollen Podium zu sprechen. Ich versuche es aber trotzdem. Was wir an dem Tagesordnungspunkt betrachten können, ist ein prototypisches Beispiel für die Verabschiedung von Politik von ihrem aufklärerischen Gehalt und dem inhaltlichen Überzeugungsanspruch. Wenn man sich erinnert, haben sich die Freien Demokraten seit dem ersten Tag, den sie hier im Abgeordnetenhaus sind, konsequent für Studiengebühren ab dem ersten Tag eingesetzt. Sie sind mit dieser Position völlig legitimerweise im Parteienwettbewerb angetreten, haben um Mehrheiten geworben und haben dann festgestellt, dass sie sie nicht erreicht haben. Dass sie nun aber diesen Antrag in die politische Debatte nach dem Landesparteitag – Herr Schmidt sagt das auch ganz offen, und noch viel offener sagt dies Dr. Lindner – hier eingebracht haben, hat vor allem den einen Zweck, zu versuchen, einen Keil zwischen die Koalitionsfraktionen zu treiben. Ich finde, dass das in mehrfacher Hinsicht unsinnig ist.
Zum Ersten verliert die Studiengebührenargumentation damit an Wirkungskraft, denn wie wollen Sie, die Sie um jeden Preis regieren wollen, in der Öffentlichkeit erklären, dass mit Ihnen auf jeden Fall Ihr politisches Ziel, nämlich Studiengebühren, kommen würde, wenn Sie jetzt schon von Ihrem Ziel abweichen und nicht mehr Studiengebühren, sondern Studienkonten als politisches Konzept vorschlagen.
Zweitens ist es möglich, dass Ihnen Studienkonten gar nicht so wichtig sind, sondern es Ihnen vielmehr nur um den politischen Effekt geht. Dann stellt sich die spannende Frage, wie Sie in der Öffentlichkeit deutlich machen wollen, dass es Ihnen wirklich um politische Alternativen zu Rot-Rot und nicht nur um das Konzept einer Spaßpartei geht. Das richtet sich weniger an Sie, Herr Schmidt, der in dieser Frage eine ernsthafte Position vertritt, sondern eher an Ihren Fraktionsvorsitzenden, dem das Konzept „Spaßpartei“ politisches Konzept ist.
Zum Dritten: Wenn Herr Lindner wirklich glaubt, dass die Koalition mit dem Studienkontenantrag der FDP zu erschüttern ist, hat er seit 2001 nichts dazu gelernt. Er hat
damals für die FDP die Koalitionsverhandlungen – genau wie Herr Rexrodt – an der Möglichkeit und der Banalität der Erhöhung einer Getränkesteuer scheitern lassen
Das scheint mir bei der Debatte, die Herr Dr. Lindner zu der Frage Studienkonten und Studiengebühren losgetreten hat, genau die richtige Formulierung zu sein. Die Broschüre „Politik und Beruf“ endet damit, dass Max Weber davon spricht, dass 9 von 10 Leuten, die er im politischen Bereich trifft, ihm als Windbeutel gegenübertreten. Diesen Aspekt möchte ich hier und insbesondere bei Herrn Dr. Lindner selbstverständlich nicht zitiert wissen wollen.
Sie müssen entschuldigen, dass wir uns die Sache nicht ganz so einfach machen, sondern die Diskussion um Studienkonten und Studiengebühren wirklich ernst nehmen. Der Wissenschaftsausschuss hat in den vergangenen Wochen sehr intensiv das Thema Studiengebühren auf der Tagesordnung gehabt, weil die FDP eine ganze Reihe von Anträgen gestellt hat, die immer wieder darauf hinausliefen, die Möglichkeit, Studiengebühren einzuführen, in Berlin und auf Bundesebene zu realisieren. Wir haben gesagt, man müsse sich für eine inhaltliche Diskussion Zeit nehmen. Wenn sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigen, sich 10 Minuten Zeit zu nehmen – –
Ja, aber auch der Kollege Schmidt hat sich ausführlich die Zeit genommen. Es kann durchaus sein, dass Sie die Debatte nicht interessiert, aber Herr Schmidt ist immer ganz traurig, wenn ich im Wissenschaftsausschuss sage, dass es die Zeit gerade nicht hergibt, darüber zu diskutieren. Insofern müssen Sie entschuldigen, aber Ihr wissenschaftspolitischer Sprecher will die Diskussion führen, und deshalb werde ich ihm meine Argumente nennen, und Frau Grütters ist auf diesen Punkt auch eingegangen.
Es gibt zwei unterschiedliche Aspekte, die in dem Zusammenhang interessant sind. Das eine sind ordnungs- und sozialpolitische Fragestellungen, und das Zweite ist die Steuerungsfunktion, die wir mit der Studienkonten-
Insgesamt ist für die Hochschulen nur interessant, inwieweit sie an den zusätzlichen Einnahmen durch Studiengebühren beteiligt sind, ohne dass sich die staatlichen Ausgaben für den universitären Bereich dabei verringern.
