Protocol of the Session on April 1, 2004

c) Beschlussempfehlung

Kosten- und Leistungsvergleiche für Großstädte in Deutschland (Tagesbetreuung)

Beschlussempfehlung JugFamSchulSport Drs 15/2627 Antrag der CDU Drs 15/1183

d) Beschlussempfehlung

Mehr Berlin, weniger Staat (6) – KitaVerfVO in Richtung Kitagutschein entwickeln

Beschlussempfehlung JugFamSchulSport Drs 15/2628 Antrag der FDP Drs 15/1081

e) Beschlussempfehlung

Mehr Berlin, weniger Staat (9) – Transparenz bei der Überführung von Kitas

Beschlussempfehlung JugFamSchulSport Drs 15/2629 Antrag der FDP Drs 15/1084

f) Beschlussempfehlung

Mehr Berlin, weniger Staat (8) – Vorfahrt für freie Kitas

Beschlussempfehlung JugFamSchulSport Drs 15/2630 Antrag der FDP Drs 15/1083

g) Dringliche Beschlussempfehlungen

Vielfalt der Berliner Kitalandschaft erhalten – Qualität sichern!

Beschlussempfehlungen JugFamSchulSport und Haupt Drs 15/2708 Antrag der Grünen Drs 15/2118

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Die Reden werden jetzt zu Protokoll gegeben, darauf haben sich die Fraktionen verständigt.

Es ist eine gute und günstige Gelegenheit, gerade hier

und heute über die aktuelle Situation bei der Neu- und Umgestaltung in der Kitalandschaft zu berichten. Hätte die SPD-Fraktion auf dieser Beratung bestanden, käme bestimmt der Hinweis auf einen „bestellten“ Beitrag.

Die vorliegenden Anträge und Beschlussempfehlun

gen befassen sich hauptsächlich mit der Übertragung von kommunalen Kitas in freie Trägerschaft und der Einführung der Kita-Card.

In seiner Sitzung am 16. März 2004 ist der Senat dem

Beschluss des Abgeordnetenhauses gefolgt und hat berichtet, wie die Finanzierung der Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft angeglichen werden kann.

Die AG „Maßnahmekatalog“, die aus Jugendstadträ

ten, Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltungen für Finanzen und für Bildung, Jugend und Sport besteht, ist zu der Auffassung gelangt, dass eine verlässliche Kostensatzfinanzierung nur möglich ist, wenn die städtischen Kitas aus den Bezirksverwaltungen und damit aus den Globalsummenhaushalten herausgelöst werden und in eine andere kommunale Trägerschaft überführt werden.

Die Ausgliederung der Kindertagesstätten entspricht

dem Leitbild für die Jugendämter. Dieses Leitbild wurde von den Jugendstadträten und Jugendstadträtinnen am Ende des vorigen Jahres parteiübergreifend beschlossen.

Parallel zum Beschluss des Senates haben sich die

Jugendstadträte und Jugendstadträtinnen in der vorigen Woche darauf geeinigt, dass Voraussetzung für die Finanzierung über Platzgeld bzw. Kostenblatt eine Betriebsformänderung ist. Auch hier stimmen die Jugenddezernten parteiübergreifend darin überein, die städtischen Kitas zunächst in Eigenbetriebe zu überführen. Dabei ist es selbstverständlich, diese Entscheidung im Konsens mit den Gewerkschaften und Beschäftigungsvertretungen zu treffen. Offen ist dabei noch, welche Größe die Eigenbetriebe haben sollen oder– anders – wie viele solcher regionaler Einrichtungen es davon in Berlin geben soll. Über die wirtschaftlichen Betriebsgrößen werden sich die Jugendstadträte und Jugendstadträtinnen morgen, am 2. April 2004, verständigen.

Mit der Einführung der Kostenblattfinanzierung ist der

Weg frei für die Einführung der Gutscheinfinanzierung, also der so genannten Kita-Card. Dieses Ziel ist bereits in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben und wurde auch immer wieder von den anderen Fraktionen angemahnt.

Mit der Umsetzung der gefassten Beschlüsse und

Entscheidungen sind nun die Voraussetzungen für die Umgestaltung der Berliner Kitalandschaft geschaffen. Damit ist Berlin nicht nur im Versorgungsgrad für die anderen Bundesländer beispielgebend, sondern auch in der Organisationsform der Kinderbetreuungseinrichtungen.

