und zugleich unterstellen Sie, dass der Senat die alleinige Verantwortung für die Kulturlandschaft trage. Die kulturelle Landschaft der Hauptstadt wird – jedenfalls was ihren mit öffentlichen Mitteln geförderten Teil betrifft, über den wir ja hier reden – von mindestens drei Akteursgruppen bestimmt, nämlich dem Land Berlin, dem Bund und den Ländern.
Dieser Senat hat gegenüber dem Bund und den Ländern von Beginn an auf eine systematische Verständigung über gesamtstaatliche und hauptstadtbedingte Kulturaufgaben in Berlin gedrängt. Das ist der erste Senat von Berlin, dem es gelungen ist, mit dem Bund in einer offenen, vertrauensvollen und transparenten Weise einen Dialog über diese Fragen anzufangen und ihn zu Ergebnisse zu führen. Wir können hiermit zukunftsweisende Ergebnisse vorweisen.
Aber es gehört zu einer Vereinbarung dazu, dass mindestens zwei Seiten hierüber Einigkeit herstellen müssen. Zudem hat der Bund – das darf auch in diesem Hause nicht vergessen werden – durchaus schlechte Erfahrungen mit Berlin gemacht. Wir sind uns durchaus darin einig, dass es eine Reihe von Feldern gibt, für die ein stärkeres oder anders strukturiertes Engagement des Bundes oder auch von Bund und Ländern in der Berliner Kulturlandschaft wünschenswert erscheint, zumal vor dem Hintergrund der teilungs- und einigungsbedingten Lasten Berlins auf diesem Gebiet. Aber Tatsache ist auch, dass der Bund in den 90er Jahren sein kulturpolitisches Engagement erhöht hat und Berlin dies durch Kürzungen im Kulturbereich konterkarierte. Erst mit dem Hauptstadtvertrag und dem Hauptstadtkulturvertrag wurde diese Beziehung – wenn auch zunächst nach systematisch wenig durchdachten Kriterien – geordnet.
Sehr geehrte Frau Ströver! Es ist mehr als wohlfeil, sich mit sich selbst in virtuellen Verhandlungen zu einigen, wenn man nicht in der Verantwortung ist und keinen realen Verhandlungspartner hat.
Wenn Sie, geschätzte Kollegin, irgendwann einmal Einfluss auf eine Bundesregierung haben sollten, dann werden Sie sicher Ihre politischen Freundinnen und Freunde von Ihren Vorstellungen überzeugen.
Der Bund hat mehrere Staatsminister lang erklärt, er übernehme die Staatsoper nicht und er wolle keine Bundesoper. Wenn jetzt kurz vor Toresschluss die bürgerlichen Oppositionsparteien auf Bundesebene, die viele Jahre Zeit hatten, die an und für sich nicht ganz falsche Idee umzusetzen, nun die scheinbar ideale Lösung propagieren – mit tatkräftiger Unterstützung der auf allen Ebe
Dieses Niveau an Abstimmung zwischen dem Bund und Berlin ist ein Novum und im Übrigen auch eine Garantie dafür, die verfassungsrechtliche Gebotenheit der kulturellen Ausstattung Berlins nicht nur durch das Kulturstaatsprinzip, das spätestens mit dem Einigungsvertrag Eingang in das bundesdeutsche Verfassungsrecht gefunden hat, sondern auch durch vertragliche Bindungen in diesem Bereich angemessen dokumentieren zu können. Der von der Staatsministerin für Kultur und mir ausgehandelte Hauptstadtkulturvertrag regelt, dass die Akademie der Künste, die längst eine nationale und gesamtstaatliche Bedeutung erlangt hat, als Einrichtung des Bundes fortgeführt wird. Er schreibt fest, dass der Bund die Stiftung Deutsche Kinemathek und die Freunde der Deutschen Kinemathek übernimmt und zu einer nationalen Filmbibliothek weiterentwickelt. Wir sind in Gesprächen, unter welchen Bedingungen auch die restlichen Bereiche des Filmhauskomplexes vom Bund verantwortet werden können. All dies liegt genau auf der Linie der vom Bund formulierten Schwerpunktsetzung der Bundeskulturpolitik in der Hauptstadt. Und der neue Vertrag rundet das Engagement des Bundes im Bereich des preußischen Erbes insofern ab, als dieser Senat erreicht hat, dass Berlin vollständig von den Investitionskosten für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz entlastet wurde. Mit diesem Haupt
stadtkulturvertrag geht der Hamburger Bahnhof gänzlich in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auf, indem der Bund auch hier den Berliner Finanzierungsanteil übernimmt. Ich kann Ihre Behauptung nicht verstehen, Frau Ströver, es handele sich um einen Ausverkauf. Glücklicherweise ist die Bundesregierung in der Hauptstadt, die Hauptstadtfrage ist entschieden. Es droht nicht, dass der Bund die Berliner Einrichtungen mit nach Bonn nimmt.
