2. Auch Sie wollen in Zukunft ein Risikomanagement in den Landesunternehmen verankern und den Beteiligungsbericht auf den Lageberichten der Unternehmen aufbauen. Dieses Schwert bleibt aber stumpf, wenn diese Verpflichtungen zu Risikomanagement und Lageverträgen nicht in die Verträge der Vorstände geschrieben werden, wie wir es vorschlagen. Diese Verpflichtungen haben nur bei Aktiengesellschaften gesetzlichen Charakter. Deshalb steht in unserem Antrag: Vorstände sind in ihren Dienstverträgen auf die einschlägigen Bestimmungen des „KonTrag“ zu verpflichten. Verletzen Geschäftsleiter bzw. Aufsichtsratmitglieder die Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung, so haften sie gegenüber der Gesellschaft mit Schadensersatz.
3. Wir machen den Vorschlag, ein externes Controlling aus einer Hand zu schaffen. Sie lassen stattdessen alles beim Alten. Es werden weiterhin die Finanzverwaltung und Fachverwaltungen zuständig sein. Damit bleibt das System der organisierten Verantwortungslosigkeit bestehen. Das ist für uns ein Stück aus dem Tollhaus: Der Bock, der für das kapitale Versagen des Beteiligungsmanagements verantwortlich ist, bleibt Gärtner.
4. Wo wir bei der unrühmlichen Rolle der Exekutive sind: Das schlimmste Versäumnis im Vorschlag des Senats ist, dass er keinerlei Gedanken auf die Beteiligung des Parlaments verschwendet.
Ja! – Dieses ist entscheidend. Von der PDS war als erste Reaktion schon der Ruf nach einem Beteiligungsausschuss zu hören. Diese Forderung findet bei uns jede Unterstützung, macht aber nur Sinn, wenn ein solcher Ausschuss über regelmäßige Berichte und die ungefilterte Mitteilung zentraler Kennzahlen in das Controllingsystem einbezogen wird, so wie es in unserem Antrag steht.
Und um hier zum Schluss zu kommen: Bei den Parlamentskollegen und -kolleginnen der SPD und PDS meine ich in den letzten Tagen so etwas wie Resignation verspürt zu haben. Politik heißt aber dicke Bretter bohren. Nirgendwo steht geschrieben, dass Vorlagen des Senats das Parlament unverändert oder gar ohne Ergänzungen verlassen müssen. Lassen Sie uns zumindest versuchen, im Sinne unseres Antrags den Senatsantrag deutlich zu überarbeiten. – Danke!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Berlin besitzt keine funktionierende Beteiligungsverwaltung, da gibt es Konsens. Wir sehen folgende Probleme: 1. die unzureichende Aufarbeitung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte, 2. mangelhafter Informationsaustausch auf Arbeits- und politischer Ebene, 3. widersprüchliche Handlungsanweisungen gegenüber den Unternehmungen auf Grund der auch von Ihnen thematisierten praktisch gleichwertigen Zuständigkeit von Fach- und Finanzbehörde, 4. das Fehlen unternehmens- bzw. branchenspezifischer Leitlinien und ihrer Umsetzung in Form von Zielvereinbarungen. In diesen gleichen Komplex Beteiligungsverwaltung gehören auch andere Themen wie z. B. 5. die Auswahl und die Vergütung der Gesellschaftsorgane, 6. die Konsequenzen aus unternehmerischem Fehlverhalten, 7. das Thema Kontrolldichte, 8. die Frage der Darstellung von Beteiligungen und 9. die parlamentarische Überwachung derselben. Man kann ohne weiteres hinzufügen 10. die mangelnde Risikovorschau, 11. die mangelnde Klarheit in den Zielvorstellungen, 12. die Abwesenheit von messbaren Parametern, 13. die mangelnde Transparenz in der Entscheidungsfindung, 14. die schlechten Führungskräfte, das betrifft sowohl die Aufsichtsorgane als auch die Geschäftsführung, und 15. das weitaus zu späte Publizieren der Ergebnisse unserer Gesellschaften, ohne Wertung und ohne Vergleich.
In der roten Nr. 2257 ist noch einmal ausgeführt, dass entscheidendes Kriterium einer erfolgreichen Beteiligungspolitik das verantwortungsvolle Wahrnehmen der Rolle des Eigentümers ist. Ich zitiere:
Voraussetzung hierfür ist eine klare Eigentümerstrategie. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat als Ergebnis der Schwachstellenanalyse und der Prüfung möglicher alternativer Organisationsformen anhand der Beispiele in anderen Gebietskörperschaften im Zuge der Neuorganisation des Hauses bereits wichtige Schritte zur Reorganisation des Beteiligungsmanagements eingeleitet; zugleich erfolgt der Einstieg in eine erweiterte mittel- bis langfristige strategische Portfolioplanung. Die Neuordnung in der Vermögensabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen bildet die Aufgabengebiete nunmehr klar ab und führt zu einer ganzheitlichen Betrachtung der klassischen Gesellschafteraufgaben, des Controlling und der Risikofrüherkennung in einer Hand.
Das ist der Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren und liebe Kollegen von den Grünen, warum wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen werden. – Danke!
Danke schön, Herr Kollege Zackenfels! – Für die Fraktion der CDU hat Herr Kaczmarek nunmehr das Wort. – Bitte schön, Herr Kaczmarek!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man könnte es sich einfach machen und sagen: Das beste Beteiligungsmanagement für öffentliche Unternehmen ist eigentlich die Privatisierung.
Und wenn man sich die Misserfolgsgeschichte der öffentlichen Beteiligungen dieses Landes anguckt, dann allerdings fällt es wirklich schwer, sich hier mit Details von Beteiligungscontrolling zu beschäftigen, mit sicherlich gut gemeinten Ansätzen von dieser oder jener Fraktion. Denn letztendlich müssen wir feststellen, dass wir kaum eine Beteiligung im Land Berlin in unserem großen Ramschkonzern haben, die uns wirklich wirtschaftlich Freude macht. Auch die Koalitionsfraktionen sind offensichtlich unzufrieden mit der Performance der öffentlichen Unternehmen Berlins.
Vielen Dank! – Herr Kaczmarek, wenn denn das beste Beteiligungsmanagement die Privatisierung ist, können Sie dann erklären, warum z. B.
Vielen Dank für diese Frage, Frau Matuschek! – Das gibt mir die Gelegenheit, Sie an das Programm der bayerischen Staatsregierung zu erinnern, das schon seit einigen Jahren läuft, und zwar sehr erfolgreich, nämlich durch Veräußerung von Beteiligungen einen Zukunftsfonds zu speisen, aus dem dann wichtige Zukunftsinvestitionen finanziert werden,
ein sehr gutes und sehr nachahmenswertes Beispiel. Und wenn Sie der Meinung sind, dass wir Bayern an dieser Stelle folgen sollten, dann haben Sie uns in diesem Fall ausnahmsweise einmal an Ihrer Seite. Natürlich wäre es sinnvoller, anstatt marode Beteiligungen zu finanzieren, das dringend benötigte Geld in moderne, in Zukunftsinvestitionen zu stecken, in Bildungsinvestitionen, aber auch in Infrastrukturinvestitionen, beispielsweise im Verkehrsbereich.
Wenn wir uns einmal ansehen, warum wir eigentlich diese Beteiligungen heute noch halten, dann werden Sie feststellen, dass viele der Unternehmen, die wir heute als Land Berlin unser Eigen nennen dürfen, aus historischen Gründen zum Staat gekommen sind. Da hat man die Verkehrsbetriebe verstaatlicht – ursprünglich waren sie in der Aufbauphase durchaus privat –, weil Berlin eine dynamisch wachsende Großstadt war und weil das Zusammengehen dieser Verkehrsunternehmen nicht harmonisierte. Heute haben wir eine ganz andere Situation: Berlin wächst, leider, jedenfalls nicht mehr, und die Verkehrsunternehmen werden über den Verkehrsverbund koordiniert. Also im Grunde ist dieser alte Grund hinfällig.
Die Wohnungsnot war Ursache dafür, Wohnungsbaugesellschaften in städtischer Obhut zu halten und zu unterhalten. Heute haben Sie die Situation, dass Ihnen die Vermieter noch drei Monate mietfrei garantieren und eine Monatskarte der BVG dazuschenken, wenn Sie nur freundlicherweise eine Wohnung mieten. Auch dieser Grund für staatliche Fürsorge ist entfallen.
Der preußische Staat wollte ursprünglich einmal mit der KPM Geld verdienen. Was daraus heute geworden ist, wissen wir. Auch das hat nicht funktioniert. – Und die Stadtgüter hatten die Aufgabe, der Volksgesundheit zu dienen und der gesunden Versorgung. Das Volk versorgt sich heute bei Lidl, und ansonsten sorgt es für seine Gesundheit im Mallorca-Urlaub. Auch dieser Grund ist entfallen. All diese historisch gewachsenen Beteiligungen des Landes haben im Großen und Ganzen heute keine wirkliche Berechtigung mehr. Und das wäre der erste Schritt, zu prüfen: Welche Beteiligungen sind heute wirklich noch zwingend notwendig, welche Beteiligung müssen wir tatsächlich heute noch halten? – Und nur für die, die wir dann aus zwingenden verfassungsrechtlichen
Gründen halten sollten, müssen wir uns dann über Beteiligungscontrolling und -management Gedanken machen.
Und auch die Frage müssen wir an dieser Stelle klären: Wenn wir zu den anderen Bundesländern, zum Bund gehen und sagen: Wir wollen Hilfe haben, wir wollen finanzielle Unterstützung haben, dann werden sie uns gerechterweise fragen: Was habt ihr eigentlich mit eurem Vermögen gemacht? – Habt ihr mehr als andere Länder, oder habt ihr das entsprechend kassenwirksam zu Geld gemacht? – Und dann werden wir an vielen Stellen heute noch sagen müssen: Nein, wir halten uns Unternehmen, die es in anderen Bundesländern schon längst nicht mehr in staatlicher Obhut gibt.
Über die Misserfolgsgeschichte brauchen wir nicht mehr viele Worte zu verlieren. Vivantes – die Liquidität ist ständig hart an der Überlebensgrenze; die BVG sammelt 1 Milliarde € Schulden an, die Wohnungsbaugesellschaften leiden unter Überschuldung und Eigenkapitalverzehr.
Letztendlich muss sich das Beteiligungscontrolling mit den Fragen beschäftigen: 1. Wie wählt man eigentlich Unternehmensführungen aus? – Das ist eine Frage, die sich die Mehrheitsfraktionen einmal stellen müssen. Denn die Qualität dieser Unternehmensführungen ist durchaus zweifelhaft, wenn man sich einige Entscheidungen ansieht. Dann muss man sich auch einmal von politischer Seite die Frage stellen: Will man tatsächlich weiterhin staatliche Unternehmen mit politischen Wünschen überfrachten? – Wenn ich die Sozialsenatorin höre, wie sie im Hauptausschuss sagt: Die BVG bekommt schon so viel Geld von uns, dafür kann sie auch mal eine Sozialkarte auflegen, und dann kann sie auch mal den Telebus finanzieren. – Das sind nun allerdings wirklich Dinge aus dem vorigen Jahrhundert. Das hat mit moderner Unternehmensführung nichts mehr zu tun, vor allem, wenn man weiß, dass die BVG heute mit dem Geld schon nicht auskommt und Schulden anhäuft. Also das ist auch etwas, was die Politik zuerst einmal selbst klären muss.
Von daher: Beteiligungscontrolling ja. Das mangelhafte Krisenmanagement muss abgestellt werden. Zielabweichungen müssen rechtzeitig festgestellt werden, und es muss entschieden gegengesteuert werden. Ziele müssen dafür aber auch klar sein. Auskunftspflichten müssen klar sein. Man darf sich nicht hinter GmbH-Gesetzen verstecken. Und es muss auch Mut zu konsequenten Maßnahmen geben. Aber ich bleibe dabei: Das Beste ist: konsequente Aufgabenkritik und konsequente Privatisierung in den Bereichen, die wir nicht mehr brauchen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Danke schön, Herr Kaczmarek. – Das Wort für die PDS-Fraktion hat nunmehr Herr Lederer. – Bitte, Herr Lederer!
in jüngster Zeit öfter mit dem Thema Beteiligungsmanagement befasst, viel öfter, als es geplant war, und vor allem deswegen, weil viel Zeit verging, bis die konzeptionelle Arbeit in der Verwaltung abgeschlossen war. Es ist kein Geheimnis, dass andere Akte der Landesregierung in meiner Fraktion schon mehr Begeisterung ausgelöst haben als die augenblickliche Neukonzeption der Beteiligungsverwaltung. Wir sehen deshalb den erreichten Status quo lediglich als einen ersten Schritt zur Reorganisation an. Positiv daran ist, dass der Senat sich turnusmäßig über die Ziele der unmittelbaren Beteiligungen verständigen möchte und so solidere Grundlagen für die Zielvereinbarungen mit Geschäftsführungen schafft.
Wir begrüßen auch, dass die Konsolidierung der Wohnungsbaugesellschaften Vorrang vor der Dividendenerwirtschaftung haben soll. Auch die geplante umfangreiche Information des Abgeordnetenhauses halten wir für dringend notwendig.
Wenig Enthusiasmus erfasst uns allerdings angesichts der geplanten Organisation in der Finanzverwaltung, weil uns eine Auslagerung der operativen Aufgaben eher geeignet erschien, die notwendige Professionalisierung des Beteiligungsmanagements zu erreichen.
Hinsichtlich der Bankgesellschaft hält die PDS mehr für notwendig als die weitere Beobachtung. Und schließlich besteht bei uns noch eine Reihe von Fragezeichen hinsichtlich Implementierung der Beteiligungsrichtlinien in das Management und die Verwaltung.
Deshalb halten wir den Antrag der Grünen auch nicht für erledigt. Die punktuelle Nähe zu einer Koalitionsinitiative, die wir innerhalb der Koalitionsfraktion gerade diskutieren, scheint mir auf der Hand zu liegen. Die Hoffnung, dass damit das „Ende des Milliardengrabes“ zu schaffen sei, habe ich nicht. Das Geld, das weg ist, ist weg. Und wo die Ursachen für Risiken, die sich heute realisieren, früher gesetzt worden sind, da werden wir auch nichts mehr tun können. Chancen sehe ich nur, wenn es darum geht, neue Risiken nicht entstehen zu lassen und zu verhindern, dass sich öffentliches Wirtschaften à la Berlin der 90er Jahre nicht wiederholt.
Da bin ich beim Kollegen Kaczmarek, der eben deutlich gemacht hat, wie er sich öffentliches Wirtschaften im Land Berlin vorstellt. Ich kann darauf nur sagen: Wir sind nicht unzufrieden mit unserer Performance, unserer Politik und unseren Unternehmen, sondern wir knabbern an den Konsequenzen unter anderem Ihres politischen Versagens. Aus dem Redebeitrag von Herrn Kaczmarek spricht eine unglaubliche Borniertheit und ein gerüttelt Maß an ideologischer Verbohrtheit.
Es ist ganz klar, dass mit Ihnen im Beteiligungsmanagement dieser Stadt wieder alles möglich ist. „Moderne Unternehmensführung“ aus Ihrem Munde zu hören – da fällt mir nichts mehr ein. Und wenn aus Ihrer Perspektive