Entscheidend ist dabei – dies ist ein spannender Aspekt des Gutachtens – die Erkenntnis, dass nirgendwo eine Verbesserung der Finanzlage der Hochschulen durch Studiengebühren festgestellt werden konnte, da sich die öffentliche Hand in diesen Staaten jeweils in gleichem Maß aus ihrer finanziellen Beteiligung zurückzog.
Das heißt, der gesamte internationale Vergleich macht deutlich: keine Mehreinnahmen von Hochschulen durch Studiengebühren, sondern überall Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung. Demgegenüber ist die Erhebung von Studiengebühren für die Staatsseite dann von Vorteil, wenn diese Gebühren einbehalten und der Bildungsetat um diese Summe entlastet werden kann. Dies trifft umso mehr zu, wenn der Staat ein Stipendiensystem unterhält und die Ausfallbürgschaften für nicht zurückgezahlte Stipendien übernimmt.
Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages – der links eher unverdächtig ist – ist ein solches Stipendiensystem einschließlich einer entsprechenden Ausfallbürgschaft auf Länderebene zwar machbar, aus organisatorischen Gesichtspunkten erscheint ihm aber eine zentrale Abwicklung über die bestehende Steuerverwaltung geeigneter. Zugleich konnte jedoch in keinem der untersuchten Staaten schlüssig die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren dargelegt werden.
und Studiengebührendiskussion verbinden. Deshalb sollte man sich anschauen, was es an wissenschaftlicher Literatur zur Einschätzung von Studiengebühren gibt.
Die Diskussion um Studiengebühren hat sich in den vergangenen 20 Jahren fundamental gewandelt. Ursprünglich ist sie als eine Diskussion um die Finanzierung von Hochschulen begonnen worden. Da hat man sich insbesondere darüber Gedanken gemacht, dass man die Kinder von reicheren Eltern stärker zur Verantwortung ziehen will. Diese Kinder sollten Studiengebühren zahlen und jene mit weniger reichen Eltern nicht. Das ist dann unter dem Aspekt Sozialverträglichkeit weiter diskutiert worden. Diese Diskussion ist eigentlich mittlerweile beendet worden, und man diskutiert Studiengebühren im Zusammenhang von Steuerungsfunktionen. Ich will auf beide Aspekte eingehen, weil in der Argumentation, die Frau Grütters heute noch einmal angesprochen hat, die Sozialverträglichkeit der interessantere ist.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat jüngst eine Ausarbeitung unter dem Titel veröffentlicht:
Studiengebühren – Analyse der sozialen Auswirkungen am Beispiel der Gebührenmodelle ausgewählter Staaten
Er hat sich dabei England, Schottland, Australien, Vereinigte Staaten von Amerika, Niederlande und Österreich angeschaut. In den Schlussfolgerungen des Gutachtens werden unter Einbeziehung internationaler Vergleiche auf Ambivalenzen der Studiengebührenbefürworter hingewiesen, und darüber habe ich von Frau Grütters leider nichts gehört. Auch Herr Schmidt, dessen Konzept im Prinzip auf drei Gebührenvarianten hinausläuft – erstens: die Verwaltungs- und Immatrikulationsgebühr, zweitens: die Studiengebühren und drittens: ein Studienkontenmodell noch oben drauf –, hat zu den interessanten Fragen und Ambivalenzen keine überzeugende Argumentation gebracht.
Der Wissenschaftliche Dienst legt nämlich dar, dass aus der Sicht der Hochschulen sofort fällig werdende Studiengebühren von Vorteil seien, sofern sie den Hochschulen unmittelbar und ungekürzt zufließen. Er verweist dann auch darauf, dass zum Beispiel Australien Studierenden Rabatte einräumt, wenn sie die Gebühren im Voraus zahlen. Davon profitieren allerdings in erster Linie vermögende Studierende, während sich das Studium für weniger vermögende Studierende auf Grund der Verzinsung im Verhältnis verteuert und sich deren Bildungsrendite verringert. Werden die Studiengebühren allerdings erst nachträglich erhoben, sinken die Chancen der Hochschulen, zusätzliche Mittel einzunehmen, da eine zentrale Verwaltungseinrichtung, wie zum Beispiel die Steuerverwaltung, die Gebühren einfordern muss.
Darüber hinaus konnte der Wissenschaftliche Dienst das immer wieder vorgebrachte Argument, wonach Studiengebühren zu einem zügigeren Studienverlauf führen, mit Ausnahme eines gewissen Abschreckungseffekts auf Langzeitstudierende nicht belegen. Der Wissenschaftliche Dienst formulierte vielmehr,
dass die These, wonach Studenten durch die Einführung von Studiengebühren mehr Einfluss auf ihre eigene Situation nehmen und aktiver für ihre Belange eintreten werden, eher theoretischen Wunschdenken als der Realität entspricht.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns als Koalitionsfraktion – da greife ich das auf, was der Kollege Flemming sagte – mit unterschiedlichen Modellen, unter anderem den Studienkonten von Senator Flierl, beschäftigt und darüber Gedanken gemacht, wie die übereinstimmenden Steuerungsziele zu erreichen sind. Denn sowohl von Studierenden wie von Hochschulrektoren und anderen werden überlange Studienzeiten als Problem bewertet. Das sehen wir selbstverständlich auch so. Im Unterschied zu manchem christ- oder freidemokratischen Voluntarismus behaupten wir aber nicht, dass mehrere Tausend Studenten in Berlin Bummelstudenten seien – wie Sie sich auszudrücken pflegen. Wir meinen, dass die Ursache für lange Studienzeiten in schlechten Studienbedingungen und demzufolge in hochschulpolitischem Staatsversagen liegen.
