hat sich in Ihrer Rede noch einmal eindrucksvoll widergespiegelt. Diese Rede ist schlicht eine Ohrfeige für diejenigen, die für etwas mehr Ehrlichkeit in der Politik einstehen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Kollege Müller, begann seine Rede mit der Feststellung, das Tempodrom ist keine Erfolgsgeschichte für Berlin. Ich möchte dem zustimmen und es noch etwas zuspitzen. Die Vorgänge um das Tempodrom spiegeln – wie in einem Brennglas – die Folgewirkungen klassischer Berliner Subventionspolitik wider. Um ein als kultur- und wirtschaftspolitisch gewolltes Projekt zu sichern, wurde das marode Land Berlin in die Gewährträgerhaftung genommen. Damit wird ein altbekannter Kreislauf in Gang gesetzt, den wir aus jedem einschlägigen Vorgang kennen, den wir irgendwann dem Rechnungshof übertragen haben und mit dem sich der Unterausschuss Haushaltskontrolle oder eben der Untersuchungsausschuss befasst. Um die Gewährträgerhaftung, also die Finanzierung der Insolvenzkosten aus dem Landeshaushalt zu vermeiden, wird eine Finanzspritze nach der anderen geleistet, doch eigentlich ist diese Finanzspritze mehr ein goldener Schuss als eine Lösung des Problems. Der Vorgang Tempodrom zeigt uns erneut die Folgewirkungen der Finanz- und Stadtpolitik der großen Koaltition, die ich in meiner Rede im Dezember des vergangenen Jahres als schlechtes Regieren bezeichnet habe.
Der Weg dorthin ist schwierig, insbesondere wenn es um die Bearbeitung der Folgewirkungen des schlechten Regierens der großen Koalition geht. Sowohl die rot-grüne Übergangsregierung als auch die rot-rote Koalition mussten entscheiden, ob sie das Tempodrom zum Schaden des Landeshaushaltes in den Konkurs gehen lassen oder – ebenfalls zum Schaden des Landeshaushaltes – es so weit lebensfähig halten, um es dann verkaufen zu können. Einige können sagen und tun es ja auch, dass wir als PDS dabei unsere Unschuld verloren haben. Das ist möglicherweise eine legitime Position, aber darum geht es überhaupt nicht. Es geht im Kern um drei Politikziele:
6. Beendigung der Instrumentalisierung von Landesbank und Landesunternehmen als Schattenhaushaltsstrukturen und als Instrumente zur Umgehung des parlamentarischen Einflusses.
Alle Fraktionen dieses Hauses werden sich im Anschluss an diese Debatte auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verständigen. Aber ich wünsche mir, dass dieser Ausschuss nicht nur die Vorgänge um das Tempodrom aufklärt. Ich wünsche mir, dass er dazu beiträgt, den von allen Fraktionen postulierten Mentalitätswechsel ernsthaft im Bewusstsein aller Abgeordneten und Senatorinnen und Senatoren zu verankern und daraus Schlussfolgerungen für künftig gutes Regieren zu erzielen.
Der Untersuchungsausschuss wird sich darüber hinaus aber auch mit dem Thema Parteispenden auseinander zu setzen haben. Ich werde mir vor der Arbeit dieses Ausschusses überhaupt keine Aussage darüber erlauben, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Sponsoring von SPD-Wahlveranstaltungen und den Vorgängen um das Tempodrom gibt. Dazu ist der Untersuchungsausschuss da, und dazu wird er gegebenenfalls eine Antwort finden.
Ich möchte aber zum Thema Unternehmensspenden an Parteien trotzdem einige Aussagen treffen und dabei insbesondere auf den freidemokratischen Fraktionsvorsitzenden Dr. Lindner eingehen. Herr Lindner hat vorhin festgestellt, dass nichts gegen Unternehmensspenden an Parteien und Sponsoring einzuwenden sei, und hierbei will ich Ihnen widersprechen, auch wenn ich weiß, dass die PDS ebenfalls Unternehmensspenden in Empfang nimmt, wenn auch in deutlich geringerem Maße als andere Parteien. Kein Unternehmen spendet an Parteien, ohne dabei eigene Interessen zu verfolgen. Selbst wenn ein direkter Zusammenhang zwischen politischen Entscheidungen und Parteispenden von Unternehmen nur selten nachzuweisen ist, so ist doch davon auszugehen, dass sie ein Motiv haben. Der schwarz-gelbe Flick-Skandal Anfang der 80er Jahre, der CDU-Spendenskandal von 1998 sind dazu ebenso beispielhaft wie der CDUSpendenskandal, der die Bankenaffäre 2001 ins Rollen brachte. Der Verein Trans International hat bereits 2001 Forderungen zu einem Wandel im Umgang mit Parteispenden aufgestellt. An eine Partei soll keine Einzelperson künftig mehr als 50 000 € jährlich spenden dürfen, für Privatspenden an Mandatsträger und -kandidaten soll eine Obergrenze von 25 000 € gelten. Spenden von Unternehmen und Verbänden an einzelne Mandatsträger oder -kandidaten müsse der Bundestag ganz verbieten, Barspenden sollten nur bis 100 € zugelassen sein. Diese Forderungen sind heute noch genauso aktuell wie vor drei
Jahren. Dieser Sachverhalt sollte im Kontext des Vorgangs Tempodrom und der Frage, wie mit Parteispenden von Unternehmen umzugehen ist, aufgenommen werden. Das heißt aber auch – und ich denke, dass meine Rede das deutlich gemacht hat –, dass die Vorgänge um das Tempodrom keine Partei in die Situation versetzt, zu sagen: damit haben wir nichts zu tun, sondern dass es um den Wandel in der Stadtpolitik geht, bei dem alle Parteien gefordert sind, nicht mit dem Habitus des „Damit haben wir nichts zu tun, und wir sind mit uns und unserer Politik im Reinen“ zu reagieren. Die Debatte hat heute diesen Sachverhalt nur inadäquat widergespiegelt, und ich hoffe, dass der Untersuchungsausschuss zu einer höheren Qualität beiträgt. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Hoff! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Die Große Anfrage ist begründet, beantwortet und besprochen.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erbitten die Antragsteller die sofortige Abstimmung. – Wer also dem Antrag auf Drucksache 15/2520 Prüfung der Vorgänge um das Tempodrom durch den Landesrechnungshof zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig beschlossen. Im Drehbuch steht Antrag abgelehnt, das kann nicht sein.
