Noch ein Wort zur Bundesliga, weil Sie angedeutet haben, dass hier die Übernahme der Rechte durch die Öffentlich-Rechtlichen Gebührenerhöhungen nach sich zögen: Man muss einfach festhalten – das ist ein Faktum –, dass die Kosten für die Verwertungsrechte über die Jahre von den privaten Anbietern in die Höhe getrieben wurden. Wenn die Öffentlich-Rechtlichen diese Rechte jetzt für einen deutlich günstigeren Preis erwerben, ist das ein enormer Fortschritt – abgesehen davon, dass die Sportschau auch ästhetisch und kulturell ein Fortschritt ist, aber das ist nur meine persönliche Meinung. Die Sportschau ist Grundversorgung. Die ÖffentlichRechtlichen tun sehr gut daran, diesen wichtigen Bereich der Information der Bevölkerung zu übernehmen. Die andere Frage ist, ob dazu eine Gebührenerhöhung erforderlich ist. Dazu werden wir die Gebührenempfehlung abwarten. Ihre Vorverurteilungen sind allein auf Grund von Vorurteilen vorgenommen worden, aber nicht auf Grund von Tatsachen.
Abschließend gesagt: Die Medienwirtschaft muss gestärkt werden. Sie ist auch ein zentrales Element unserer Standortpolitik in Berlin. Deswegen ist es entscheidend zu sagen: Nicht eine Säule abtragen, sondern das Gesamtkunstwerk schützen. Auch Berlin braucht beides, einen starken Rundfunk Berlin-Brandenburg und einen starken privaten Sektor. Wer sich aber nur um die Inhaber von Verwertungsrechten kümmert, kann vielleicht in Unterföhring gut zurecht kommen, nicht aber in Berlin. – Danke schön!
Mit Verlaub! Herr Schmitz befindet sich im Saal. Er ist dort hinten. Die Medien können ihn nicht sehen.
[Gram (CDU): Er ist gerade hereingekommen! – Doering (PDS): Ein Staatssekretär muss gar nicht anwesend sein!]
Ich freue mich, dass wir heute über Medienpolitik in dieser Stadt sprechen. Es ist eines der Zukunftsthemen. Ich war auch ein wenig überrascht und erstaunt über die Antragsflut der FDP. Ich verstehe zwar Ihr überbordendes Engagement nach Jahren politischer Abstinenz in Berlin, aber ich verstehe nicht, warum jeder Antrag, der in irgendeinem Bundesland eingebracht wurde,
nunmehr geballt innerhalb weniger Tage in Berlin eingebracht werden muss. Das überrascht schon ein wenig, insbesondere dann, wenn man feststellt, dass die Redner zu diesen Anträgen im Ergebnis gar nicht gesprochen haben, insbesondere nicht zu dem Urheberrechtsantrag. Das überrascht dann schon.
1. Die Union bekennt sich ausdrücklich zur gewachsenen dualen Rundfunkordnung von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern zur Sicherung von Qualität und Vielfalt. Beide Wettbewerber brauchen faire Entwicklungschancen.
2. Wir wollen freie und unabhängige Medien, die mit dem in der Verfassung garantierten Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit verantwortungsbewusst umgehen und zur einer wirksamen Kontrolle staatlicher Macht beitragen. Sie sorgen gleichzeitig für die Informationsfreiheit der Bürger.
6. Wir wissen aber schon jetzt, dass die aufgabengerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 2005 neu zu regeln ist. Eine allein am Empfangsgerät gekoppelte Rundfunkgebühr ist nach der Konvergenz der Empfangsgeräte nicht mehr zu halten. Eine Gebühr für jeden internetfähigen PC ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland undenkbar. Die Union setzt sich daher, und zwar bundesweit, für eine einheitliche Abgabe auf ein rundfunktaugliches Gerät je Haushalt und Betriebsstätte ein.
7. Eine neue Medienordnung sollte auch klar zwischen gebühren- und werbefinanziertem Rundfunk trennen. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll sich langfristig nur aus Gebühren finanzieren, privater Rundfunk dagegen aus Werbung und anderen wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Union ist deshalb auch für die gesetzliche Lockerung von Restriktionen bei der Werbung.
8. Die Union ist stolz darauf, das duale System in Deutschland eingeführt zu haben. Ich erinnere mich noch gut an die Kassandra-Rufe der deutschen Linken, als es um die Zulassung privater Fernsehsender in Deutschland Mitte der 80er Jahre ging.
3. Voraussetzung für eine funktionsfähige Medienordnung ist die Vielfalt der Medienangebote. Diese und die Unabhängigkeit der Medien sind durch freiheitliche Mediengesetze, privatwirtschaftliches Engagement, den Mark als Korrektiv und durch einen staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern. Deshalb wollen wir auch keine Parteien als Verleger oder private Rundfunkveranstalter. Diese passen nicht in eine liberale Medienordnung. Deswegen hatte sich – Sie werden sich erinnern – die Union mit einer Änderung des Pressegesetzes dafür eingesetzt, zumindest die Inhaberverhältnisse bei Druckerzeugnissen offenzulegen.
