Protocol of the Session on February 21, 2002

Herr Innensenator! Ich ärgere mich nur über den Verlust von Einsatzmöglichkeiten, wie ich auch in meiner Frage zum Ausdruck gebracht habe.

Ich habe gehört, Herr Innensenator, dass der Personalrat des Bundesgrenzschutzes wegen der Einstufungsschwierigkeiten

[Wieland (Grüne): Für die Pferde? – Heiterkeit]

sich weigern wird, die Übernahme zu gewährleisten. Er muss ja als Personalrat einer solchen Einstufung zustimmen. Haben Sie diese Probleme schon einmal mit dem Bundesinnenminister erörtert?

Herr Senator Körting – bitte schön!

Herr Kollege Gewalt! Mit dem Bundesinnenminister ist vereinbart, dass die Beamten, die sich dorthin versetzen lassen wollen, wertgleich übernommen werden. Für mich ist es eine völlig neue Erkenntnis, dass, bevor ein Personalrat überhaupt entsprechende Dinge zur Mitwirkung oder Mitbestimmung bekommen hat, er sich schon dazu äußert, dass er auf keinen Fall mitwirken wird. Mir ist das nicht ersichtlich. Es würde auch jedem Grundsatz des Personalvertretungsrechts zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalräten und Dienststellen widersprechen. Deshalb kann ich nur annehmen, dass Sie einer Fehlinformation oder einer politischen Intrige aufgesessen sind.

[Beifall bei der SPD und der PDS – Och! von der CDU]

Danke schön! – Das Wort für die dritte Nachfrage hat der Abgeordnete Heide. Danach haben wir jetzt erst einmal keine weiteren Wortmeldungen. Hier hatte sich jemand eingedrückt, hat sich aber wieder weggedrückt. – Jetzt ist er wieder da, danke schön! – Bitte schön, Herr Heide!

Ich möchte mich nicht ins Personalvertretungsrecht einschalten, sondern habe eine andere Frage. Sie haben eben ausgeführt, dass das Thema Demonstrationseinsatz und Fanbegleitung weiterhin gewährleistet ist. Als jemand, der seinen Wahlkreis in einer Gegend hat, die sehr durch die Forsten geprägt ist, frage ich mich, wie es dann gewährleistet ist, dass dort eine entsprechende Überwachung stattfinden kann, wenn dort die Reiterstaffel nicht mehr eingesetzt wird – mit Mountainbikes oder in welcher Art und Weise?

Herr Körting!

Herr Kollege! Bezüglich der in der Öffentlichkeit dargestellten Einsatzarten dieser Reiterstaffel habe ich mir einmal die Unterlagen dazu geben lassen, in welchem Umfang die Reiterstaffel für die Forsten eingesetzt wird. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck erweckt worden, 180 km des Landes Berlin würden ausschließlich durch diese

44 Pferde in ihrer Sicherheit gewährleistet. Die Reiterstaffel wurde in ihren Dienststunden nur zu 20 % im Bereich der Wälder eingesetzt. Wenn Sie sich ansehen, in welchen Wäldern, werden Sie etwas Faszinierendes feststellen: Sie ist insbesondere im Grunewald und in Spandau eingesetzt worden, seltsamerweise direkt um den jeweiligen Standort der Reiterstaffel herum. Wenn Sie sich Wälder im Ostteil der Stadt ansehen – vielleicht wohnen da nur gute Menschen, von denen nichts Schlimmes zu erwarten ist, [Beifall und Heiterkeit bei der PDS] aber die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert, ist ja wohl genauso groß –, dann werden Sie feststellen, dass sie im Ostteil der Stadt in den Wäldern, ich glaube, in Köpenick einmal 36 Stunden eingesetzt worden ist, und das war es dann. Das heißt, dass die Sicherheit vom Einsatz der Reiterstaffel und von diesen 44 Pferden abhängt, ist schlichtweg eine Legende, die man gebildet hat, um ein politisch erwünschtes Ziel – das ist ja legitim – zu begleiten. Aber es hat keinen sachlichen Hintergrund. Wir werden wie bisher die innere Sicherheit der Stadt durch den Einsatz von Polizei in allen Bereichen der Stadt – ich habe ja gerade gesagt, 75 Polizeibeamte werden bleiben und auch eingesetzt werden – gewährleisten. Für die innere Sicherheit ist der Erhalt der 44 Polizeipferde als Mitarbeiter der Berliner Polizei nicht erforderlich. [Beifall bei der SPD und der PDS]

