Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz der Umwelt ist mitnichten ausschließlich ein Thema der Grünen. Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind Themen, die uns alle angehen, zumindest angehen sollten. Dennoch ist es ein Dilemma, in dem sich die Grünen hier befinden. Einerseits stellt man den Bundesumweltminister, der auf Bundesebene gewisse Aussagen trifft – dazu komme ich noch in meinen weiteren Ausführungen –, andererseits ist man im Land in der Opposition und möchte auch in gutbürgerlichen Wahlkreisen wahrgenommen werden.
Das Thema ist viel zu vielschichtig, als dass man darauf platte Antworten geben kann. Ich möchte daran erinnern, dass wir neben der ehemaligen Deponie Wannsee weitere Deponien unter anderem aus Zeiten des Kalten Krieges in Lübars, in Rudow und Marienfelde haben. Gleichzeitig möchte ich daran erinnern, dass wir gerade im Ostteil der Stadt als Hinterlassenschaft der großen und schönen DDR ebenfalls diverse Industrieflächen mit den unterschiedlichsten Kontaminationen haben, die mit erheblichem finanziellen Aufwand saniert werden. Sie sehen also, dass es Umweltbelastungen nicht nur auf der Deponie Wannsee gibt.
Wenn ich eingangs meiner Rede festgestellt habe, dass das Thema sehr vielschichtig ist, meine ich nicht nur die Vielzahl der belasteten Flächen, sondern auch den generellen Umgang und die Sanierung mit solchen Altlasten. Wenn man sich also mit den von Sachverständigen vorgeschlagenen Methoden der Sanierung von Altdeponien beschäftigt – dazu gibt es eine Vielzahl von Studien –, merkt man sehr schnell, dass die von den Grünen als Beispiel genannte Sanierung einer Frankfurter Altdeponie nicht 1:1 auf alle anderen Deponien zu übertragen ist. Ob ich eine Abdichtungsschicht oder eine Wasserhaushaltschicht aufbringe, ob ich die Deponie seitlich abdichte, das Deponiesickerwasser absauge, all diese Maßnahmen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie die Beschaffenheit des Deponieuntergrundes ist, welche Stoffe auf der Deponie eingebracht sind, Hausmüll, Gewerbemüll, Klärschlämme, mit welchem Grund- und Sickerwasser zu rechnen ist und wie die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers ist. Von all diesen Antworten hängt die Art der Sanierung ab.
Im Übrigen gehen zahlreiche Studien davon aus, dass eine Abdichtungsschicht egal welcher Art, Frau Hämmerling, nicht auf Ewigkeiten haltbar ist. Alternativ könnte man auch sagen, dass eine Flanschschicht von etwa 20 Metern auf die Deponie aufgebracht wird. Viel hilft an dieser Stelle aber nicht viel. In der Regel reichen hier 3 bis 4 Meter. Das ist nicht nur in den Studien nachzulesen, sondern auch in einer Antwort des Bundesumweltminis
Nach diesen kleinen Ausflügen in die Wissenschaften sehen Sie, dass es keine platten und einfachen Antworten gibt. Die Art und Weise der Sanierung oder Sicherung basiert auf einem erstellten Gutachten. Insofern wird alles Erdenkliche getan, um diese Deponie zu sichern. Man kann sich nunmehr vortrefflich darum streiten, ob die Art und Weise der Sanierung ausreicht oder nicht.
Doch diese Frage geht am eigentlichen Kern vorbei. Hier komme ich auf den Änderungsantrag zu sprechen. Wie ist es eigentlich mit der regelmäßigen Untersuchung des Grundwassers? Reicht die Darstellung einiger Werte aus oder sollten wir nicht auch nach anderen Stoffen suchen? Wissen wir so hundertprozentig, was alles auf der Deponie eingelagert wurde? Warum verweigert man sich der Untersuchung nach anderen Stoffen? Warum werden die Untersuchungsergebnisse den Abgeordneten nicht automatisch zugänglich gemacht? – Geheimniskrämerei nutzt nichts, sondern schadet dem, der etwas tut.