Wir wollen aber mehr. Wir wollen die unternehmerische Tätigkeit von Parteien, die den chancengerechten Wettbewerb der von Parteien im Meinungs- und Willensbildungsprozess beeinträchtigen, gesetzlich unterbinden.
4. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter sollen sich auf die Kernkompetenz bei ihrer gesellschaftspolitischen, kulturellen und föderalen Verantwortung konzentrieren. Der Grundversorgungs- und Funktionsauftrag ist im Rundfunkstaatsvertrag sowie in den Mediengesetzen der Bundesländer geregelt. Wir meinen, dass der uns nun vorgelegte Entwurf zum 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag diesen Ansprüchen der Konkretisierung nicht genügt. Eine Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Lasten der privaten Konkurrenz lehnen wir ab.
5. Wir treten dafür ein, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch in Zukunft seine originäre Aufgabe der Grundversorgung umfassend erfüllen kann. In dieser Funktion gebühren ihm der besondere verfassungsrechtliche Schutz und ein Finanzierungsprivileg. Es ist allerdings zu prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig über den Grundversorgungsauftrag hinausgehende Angebote einschließlich des Onlinebereichs unabhängig von öffentlichen Mitteln und ohne den verfassungsrechtlichen Schutz tätigen kann. Dies setzt eine doppelte Buchführung im Sinne der EU-Transparenzrichtlinien voraus.
Insbesondere im Onlinebereich geht das derzeitige Engagement der öffentlich-rechtlichen Anstalten über den Grundversorgungsauftrag hinaus. Wir begrüßen deshalb die Aufforderung der KEF an die öffentlich-rechtlichen Anstalten, ein klares Konzept vorzulegen, das neben der Zusammenführung der Angebote klare Kriterien für deren Begrenzung und Konzentration auf Programmbegleitung in einem engeren als in bisher verstandenen Sinn vorsieht.
Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und die FDP fordern schon jetzt – ohne Kenntnis des KEFBerichtes –, den Gebührenzahler nicht weiter zu belasten und keine weiteren Gebührenerhöhungen vorzunehmen.
Die Union ist der Meinung, zunächst den KEF-Bericht abzuwarten. Unseres Erachtens ist es wenig sinnvoll, bereits jetzt Gebührenerhöhungen zu fordern oder katego
risch auszuschließen. Es gibt ein vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenes Verfahren, das sich in der Praxis bestens bewährt hat. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird man sicherlich auch von den öffentlichrechtlichen Anstalten Einsparungsbemühungen abverlangen können. Auf der anderen Seite hätten wir wenig davon, wenn dabei die journalistische Qualität auf der Strecke bliebe.
Heute müssen wir feststellen, dass die privaten Anbieter unter den kompliziertesten Medienregulierungen der Welt leiden. Wir sind daher der Meinung, dass das Zulassungsverfahren wesentlich vereinfacht werden muss. Die privaten Rundfunkveranstalter müssen eigenständig über ihr Programm entscheiden, ohne dass ihnen sekundengenaue Wortquoten hoheitlich vorgegeben werden. Sekundengenaue Vorgaben über informative Wortanteile im Hörfunk passen nicht mehr in ein Regulierungsverständnis, das die private Seite des dualen Rundfunksystems ernst nimmt.
Wir müssen feststellen, dass andere Bundesländer inzwischen weiter sind als wir in Berlin. In Hamburg wird gerade ein neues Mediengesetz beraten, das die Eigenverantwortung der Rundfunkveranstalter stärkt und das Zulassungsverfahren entbürokratisiert. Wir hätten gewünscht, dass derartige Initiativen auch einmal vom Berliner Senat ausgegangen wären. In Berlin hat man jedoch den Eindruck, dass in der Koalition und im Senat keiner richtig für die Medienpolitik verantwortlich ist. Obwohl wir seit dem 13. März beispielsweise durch eine Senatsvorlage wissen, dass der Medienrat neu gewählt werden muss, die Amtszeit ihrer Mitglieder abgelaufen ist, zeigen der Senat und die Koalition nur Desinteresse. Ich bin gespannt, ob die Koalition wenigsten insoweit ihren Pflichten nach der Sommerpause nachkommen wird.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lindner! Nachdem Sie sich so vehement für dieses Thema der Aktuellen Stunde eingesetzt haben, hatte ich mehr Tiefgang, mehr Professionalität erwartet. Es ist schade, dass der Einstieg in das Thema so verkommen ist, ich hoffe, dass wir das in der Diskussion bereinigen können.
Eine gewisse und unverhoffte Aktualität hat das Thema dadurch bekommen, dass es eine Diskussion über den Kauf der Übertragungsrechte gibt. Das Thema wurde auch in den Landtagen in Baden-Württemberg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen besprochen, verschiedene Ministerpräsidenten – Herr Lindner, Sie haben Recht – haben sich dazu geäußert. Es ist also durchaus an der Zeit, dass sich das Berliner Parlament artikuliert – ich hoffe, auf einem hohen Niveau.