Die letzte Frage geht an die FDP. Der Abgeordnete Krestel hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Senator! 20 % von 75 Beamten der Reiterstaffel, das heißt, der gar nicht geringe Anteil von 15 Beamten, rein mathematisch, hat sich demnach ständig beritten um die Sicherheit der Berliner Wälder gekümmert, die ich hier übrigens nicht in West- und Ostwälder spalten möchte. interjection: [Heiterkeit bei der PDS] Meine Frage ist: Wie wollen nun 15 neue Beamte des Landes und mit welchen Fahrzeugen oder Einsatzmitteln die Sicherheit in den Wäldern gewährleisten? Die Betonung liegt dabei auf den Fahrzeugen. – Danke!

Danke schön! – Herr Körting wird uns den mathematischen Anspruch jetzt beweisen. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Herr Kollege! Schon die Zahl, die Sie nennen, wenn Sie 20 % herunterrechnen, macht die Absurdität der Diskussion deutlich, dass 15 Mitarbeiter der der Berliner Polizei 180 qkm des Landes Berlin permanent schützen könnten. Dies würde, wenn ich das hochrechne, bedeuten, dass ich die Berliner Vollzugspolizei mit insgesamt 17 000 Leuten auf ein Minimum reduzieren könnte. Dann würde der Finanzsenator vor Freude in die Hände klatschen. Wenn ich diese von den 180 qkm auf die Stadt umrechne, würden wir einen wesentlichen Einsparungsbeitrag seitens der Polizei leisten können. Das ist alles Zahlenspielerei. Natürlich können wie auch anderswo in der Republik in den anderen Bundesländern, die keine Reiterstaffel haben, bestimmte Bereiche außerhalb der Straßen auch mit anderen Polizeistreifen von Zeit zu Zeit begangen oder befahren werden. Dies alles ist im Rahmen unserer Möglichkeiten. Ich wiederhole, die innere Sicherheit dieser Stadt ist durch die Übertragung von 44 Pferden auf den Bund nicht gefährdet. Dies hat, Herr Kollege, übrigens auch Ihre Fraktion so gesehen. Wenn ich mich recht erinnere, waren wir bei den Koalitionsverhandlungen, was Inneres betrifft, dort einer Meinung. Die FDP hat mit mir und mit Bündnis 90/Die Grünen zusammen ein Koalitionspapier gehabt, in dem stand, dass die Reiterstaffel abgeschafft werde. interjection: [Beifall bei der SPD – Wieland (Grüne): Deswegen wundern wir uns, dass sie nicht abgeschafft wird. – Der Pferdeflüsterer?]

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(B) (D)

Danke schön für diese Aufklärung.

Wir fahren fort in der Fragestunde und kommen zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Seelig von der PDSFraktion über

Ermittlungen gegen leitende Mitarbeiter der Bankgesellschaft

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie ist der Stand der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen leitende Mitarbeiter der Berliner Bankgesellschaft, wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, wie viele wurden eingestellt und warum, und wann ist mit dem Abschluss der noch laufenden Ermittlungsverfahren zu rechnen?

2. Inwieweit beabsichtigt der Senat, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen gegenüber verantwortlichen leitenden Mitarbeitern der Berliner Bankgesellschaft geltend zu machen?

Danke schön! – Ich nehme an, Herr Finanzsenator Sarrazin möchte das Wort zur Beantwortung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es sind nach gestrigem Stand 119 Verfahren eingeleitet worden. 47 von ihnen sind im Augenblick noch offen. In den übrigen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt, außer bei zwei Fällen, da gab es Verurteilungen oder eine Geldbuße.

Es geht dabei vor allen Dingen um folgende Punkte: In Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten an die Aubis-Gruppe wird gegen Verantwortliche ermittelt wegen des Verdachts der Untreue.

