Protocol of the Session on March 4, 2004

Danke schön, Frau Senatorin! – Darf ich noch einmal an den Grundsatz erinnern: Kurze Fragen, kurze Antworten!

[Beifall bei der CDU, der FDP und den Grünen]

Jetzt hat Frau Schulze das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Halten Sie eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Anhebung der

Pauschalsätze der Grundsicherung zur Minderung der Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes für sinnvoll angesichts der derzeitigen Zusammensetzung des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses, der dieses Gesetz erst im Dezember verabschiedet hat?

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich teile die Einschätzung, dass die Härtefallregelung die günstigste Regelung ist. Wie schätzen Sie denn den Antrag der CDU ein, nur für Grundsicherungsempfänger und -empfängerinnen, also nur für einen Teil der von den Belastungen betroffenen Menschen, eine neue Regelungen zu finden und nicht alle Sozialhilfeempfangenden beziehungsweise bedürftigen Menschen einzubeziehen?

Herr Präsident! Das war eine kurze Frage, aber ein komplexer Zusammenhang muss auch komplex dargestellt werden.

Sie waren nicht gemeint, Frau Kollegin!

Gut. – Vielen Dank, Frau Senatorin, für Ihre ausführliche Darstellung der Folgen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes. Wie können aus Ihrer Sicht die entstandenen Probleme, die Sie beschrieben haben, gelöst werden,

[Ritzmann (FDP): Überfordern Sie nicht die Senatorin!]

und welche Vorstellungen haben Sie diesbezüglich?

Frau Senatorin Knake-Werner – bitte!

Danke schön, Herr Präsident! Ich weiß schon, dass ich gemeint war. Aber ich sage es ausdrücklich: Es geht um so ein komplexes Problem,

[Henkel (CDU): Dann behandeln Sie es im Ausschuss!]

es ist sehr schwierig, das als Mündliche Anfrage zu behandeln.

[Ritzmann (FDP): In der Geschäftsordnung steht „kurz und präzise“!]

Ja, ich will nur auf den Fakt hinweisen. Wir werden sicher noch bei anderer Gelegenheit darüber sprechen. Aber wenn ich dazu gefragt werde, muss ich die Möglichkeit erhalten, möglichst differenziert zu antworten, sonst werfen mir alle vor, dass ich oberflächlich über die eigentlichen Probleme hinweggehe.

[Beifall bei der PDS]

Das wollen Sie sicher alle nicht, denn Sie wollen alle qualifizierte Antworten haben.

Ich kann gar keine Lösung anbieten, weil zunächst der Bundesgesetzgeber gefordert ist. Ich bin gefordert, pragmatische Problemlösungen zu empfehlen. Wir selbst haben erstens die Sozialämter gebeten, für Sozialhilfeberechtigte, die durch Krankheit mit ihrem Geld nicht zurecht kommen, mit Darlehen Hilfe zu leisten. Zweitens haben wir bezüglich der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner vorgeschlagen, eine möglichst unbürokratische Darlehensregelung zu entwickeln, und drittens haben wir den Obdachlosenpraxen gesagt, wie wir die Rechtslage sehen und dass sie ihr Klientel weiter betreuen können, ohne Praxisgebühr und ohne Zuzahlung.

Die Frau Abgeordnete Schulze hat eine Nachfrage. – Bitte!

Frau Senatorin Knake-Werner – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sie haben das Problem selbst angesprochen. Ich habe eingangs darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz ein Kompromiss ist, der so aus dem Bundesrat herausgekommen ist. An ihm waren die Koalitionsfraktionen ebenso beteiligt wie die CDU, die heute diesbezüglich einen interessanten Antrag gestellt hat. Wenn ich mir eine Veränderung vorstellen könnte, dann ist es die, die Härtefallregelung wieder in das Gesetz aufzunehmen. Das würde eine Fülle an Problemen lösen. Ich weiß, dass darüber in den unterschiedlichsten Fraktionen nachgedacht wird.