Natürlich warten dann auch schon wieder weitere

Anforderungen und Herausforderungen an die

Betreuungsangebote: Mit der Flexibilisierung der

Arbeitswelt wächst verständlicherweise auch der Wunsch nach flexibleren Betreuungszeiten. Dieses Anliegen ist allzu verständlich. Doch bei der möglichen Verlängerung der Öffnungszeiten ist einiges zu beachten. Es geht nicht so einfach, wie von den Grünen gefordert, die Angebote ausschließlich der Arbeitszeit der Eltern anzupassen. Im Vordergrund muss auch hier immer das Kindeswohl stehen, und es muss sichergestellt sein, dass die entsprechenden Betreuungsangebote auch finanzierbar bleiben. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen den Antrag der Grünen dahin gehend geändert, dass der Senat aufgefordert wird, Modelle der flexiblen Betreuung zu entwickeln, die sowohl das Kindeswohl als auch die veränderten Anforderungen an die Arbeitszeitgestaltung der berufstätigen Väter und Mütter berücksichtigen.

Die Erörterung der vorliegenden Beschlussempfeh

lungen zeigt wieder deutlich, welche Rolle die Kinderbetreuung in Berlin spielt: dass zum einen die angebotene Betreuung beispielhaft ist, es aber zum anderen immer noch eine Menge zu tun gibt. – Lassen Sie uns deshalb gemeinsam daran arbeiten.

Die Anträge unter diesem Tagesordnungspunkt haben

leider nicht das konkrete Thema gemeinsam, sondern ihr Schicksal. Egal, ob von den Grünen, der FDP oder von der CDU, egal, ob 20 Wörter oder 120, die vorliegenden Anträge wurden wie viele Dutzend Anträge vor ihnen behandelt: Die Koalition lehnt sie ab. Dies ist die Regel im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport, und zwar nicht weil die Anträge der Opposition so einfach oder so schlecht wären, nein, sondern weil sie fachlich qualifiziert sind. Frau Müllers gängige Begründung zur Ablehnung ist dabei stets: „Der Senat macht dies schon längst.“

Um es ganz deutlich zu sagen, die Berliner Kinder

betreuung braucht keine Hurra-Rufe auf den Senat, die Betreuungslandschaft in Berlin braucht qualifizierte Strukturdiskussionen. Es reicht nicht, in einer Stichwortauflistung von einer Kita-Card, Kita-GmbH und Übertragungen an freie Träger zu fabulieren, ohne dies inhaltlich zu untersetzen. Wir wollen uns um die Konzepte streiten und dann aber auch zu einer Meinungsbildung im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport kommen. Einfach alle Anträge abzulehnen oder in Berichtsaufträge umzuwandeln, das ist nicht in Ordnung.

Zu den Anträgen: Die CDU-Fraktion lehnt die Grün

dung eines oder mehrer Kitaträger des Landes ab. Wir wollen eine Übertragung möglichst vieler öffentlicher Kitas an freie Träger bis auf einen notwendigen Restbestand öffentlicher Kitas bei den Bezirken. Dieser Prozess wird durch die Bezirke blockiert und jetzt seit einem Jahr auch durch die Finanzverwaltung. Es ist unwahrscheinlich, dass noch irgendein Klärungsbedarf bezüglich der Immobilienübertragung besteht, viel wahrscheinlicher ist die absichtliche Blockade der Übertragungen durch den Senat und die Bezirke, weil sie sich nicht von der staatlichen Betreuung von Kindern verabschieden wollen. Staatliche Aufgabe ist nach Auffassung der CDU-Fraktion die Sicherstellung der Kinderbetreuung, nicht aber die Durchführung.

Dies gilt gerade auch für Kinderbetreuung in der Ta

gespflege. Durch fachlich qualifizierte Tagesmütter kann private und kostengünstige Betreuung angeboten werden. Deshalb muss die Tagespflege gestärkt, mehr Tagesmütter müssen gewonnen werden. Dies muss einhergehen mit Qualifizierungsmaßnahmen und der Übertragung von Organisationsaufgaben von den Jugendämtern an freie Träger.

Unseren Antrag hierzu werden Sie gleich endgültig

ablehnen. Damit beweisen Sie wieder einmal Ihre Skepsis gegenüber privatem Engagement und Ihre Staatsgläubigkeit. Wir setzen auf das Engagement der Berlinerinnen und Berliner, wir setzen auf die Menschen und nicht auf den Staat.

Zum Tagesordnungspunkt 18 finden Sie eine Reihe

von Anträgen, die mehr als ausführlich im zuständigen Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport beraten worden sind.

Die Drucksache 15/2624 „ Vereinbarkeit von Familie