Deswegen ist die Ablehnung des Grünen-Antrages und auch des Änderungsantrages der CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar. Wenn das Monitoring ergeben sollte, dass eine Belastung für die Umwelt zu befürchten ist – darin sind wir uns doch sicherlich einig –, müssen unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung der Deponie eingeleitet werden.
Der bisherige Umgang mit diesem Thema ist alles andere als offen und transparent. Jahrelang haben sich die BSR und die Senatsverwaltung nicht einigen können. Mir scheint so, dass sich alle ein Stück weit aus der Verantwortung der Sanierung drücken wollten. Das Verhalten der BSR ist sehr zwiespältig, was ihre Vergangenheit angeht. Einerseits will man die Rechte aus den Zeiten der Eigenbetriebe erhalten, andererseits ist die BSR nicht bereit gewesen zu handeln – es hat schon erheblichen Drucks seitens der Senatsverwaltung bedurft, dass die BSR ihrer Verpflichtung aus dieser Zeit nachkommt. Ein entsprechender Umgang der Senatsverwaltung mit der BSR ist einzufordern. Es dürfen nicht nur Anordnungen getroffen werden, sondern diese sind auch mit entsprechenden Konsequenzen umzusetzen. Statt aufwändiger und teurer Imagekampagnen hätte die BSR ihre Verantwortung wahrnehmen können – allemal preiswerter, als sich zu streiten.
Hier, Herr Senator Strieder, sind Sie Ihrer Amtsführung nicht nachgekommen. Dass wir jetzt erst mit der Sicherung der Deponie begonnen haben, hängt auch damit zusammen. Es lässt vermuten, dass Sie im Umgang mit den gewonnenen Daten aus der Untersuchung des Grundwassers genauso nachlässig verfahren. Deshalb werden wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht folgen. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Deponiedebatte, insbesondere hinsichtlich der Deponie Wannsee, führen wir heute nicht zum ersten Mal. Es ist richtig, dass der Prozess jetzt in Gang gesetzt ist und wir die Maßnahmen begleiten müssen. Wir werden dies auch nach wie vor in unsere zukünftige Arbeit mit einbeziehen.
Wir haben in der Vergangenheit dieses Thema immer wieder in unterschiedlicher Form aufgerufen. Meine Fraktion kritisiert nachdrücklich das zögerliche Handeln der Verwaltung in den 90er Jahren. Ich will in keiner Weise Gefährdungen klein reden, ich meine aber, dass man diesen ganzen Prozess mit Augenmaß betrachten muss, um das Optimale zu erreichen.
Nachdem sich die BSR und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über das weitere Verfahren geeinigt und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen haben, sind die Sicherungsmaßnahmen nunmehr auf den Weg gebracht. Die Vorschläge aus dem Gutachten sind im Wesentlichen berücksichtigt. Die Oberflächenabdeckung wird zurzeit nachgebessert. Der Ausbau der Messstellen ist erfolgt. Es sind noch weitere sieben Messstellen zusätzlich installiert worden. Insofern ist man den Vorschlägen und Empfehlungen aus dem Gutachten gefolgt.
Zu dem Verfahren: Nach einem Screening wurde das weitere Messverfahren festgelegt und das Monitoring eingeleitet. Darüber gibt auch die Beantwortung der Großen Anfrage der Grünen ausreichend Antwort. Ich meine, dass die Hinweise zum Monitoring ausreichend berücksichtigt sind.
Ich darf auch daran erinnern, dass es schon einen Beschluss des Abgeordnetenhauses gibt, der beinhaltet, dass die Senatsverwaltung bei Hinweisen auf Gefährdung zu einer eigenständigen Berichterstattung verpflichtet ist. In einer Mitteilung – zur Kenntnisnahme – hat die Senatsverwaltung bestätigt, dass sie darauf unverzüglich reagieren wird, wenn solche Gefährdungen deutlich werden. Ich sehe deswegen keine Veranlassung für eine neue Beauftragung.
