Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Bekanntlich werden die Mündlichen Anfragen, die heute nicht beantwortet werden konnten, gemäß § 51 Absatz 5 der Geschäftsordnung wieder schriftlich beantwortet.
Meine Frage richtet sich an den Herrn Senator Dr. Gysi. Die Lage der Babcock-Borsig AG am Wirtschaftsstandort Reinickendorf ist dramatisch. Ich frage Sie deshalb, Herr Senator: Was konnten Sie bisher tun, um dort den Wirtschaftsstandort und vor allem die damit verbundenen Arbeitsplätze zu retten?
Ja, das stimmt leider. Daran habe ich auch nicht gedacht. – Ja, dann können Sie es nachher beantworten, Herr Dr. Gysi! Es ist leider richtig: Mündliche Anfragen zu Gegenständen der Tagesordnung sind nicht zulässig. Aber es gibt keine Beratung dazu. Ändert das etwas an der Sachlage? – Nein, das ändert an der Sachlage nichts, wird mir hier gesagt. Tut mir Leid, Frau Abgeordnete!
Ich rufe die nächste spontane Frage auf. Das ist die Frage des Abgeordneten Goetze von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Goetze!
Ich frage, welche Maßnahmen der Senat getroffen hat, um nach der angekündigten Schließung von elf Schwimmhallen in Berlin zum 13. Februar 2002 den Schwimmunterricht der Berliner Schulen unmittelbar nach den Winterferien ohne Beeinträchtigung fortführen zu können.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Sie haben etwas missverstanden. Es ist keine Schließung zum 13. Februar angekündigt, sondern bislang gibt es Vereinbarungen der Koalitionsparteien über mögliche Schließungen von Schwimmbädern aufgrund der dramatischen fiskalischen Situation. Demnächst wird der Aufsichtsrat der Bäderbetriebe darüber beraten und insgesamt ein Konsolidierungskonzept diskutieren. Ich glaube, dass dann Schließungen leider notwendig sind. Die würden dann zu dem Zeitpunkt vollzogen werden, an dem man gemeinhin Hallenbäder nach dem üblichen Verständnis schließen kann, nämlich zum Beginn der Sommersaison. Aber auch das würde so gestaffelt, dass der Schwimmunterricht in Schulen – dort, wo er bislang geplant war – bis zum Sommer möglich ist.
Herr Senator! Kann ich Ihren Äußerungen also entnehmen, dass das Schulschwimmangebot in den Grundschulen nach den Sommerferien drastisch eingeschnitten oder völlig reduziert wird, da die in der Koalitionsvereinbarung vorgeschlagenen Schwimmbäder für Schließungen überwiegend solche sind, die ausschließlich dem Schul- oder Sportschwimmen dienen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das können Sie aus dieser Antwort nicht schließen, nur bei böswilligem Schluss, den ich Ihnen nicht unterstellen will. Sie können zunächst einmal aus der Antwort generell schließen, dass dem Land Berlin – was Ihnen vielleicht entgangen ist – das Wasser bis zum Halse steht, dass das Land Berlin in einer äußerst schwierigen finanziellen Situation ist und dass dazu unter anderem gehören muss, dass die Zuschüsse zu den Bäderbetrieben nicht weiter anwachsen, sondern darüber hinaus leider gesenkt werden müssen. Dies wird durch verschiedene betriebswirtschaftliche Maßnahmen, auch Privatisierungen, versucht aufzufangen. In dem Zusammenhang ist es aber leider unabweisbar, Bäder zu schließen. Zugleich ist es die Aufgabe der Bäderbetriebe, den gesetzlichen Auftrag, der sich aus dem Schulgesetz ableitet, weiter sicherzustellen. Daran wird gearbeitet, und das wird auch im neuen Schuljahr 2002/2003 weiter möglich sein.
Danke schön, Herr Senator! – Dann hat zu einer spontanen Frage der Abgeordnete Pewestorff von der Fraktion der PDS das Wort. – Bitte schön!
Meine Frage richtet sich an den Senator Strieder: Vor dem Hintergrund, dass angekündigt wurde, bestimmte bausichernde Maßnahmen an der Müggelturmbebauung zu entfernen und damit eine akute Einsturzgefahr von wichtigen Bauteilen gegeben ist, und vor dem Hintergrund, dass die vorgenommene Sanierung am eigentlichen Müggelturm offensichtlich nicht so fachgerecht ausgeführt wurde, wie es notwendig gewesen wäre, und es daher zu einem Abfluss von Wasser in den Turm und damit zu einer Nichtbegehbarkeit bei Frostwetter kam und die in den letzten zehn Jahren eingetretene Situation wohl kaum befriedigen kann, frage ich Sie: Was wird der Senat, Sie und andere Senatoren, kurz- bzw. mittelfristig unternehmen können, um die sich zuspitzende Situation zu einer befriedigenden Lösung zu führen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Senat ist selbstverständlich am Erhalt, am Bestand und auch am Ausbau des Müggelturmes interessiert. Wir wollen dort die touristischen Möglichkeiten des Bezirkes
Treptow-Köpenick stützen und unterstützen. Ich erlaube mir allerdings den Hinweis, dass das zunächst eine bezirkliche Angelegenheit ist. Der Bezirksbaustadtrat kümmert sich auch darum. Ich habe gestern mit ihm darüber geredet.
Wir werden in absehbarer Zeit die beiden Verwaltungen zu einander bringen, um über Maßnahmen zu reden. Ich glaube, wir werden dort auch deutlich machen müssen, dass wir nicht an einmal festgesetzten Bedingungen immer festhalten müssen, wenn sich dann herausstellt, dass auf diese Art und Weise ein Objekt nicht wirtschaftlich gemacht werden kann. Unser Interesse ist es, auch für Investitionen in Berlin zu sorgen. Die Rahmenbedingungen werden wir im Gespräch mit dem Bezirk Treptow-Köpenick herstellen.
