Protocol of the Session on February 19, 2004

Am 1. Februar 2001, sehr früh, als die Bankenaffäre gerade aufkam, habe ich gesagt, die Melodie klingt ein wenig nach Götterdämmerung im System Diepgen-Landowsky. Nun hat Herr Strieder höchstens in seiner Selbstwahrnehmung göttliche Züge, aber auch Halbgötter können stürzen. Ich denke, lange wird es damit nicht mehr dauern.

[Beifall bei den Grünen und der CDU]

Danke schön! – Das Wort hat der fraktionslose Abgeordnete Herr Jungnickel! – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wünschte, das Tempodrom wäre im Zelt geblieben, dann hätten wir die Debatte heute nicht zu führen. Wenn ich mir die Rede in Erinnerung rufe, die Herr Zimmer gehalten hat, war das eine politische Peinlichkeit auf hohem Niveau, aber unter Ihrem.

[Zuruf bei der CDU: Ihre Rede ist unter Niveau!]

Man kann nicht so vorgehen, dass man die Urteilsfindung von vornherein bereits einfließen lässt. Der Untersuchungsausschuss wird hoffentlich etwas sachlicher sein als die Redebeiträge, die ausgetauscht wurden. Dieses Tempodrom – ich meine das kulturpolitisch – ist ein so einmaliges Ereignis in Berlin gewesen, dass es eigentlich schade ist, dass die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen politischen Kräften – es geht ja nicht nur um politische Wahlen, sondern auch um Abwahl – sich derart intensiv auf dieses Tempodrom stürzen.

Ich halte alle Fehler, die gemacht worden sind, zwar für beanstandenswert, sie müssen auch klargelegt werden, aber ich halte sie eigentlich für lässliche Sünden, die das Ziel hatten, dieses Tempodrom zu retten. Ich halte es für falsch, dass man so einen schwachen Gegner wie das Tempodrom jetzt zur Basis nimmt, um fundierte und gravierende politische Auseinandersetzungen zu führen. Ob das Vorwürfe sind, bei denen Herr Wechselberg sagt, der eine oder andere sei halbseiden, oder einem anderen Abgeordneten fällt etwas anderes ein, alle Vorwürfe sind unter Niveau. Die misslungene Rettungsaktion sollte im Untersuchungsausschuss noch einmal herausgearbeitet werden, ohne dass versucht wird, Mängel unter den Teppich zu kehren. Sie müssen alle geklärt werden, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Aber die Frage, warum so ein Haus unter einer derartigen „Betonpuschel“ kaputt gehen muss, bedarf einer Klärung. Dieses Parlament müsste doch alle Hilfsmittel, die es hat, zusammensammeln, um zu trennen zwischen dem Tempodrom als kulturellem Unikat, das wir vielleicht noch retten können, und den Fehlern, die gemacht worden sind, und den vor

Wieland, Wolfgang

werfbaren Fehlern, die vielleicht gemacht worden sind. Wir sollten politisch nicht alles so hoch hängen. Wenn ich mir das Verhältnis zwischen Bankgesellschaft und Tempodrom ansehe, dann finde ich das etwas überzogen, wie das in diesem Hause dargestellt wird. Ich gebe dem Untersuchungsausschuss mit auf den Weg, sich größtmöglicher Sachlichkeit zu befleißigen und keine politischen Kämpfe auf dem Rücken eines so wichtigen kulturpolitischen Ereignisses wie dem Tempodrom abzuspielen. – Ich danke Ihnen!

[Vereinzelter Beifall bei der SPD, der PDS und den Grünen]

Danke schön! – Nunmehr hat Herr Senator Strieder das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte zunächst die Große Anfrage wie folgt:

Zu 1: Auf der Grundlage des Verwendungsnachweises vom 23. Januar 2004 hat die Stiftung insgesamt über 20 Millionen € ohne Berücksichtigung der Kreditsumme erhalten. Folgende öffentliche Mittel sind der Stiftung zur Verfügung gestellt worden: 5 Millionen € Lottomittel, 5 Millionen € IBB-Sponsoring, 1,75 Millionen € Zuwendungen des Landes Berlin, 5 Millionen € Förderung aus dem Umweltförderprogramm, 3 Millionen € Entschädigung für den Umzug. – Von privater Seite sind Zahlungen in einer Größenordnung von ca. 1,1 Millionen € erfolgt. Von der Landesbank Berlin wurde ein Kredit in Höhe von 12,8 Millionen € gewährt, ein Investitionskredit von 11 Millionen € und ein Betriebsmittelkredit von ca. 1,7 Millionen €. Die Kreditmittel der Landesbank Berlin sind formal gesehen als private Mittel zu bezeichnen, wobei wegen der Übernahme der Landesbürgschaft das Kreditausfallrisiko zu 80 % auf der öffentlichen Hand lastet. Die Bewilligung der Landesbürgschaft durch die Senatsverwaltung für Finanzen für Kredite der Landesbank Berlin zur Errichtung des neuen Gebäudes erfolgte am 7. Juli 2000.

Zu 2: Es ist festzuhalten, dass für eine Regelung zum Bankbeitrag keine parlamentarische Befassung erforderlich gewesen ist. Die IBB ist auf der Grundlage von § 2 Absatz 1 Satz 7 des IBB-Gesetzes mit einer bestimmten öffentlichen Aufgabe beauftragt worden. Die IBB hat bei ihrem Engagement für die Stiftung Neues Tempodrom eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen. Das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses ist durch die Rettung der Stiftung Neues Tempodrom nicht verletzt worden. Die IBB hatte den Sponsoringvertrag davon abhängig gemacht, dass die Summe auf den Bankbeitrag angerechnet wird. Im Beschluss des IBB-Ausschusses ist ausweislich des Protokolls festgehalten, dass damit die Höhe des Bankbeitrages für 2002 nicht festgelegt ist.

Zu 3: Der Sponsoringvertrag ist Bestandteil der mit Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2001 eingeleiteten Rettungsaktion. Diese Lösung wurde von der Landesbank gewählt. Im Rahmen eines Sponsoringvertrages können

bestimmte Gegenleistungen vereinbart werden. Es wurde aber auch eine Beteiligung an Erträgen im Rahmen von Drittsponsoring und sogar eine Rückgewährverpflichtung der Sponsoringmittel vereinbart. Nach Angaben der IBB war ein weiteres Darlehen mit Hinweis auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Tempodroms ausgeschlossen. Eine stille Beteiligung der IBB hätte sofort abgeschrieben werden müssen, und auf eine Zustiftung wäre Schenkungssteuer entfallen.

Zu 4: Für die landesverbürgten Kredite wurden von der Bank als Sicherheit die selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaften der Frau Irene Moessinger und des Herrn Norbert Waehl in Höhe von jeweils rund 900 000 € hereingenommen. Frau Moessinger und Herr Waehl waren zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme Vorstandsmitglieder der Stiftung Neues Tempodrom und geschäftsführende Gesellschafter der Betreibergesellschaft Tempodrom GmbH.

Zu 5: Eine Verwertung von Sicherheiten erfolgt durch den Kreditgeber erst nach der Kreditkündigung und nach Fälligstellung. Eine solche liegt derzeit noch nicht vor. Mit der Verwertung von Sicherheiten ist demzufolge bisher nicht begonnen worden.

Zu 6: Dem Senat ist nicht bekannt, dass solche Zahlungen erfolgt sind.

Zu 7: Auf diese Frage ist aus der Stiftung heraus mitgeteilt worden, dass die Firma Plantec, ein Tochterunternehmen der Specker Bauten AG, die Aufgabe der Projektsteuerung des Bauvorhabens Tempodrom im Jahr 2000 übernommen hatte. Für das Projekt Tempodrom fragte der Vorstand der Stiftung Neues Tempodrom, vertreten durch Frau Moessinger und Herrn Waehl, Anfang 2000 hinsichtlich eines Soforteinsatzes für Projektsteuerungsleistungen an. Der bisher tätige Projektsteuerer hatte spontan seine Tätigkeit eingestellt, und es bestand die dringende Notwendigkeit zur Ablaufsteuerung aller Planungs-, Bauleitungs- und Bauausführungsbeteiligten, um die Fertigstellung bis Ende 2001 zu gewährleisten und so zugesagte EU-Fördermittel nicht zu gefährden. Die genannte Firma hat keine Aufträge im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erhalten. Für die Bauleitung, Ausschreibung, Vergabe und die Kostensteuerung war eine weitere Firma tätig, die nicht zur Specker-Gruppe gehört.