Finanziell erhöht der Bund sein kulturpolitisches Engagement in Berlin damit dauerhaft um 22 Millionen €. Umgekehrt – Sie kennen die Differenz – wird Berlin um 16,4 Millionen € ab 1. Januar 2004 entlastet. Diese Entlastung erfolgt in voller Kenntnis und im Wissen um weitere Konsolidierungsschritte, die der Berliner Haushaltslage geschuldet sind, und sie erfolgt in notwendiger Erwartung notwendiger Reformen, die über Jahre vernachlässigt wurden. Das ist ein Novum und ein Systembruch, nämlich der Bruch mit einer unseligen Vergangenheit, da Berlin jede Verstärkung des bundespolitischen Engagements in der Hauptstadtkultur als Einladung zu simplem Kulturabbau verstand, dem jeder Gedanke an zukunftssichernde Reformen fehlte. Neben der sofortigen Nettoentlastung um 16,4 Millionen € haben wir mit der Opernreform eine Zuschussabsenkung bis zum Jahr 2009 um weitere 16,8 Millionen € vorgesehen. Insgesamt ergibt sich also durch Bundesübernahme und Strukturreformen eine strukturelle Entlastung, aufwachsend bis 2009, bis zu mehr als 33 Millionen €, und dies bei Erhalt der kulturellen Substanz.
Selbst die im Rahmen ihres betriebswirtschaftlichen Denkens begrenzt rationale Berliner FDP, die vor Monaten noch einen durchaus lesbaren Antrag zur Optimierung der Betriebsstrukturen der Berliner Opern vorgelegt hatte, ist nun nur noch parlamentarischer Arm ihrer Bundespartei.
Frau Ströver, ich muss noch einmal auf Sie zurückkommen: Es läge doch jetzt an Ihnen, das vom Bundestag mit den Stimmen Ihrer Fraktion gebilligte Bundesgedenkstättenkonzept durch Initiative Ihrer Bundestagsfraktion zu überarbeiten. Ich habe dafür auf Bundesebene leider keine Bereitschaft gefunden.
Wir haben jetzt eine tragfähige Vereinbarung mit dem Bund erzielt – einen neuen Hauptstadtkulturvertrag und ein abgestimmtes Konzept zur Strukturreform der Berliner Opern. Diese Vereinbarung entlastet ab sofort – ab dem 1. Januar 2004 – Berlin um 16,4 Millionen € und leitet für die Musiktheater einen strukturellen Reformprozess ein, der ebenso unausweichlich ist, wie er beispielgebend sein kann – nicht nur für Berlin. Und es ist eine Vereinbarung, die in Kenntnis kommender Konsolidierungs- und Reformschritte getroffen wurde. Nach den Opern wird es um die Theater- und Orchesterlandschaft Berlins gehen müssen. Der Bund unterstützt ausdrücklich strukturelle Erneuerungen in den Träger- und Tarifstrukturen.
Zur Klarstellung sei noch erwähnt, dass die in der Zeitung zu lesende Sorge unbegründet ist, Berlin müsse bei jeder zukünftigen Veränderung im Opernbereich die vom Bund übernommenen Einrichtungen zurücknehmen oder gar die verauslagten Mittel zurückerstatten. Wenn auch hoffentlich nur einige in diesem Raum die Vorstellung einen Grusel bereitet, Berlin könne im Jahr 2030 immer noch drei Opernhäuser haben, so kann ich beruhigen: Durch Protokollnotiz ist klar gestellt, dass die Bindung Berlins zur Umsetzung des Opernkonzepts das Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes und die Errichtung künstlerischer Betriebs-GmbHs meint. Wie im Gesetz vorgesehen, kann der Gesetzgeber über die Gliederung in künstlerische Betriebe souverän entscheiden.