Danke schön, Frau Senatorin! – Frau Jantzen von Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort!

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Jantzen! Ich finde es erstens ziemlich dreist, solch einen Antrag zu stellen, wenn man selbst federführend daran beteiligt war, dass auch die Ärmsten der Armen Praxisgebühr und Zuzahlungen für medizinische Leistungen erbringen müssen.

[Beifall bei der PDS und den Grünen]

Zum Zweiten bin ich der Meinung, dass tatsächlich andere, bedürftige, Personengruppen einbezogen werden müssen. Grundsicherungsbezieherinnen sind das Eine, Sozialhilfeberechtigte, aber auch künftig Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen sind das andere. Deshalb ist es notwendig, für diesen Personenkreis eine vernünftige Gesamtlösung zu finden.

Jetzt ist der Abgeordnete Hoffmann mit einer Nachfrage an der Reihe. – Bitte schön, Herr Hoffmann!

[Frau Jantzen (Grüne): Da sind wir aber sehr gespannt!]

Diese Erkenntnisse liegen mir nicht vor. Wie Sie wissen, habe ich erst im Jahr 2002 dieses Amt übernommen.

Dann hat Herr Schruoffeneger das Wort zu einer Nachfrage!

(D

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Die politische Bewertung obliegt mir nur insoweit, als ich die Stiftungsaufsicht habe. Diese Erkenntnisse sind in der Stiftungsaufsicht zwar auch berücksichtigt und geprüft worden, wir haben jedoch keine Schlüsse dahin gehend ziehen können, dass hier das sogenannte Verwaltungsvermögen dem Stiftungszweck widerspricht. Nur das ist das, was wir zu prüfen haben.

Frau Senatorin! Hatten Sie nicht in den Medien angekündigt, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen, um aktiv zu werden und sich damit den Applaus der Öffentlichkeit zu sichern?

[Doering (PDS): Meinen Sie, dass die Sachen, die Sie gemacht haben, keinen Applaus wert sind?]

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner, bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Hoffmann! Das habe ich in den Medien nicht angekündigt, sondern habe vielmehr gesagt – wie ich es eben auch dargestellt habe –, dass es notwendig ist, über die Regelungen, die für einen bestimmten Personen- oder Betroffenenkreis eindeutige Härten beinhalten, neu nachzudenken. Angesichts der Haltung Ihrer eigenen Fraktion habe ich schon von vornherein eingesehen, dass es relativ schwierig sein dürfte, so etwas im Bundesrat durchzusetzen.

Danke schön, Frau Senatorin!

Nun hat Frau Meister von der Fraktion der FDP das Wort zu einer Anfrage über

Haben die Stiftungsvorstände des Tempodroms kräftig abgesahnt?

Bitte schön, Frau Meister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: In welcher Höhe wurde die Funktion als Stiftungsvorstand der Stiftung Neues Tempodrom von der Gründung bis heute jeweils vergütet?

Wer beantwortet für den Senat?

[Frau Bm Schubert: Ich!]

Ach, die Frau Justizsenatorin? – Bitte schön, Frau Schubert!

Ich habe die Stiftungsaufsicht. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Meister! Bei den Bezügen des Vorstandes der Stiftung Neues Tempodrom handelt es sich um Einkommen Privater auf der Basis privatrechtlicher Verträge gegen eine juristische Person privaten Rechts. Deswegen stehen hier Personenschutzrechte entgegen. Es können keine Auskünfte erteilt werden.

Selbst wenn der Senat Erkenntnisse hätte, könnte er sie hier nicht weitergeben. Im Übrigen ist der Untersuchungsausschuss eingesetzt worden. Ich bin der Auffassung, dass man dort diese Frage stellen kann.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Meister. – Bitte!

Ich bin doch aber recht informiert, dass auch schon im Jahr vor 2001 die Kulturverwaltung über den Abteilungsleiter Kultur im Stiftungsrat vertreten war?