Die CDU-Wissenschaftssenatoren tragen seit 1990 wesentlichen Anteil an diesem hochschulpolitischen Staatsversagen. Ich finde, dass es ein Verdienst der Studienkontendebatte ist, die Augen für die Verbesserung der
Ich stelle es noch einmal aus unserer Sicht dar: Wenn das Studienkontenmodell etwas bringen soll, dann muss es die Rolle der Studierenden stärken. Das wollen die Befürworter des Studienkontenmodells. Damit ist auch Herr Flierl hausieren gegangen. Was Sie mit Ihrem Gesetz festschreiben wollen, ist die Vorababbuchung, zusätzlich die Mindestabbuchung pro Semester und eine Verschärfung dessen, was Erststudium eigentlich heißt, denn bei
Ihnen im Gesetz ist verankert, dass das Erststudium grundsätzlich mit dem Bachelor endet. Damit haben Sie alles im Sinne von „Autonomie der Studierenden stärken“ oder „Stärkung der Studierenden über die Nachfrage hinaus für eine bessere Lehre“ nicht getan. Sie hatten vielmehr unbedingt den Drang, zusätzliche Zwangsschrauben für Studierende anzusetzen. Das ist der Geist Ihres Gesetzes. Das lehnen wir doppelt und dreifach ab.
Außerdem müssen nach Ihrem Gesetz Studierende vor allem eines haben: Sie müssen von Beginn ihres Studiums an ein ausreichendes betriebswirtschaftliches Wissen haben. Wenn sie das nicht haben, kann man den Überblick über die Konten verlieren. Frau Grütters hat darauf hingewiesen: Warum so kompliziert? – Herr Hoff hat es auch gesagt: Bleiben Sie doch einfach bei Ihrer alten Linie. Künftig müsste sich nach Ihrem Modell jeder Studierende bei den glücklicherweise vielen Einrichtungen, die wir in dieser Stadt haben, individuell erkundigen, wie hoch die Verwaltungsgebühren sind. Die könnten die Hochschulen je nachdem sehr unterschiedlich ändern. Sie sollen in der Autonomie der Hochschule verbleiben. Sie müssten dann individuell feststellen, inwieweit eine Anrechnung auf das Studienkonto sinnvoll ist. Jedenfalls müssten sie pro Semester erst einmal die Verwaltungsgebühr zahlen. Zusätzlich soll es die Möglichkeit für die Hochschulen geben, individuelle Studiengebühren pro Studiengang einzuführen. Da muss ich mich dann kundig machen, wie die gesamte Lage ist. Gleichzeitig gibt es noch das Studienkonto. Da habe ich ein Extrakonto. Dann muss ich mir noch angucken, wie das Verhältnis zwischen den Studiengebühren ab dem ersten Semester und den Langzeitstudiengebühren ist, die auf mich zukommen, wenn mein Studienkonto abgelaufen ist. Ich muss mir überlegen, wie ich das im Sinn eines optimalen Studiums zusammenpacke. – Das ist ein Gehalt Ihres Gesetzes. Ich finde, Sie sollten dann auch den konsequenten Schritt tun, nämlich in dem Gesetz auch noch zu verankern, dass das erste Semester prinzipiell verpflichtend nicht einem Studium generale zu widmen ist, sondern dem betriebswirtschaftlichen Studium, um die künftigen Hürden im Studium meistern zu können.
Lehrleistung und der Studienbedingungen geöffnet zu haben. Unsere Aufgabe in der Koalition besteht darin, dafür zu sorgen, dass dies dann auch geschieht. Unser Leitbild ist ein impliziter, mit der Immatrikulation abgeschlossener Vertrag zwischen Hochschule und Studierenden: Die Hochschulen bieten den Studierenden ein studierfähiges Studium in der Regelzeit, das von den Studierenden dann aber auch entsprechend zu nutzen ist.
Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen haben wir bereits in der Koalitionsvereinbarung beschrieben. Dazu gehören die Durchsetzung des Teilzeitstudiums nicht nur als Wahlmöglichkeit, sondern auch materiell in den Studienangeboten jedes Semesters, eine angestrebte zweisemestrige Orientierungsphase, aber auch die Anpassung der Lehrverpflichtungsverordnung und der Arbeitszeit von Professoren an den Universitäten. Bei der Einhaltung der Regelstudienzeit sind Erwerbstätigkeit, soziale Verpflichtungen und ehrenamtliches Engagement zu berücksichtigen.
Letzter Punkt: Wir wollen als Koalition an unseren Koalitionsvereinbarungen gemessen werden, in denen wir formulieren: