Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die §§ 1 bis 9 auf Drucksache 15/2152. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der FDP die Annahme mit Änderungen unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2471. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind diesmal alle Fraktionen. Gegenprobe! – Keine. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz mit Änderungen angenommen.
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Bewährungshelfer und zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis III auf Drucksache 15/1929. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Vorlage. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das mit den Stimmen aller Fraktionen des Abgeordnetenhauses angenommen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Privatschulen und den Privatunterricht (Privatschulgesetz)
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II auf Drucksache 15/2246. Für die Beratung beider Anträge steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu 5 Minuten zur Verfügung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Schulen brauchen für ihre Arbeit verlässliche Rahmenbedingungen, um ihren pädagogischen Auftrag leisten zu können.“ Das hört sich sehr gut an, könnte aus meiner Feder stammen, steht an prominenter Stelle in der rot-roten Koalitionsvereinbarung. Traurigerweise interessiert dieses Thema unseren Schulsenator nicht, deshalb kann er dieser Debatte auch nicht beiwohnen und weilt wahrscheinlich draußen irgendwo. Aber ich mache trotzdem weiter, weil mein Wort an Sie gerichtet ist.
Die Schulen in freier Trägerschaft haben die Koalitionspartner mit diesem vorhin erwähnten Satz offensichtlich nicht gemeint. Hier gilt das gebrochene Wort, wie wir
Die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft ist eine wertvolle und unverzichtbare Ergänzung der staatlichen Schule. Wenn wir es mit der Reform des Bildungssystems wirklich ernst meinen, wenn wir schulische Autonomie und pädagogische Vielfalt wirklich wollen, können wir es uns nicht leisten, bürgerschaftliches Engagement vorsätzlich und gezielt auszubremsen. Die Schulen in freier Trägerschaft zeichnen sich in vielen Fällen durch ein überdurchschnittlich hohes Maß an ehrenamtlichem und sozialem Engagement aus.
Bereits Ende 2000 sollten die Schulen in freier Trägerschaft geschröpft werden. Damals war es die große Koalition aus SPD und CDU, die sich an den freien Schulen gesund sparen wollte. Das scheiterte damals am Protest der Elternschaft. Und jetzt ist es Rot-Rot, was zumindest in dieser Frage konsequent geblieben ist und die Kürzung durchgesetzt hat.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wir haben damals zu Zeiten der großen Koalition wie jetzt zu Zeiten von Rot-Rot Seite an Seite mit den Eltern zusammen gegen die Kürzungen protestiert. Und ich meine, mit Erfolg. Die Eltern und die Opposition in diesem Hause konnten die Kürzung zwar nicht in Gänze verhindern, aber ein Teilerfolg konnte dennoch erzielt werden. Die Höhe der Kürzung wurde reduziert, und mit der Änderung des Privatschulgesetzes im Zusammenhang mit dem Haushaltsentlastungsgesetz 2002 wurde ein Auflagenbeschluss gefasst, der deutlich machen sollte, dass bei den Schulen in freier Trägerschaft nicht weiter gekürzt werden soll. Mit dem Haushaltsentlastungsgesetz wurde nämlich der Zuschuss von 97 % auf 93 % der vergleichbaren Personalkosten öffentlicher Schulen gekürzt. Damit haben die Privatschulen einen Konsolidierungsbeitrag geleistet, der die Grenze des Vertretbaren erreicht hat. Dies hat auch das Parlament in Gänze so gesehen. Deshalb wurde zeitgleich der erwähnte Auflagenbeschluss gefasst, der folgendermaßen lautet:
Der Senat wird aufgefordert, angesichts der Veränderung in der Personalbemessung bis Ende 2003 einen Bemessungsschlüssel für die Zuschüsse an die Privatschulen zu entwickeln, der sicherstellt, dass es keine Absenkung über das jetzt beschlossene Maß hinaus gibt.
Die Betonung liegt auf „keine weitere Absenkung“. – Die Systematik einer prozentualen Anbindung an die vergleichbaren Personalkosten aber führt dazu, dass die Privatschulen durch die Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer faktisch eine weitere Kürzung in der Größenordnung von etwa 4 Millionen € hinnehmen müssen – hinnehmen müssen, weil Rot-Rot von diesem Auflagenbeschluss nichts mehr wissen will; hinnehmen müssen, weil Rot-Rot wieder sein Versprechen bricht. Das können wir nicht unterstützen. Aus dem Grund sind wir an der Seite der Elternschaft, gegen diese Kürzung.
Diese erneute Kürzung bei den Schulen in freier Trägerschaft ist in jeder Hinsicht abzulehnen. Sie ist haushaltspolitisch kontraproduktiv und pädagogisch völlig unsinnig. Erstens: Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, kosten das Land deutlich weniger als Schülerinnen und Schüler an einer staatlichen Schule, weil die Schulen in freier Trägerschaft beispielsweise keine Zuschüsse für Mieten, bauliche Unterhaltung und Ähnliches bekommen. Zweitens: Die Schulen in freier Trägerschaft sind seit jeher Vorreiter bei Reformen in der Schule, ob Fremdsprache ab der ersten Klasse, ob altersgemischte Lerngruppen, Projektunterricht, Verzicht auf Zensuren – alles Reformkonzepte, die die Schulen in freier Trägerschaft schon seit Jahren erfolgreich umsetzen, lange bevor es entsprechende erste Modellversuche in den staatlichen Schulen gab.
Aus den genannten Gründen appelliere ich erneut an Ihre Vernunft. Stehen Sie zu Ihrem Wort! Stehen Sie zu dem Auflagenbeschluss, den dieses Haus einstimmig gefasst hat! Halten Sie Wort, und schröpfen Sie die Schulen in freier Trägerschaft nicht weiter! Unterstützen Sie sie! Sie werden es Ihnen danken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Mutlu! – Die SPD-Fraktion fährt fort. Das Wort hat Frau Dr. Tesch. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem wir in zahlreichen Sitzungen, Talkrunden, Einzelgesprächen – Guten Tag, Herr Dr. Hardorp! – die Problematik Privatschulen diskutiert haben und diese beiden Anträge im Schulausschuss abgelehnt wurden, verstehe ich nicht, warum die Beschlussempfehlungen nun abermals im Plenum beraten werden müssen.
Diese beiden Anträge sind durch das neue Schulgesetz obsolet geworden. Ich gehe dennoch auf die Gründe ein, warum sie im Ausschuss keine Mehrheit gefunden haben.
Zum Antrag der Grünen: Obwohl wir alle um die Verschlechterung der Bedingungen der Privatschulen wissen und dies auch bedauern, weil wir ihre Arbeit durchaus schätzen, können wir sie nicht aus der generellen Entwicklung herausnehmen und besser stellen, indem Änderungen in der Bemessungsgrundlage sich bei ihnen nicht auswirken.
Klassenfrequenzabsenkungen beispielsweise. – Im Übrigen hatten wir die Senatsverwaltung gebeten zu prü
fen, ob als Grundlage auch die tatsächlichen Personalkosten in Frage kämen. Dies ist aber rein rechtlich leider nicht möglich, wie uns die zuständigen Juristen versichern mussten.
Einen anderen Weg versucht der Antrag der FDP einzuschlagen. Er ist nicht mehr aktuell und wurde deshalb auch von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss abgelehnt. Dieser Antrag, das konzediere ich, ist zwar klarer formuliert als der Antrag der Grünen,
in die Zeit vor der Debatte um die mögliche Absenkung der Zuschüsse zu den vergleichbaren Personalkosten. Wir erinnern uns: Ursprünglich war sogar eine Absenkung auf 90 % geplant, die wir dann bei 93 % einfrieren konnten. Und dies ist nicht allein Ihr Verdienst, Herr Mutlu.
Weiterhin wurde eine Verbesserung im Gesetz aufgenommen, dass Neugründungen von Schulen bewährter Träger keine Wartezeit mehr absolvieren müssen, bevor sie Zuschüsse bekommen. Deshalb gibt es insgesamt sogar einen Aufwuchs des Privatschultitels. Nichtsdestotrotz sind wir uns bewusst, dass die einzelne Schule unter den Absenkungen zu leiden hat.
Da wir, wie erwähnt, die pädagogische Arbeit der Privatschulen schätzen, werden wir uns auch weiterhin für sie einsetzen und nach verträglichen Lösungen suchen. So soll zum Beispiel geprüft werden, ob es einen Ermessungsspielraum bei der Schüler-Lehrer-Relation gibt. Nur: Diese beiden Beschlussempfehlungen können wir leider nicht zurücknehmen. – Ich danke Ihnen!
Danke schön, Frau Dr. Tesch! – Nach meiner Liste folgt die Union, Herr Goetze, sagt das Drehbuch. Die Fraktionen können tauschen, aber Herr Goetze, Sie sind dran!