Herr Senator! Selbstverständlich ist es richtig, dass der Bezirk eine hohe Verantwortung trägt. Aber die Situation, wie wir sie jetzt vorfinden und wie sie zu betrachten ist, ist natürlich auch durch bestimmte planerische Aktivitäten des Landes Berlin zu verändern. In welcher Richtung werden Sie vorgehen, nachdem Sie gesagt haben, dass bisherige Lösungen nicht zielführend waren?
Herr Abgeordneter! Die entscheidende Frage wird dabei sein, inwieweit Maßnahmen sowohl des Denkmalschutzes als auch innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, innerhalb des Waldes ermöglicht werden können. Da muss man abwägen. Landschaftsschutzgebiete sind auch nicht dazu da, sie heute zu genehmigen und sie morgen, bei Widerständen, wieder aufzugeben. Wie werden also abwägen müssen, wie wir vorgehen können und in welchem Umfang dort bauliche Maßnahmen notwendig sind, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu ermöglichen. Das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses kann ich jetzt nicht vorwegnehmen.
Danke schön, Herr Senator! – Das war die erste Nachfrage. Bevor ich Herrn Ritzmann zu der nächsten Frage aufrufe, möchte ich zur Information aller auf Folgendes hinweisen: Meldungen für die Fragen in der Spontanen Fragestunde sind erst zulässig, wenn die erste Runde vorbei ist.
Also, jetzt kommt der Abgeordnete Ritzmann dran, dann Frau Oesterheld, und wenn das abgewickelt ist, kann man sich melden. Das ist mir so gesagt worden. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Ritzmann!
Ich frage die Senatorin für Justiz: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den öffentlichen Äußerungen des Innensenators, der den Beschluss des Landgerichts Berlin zu der Unrechtmäßigkeit der Rasterfahndung für falsch erklärt,
offene Gerichtsschelte betrieben hat, die Rasterfahndung weiterführen will, obwohl offensichtlich die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden und damit das Ansehen der Justiz als unabhängiges Kontrollorgan beschädigt wird?
Herr Ritzmann! Das ist ein dringlicher Antrag, der vorliegt. Das ist Gegenstand der Tagesordnung und deshalb wird die Frage nicht zugelassen. – Es tut mir Leid. – Zur nächsten Frage hat die Frau Abgeordnete Oesterheld das Wort. – Frau Oesterheld, bitte!
Ich möchte eine Frage an den Herrn Senator Sarrazin stellen: Der Presse von gestern habe ich entnommen, dass bei der Bankentochter IBAG mehrere
Geschäftsführer gehen mussten, weil sie in dem GardelegenFonds involviert waren. Ich möchte von Ihnen wissen, inwieweit Aufsichtsratsmitglieder in diesem Fonds involviert sind und welche Konsequenzen diese bisher erfahren haben.
Frau Abgeordnete! Man muss erst einmal zwei Dinge unterscheiden: Dass man einen derartigen Fonds kauft, ist völlig legal und legitim. Das kann auch nirgendwo das Thema sein. So weit es hier fristlose Entlassungen oder andere Maßnahmen gab, möchte ich hier bewusst keinen Zusammenhang mit bestimmten Fonds herstellen. Ich möchte nur abstrakt Folgendes sagen: Bei den Fällen geht es nicht darum, wer jetzt welchen Fonds kaufte oder nicht, sondern wer welche Handlungen aus seiner amtlichen Zuständigkeit heraus in einem Unternehmen illegalerweise und das Unternehmen schädigenderweise, das heißt bestimmte Begünstigungshandlungen, vornahm. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Zu weiteren Details kann ich mich leider nicht äußern.
Sie sind sicherlich einer Meinung mit mir, dass es sich bei diesen Exklusiv-Fonds nicht um normale Fonds handelt. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist: Ich habe gefragt, inwieweit sie involviert waren. Das kann sowohl die Beteiligung sein, die auch in diesem Fall problematisch ist, als auch die Entscheidung, wie weiterhin mit diesen GardelegenFonds verfahren wird, zu Lasten Berlins.
Erstens können wir, auch wenn wir es wissen, grundsätzlich keine Auskunft darüber geben, wer als Privatperson welche Kapitalanlagen tätigt.
Dafür bitte ich um Verständnis. Das gilt auch für Aufsichtsratsmitglieder. Daraus können Sie jetzt aber weder etwas Positives noch etwas Negatives ablesen.
Zum anderen ist auch der Gardelegen-Fonds wie manche anderen Fonds zunächst ein Fonds, der einem bestimmten begünstigten Kreis angeboten wurde. Das ist aber bankübliche Praxis und macht einen solchen Fonds weder illegal noch illegitim. Was bei einigen Fonds, auch bei diesem Fonds, bei der Bankgesellschaft das Thema war, dass sie von der Bank mit Garantien ausgestattet wurden, das ist aber nicht die Schuld der Anleger, praktisch eine Art festverzinsliches Wertpapier plus Steuerabschreibung zu machen. Das ist das Problematische.
Und das insbesondere Problematische waren alle Handlungen, die dann innerhalb der Bank von bestimmten Personen unternommen wurden, um von diesen Fonds alle weiteren Risiken, auch notfalls auf Kosten der Bank, fernzuhalten. Das ist das Thema sowohl der zivilrechtlichen Verfahren als auch der arbeitsrechtlichen Maßnahmen sowie der jetzt wahrscheinlich folgenden strafrechtlichen Ermittlungen.
Danke schön, Herr Senator! – Zu einer spontanen Frage hat der Abgeordnete Nolte von der Fraktion der SPD das Wort.