Protocol of the Session on November 27, 2003

Eine Beratung ist nicht gewünscht worden. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Antrags in neuer Fassung. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag in neuer Fassung einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 26 B:

a) Dringliche Beschlussempfehlung

Vermögensgeschäft Nr. 16/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/2282 Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 Abs. 1 GO Abghs

b) Dringliche Beschlussempfehlung

Vermögensgeschäft Nr. 18/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/2283 Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 Abs. 1 GO Abghs

Auch hier wird der Dringlichkeit nicht widersprochen.

Eine Beratung ist nicht gewünscht worden. Zum Vermögensgeschäft Nr. 16/2003 empfiehlt der Ausschuss einstimmig bei Enthaltung der CDU und der Grünen die Annahme. – Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies bei Stimmenthaltungen der

Vizepräsidentin Michels

Jedoch ist das Verfahren zur Umsetzung entscheidend:

Der Antrag zeugt in der vorliegenden Form von wenig Sachkenntnis, denn Verantwortlichkeit und Zuständigkeiten zwischen Hauptverwaltung und den Bezirken sind gesetzlich geregelt. Die Senatsverwaltung kann nicht ohne weiteres in die Zuständigkeiten der bezirklichen Jugendämter eingreifen.

Weiterhin bewirken Anweisungen und Festlegungen

oft viel weniger als eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Und gerade die wird zwischen Senat und Bezirken praktiziert und ist in letzter Zeit im Rahmen der AG der Jugendstadträte intensiviert worden. In diesem Gremium werden seitens der Jugendverwaltung konkrete Empfehlungen bezüglich der Hilfeplanung und Fallrevision ausgesprochen. Die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege ist bei den Beratungen mit einbezogen.

Fraktion der Grünen und der Fraktion der CDU so beschlossen.

Zu dem Vermögensgeschäft Nr. 18/2003 empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Annahme. Wer so beschließen möchte, den bitte ich auch hier um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieses Vermögensgeschäft einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 27:

Zusammenstellung

Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB

Drs 15/2238

Die Fraktion der FDP hat um die Überweisung der Verordnungen mit den laufenden Nrn. 1 und 2, das ist zum einen die Verordnung Nr. 15/145 – Verordnung über die Verwendung von Bleischrot der Jagdausübung (BleischrotVO) – und zum anderen die Verordnung Nr. 15/146 – Verordnung über den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung – an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz gebeten. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Weitere Überweisungswünsche liegen mir nicht vor. Ich stelle damit fest, dass das Haus von den übrigen Verordnungen Kenntnis genommen hat.

Die lfd. Nrn. 28 bis 32 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 33:

Im Bundesrat für Batteriehaltungsverbot von Legehennen stimmen

Antrag der Grünen Drs 15/2242

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Antragsteller haben um die sofortige Abstimmung gebeten. – Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Antrag angenommen.

Die lfd. Nrn. 34 und 35 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 36:

Kinder und Jugendliche nicht im Stich lassen – Angebote der Hilfen zur Erziehung retten

Antrag der CDU Drs 15/2247

Mit ist signalisiert worden, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden. Ich bitte Sie, dies zu tun.

Das inhaltliche und fachliche Anliegen des vorliegen

den Antrages ist zu unterstützen: Gilt es doch immer noch die Hilfen zur Erziehung für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche effektiver zu gestalten und dabei Kosten für den Haushalt zu sparen.

Für die Jugendpolitiker/innen ist es wichtig, den aktu

ellen Sachstand bei den Hilfen der Erziehung zu kennen und die weitere Entwicklung zu verfolgen und zu beurteilen. Deshalb sollte in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport die Senatsverwaltung berichten. Ein Antrag dazu ist jedoch überflüssig.

In großer Sorge um die gesamte Jugendhilfelandschaft

haben wir diesen Antrag eingebracht. Insgesamt wollen Sie 200 Millionen € bei den Hilfen zur Erziehung einsparen. Dieser Summe haben die Jugendstadträte zugestimmt, nachdem der Finanzsenator Sie zuvor mit höheren Summen unter Druck gesetzt hatte. Keiner dieser Zahlen lag eine Berechnung tatsächlicher gesetzlicher Ansprüche zu Grunde. Ich muss Sie daran erinnern, dass Kinder und Jugendliche einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen bis zum 18. Lebensjahr haben. Nicht dass wir uns missverstehen: Niemand bestreitet die Auswüchse der vergangenen Jahre. Die Kosten sind nicht explodiert, weil die Anzahl der Jugendlichen zugenommen hat. Diese Auswüchse können aber nur mit Standards zurückgedrängt werden. Mit den geplanten Kürzungen droht aber mehr. Freie Träger werden kaputtgehen, viel Know-how wird verloren gehen, ein erheblicher Teil der Jugendhilfelandschaft wird zerstört.

Vizepräsidentin Michels

In einem besteht, so denke ich, zwischen allen Betei

ligten Konsens: Wir haben einen Handlungsbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Berlin gibt in diesem Bereich sehr viel mehr aus als andere Großstädte, zum Beispiel im Bereich der stationären Unterbringung. Bundesweit werden von 10 000 jungen Menschen unter 27 Jahren im Durchschnitt 29 junge Menschen betreut. In Berlin sind es im Durchschnitt 74!

Es gibt große Unterschiede zwischen und in den Be

zirken, die nicht durch sozialstrukturelle Besonderheiten erklärt werden können. Darauf haben bereits die ScholzKommission und erst neulich in diesem Hause Fachvorträge auf einer Veranstaltung der Ligaverbände hingewiesen. Die Suche nach den Ursachen dieser Erscheinungen und die Entwicklung von Handlungsstrategien, die auf mehr Qualität im Interesse des Kindes, des Jugendlichen und der Familie setzen und dabei trotzdem kostenbewusst sind, sind alternativlos.

Ein Beispiel sind ambulante Maßnahmen gegen

Legasthenie. Besonders kleine Träger werden mit einem völlig uneinheitlichen Bewilligungsverfahren der Bezirke an den Rand der Existenz gebracht. Schlimmer ist jedoch die Tatsache, dass immer mehr Kinder mit Legasthenie keine Hilfe mehr erhalten. Hier wird Kindern mit eindeutig festgestellter Legasthenie jede Chance auf den weiteren Bildungsweg genommen. Dies ist nur ein Beispiel für die gefährliche Situation. Es zeigt ganz deutlich, dass die Senatsverwaltung für Jugend ihrer Fachverantwortung nicht gerecht wird. Es zeigt aber auch, dass ein Mittelabbau in dieser Größenordnung nur langfristig und begleitet von klaren Ausführungsvorschriften durchgeführt werden kann. Die Bezirke müssen umgehend eindeutige Standards mitgeteilt bekommen, und die jährliche Ansenkung der Hilfen zur Erziehung muss mit den gesetzlichen Ansprüchen in Einklang gebracht werden. Dafür müssen wir jetzt den Senat auffordern, ein Konzept vorzulegen, bevor der nächste Haushalt weiterberaten wird.