Gegen die Verantwortlichen von Aubis wiederum besteht der Verdacht der Veruntreuung vermittelt durch bestimmungswidrige Verwendung dieser Mittel. Im Zusammenhang mit der Übertragung der Nutzung von Plattenbauten an bestimmte von der Bank eingesetzte Sanierungsgesellschaften besteht gegen die Verantwortlichen darüber hinaus der Verdacht des Betrugs zum Nachteil dieser Gesellschaften. Dies war auch Anlass der gestrigen Verhaftungen und der abendlichen Freisetzungen.

Auf Grund der Erkenntnisse der LZB Berlin und des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen sind außerdem wegen des Verdachts der Untreue bei der Ausgestaltung bestimmter geschlossener Immobilienfonds ebenfalls Ermittlungen aufgenommen worden.

Im Zusammenhang mit der Auflegung so genannter Prominentenfonds wird wegen Untreue gegen Verantwortliche der Bankgesellschaft und ihrer Töchter ermittelt. Hierbei geht es darum, dass hier möglicherweise Vermögensverfügungen zum Nachteil der Landesbank vorgenommen wurden, durch die unter anderem leitende Bankmitarbeiter, welche ebenfalls Fondsanteile hatten, begünstigt worden sein sollen.

Außerdem wird der Ende 2000 von der Bankenaufsicht unterbundene Verkauf der in der IBAG gebündelten Immobilien an eine Gesellschaft in den Cayman Islands in der Karibik untersucht.

Zum anderen gibt es einige Verfahren wegen Geheimnisverrats, weil es Veröffentlichungen gab aus den Protokollen des Bankgesellschaftsvorstands und wegen der Falschaussagen vor dem Untersuchungsausschuss.

Wann diese Verfahren abgeschlossen werden, kann man im Augenblick noch nicht sagen. Für die abgeschlossenen Verfahren gilt: Bis auf die beiden erwähnten Fälle wurden alle Verfahren eingestellt. Bei den beiden erwähnten Fällen handelt es sich erstens um das Verfahren gegen den Verantwortlichen für den Rechenschaftsbericht bei der CDU in der fraglichen Parteispende, zum anderen um einen zur Anklage und Verurteilung

gebrachten Fall von Untreue und versuchter Erpressung zum Nachteil eines der Bankgesellschaft gehörenden Immobilienfonds. In allen übrigen Fällen reichten die Beweisunterlagen nicht aus, um am Ende ein Verfahren zu rechtfertigen. Diese Verfahren sind also eingestellt worden. Zu Frage 2: Der Senat bemüht sich um eine restlose Aufklärung und Verfolgung aller zivilrechtlicher Ansprüche. Er hat über seine in den Aufsichtsrat entsandten Senatsmitglieder sichergestellt, dass Aufsichtsrat und Bankvorstand alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. [Czaja (CDU): Im Parlament ist freie Rede Pflicht!] Hierfür sind mittlerweile drei Anwaltssozietäten mandatiert worden. Der Senat achtet außerdem darauf, dass dem Aufsichtsrat und damit auch den dorthin entsandten Senatsmitgliedern regelmäßig zeitnah und eingehend über den augenblicklichen Stand der Prüfungen und die Maßnahmen berichtet wird. Auch hier gilt es zunächst, die Resultate der in der Bank laufenden Prüfungen abzuwarten. Sollte der Senat den Eindruck gewinnen, dass hier nicht die notwendige restlose Aufklärung betrieben wird, dann werden wir auch in unserer Eigenschaft als Aktionär aktiv werden. Wir werden dabei notfalls auch so weit gehen, einen Sonderprüfer nach § 142 Aktiengesetz einzusetzen oder auch einen besonderen Vertreter nach § 147 Aktiengesetz zu bestellen. Ich möchte aber auch hinzufügen, dass wir keinerlei Anhaltspunkte haben, aus denen wir sehen könnten, dass nicht auch in der Bankgesellschaft selbst der augenblicklich amtierende Vorstand alle Verfahren mit Nachdruck betreibt. – Vielen Dank! [Beifall des Abg. Czaja (CDU)]

Danke schön! – Frau Seelig, Ihre erste Nachfrage!