Aber auch ansonsten scheint in diesem Senat für Medienpolitik niemand zuständig zu sein. Nach der Fusion von ORB und SFB zum RBB haben der Senat und die Koalition den neuen Sender unter dem Vorwand der Staatsferne allein gelassen. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten in diesem Parlament auch über Rahmenbedingungen gesprochen, beispielsweise über die Frage, welche Wellen künftig noch existieren werden, ob beispielsweise 88,8 oder Info-Radio auch nach der Fusion dauerhaft existieren werden oder ob der Strukturausgleich zu Gunsten des nach wie vor finanzschwachen Senders bestehen bleibt. Diese Diskussion wollte Rot-Rot nicht führen. Sie hat sich weggeduckt.
Der Antrag der FDP zum Schutz geistigen Eigentums findet unsere Zustimmung. Wir sind nur nicht der Bundesgesetzgeber. Deshalb tragen wir den im Vermittlungsverfahren gefundenen Kompromiss mit. Die Union konnte immerhin erreichen, dass die Schranken für private Kopien erhöht werden.
Auf Initiative der Unionsfraktion wurde der § 52 a Urhebergesetz eingeschränkt und bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Ursprünglich sollte die Bestimmung ermöglichen, fremde Texte für Zwecke des Unterrichts und der Forschung bestimmten Personengruppen zugänglich zu machen. Schulen und Universitäten hätten danach auf ihrem Server komplette Publikationen den Schülern und Studenten zur Verfügung stellen können. Nach dem nunmehr erzielten Kompromiss zwischen den Vertretern der Bundesregierung und unserer Fraktion dürfen nur noch kleinere Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs und nur einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften genutzt werden. Bei der Verwendung für den Unterricht an Schulen ist zudem die Einwilligung der Verlage erforderlich. Wir halten diesen gefundenen Kompromiss für tragfähig und werden uns heute im Parlament entsprechend verhalten.
Für die Senatskanzlei ist bisher Medienpolitik nur die gelungene Darstellung des Regierenden Bürgermeisters auf diversen Partys – wir haben das hier bereits häufiger thematisiert. Der Verlust der Bambi-Verleihung beispielsweise ist für die Stadt ein erheblicher Schaden, ebenso wie der Arbeitsplatzabbau im Bereich der Medienwirtschaft. Auch die Situation der Berliner Zeitungen, die fast alle rote Zahlen schreiben, interessiert diesen Senat nicht. Ich habe von diesem Senat noch nie etwas erwartet oder geglaubt, er könne auch nur eines der Berliner Probleme lösen. Nur deshalb bin ich von seinem Desinteresse an den Berliner Medien und an der Medienpolitik insgesamt nicht enttäuscht. Berlin hatte alle Chancen, die Medienstadt der Bundesrepublik Deutschland zu werden. Diese Chance hat der Senat vertan. – Vielen Dank!
Wir haben im Übrigen gestern im Ausschuss die Gelegenheit genutzt, die Anträge zu besprechen. Sie hatten es nicht nötig zu kommen, wobei ich sagen muss, dass Sie gut vertreten worden sind. Da Sie hier als Lobbyist für die Privaten aufgetreten sind, muss ich mich zügeln, um dem Vorwurf zu entgehen, den Herr Braun gegenüber Herrn Zimmermann erhoben hat, Lobbyist für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zu sein. Dies würde uns an dieser Stelle schaden. Es geht darum, den Dualismus, der das Ergebnis historischer Entwicklungen dieser Bundesrepublik ist, zu erhalten. So viel als Vorrede.
Ich möchte auf das Stichwort Forderung nach Reformen, wie die FDP es nennt, als erstes eingehen. Reformen, sehr geehrte Damen und Herren von der FDP, setzen den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voraus. Dies kann ich bei den Reformen, wie Sie sie darstellen – Herr Zimmermann hat darauf hingewiesen – nicht erkennen. Es ist deutlich geworden, in welche Richtung Ihre Reformen gehen sollen: Sie sollen zu einer Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen, zu einer Stärkung der Privaten.
Willy Brandt sagte: Eine Reform ist eine Reform, wenn sie das Leben der Menschen verbessert. – Ich kann das bei Ihren Ansätzen beim besten Willen nicht erkennen. Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll Ihrer Ansicht nach überprüft werden. Es soll eine Einschränkung des Online-Angebots erfolgen, aus meiner Sicht eine Marginalie. Weiter haben Sie gefordert, auf Gebührenerhöhungen zu verzichten. In diesem Zusammenhang ist der Begriff „Reform“ weit herge
Mit den technischen Entwicklungen im Medienbereich wird auch die duale Ordnung in Deutschland vor eine Bewährungsprobe gestellt. Wenn es mehr Angebote an TV-Programmen, mehr Spartenkanäle geben wird, werden mehr Zuschauer von ARD und ZDF abgezogen, damit werden Werbeeinnahmen weiter geschmälert. Somit bleibt dem öffentlich-rechtlichen System, wenn es denn überhaupt zu halten ist, nur die Chance, mit einem hochwertigen, qualifiziertem Programm dafür zu werben, eventuelle Gebührenerhöhungen zu erreichen. Hierbei erhalten Veränderungen zusätzlich besondere Bedeutung, die sich aus dem europäischen Einigungsprozess ergeben