Damit ist auch die Auffassung unbegründet, Frau Ströver und Frau Grütters, der Brief von Frau Weiss stünde im Gegensatz zu den Gesetzesgrundlagen. Alles das, was durch Gesetz begründet werden kann, ist geregelt. Ich nehme gern mit Ihnen die Auseinandersetzung auf, dass der Brief die Linie bleibt, wie auch die weiteren von Ihnen zu Recht angemahnten und im Rahmen der Haushaltsberatungen angekündigten weiteren Bausteine für das Gesamtpaket zu bewerten sind. Es ist aber falsch anzunehmen, dass ein im Gesetz nicht zu fixierendes Werkstättenkonzept, das noch gar nicht vorliegt, oder ein Entschuldungskonzept, das Ihnen noch nicht vorliegt, deswegen falsch sind, weil sie vom Brief von Frau Weiss ab
Ich bin auch verwundert, dass gerade jene Parteien wie FDP und Grüne und wie auch Frau Grütters, die vor
allem die Förderprominenz im Auge haben, sich daran beteiligten, die möglichen Förderer zu täuschen, indem ihnen mitgeteilt wird, dass es der Gesetzentwurf ausschließe, dass sie zweckgebundene Spenden leisten könnten. Genau das ist im Gesetz vorgesehen. Es ist selbstverständlich, dass der Stiftungsrat dies mit entsprechenden Bestimmungen regeln wird. Das muss nicht im Gesetz stehen. In keinem Gesetz steht, dass man nur Spenden annehmen darf, wenn sie nicht anschließend abgesetzt werden. Das ist Teil der zweckgebundenen Spendenpraxis, und das wissen Sie auch.
Wenn nun der in letzter Minute vorgelegte Gesetzentwurf der Grünen überrascht, dann vielleicht in dem Punkt, dass man positiv feststellen kann, dass die Stiftungsidee aufgenommen worden ist. Verwundern muss allerdings die wiederholte und erneute Alleinstellung der Staatsoper. Sie haben dies nicht nur gemacht, indem Sie die Anschlussfähigkeit für den Bund ermöglichen wollen. Das würde ich vielleicht noch verstehen. Sie haben vor allem auch alles aus der Hand geschlagen, was durch eine gemeinsame Koordination der drei Betriebe möglich ist. Denn die Koordination verlegen Sie in einen Stiftungsrat und nicht in einen Vorstand. Damit wird es ausschließlich eine symbolische bzw. durch die Aufsichtsgremien zu koordinierende Angelegenheit, keine wirkliche unternehmerische Koordination, die unbedingt nötig ist. Wenn Sie ansonsten alles hineinschreiben, was Interessengruppen in dem Gesetz gern lesen würden, können Sie sich natürlich der Zustimmung dieser Interessengruppen versichern, aber nicht der Durchsetzung schon gar nicht der Linie, die Frau Weiss in ihrem Brief vorgegeben hat. Dazu sage ich: In unserem Papier hat der Bund sowohl im Zuge der Stiftungskonstruktion als auch im bei den einzelnen GmbHs durchaus die Möglichkeit, wenn sich die politischen Positionen ändern sollten, auch einzelnen Betrieben oder der Stiftung insgesamt beizutreten. Das, was Sie hier lautstark reklamieren, ist nicht ausgeschlossen und in der Erklärung zum Gesetz ausdrücklich angeführt.
weichen. Das kann gar nicht da drin enthalten sein. Das scheint mir eine absurde Argumentation zu sein.