Zu 8: Jeweils auf Antrag der Bank hat das Land zugestimmt, dass die Bank fällige Zinszahlungen stundet und der gestundete Betrag aus Verwertungserlösen vorrangig zurückgeführt werden kann. Tilgungen waren bislang nicht zu leisten und müssten somit auch nicht gestundet werden.

Zu 9: Die gestundeten Erbbauzinsen belaufen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf ca. 150 000 €. Diese werden aus dem Verkaufserlös bedient werden.

Dr. Jungnickel

Zu 10: Die Zahlungsunfähigkeit konnte auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 9. Oktober 2001 und durch die Verlängerung des Sponsoringvertrages durch die IBB im Jahr 2002 abgewendet werden. Die drohende Zahlungsunfähigkeit wurde verursacht durch erhebliche Kostensteigerungen bei den Bauvorhaben und dann im Wesentlichen durch die schlechten wirtschaftlichen Erträge aus dem Verpachtungsbetrieb und das Ausbleiben von erwarteten Sponsoringeinnahmen. Im Jahr 2003 dagegen konnte der Betrieb operativ aus der Verlustzone geführt werden.

Zu 11: Die Jahresabschlüsse der Stiftung Neues Tempodrom für die Jahre 1999 bis 2002 sind von der Verhülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Berlin-Düsseldorf geprüft worden. Der Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2001 ist am 18. August 2003 erteilt worden.

Zu 12: Im Zuge der Rettungsaktion des Senats wurde ein Baumanager als Stiftungsvorstand eingesetzt. Ziel dieser Maßnahme war es, nach dem Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2001 das Vorhaben im aktuell vorgesehenen Kostenrahmen fristgerecht fertig zu stellen. Durch das eingesetzte Baumanagement konnte der Baukostenrahmen eingehalten werden und die Öffnung fristgerecht erfolgen. Die Senatsbauverwaltung begleitete das Vorhaben von Oktober 2001 bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme im Januar 2002 im „Baubegleitenden Ausschuss“. Von dem eingesetzten Stiftungsvorstand wurde ein Schlussbericht zur Baumaßnahme Neues Tempodrom vorgelegt. Aus diesem Bericht ergibt sich eine Vielzahl von Erkenntnissen. Im Wesentlichen sind folgende Ursachen für die Kostenerhöhungen auszumachen: Ein Vorhaben dieser Schwierigkeit und Einmaligkeit mit derart kurzer Planungszeit zu beginnen, berge hohe Kostenrisiken. Die Kostenschätzungen und Ausschreibungen erfolgten zum Teil auf der Grundlage von Entwurfszeichnungen und einer baubegleitenden Planung. Es hätten nach Einschätzung des Experten Risikozuschläge einkalkuliert werden müssen und nicht Budgetkürzungen. Der Beginn der Rohbauarbeiten erfolgte im Februar 2000 und brachte dadurch erhöhte Winterbaumaßnahmen mit sich. Dies erschwerte die Bedingungen für die ausführenden Firmen und war ein Hauptgrund für die Kostenerhöhungen. Der geplante Baustellenablauf wurde geändert. Dies eröffnete die Möglichkeit, Nachtragsforderungen geltend zu machen. Weitere Kostenpunkte waren die nicht ausreichende Abstimmung zwischen den Beteiligten und verlorene Planungskosten. Insbesondere fehlte es an einem ausreichenden Kostenmanagement zu Beginn der Maßnahme. Im IBB-Ausschuss am 11. Oktober 2001 ist die Baukostenerhöhung aus der Sicht der Bank dargestellt und intensiv diskutiert worden. Den Mitgliedern des Ausschusses wurde erläutert, dass das finanzielle Engagement von drei Mitarbeitern der LBB als der kreditgebenden Bank begleitet wurde. Eine Baubegehung bzw. Teilnahme an Baubesprechungen habe wöchentlich stattgefunden. In diesem Zusammenhang seien immer wieder Einspa

rungsmaßnahmen geplant worden, mit deren Hilfe die Finanzierungslücke durch Einsparpotentiale in der Planung reduziert werden sollte. Trotz der Bemühungen konnten die Baukostensteigerungen nicht verhindert werden. Eine der wesentlichen Baukostenfaktoren liege in der Verdoppelung der Rohbaukosten.

