Protocol of the Session on November 27, 2003

Herr Senator! Das Projekt schleppt sich seit langem dahin. Der Potsdamer Platz blüht schon längst. Wenn sich aus dem Streit über die Beseitigung der Altlasten oder anderen Planungsvorstellungen, die seitens der DB AG eingebracht worden sind, Verzögerungen ergeben, sehen Sie dann die Möglichkeit, eventuell bei unbelasteten Flächen und solchen, über die Einigkeit herrscht, zu beginnen, damit wir den Menschen endlich Grün geben können – wobei es mir nicht darauf ankommt, dass es sich um ein Weltmeisterwerk in der Grünflächengestaltung handelt?

Herr Senator Strieder – bitte!

Herr Abgeordneter! Wir sind uns sicher darüber einig, dass das ein Park wird, der sich vor allem durch Gebrauchsfähigkeit

Sen Strieder

Das Land Berlin hat auch ein Interesse, nämlich das, diesen großen, zusammenhängenden Park möglichst preiswert von der Vivico zu bekommen und möglichst große Flächen zu bekommen, um einen zusammenhängenden Park zu realisieren. Auf der anderen Seite weise ich darauf hin, dass es wahrscheinlich keine andere Stadt in Deutschland gibt, in der an solch zentraler Stelle ein Park dieser Größenordnung jetzt neu angelegt werden würde. Da wir uns aber darüber einig sind, dass das der Fall sein wird und wir mit der Vivico bereits sehr weit verhandelt haben, glaube ich, dass die Realisierung ziemlich zügig vorgenommen werden kann. Es könnte aber sein, dass wir die Hilfe des Abgeordnetenhauses benöti

gen, wenn es darum geht, einige zusätzliche Flächen von der Vivico zu erwerben und die Kassen des Landes für diesen Zweck zu öffnen. Sie wissen, das ist ganz schwer, dafür muss man jetzt zu mehreren sein, wenn man die Kassen öffnen will.

Frau Abgeordnete! Es gibt eine reale Möglichkeit, nämlich die Fläche des so genannten Schwechtenparks zusätzlich für das Land Berlin zu erwerben. Darüber verhandeln wir zurzeit. Ansonsten glaube ich, dass es wirklich gelungen ist, einen schönen, großen, zusammenhängenden, innerstädtischen Bereich zu definieren, auf dem eine für die Innenstadt notwendige Grünfläche entstehen kann. Ich glaube, dass dieser großartige Park, den wir dort realisieren werden können, in der heutigen Zeit eine Besonderheit darstellt. Es gibt mit Sicherheit keine andere Stadt in Deutschland, die an solch zentraler Stelle in dieser Zeit solch einen großen Park realisiert. Wir haben es auch nötig, weil die Verdichtung in Schöneberg, in Teilen von Tiergarten und Kreuzberg so ist, dass eine sehr große Grünfläche erforderlich ist.

für die Anwohnerinnen und Anwohner auszeichnen muss und nicht durch „landart“ oder dergleichen.

Wir streiten mit der Bahn AG über die Verfügungsberechtigung über das Gelände. Die Vivico ist der Auffassung, dass wir Baurechte zuzulassen haben – darüber ist Einigung erzielt worden –, dass wir Teile des Grundstücks kaufen müssen – auch diese Einigung ist erfolgt –, aber es gibt noch über das Erweiterungsgelände des Technikmuseums Streit. Infolgedessen müssen wir den Ausgang des Streits abwarten. Die Vivico ist nicht bereit, uns eine vorläufige Besitzeinweisung zukommen zu lassen. Wir können mit dem Park erst dann beginnen, wenn alle Fragen geklärt sind, weil keine der beiden Seiten durch vorfristige Maßnahmen die jeweilige Verhandlungsposition verschlechtern will.

Eine weitere Nachfrage des Kollegen Radebold – bitte!

Diese Antwort befriedigt mich überhaupt nicht. Herr Strieder! Wir streiten auf dem Rücken der Bevölkerung, der wir dort eine Erholungsmöglichkeit geben wollen. Ich bitte Sie deshalb –

Eine Frage ist das nicht direkt.

– die Position des Senats zu prüfen, um mit der DB und der Vivico darüber zu reden, ob es nicht Flächen gibt, über die bereits jetzt Einigkeit erzielt werden kann, um dann schrittweise dazu zu kommen, dort einen Park zur Verfügung zu stellen.

Herr Senator Strieder! Haben Sie den Charakter der Frage erkannt?

