Protocol of the Session on November 13, 2003

Danke schön, Herr Senator! – Frau Harant hat eine Nachfrage. Bitte schön!

Sehen Sie bei einer Personalausstattung von 105 % überhaupt noch eine Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Unterrichtsausfälle noch weiter zu reduzieren?

Herr Senator Böger, bitte!

Danke schön, Herr Senator!

Herr Cramer, bitte!

Herr Senator Strieder, bitte!

Eine Nachfrage des Kollegen Cramer, bitte schön!

Ich weiß gar nicht, warum Sie ausweichen. Werden Sie sich jetzt dafür einsetzen, dass am Ku’damm morgens von 6.30 bis 9.00 Uhr ebenfalls der Sonderfahrstreifen gilt?

[Dr. Lindner (FDP): Immer schön gegen Autos!]

Herr Senator, bitte schön!

Herr Cramer, ich hatte Ihnen gerade gesagt, dass wir das auf seine Notwendigkeit hin prüfen. Wir machen das nicht so, dass wir sagen: Wir wollen das, und deswegen wird eine Spur geschlossen oder dergleichen mehr, sondern wir machen es da, wo es notwendig ist. Wo es nicht notwendig ist, gibt es keine solchen Einschränkungen. Das unterscheidet uns auch, Herr Cramer.

[Dr. Lindner (FDP): Nirgendwo notwendig!]

Wir sind für mehr Freiheit der Bürger und weniger Regelungen des Staates.

[Gelächter bei der FDP – Dr. Lindner (FDP): Der Freiheitskämpfer Strieder!]

Sen Strieder

Dafür ist er aber schon unterschriftsreif. Frau Weiß hat gestern dem Bundestag gegenüber erklärt, er soll in den nächsten Tagen unterzeichnet werden. Sie hatte auch kein

Problem damit, dass das eine reine Verwaltungsvereinbarung ist. Dieses würde dafür erst einmal ausreichen. – Wir schaffen jetzt schon Fakten, obwohl wir hier im Parlament über die Stiftung Oper in Berlin überhaupt noch nicht diskutiert haben. Dazu haben wir einen Antrag geschrieben, um dafür zu sorgen, dieses Verfahren etwas näher an die beiden Parlamente zu binden und nicht nur mit reinen Verwaltungsvereinbarungen en passant ein Gesetz auf die Linie zu bringen, das von den Berlinern noch gar nicht verabschiedet ist.

Nun schauen wir uns erst einmal den Gesetzesentwurf zur Stiftung Oper in Berlin genauer an, so wie er heute vorliegt. Monatelang haben wir ausführlich über Opern diskutiert. Wir hatten im Kulturausschuss eine Anhörung nach der anderen. Wir haben die Werkstätten besucht usw. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, die Berliner Kulturlandschaft besteht nur noch aus Opern. Das ist nicht so, das wissen wir alle ganz genau. – Ebenso täuscht der Eindruck, dass der gesamte Berliner Haushalt nur aus Opern besteht. Auch diesen Eindruck könnte man zum Teil gewinnen. Hierzu einen kleinen Vergleich: Wenn wir in Berlin 100 € ausgeben, gehen davon 60 Cent an die Opern. – Das nur, damit wir wissen, worüber wir eigentlich reden.

Wir machen Regelungen nur dann, wenn die Regelungen wirklich erforderlich sind und nicht, weil sie ideologisch gewünscht sind.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön, Herr Senator!

Die Spontane Fragestunde hat wegen Zeitablaufs damit ein Ende gefunden. – Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Aktuelle Stunde

Sammelsurium statt Systematik – Senat hat kein Konzept für die Hauptstadtkultur

Antrag der FDP

lfd. Nr. 6:

I. Lesung

Gesetz über die „Stiftung Oper in Berlin“

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/2149

Dringlicher Antrag

Staatsvertrag für die Hauptstadtkultur

Antrag der FDP und der CDU Drs 15/2216

Dringliche I. Lesung

Gesetz über die Opernstiftungen in Berlin

Antrag der Grünen Drs 15/2221

Dringliche I. Lesung

Gesetz zur Neustrukturierung der Opern in Berlin

Antrag der FDP Drs 15/2223

Der Dringlichkeit wird ersichtlich nicht widersprochen.

Dann erteile ich Frau Meister für die Fraktion der FDP für die erste Rederunde, mit einer Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion, das Wort. – Bitte schön, Frau Meister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt ist es endlich so weit. Das Gesetz über die Stiftung Oper in Berlin liegt vor, und wir können heute zur I. Lesung schreiten. Es gibt auch gleich eine Überraschung, weil nicht nur dieses Gesetz vorliegt. Was auch vorliegt, ist der bereits paraphierte Hauptstadtkulturvertrag. Wenn man genauer in ihn hineinschaut, kann man entnehmen, dass der Bund dem Land Berlin 22,2 Millionen € zur Verfügung stellt, wenn das Land artig ist und genau dieser Stiftung zustimmt. Und wehe dem, das Land Berlin macht etwas ganz anderes. Dann gibt es nichts. Was es dann gibt, steht nicht darin.

[Zuruf von der PDS: Das ist nur bei der FDP so!]

[Beifall bei der FDP]

Der Gesetzesentwurf wirft eine ganze Menge Fragen auf. Ob wir darauf Antworten finden, da bin ich mir im Moment nicht so ganz sicher. Die Opern sollen alle zu einer Stiftung zusammengefasst werden, um so Kooperationen im Bereich der Verwaltung, der EDV, des Rechnungswesens, des Facility-Managements und der Kostüm- und Dekowerkstätten durchzuführen. Das ist grundsätzlich erst einmal eine gute Idee, die wir auch unterstützen. – Die drei Häuser müssen gerade in diesen genannten Bereichen viel weiter miteinander zusammenarbeiten.