Sein und Schein sind hier verschieden. Vielleicht hat das mit dem heutigen Tag zu tun, der im Rheinland ja noch unsinniger ist. Der Antrag ist mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2525, Stichwort: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, stelle ich die nachträgliche Zustimmung der Überweisung an den Hauptausschuss fest. Wir kommen nun zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Antrags in neuer Fassung. – Wer so gemäß Drucksache 15/2541 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist der zweite Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode einstimmig mit den Stimmen aller fünf Fraktionen eingesetzt.
Wir kommen nun zur Wahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses. Von der SPD werden vorgeschlagen Dilek Kolat, Brigitte Lange, Jürgen Radebold, als stellvertretende Mitglieder Dr. Michael Arndt, Karlheinz Nolte, Christian Gaebler. Von der CDU werden als Mitglieder vorgeschlagen Michael Braun, gleichzeitig Vorsitzender, und Uwe Goetze; zu stellvertretenden Mitgliedern Frank Henkel und Sascha Steuer. Von der PDS werden als Mitglieder Carl Wechselberg, gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender, und Gernot Klemm vorgeschlagen; zu stellvertretenden Mitgliedern Uwe Doering und Steffen
Zillich. Von der FDP werden als Mitglied Christoph Meyer und als stellvertretendes Mitglied Sibylle Meister vorgeschlagen. Von den Grünen werden als Mitglied Oliver Schruoffeneger und als stellvertretendes Mitglied Barbara Oesterheld vorgeschlagen.
Wer die von mir Genannten mit den erwähnten Funktionen zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sieht sehr einstimmig aus. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig von allen fünf Fraktionen so beschlossen.
Zu guter Letzt stimmen wir noch über den Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 15/2311 – Stichworte: Schadensfeststellung für (Fehl-)Entscheidungen – ab. Der Hauptausschuss empfiehlt hierzu mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, FDP und Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind FDP, CDU und Grüne. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Dann ist das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Gesetz zur Regelung des Verfahrens zur Anerkennung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Meldung von Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen (Schwangerenberatungsstellengesetz – SchwBG)
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 14 §§ miteinander zu verbinden. Ich höre dazu keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 14 auf Drucksache 15/1130. Eine Beratung ist nicht vorgesehen, so dass wir gleich zu den Abstimmungen kommen können.
Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag von SPD und PDS ab, Drucksache 15/2469-1. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind PDS, Grüne, SPD und FDP. Die Gegenprobe! – Das ist die Unionsfraktion. – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Zur Vorlage Drucksache 15/2469 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU die Annahme mit Änderungen unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2469. Wer so be
schließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – PDS, Grüne, SPD und FDP. Die Gegenprobe! – Wiederum die CDU. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das mehrheitlich gegen die Union so angenommen. Das Gesetz ist mit Änderungen unter Berücksichtigung der Drucksachen 15/2469 und 15/2469-1 angenommen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser (KrankenhausStabilisierungsgesetz)
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II auf Drucksache 15/2068. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Fraktionen der CDU, der FDP und der Grünen die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag Drucksache 15/2068 dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind FDP, Union und Grüne. Die Gegenprobe! – Das sind die Regierungsfraktionen. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz abgelehnt.
Gesetz über das Museum für Naturkunde der Humboldt-Universität zu Berlin (Naturkundemuseumsgesetz – MfNG)
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der neun Paragraphen miteinander zu verbinden. Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die §§ 1 bis 9 auf Drucksache 15/2152. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der FDP die Annahme mit Änderungen unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2471. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind diesmal alle Fraktionen. Gegenprobe! – Keine. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz mit Änderungen angenommen.