Ich weiß, dass diese Opernreform ein vielschichtiger, komplizierter Prozess ist und bleibt, der in einem sehr engen finanziellen Korsett erfolgt. Diese Reform kommt spät, aber nicht zu spät. Wir haben eine Lösung gefunden, wie staatliche Verantwortung auch unter dem Stiftungsdach bestehen bleibt. Aber die Änderung der Rechtsformen in Gestalt der künstlerischen GmbHs unter einem flachen Dach einer öffentlich-rechtlichen Stiftung erlaubt jenes Maß an betriebswirtschaftlicher Eigenverantwortung, künstlerischer Unabhängigkeit und kooperativer Konkurrenz, die notwendig sind, um Berlin als Opernstandort zu erhalten, mehr Zuschauer zu erreichen und damit die Berliner Opern- und Bühnenlandschaft zukunftsfähig zu gestalten. Genau das ist das Ziel. Deshalb haben wir auch die Unterstützung des Bundes für diese Reformen.
Ich weiß, dass in diesem Prozess vielfältige, auch konträre Interessen und Besitzstände aufeinander treffen. Meine Aufgabe und die Aufgabe dieses Parlaments war es und wird es sein, diesen Prozess politisch zu moderieren und zu begleiten und auch die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Ich sage nicht, dass mit dem vorliegenden Stiftungsgesetz alle Probleme gelöst sind, dass wir in jedem Punkt bereits den Stein der Weisen gefunden hätten. Ich konzediere nicht nur parlamentarischen Beratungsbedarf, ich bin auch darauf gespannt, so wie ich auch in der Erarbeitungsphase mit allen Beteiligten den Dialog eingefordert und ermöglicht habe. Dieser Gesetzentwurf ist eben keine Kopfgeburt, die bei der ersten Begegnung mit der rauen Wirklichkeit als Seifenblase platzt. Dialog und Konzeptentwicklung sind über mehrere Monate in allen Stufen nachvollziehbar gewesen. Die Linie wurde gehalten, und unterschiedliche Interessenlagen wurden berücksichtigt. Über die Differenzen und Bruchstellen werden wir uns in den weiteren parlamentarischen Beratungen der nächsten Wochen verständigen.
Wenn ich allerdings die Alternativvorschläge der Oppositionsparteien sehe, habe ich gewisse Zweifel. Denn wir haben Ihnen schon mehrfach, selbst wenn es im Einzelnen nicht dargestellt ist, erläutert, dass es nicht darum geht, weitere öffentliche Investitionen notwendig zu machen, etwa für das Werkstattkonzept, Frau Meister, sondern dass dies genau das Ziel des Werkstattkonzeptes auch in der Form, die Ihnen vorliegt, ist, dass dieses aus Grundstücksveräußerungen, also aus der Substanz heraus finanziert werden und keine weiteren öffentlichen Investitionen notwendig machen soll. Wir haben Ihnen auch dargestellt, und Sie haben sich selbst anlässlich der Reise nach Wien davon überzeugen können, dass es möglich ist, unterschiedliche künstlerisch und wirtschaftlich eigenständig geführte Betriebe durch eine Generaldirektion zu koordinieren, die nicht als Generalintendanz wirkt.
Die Ausgründung von GmbHs als gemeinnützige Betreiber-GmbHs der einzelnen in der Stiftung zusammengeführten Opernbetriebe sowie des Balletts führt langfristig dazu, dass die vorhandenen Personal-, Sach- und Immobilienressourcen optimaler eingesetzt werden können. Hier werden wir schrittweise vorankommen, da nicht zu erwarten ist, dass die bisherigen Landesbediensteten der Opernhäuser nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre begeistert in GmbHs übergehen werden. Haustarifverträge und bühnenübergreifender Personaleinsatz sind Gestaltungselemente der Zukunft, die zusammen mit der ebenfalls zu gründenden Service-GmbH auch die finanzielle Ressourcenbindung weg von der Verwaltung und von Personalfixkosten hin zu mehr Möglichkeiten für die künstlerische Gestaltung der Opernbetriebe führen wird.
Es ist nicht zu übersehen, dass insbesondere von Seiten der Arbeitnehmervertretungen Bedenken gegen die
die Fraktionen eine Redezeit von bis zu 5 Minuten zur Verfügung steht. Es beginnt für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Thiel. – Bitte sehr!