Hinsichtlich der Deponieabdeckung sind die derzeitigen Maßnahmen aus meiner Sicht sinnvoll. Was wäre die Alternative hierzu? – Soll das seit 20 Jahren gewachsene Ökosystem zerstört werden? Soll der ganze Müllberg umgekrempelt werden? – Ich sehe in dem entstandenen Bewuchs einen Teil der Abdeckung und kann nicht erkennen, dass eine technische Abdeckung eine dauerhafte Dichtigkeit bedeutet. Auch solche technischen Abdeckungen bedürfen der Pflege, sind teuer und nicht von Dauer.
Ich habe bereits im Ausschuss darüber berichtet, dass ich mich auch in Brandenburg umgetan habe und bei dem Umweltministerium in Brandenburg habe anfragen lassen, ob von dort eine Gefährdung gesehen wird. Das ist so nicht festgestellt worden. Dort wird zurzeit keine Gefährdung gesehen, und ich meine, dass dies auch in die Entscheidung einbezogen werden muss.
Nach all dem Vorgenannten meine ich, dass wir durchaus Zugang zu Daten haben. In der Oppositionszeit ist es mir ohne Probleme gelungen, aus der Senatsverwaltung entsprechende Informationen zu erhalten. Wir werden diesen Prozess weiter begleiten. Wir werden ihn hier auch wieder aufrufen, aber zu den Anträgen empfehle ich die Ablehnung. – Danke!
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde schon einiges Richtige in der Debatte gesagt. Die Behandlung des Themas im Ausschuss war bereits sehr gut, und ich habe hier nichts Neues gehört und frage mich deshalb, warum die Grünen die Notwendigkeit gesehen haben, die Debatte hier noch einmal zu führen.
Es wurde die Frage gestellt: Müssen wir die Wannseedeponie nicht genauso behandeln wie die Deponien in Brandenburg, für die die BSR Rückstellungen gebildet haben, und die nach den neuen Richtlinien, die wir seit Mitte der 90er Jahre haben, aufwändiger saniert werden, als es bei der Wannseedeponie der Fall war?
Wannsee wurde bereits 1982 geschlossen. Die Brandenburger Deponien sind zum großen Teil noch in Betrieb, so dass sich dort ganz andere Möglichkeiten ergeben, wie man mit diesen Deponiekörpern umgehen kann. Da kann man den Müll noch umwühlen und eine Bodenplatte einsetzen, damit dort nichts in das Grundwasser gelangt oder weniger als es bei der Wannseedeponie der Fall wäre, denn dann müssten Sie den Anwohnern erklären, mit welcher Rechtfertigung viel Geld in die Hand genommen werden soll und massiv in die Landschaft eingegriffen wird, dort ein Loch gegraben wird und riesige Müllberge umgegraben werden, um auf den Deponiegrund zu gelangen und aufwändige Sanierungsarbeiten zu bewerkstelligen.
Die Frage der Kosten ist ebenfalls entscheidend. Sie müssten dann erklären, woher Sie das Geld nehmen wollen. Nach dem Gebührenrecht geht das nur über eine Erhöhung der Müllgebühren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das hiermit eingefordert haben.
Aber bleiben wir bei den Messwerten, die hier bereits angesprochen worden sind. Hier wurde im Ausschuss klar festgestellt, dass es bei dieser Deponie keine Überschrei
tung der Grenzwerte, die in der Mitverantwortung eines grünen Bundesumweltministers festgelegt worden sind, gibt. Da fragt sich jeder, weshalb die Grünen dennoch einen Handlungsbedarf sehen. Zusätzlich wird die Abdeckschicht aufgebracht. Damit reduziert sich das Regenwasser, das in die Deponie sickert, auf 10 %, und damit reduzieren sich auch die Einträge an Schadstoffen in das Grundwasser auf 10 %. Es ist also eher zu erwarten, dass die Belastung abnimmt, als dass sie zunimmt.
Herr Radebold hat bereits gesagt, dass wir 1 500 Jahre Zeit haben, auf Änderungen in den Messwerten zu reagieren. Das ist erfreulich viel Zeit, um reagieren zu können. Deshalb ist es nicht angemessen, und es gibt keine Notwendigkeit, tätig zu werden, so dass wir den ersten Antrag, der die Abdichtung der Deponie Wannsee betrifft, ablehnen werden.