Die Frage der Verantwortung ist belastbar nicht abschließend geklärt. Hier bestehen zwischen den Beteiligten unterschiedliche Auffassungen, und die Juristen unter Ihnen wissen, dass dies gute Gründe hat. Ich möchte an dieser Stelle für den Senat keine eigene abschließende Bewertung abgeben. Die Verantwortung für das Bauvorhaben liegt zunächst bei dem Vorstand und dem Stiftungsrat der Stiftung. Mit der Ermittlung der Leistungsverzeichnisse der Vergabe und der Bauüberwachung wurde die Firma BAL beauftragt. Dieses Ingenieurbüro wurde vom Land Berlin mit Steuerungsaufgaben z. B. im Zusammenhang mit folgenden Projekten beauftragt: bei der Instandsetzung und Sanierung des Alten Stadthauses, beim Kammermusiksaal der Berliner Philharmonie und beim Umbau der Erweiterung des Hamburger Bahnhofs. Gegenwärtig arbeitet das Büro als Nachunternehmer von Architekturbüros bei der Topographie des Terrors und dem OSZ Recht. Des Weiteren ist das Büro mit der Projektsteuerung für die Asbestsanierung der Schaubühne vom Land Berlin beauftragt worden.

Zu 13: Es sind Mittel in Höhe von 10 Millionen DM geflossen. Mit Schreiben vom 23. Januar 2004 ist der Verwendungsnachweis durch die Stiftung erfolgt.

Zu 14: Die Schlussrechnungen sind zwischenzeitlich von fast allen Baufirmen gestellt worden. Einzelne Verträge konnten wegen noch ausstehender Leistungen bislang noch nicht abgerechnet werden. Hier geht es um ca. 60 000 €.

Zu 15: Die Forderungen belaufen sich auf ca. 1,1 Mio €.

Zu 16: Es wurden über 50 Investoren angesprochen, von denen etwa 10 ein nachhaltiges Interesse gezeigt haben. Die vorläufigen Kaufpreisangebote vor der Due Diligence lagen zwischen 2,5 und 9 Millionen €. Einige Interessenten nahmen Abstand von ihrem Gebot, andere Interessenten konnten den Finanzierungsnachweis für den Kaufpreis nicht erbringen. Das Verfahren wurde durch öffentlich geführte Spekulationen über den Kreis der Bieter und deren Kaufpreis belastet. Eine Einzelnennung der Interessenten ist nach Auskunft der mit der Verwertung des Tempodroms beauftragten Steinbacher Treuhand schon deswegen nicht möglich, da zwischen der Stiftung bzw. der von ihr beauftragten Steinbacher Treuhand GmbH und den Interessenten Vertraulichkeit vereinbart wurde.

Zu 17: Der Senat hat bisher keinen Käufer ausgewählt. Der Verkaufsprozess ist gegenwärtig noch offen.

Sen Strieder

Zu 18: Die Steinbacher Treuhand GmbH wurde am 6. November 2002 von der Stiftung Neues Tempodrom mit der Sanierung und dem Verkauf des Tempodroms beauftragt. Da es sich hier um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen der Stiftung und der genannten Gesellschaft handelt, können die erbetenen Auskünfte nicht gegeben werden.

Zu 19: Die Steinbacher Treuhand GmbH stellt den Liquidator der Berliner Landesentwicklungsgesellschaft mbH in Liquidation. Darüber hinaus betreut sie die Sanierung und Verkaufsvorbereitung der KPM. Die Steinbacher Treuhand GmbH kann sich im Rahmen der üblichen Verfahren um weitere Aufträge beim Land Berlin bemühen.

So weit zu den gestellten Fragen. Lassen Sie mich über den beantworteten Fragenkatalog hinaus zu den heute von den Kollegen Wieland und Schruoffeneger aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen. Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. Der Senat hat am 2. Oktober 2001 im Grundsatz über die Nachfinanzierung des Tempodroms entschieden. In der Senatsvorlage für den 2. Oktober heißt es:

Diese Pachtverträge weisen inhaltliche Mängel zu Lasten der Stiftung auf und sind möglicherweise nicht auf das steuerliche Konzept des Gesamtprojekts abgestimmt. Diese Mängel müssen behoben werden.