Herr Flierl, wie sieht es denn mit dem neuen Modell für Werkstätten aus? – Das Gutachten empfiehlt einen Neubau. Schade, dass sich dafür nirgends im Haushalt ein Titel findet. Ich glaube, dass es wirklich niemandem in Haus gibt, der glaubt, dass wir dieses Jahr in Berlin irgendetwas bauen werden. Nächstes Jahr werden wir voraussichtlich auch nichts bauen und schon gar nicht ein Gebäude für Werkstätten. Ich frage mich schon, warum man in diesem Gutachten nicht auch noch einmal weiterführend andere Lösungen geprüft hat, z. B. die so genannte Filiallösung, indem wir erst einmal baulich alles so lassen wie es ist, aber mit einem effizienten Projektmanagement organisatorisch arbeiten und dort versuchen, zu kooperieren.

Was ist denn aus der groß angekündigten Planungssicherheit für alle Häuser geworden, die wir alle wollen? – Sie können eine Oper nicht von heute auf morgen strukturieren und sagen: Jetzt fangen wir Anfang Januar an, uns zu überlegen, welchen großen Tenor wir Ende Januar engagieren. – Die große Planungssicherheit für fünf Jahre steht erst einmal unter Haushaltsvorbehalt. In Ihrem Stiftungsgesetz heißt es, dass weiterhin um die Gelder gekämpft werden wird – und zwar im Stiftungs

Was machen wir mit einer Stiftung, in der sich drei Opernhäuser befinden, wenn wir wieder einmal nachts um halb elf im Hauptausschuss feststellen, dass es wieder ein Defizit gibt? Lösen wir dann alle Opern auf? Gibt es dann gar keine Oper mehr in Berlin? Das kann es ja wohl nicht sein. Dafür kann man aber dem Vorspann Ihres Gesetzentwurfs ein fast flehentliches Bekenntnis dazu entnehmen, dass es doch schön wäre, wenn der Bund die Staatsoper übernähme. Das zieht sich über mehrere Seiten und wird genau begründet. Herr Flierl, wir kommen Ihnen dabei ein Stück entgegen. Es gibt von uns einen Dringlichkeitsantrag, einen Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Opern in Berlin, der Ihnen einen dritten Weg aufzeigt, bei dem alle drei Opern in drei getrennte Stiftungen überführt werden – eine Stiftung Bundesstaatsoper, eine Stiftung Deutsche Oper und eine Stiftung Komische Oper. Hierzu muss der Bund – das ist ganz klar – die Staatsoper als Teil der historischen Gesamtverantwortung für das Preußische Erbe in Berlin begreifen. Unsere Bundestagsfraktion hat gemeinsam mit der CDU einen entsprechenden Antrag eingereicht, der heute im Bundestag diskutiert wird. Nur dann, wenn alle drei Häuser wirklich getrennt sind, haben sie die Chance, eigenverantwortlich zu arbeiten. Dies geht natürlich nur, wenn der Zwang zur Kooperation über die Satzung geregelt wird und zwar in genau den Bereichen, die Sie in Ihrer Stiftung vorsehen, nämlich im Bereich Verwaltung, EDV, Rechnungswesen, Facility-Management und auch bei den Werkstätten. Wenn dies über die Satzung geregelt ist, ist dieses System der Kooperation viel flexibler als das statische System, das Ihr Gesetz zur Stiftung in Berlin vorschreibt. Für diese einzelnen Stiftungen braucht man keine aufgeblähte Generalintendanz und keine komplizierten Abstimmungsregelungen in irgendwelchen neuen Gremien. Die Häuser haben hiermit eine Chance, sich zu beweisen, und nur dann wird es wirklich eine Profilbildung in den einzelnen Opernhäusern geben, da nur dann jedes Haus frei in seiner Entscheidung ist, ob es z. B. ein Ballett führt oder nicht. Die Entscheidung ist dann für das jeweilige Haus auch richtig, weil jeder in seiner eigenen Verantwortung für sein Haus steht.

kämpft werden wird – und zwar im Stiftungsvorstand. Dort sitzen Sie dann wieder zusammen und sollen Ihre Wirtschaftspläne abstimmen – eine Planungssicherheit kann ich darin nicht erkennen.

Was wird mit dem großen Problem der Liegenschaften? Wenn wir der Stiftung die marode Staatsoper übergeben, können wir diese gleich schließen – wenn da nicht noch jemand die Maschine zum Gelddrucken im Keller findet. Wir haben jedenfalls nirgends den Haushaltstitel zur Sanierung der Staatsoper finden können, zumindest nicht im Berliner Haushalt.

Was bedeutet die Formulierung, die Häuser bleiben künstlerisch eigenständig? Im Gesetz ist die Rede von einem Generaldirektor, so wird er dort höflich genannt – in Wirklichkeit ist es ein Generalintendant, der in der großen Intendanz die Stiftung leiten wird, oder der Wegbereiter der bevorstehenden Fusion werden wird – eine sehr schöne Aufgabe, die er damit innehat. Dieser Generalintendant hat bei allen Entscheidungen das letzte Wort – nur bei den künstlerischen nicht. Gibt es eine künstlerische Entscheidung, die nicht zugleich eine wirtschaftliche Entscheidung ist? Jede Entscheidung hat natürlich Auswirkungen auf Kosten oder Einnahmen und ist damit zwangsläufig eine wirtschaftliche Entscheidung, und insofern wird der Generaldirektor natürlich bei all seinen Entscheidungen von seinem Vetorecht Gebrauch machen können.