Anders sieht es bei dem zweiten Antrag aus. Hier ist es berechtigt, zu fragen, ob es nicht notwendig ist, offensiv und transparent mit den Messdaten, die uns zur Verfügung stehen, umzugehen, damit nicht der Verdacht aufkommt, wir wollten bestimmte Entwicklungen schönreden oder bestimmte Werte vertuschen. Wir haben gerade nichts zu verbergen, da mit den Messwerten alles in Ordnung ist. Deshalb sollte sich auch die Koalition einen Ruck geben und diesem Antrag zustimmen, der auch in bestimmten Messbereichen, zum Beispiel bei Medikamenten, einen größeren Erhebungsbestand an Daten schafft und für die Bürger transparent darlegt, dass die getroffenen Maßnahmen vollkommen ausreichend sind und es mit der Deponie seine Ordnung hat. Den ersten Antrag sehen wir jedoch als überzogen an und werden ihn ablehnen. – Vielen Dank!
Herr Schmidt! Sie sind ein sehr gewissenhafter Abgeordneter. Ich frage Sie deshalb, ob Sie das Gutachten von 1995 wirklich gelesen haben. Darin wird ausgeführt, dass es zwei Grundwasserströmungen gibt. Eine dieser Grundwasserströmungen führt auf Grund der jetzigen geologischen Situation schneller zu den Brunnen als die andere. Das Gutachten sagt darüber hinaus, es solle sofort eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr mit zwei Komponenten erfolgen. Eine Komponente ist das Abpumpen des giftigen Deponiesickerwassers, die andere das Aufbringen einer Schicht. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang in einer Drucksache, deren Nummer ich jetzt nicht im Kopf habe – sehen Sie mir das bitte nach –, erklärt, dass eine wirkungsvolle Deponieabdichtung mit einer qualifizierten Wasserhaushaltsschicht allein nicht möglich ist. Es muss immer – selbst wenn man gezielt infiltriert, um die Reaktionen in der Deponie in Gang zu halten – parallel eine Dekontamination des Grundwassers erfolgen, weil ansonsten das Ganze keinen Sinn hat.
Noch eines am Rand: Ich kann natürlich so viele Gutachten beauftragen, bis es eines mit einem mir passenden Ergebnis gibt. Dieses Gutachten von 1995 hat 6 Millionen DM gekostet. Wenn ein Gutachten von kompetenten Sachverständigen verfasst ist, wenn alle Sachverständigen der Landesabfallarbeitsgemeinschaft der Bundesländer und das Bundesumweltamt der Meinung sind, dass eine solche Deponiesicherung, wie sie hier erfolgt, nicht wirkungsvoll ist, weshalb bin ich dann die Einzige, die in diesem Parlament die Abdichtung fordert?
Deswegen kann ich nicht nachvollziehen, weshalb Sie hier so leichtfertig argumentieren, es gäbe inzwischen weitergehende Erkenntnisse. Es gibt sie nicht. Es wird immer etwas aus dem Zusammenhang herausgerissen und damit argumentiert. Ich bitte Sie, sich den Fakten zu nähern. Ich lade Sie gern ein. Ich werde in diesem Jahr eine Veranstaltung zu diesem Thema machen, dort können wir mit kompetenten Leuten über dieses Thema sprechen. Danach werden wir noch einmal entscheiden müssen.
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor! Zum ersten Antrag unter dem Stichwort „Deponie Wannsee wirkungsvoll abdichten“ – Drucksache 15/677 – empfiehlt der Ausschuss gemäß Drucksache 15/2429 mehrheitlich – gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der CDU – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das waren die Grünen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag bei Stimmenthaltung der Faktion der CDU mit den Stimmen von PDS, SPD und FDP abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den zweiten Antrag auf Drucksache 15/2049 – Stichworte: „Dem Grundwasser auf den Grund gehen“. Hier empfiehlt der Ausschuss gemäß Drucksache 15/2430 mehrheitlich gegen CDU, FDP und Grüne die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.