Danke schön, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, über alle Fraktionen hinweg gibt es, hoffe ich, einen Konsens dahin gehend, dass wir die drei Opernhäuser in ihrer Eigenständigkeit erhalten wollen. Wenn wir hier heute von der Opposition sogar gleich zwei Vorschläge in Form von Dringlichkeitsanträgen vorgelegt bekommen, wie wir uns das vorstellen, dann kann ich, geschätzte Frau Lange, es gar nicht verstehen, warum Sie überrascht sind. Sie fordern doch zu Recht immer wieder die Opposition auf, sich hier konstruktiv mit Vorschlägen, wie wir etwas verbessern können, einzubringen. Sowohl der Vorschlag von Seiten der Grünen als auch unserer basiert auf der Annahme einer Stiftung. Das heißt, das, Herr Flierl, was Sie uns vorgelegt haben, haben wir als Grundlage genommen und weiterzuentwickeln versucht. Warum? – Wir sehen in unserem Antrag mit drei Stiftungsmöglichkeiten alle Optionen offen. Sollte der Bund wirklich die Staatsoper übernehmen wollen, kann er das tun. Wenn er es nicht macht, haben wir aber drei Spielstätten, die auch künstlerisch ihre Profilbildung weiter vorantreiben können. Das ist der Grund, weswegen wir unseren Dringlichkeitsantrag am Wochenende noch ausgearbeitet haben.
Konstruktion als solche und gegen einzelne Paragraphen des Gesetzes geäußert werden. Ich erkläre hier daher in aller Deutlichkeit, dass wir den Weg in die Stiftung gehen wollen, um drei Opernbetriebe und einen eigenständigen Ballettbetrieb zu erhalten, dass es sich nicht um verkappte Fusions- oder Auflösungspläne handelt und dass die geltenden tarifvertraglichen Bindungen weiter gelten werden bis zu dem Zeitpunkt, wo es einvernehmlich ausverhandelte Regelungen in Haus- oder Spartentarifverträgen geben wird.
Und ich sage auch: Die Alternativen zur Stiftung Opern in Berlin lautet angesichts der katastrophalen Haushaltsnotlage dieses Landes Fusion oder Schließung eines Hauses. Das wäre allerdings das vorläufige Ende einer umfassenden Bühnenstrukturreform in Berlin. Und es hätte einen kulturellen Substanzverlust in Berlin und ein verheerendes Signal für die bundesdeutsche Kulturlandschaft zur Folge.
Die Operndiskussion muss nun zum Abschluss gebracht werden. Berlin steht zu seinen drei Opernhäusern, die in unterschiedlicher Tradition mit unterschiedlichen programmatischen Akzenten und an verschiedenen Standorten die Breite des musiktheatralischen Angebots präsentieren. Wir müssen der dauernden In-Frage-Stellung, der depressiven Ignoranz und der abstrakten Dauerkritik nun ein baldiges kurzes Ende bereiten.
Dies zu tun, Verlässlichkeit zu bieten und ein Reformsignal zu setzen, bildet den Kern der kulturpolitischen Vereinbarung mit dem Bund. Es ist gleichzeitig eine Chance für die Berliner Kultur, für die Hauptstadtkultur. Denn nur, wenn wir diese Reform meistern, wenn wir uns endlich dem Reformdruck in jenen Bereichen stellen, der große Teile des Berliner Kulturhaushaltes bindet, nur dann gewinnen wir auch in Zeiten restriktiver Haushaltswirtschaft kulturpolitische Spielräume für jene Bereiche zurück, die mangels Reformbereitschaft in den vergangenen Jahren systematisch vernachlässigt wurden.
Nur dann können wir im Angesicht der Berliner Haushaltslage ernsthaft darüber reden, wie wir nicht nur die Hauptstadtkultur erhalten, sondern auch die kulturelle Grundversorgung einer Metropole, der einzig wirklichen Metropole Deutschlands, sichern, wie wir den überregional einzigartigen Charakter Berlins als kulturell offener Stadt als einen unersetzbaren Standortvorteil und Faktor von Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit sichern, wie wir auch dafür sorgen, finanzielle Spielräume für die kommunale und bezirkliche Kulturarbeit und die zu Recht hier breit erwähnte und viel gelobte Off-Szene zurückgewinnen. – Vielen Dank!