[Heiterkeit]

Ich meine verstanden zu haben, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, das Verfahren zu beschleunigen. – Wir haben ein gleich gelagertes Interesse, Herr Abgeordneter. Gleichwohl: Wir müssen berücksichtigen, dass es sich um ein Gelände handelt, das bei der Vivico als Faustpfand eingesetzt wird, Entwicklungen in anderen Bereichen der Stadt voran zu bringen. Dafür habe ich bis zu einem bestimmten Grad Verständnis.

Eine Nachfrage der Frau Kollegin Oesterheld, die das Wort erhält – bitte!

Meine Frage schließt sich hervorragend an die letzte Aussage an. – Herr Strieder! Ich möchte von Ihnen gern wissen, wie Sie die Chance sehen, weitere Flächen für diesen Park zu erhalten, entweder durch den Landeshaushalt – dafür sehe ich relativ schwarz – oder durch Ausgleichsmaßnahmen, damit die Fläche des Parks erweitert werden kann.

Herr Senator Strieder – bitte!

Eine weitere Nachfrage von Frau Oesterheld – bitte!

Herr Strieder! Sie haben leider zu Möglichkeiten über Ausgleichsmaßnahmen weitere Flächen zu erhalten nichts gesagt, außer, dass Sie das nicht für nötig erachten. Ich wiederhole deshalb meine Frage: Ist es angesichts der massiven Bebauung nicht nötig, Flächen – die die Vivico vielleicht an das Land abtreten würde – über Ausgleichsmaßnahmen in anderen Bereichen zu erwerben?

Herr Senator Strieder – bitte!

Frau Abgeordnete! Die Frage habe ich beantwortet. Ich habe gesagt, dass das Land darüber verhandelt, ob das Land das Areal des Schwechtenparks noch erwirbt. Aus welchen Mitteln wir das erwerben, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Aber das ist die Fläche, die gegebenenfalls dem Park zugeschlagen werden kann.

Danke schön, Herr Senator!

Präsident Momper

Ich kann nicht erkennen, dass diese nunmehr präzise Definition zu nennenswerten Einschränkungen gerade in den von Ihnen genannten Deliktsfeldern führt. Natürlich

können eine Reihe von Vergehen, die nicht im Katalog des § 100 a StPO genannt sind, nicht mehr Straftaten von erheblicher Bedeutung und damit Anknüpfungspunkt sein.

Aus der sogenannten Türsteherszene drohen in der Regel aber nicht nur diese Vergehen, sondern Straftaten, die als Verbrechen vom Katalog des § 100 a StPO erfasst sind, z. B. schwere Körperverletzung, Menschenraub, erpresserischer Menschenraub, schwerer Bandendiebstahl, Raub, schwerer Raub, räuberischer Diebstahl, räuberische Erpressung und übrigens auch der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblichem Umfang oder bandenmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln. Alle diese Straftaten sind erfasst. Wenn zu prognostizieren ist, dass derartige Straftaten drohen, steht der Polizei das gesamte Instrumentarium zur Verfügung.

Ähnliches gilt für die Bekämpfung von Sexualdelikten an Kindern. Dort haben wir den schweren sexuellen Missbrauch, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung. All das sind Verbrechen.

(D

Der Polizeipräsident hat mich allerdings auf Grund der Praxis, die sich mittlerweile eingespielt hat, darauf hingewiesen, dass es an einigen Stellen zu Problemen kommt, weil der Katalog des § 100 a StPO nach seiner Auffassung in einigen Teilbereichen zu eng gefasst ist. Insofern ist Ihre Fragestellung, Herr Henkel, für einen Teilbereich zutreffend. Ich habe den Polizeipräsidenten schon vor Wochen gebeten, mir konkrete Hinweise zu geben, welche Defizite er in der Praxis festgestellt hat und welche Ergänzungen des Katalogs er für erforderlich hält. Ich werde seine Vorschläge prüfen und dem Senat – und gegebenenfalls der Senat dem Abgeordnetenhaus – einen Vorschlag zur Ergänzung des § 17 Abs. 3 um einige Tatbestände unterbreiten, sofern dies erforderlich erscheint. Eine Rückkehr zur Generalklausel beabsichtigt der Senat nicht.