Diese Einschätzung, die sich in der Senatsvorlage vom 2. Oktober wiederfindet, beruht auf einer Risikoanalyse der Rechtsanwaltskanzlei Gassner, die auch Grundlage der weiteren Entscheidungen im Senat war. In dieser Analyse wurde moniert, dass die inhaltliche Bestimmtheit der Pachträume und ihre Ausstattung nicht ausreiche, die Kündigungsregelungen nachteilig seien, Regelungen zum Baukostenzuschuss ungenügend und Regelungen zum Pachtzins unbestimmt seien. Auf dieser Grundlage hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Gassner die Vertragsverhandlungen unter hohem Zeitdruck begleitet. In der Nacht vom 1. zum 2. Oktober sind die Verhandlungen in den Räumen der Anwaltskanzlei abgeschlossen worden. Die Anwaltskanzlei empfahl den Abschluss dieser Verträge. Der Abschluss der Verträge und ihr Inhalt konnte demzufolge in der Senatssitzung am 2. Oktober noch nicht im Einzelnen bekannt sein. Aber die Auflage des Senats am 2. Oktober, die Verträge so zu optimieren, dass die Stiftung in die Lage versetzt wird, ihren Kreditverpflichtungen nachzukommen, und darüber hinaus ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall aufzunehmen, dass die Betreiber ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, war damit erledigt.

[Zuruf des Abg. Eßer (Grüne)]

In der Senatssitzung vom 2. Oktober war im Übrigen angeboten worden, die Gutachten, Veranstaltungsplanung, Entwurf für Satzungsänderung und sonstige Verträge den übrigen Verwaltungen zur Verfügung zu stellen.

[Dr. Lindner (FDP): Hört, hört!]

In der am 1. Oktober in der Staatssekretärskonferenz verteilten Senatsvorlage für den 2. Oktober konnte der Abschluss neuer Verträge in der Nacht vom 1. zum 2. Oktober naturgemäß nicht berichtet werden, aber die veränderten Verträge entsprechen den Maßgaben des Senats.

Lassen Sie mich darüber hinaus noch drei Anmerkungen machen. Die erste Anmerkung betrifft die Unterstellung, Herr Roland Specker habe sich aus geschäftlichen Interessen heraus in bestimmter Weise engagiert. Sie bleiben jeden Beweis einer Interessenkollision schuldig.

[Wellmann (CDU): Das kommt noch!]

Herr Specker ist einer der wenigen in dieser Stadt, der sich seit langem und kontinuierlich für zahlreiche kulturelle Projekte engagiert und sich dabei um die Stadt verdient gemacht hat, wie z. B. als One-Dollar-Organisator der Reichstagsverhüllung, als Mäzen beim Bau des Jüdischen Museums und bei der Hochschule für Musik Hanns Eisler. Berlin hat Herrn Specker für sein Engagement zu danken.

[Beifall bei der SPD – Beifall der Abgn. Liebich (PDS), Dr. Kaczmarczyk (PDS) und Wechselberg (PDS)]

Herr Specker übte in Bezug das Tempodrom ein Ehrenamt aus. Sein Engagement beim Tempodrom war nicht erfolgreich. Niemandem macht dieser Misserfolg mehr zu schaffen als Herrn Specker selbst. Dies sollte jedoch kein Grund sein, ihn mit böswilligen Unterstellungen zu verfolgen. Ich meine, in einer Gesellschaft, die Tage des Ehrenamts ausruft, sollten wir dankbar sein, wenn der Aufforderung zum Engagement auch gefolgt wird.

[Beifall bei der SPD – Beifall der Abgn. Liebich (PDS) und Dr. Zotl (PDS)]

Meine zweite Bemerkung gilt der Initiatorin des Tempodroms, Frau Moessinger. Fraglos hat sie sich mit dem Bau am Anhalter Bahnhof übernommen. Aber ihr Verdienst um das kulturelle Leben in Berlin bleibt. Wir können dankbar sein, wenn eine Powerfrau mit Eigeninitiative, Optimismus und Tatkraft inzwischen schon fast 25 Jahre das Erfolgsprojekt Tempodrom als Aushängeschild Berlins betreibt.

Meine dritte Bemerkung gilt der entscheidenden Frage: Hat der Senat und haben diejenigen, die mit den Rettungsaktionen für das Tempodrom zu tun hatten, in Übereinstimmung mit den Interessen des Landes gehandelt oder nicht? – Es gab in den vergangenen Jahren zu jeder Zeit einen breiten Konsens in Berlin für das Tempodrom, nicht nur bei den jeweiligen Regierungsparteien. Die Unterstützung für das Tempodram – –