Dieses zweite Frage richtete sich ja auf den Zusammenhang mit leitenden Mitarbeitern der Bankgesellschaft. Nach der Verhaftung zweier Kreditnehmer, der AubisGeschäftsführer, stellt sich die Frage: Hat das Land Berlin auch dort die Möglichkeit, unter Umständen Schadensersatzforderungen zu stellen und Gelder einzuklagen?

Herr Senator Sarrazin! – Bitte schön!

Frau Abgeordnete! Wir haben in all den Fällen, wo letztlich die Bankgesellschaft oder Töchter der Bankgesellschaft geschädigt wurden, über den Aufsichtsrat Möglichkeiten, zivilrechtliche Schadensersatzverfahren anzustoßen. Und das ist auch in allen Fällen geschehen. Oder es geschieht immer dann, wenn aktuelle neue Erkenntnisse vorliegen.

Frau Abgeordnete! Keine zweite Nachfrage? – Dann hat jetzt Herr Abgeordneter Wieland von Bündnis 90/Die Grünen das Wort. – Bitte schön!

Der Senator für Finanzen hat es angesprochen, aber da wir glücklicherweise wieder eine Justizsenatorin in Berlin haben, interjection: [Dr. Lindner (FDP): Genau, so ist das!] ist sie, denke ich, primär für Antworten zu staatsanwaltlichen Verfahren zuständig. Aber ich stelle anheim, wie man das als guter Abgeordneter tun soll, wer antwortet. Ich frage den Senat: Gibt es aus staatsanwaltschaftlicher Sicht eine Erklärung dafür, warum es nun gestern zur Aufhebung des Haftbefehls gegen die langgedienten CDU-Mitglieder und -Funktionäre gekommen ist? Wurden hier Fehler auf Seiten der Staatsanwaltschaft gemacht? Hat man energisch und fachkundig genug den Haftbefehlsantrag vertreten? Was gibt es für eine Erklärung dafür? interjection: [Wansner (CDU): Sie wird dabei unterstützt!]

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Wer möchte antworten? – Frau Senatorin Schubert. Bitte schön!

Herr Abgeordneter! Es gibt aus staatsanwaltlicher Sicht sicherlich keine Erklärung für die Aufhebung des Haftbefehles, denn für die Aufhebung eines Haftbefehles – das wissen Sie auch – ist der Richter zuständig. Und der hat es gestern Abend auch getan. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, was schon zeigt, dass sie im Grunde genommen an der Begründung ihres Antrags festhält. Jetzt müssen wir abwarten, wie sich das Ganze entwickelt. Es ist ein förmliches Verfahren, und derzeit ist dazu jetzt nichts zu sagen.

Das Wort für die nächste Nachfrage hat der Abgeordnete Hahn von der FDP. – Bitte schön!

Meine Frage hat in gewisser Weise der Kollege Wieland hier schon vorweggenommen. Aber da sie nicht beantwortet wurde, will ich sie noch einmal stellen. Ich frage, weshalb zu einer Frage zum Stand von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hier der Finanzsenator Stellung nimmt.

Wer übernimmt die Antwort? – Herr Senator Sarrazin, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dies war ein typischer Grenzfall. Es ging einerseits um die Zuständigkeit für die Bankgesellschaft, auch um das Wissen um die dort vorhandenen Hintergründe, und zum andern um die verfahrensmäßigen Fragen, wo im Augenblick die Verfahren stehen. Und in dem Sinne haben wir auch die Arbeitsteilung vorgenommen. Wir hatten vereinbart, dass ich die Frage im Ganzen beantworte und dass zu den Punkten, wo es um die Details der Verfahrensstände geht, die Justizsenatorin Stellung nimmt. Und so ist es auch geschehen.

Danke schön! – Die letzte Nachfrage hat der Abgeordnete Pewestorff. – Bitte schön!

Ich frage auch den Senat als Ganzes: Hält denn der Senat vor dem Hintergrund der doch sich immer deutlicher abzeichnenden Schadenssumme und -komplexität des schadensstiftenden Ereignisses die jetzt laufenden Ermittlungsverfahren für ausreichend, oder wird er geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Ermittlungsverfahren sowohl, was den Kreis der ins Auge gefassten als auch die Umstände der Tatbegehung betrifft, deutlich zu intensivieren und zu vergrößern?

Herr Senator Sarrazin – bitte schön!