Nunmehr hat das Wort der Kollege Henkel zu einer Mündlichen Anfrage über

Einschränkung der präventivpolizeilichen Maßnahmen u. a. im Bereich der Bekämpfung der Türsteherszene und Sexualdelikten gegen Kinder

Bitte schön, Herr Kollege Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Treffen Informationen zu, nach denen auf Grund der im Jahre 2002 veränderten Fassung des § 17 Absatz 3 ASOG präventivpolizeiliche Maßnahmen u. a. im Bereich der Bekämpfung der Türsteherszene und Sexualdelikten gegen Kinder nur noch in eingeschränktem Umfang durchgeführt werden können?

2. Wenn ja, welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um wieder ein uneingeschränktes polizeipräventives Handeln u. a. in den genannten Bereichen zu ermöglichen?

Danke schön, Herr Kollege Henkel! – Der Senator für Inneres, Dr. Körting, hat das Wort – bitte!

Herr Kollege Henkel! Unser Sicherheitsrecht sieht zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bestimmte präventive Maßnahmen vor. Diese ermöglichen erhebliche Eingriffe in die Rechte Betroffener, ohne dass bereits eine gegenwärtige Gefahr vorliegen muss. Die Möglichkeit zu derartigen Eingriffen wurde vom Gesetzgeber deshalb auf Fälle begrenzt, in denen eine Person im Verdacht steht, Straftaten von erheblicher Bedeutung künftig zu begehen. Diese Definition ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Berlin hatte bis zur Änderung des Gesetzes im Februar 2003 – wie Sie auch in Ihrer Frage betonen – eine Generalklausel, die sehr weitreichend, aber auch konturlos war. Eine wirklich trennscharfe Abgrenzung von Straftaten allgemeiner Art zu Straftaten von erheblicher Bedeutung war damit nicht gut möglich. Das Berliner Abgeordnetenhaus ist dem Vorbild anderer Bundesländer, Brandenburg und Hamburg, gefolgt und hat beschlossen, wegen des erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte die Voraussetzungen für solche schwerwiegenden präventiven Eingriffe nicht mehr in eine Generalklausel, sondern in einem abschließenden Katalog von Straftaten festzulegen. Insbesondere § 100 a StPO, der festlegt, wann bestimmte Maßnahmen von der Staatsanwaltschaft ergriffen werden können, war dafür ein bundesgesetzlich geeigneter Anknüpfungspunkt, der auch verfassungsrechtlich überprüft wurde. Diese Fragestellung wurde von vier Fraktionen dieses Hauses einheitlich so gesehen.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Henkel!

Herr Senator, werden bezüglich Ihrer Überlegungen und dem, was der Polizeipräsident abliefert, Hinweise von Fachleuten, beispielsweise vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, berücksichtigt?

Bitte, Herr Senator Dr. Körting!

Herr Kollege Henkel! Wir haben das diskutiert. Wir haben auch im Ausschuss detailliert erörtert, wo es sinnvoll ist und wo nicht. Wenn sich auf Grund der Praxis jetzt erweist, dass man in dem einen oder anderen Deliktsfeld präventive Maßnahmen mit erheblichen Eingriffen in Persönlichkeitsrechte Betroffener machen sollte – ich sehe das beispielsweise im Bereich bestimmter Sexualdelikte, die keine Verbrechen sind, weil die Sexualdelikte nur als Vergehen erfasst sind, nicht aber im § 100 a StPO, wo nur ein einziges

Sen Dr. Körting

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Zur ersten Frage: Der Senat hält sich selbstverständlich an das im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelte Verfahren der Gebührenfestsetzung. Danach überprüft und ermittelt die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten den Bedarf der Rundfunkanstalten und nimmt zu der Frage Stellung, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung der Rundfunkgebühren notwendig ist. Dieser Gebührenvorschlag ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und Landesparlamente.

Der entgültige Bericht der KEF soll in der zweiten Januarwoche 2004 vorliegen. Wenn im Vorfeld des entgültigen Vorschlags der KEF im politischen Raum Stellungnahmen abgegeben werden, muss es auch dem Regierenden Bürgermeister erlaubt sein, seine Position darzulegen.

enthalten ist –, dann wird dies neu geprüft. Es muss sich dann aber um Fälle handeln, bei denen wir einheitlich sagen: Okay, es ist nötig, präventiv gegenüber den Bürgern erhebliche Eingriffe vorzunehmen, selbst wenn noch nichts vorliegt.

Bitte, Herr Henkel!

Herr Senator, können Sie in Ergänzung des eben Gesagten eine Zeitschiene nennen? Wann ist mit einer Ergänzung, Erweiterung oder Veränderung zu rechnen?