Wir haben uns in diesem Hause im Laufe des Winters schon mehrfach über die Kältehilfe unterhalten, zuletzt am 12. Dezember 2002. An diesem Tag habe ich vor allem über die Kapazitäten und die Struktur der Kältehilfe gesprochen. Meine Grundaussage vom Dezember bleibt nach dem Ende der Kältehilfeperiode bestehen, auch nach Rücksprache mit den Trägern: Wir haben eine Situation in Berlin gehabt, wonach die Kapazitäten der Kältehilfe ausgereicht haben. Jede und jeder, die bzw. der das wollte, hatte auch die Möglichkeit, eine Notunterkunft zu finden.
Ich hatte damals auch darüber gesprochen, dass wir gemeinsam mit den Bezirken – in einer Sondersitzung in meinem Haus – darüber beraten haben, wie es uns besser als bisher gelingen könnte, die Meldungen der Träger an das Kältehilfetelefon, das wir eingerichtet haben, zu verbessern und zu qualifizieren. Wir hatten damals den Bezirken geraten, bei den Zuwendungsbescheiden an die Träger auch eine verbindliche Regelung mit ihnen zu
Danke schön! – Frau Senatorin! Ich hatte Sie im zweiten Teil meiner Frage danach gefragt, ob der Senat beabsichtige, die Obdachlosenleitlinien zu überarbeiten. Ihrer Antwort konnte ich entnehmen, dass Kältehilfe im Land Berlin momentan so verfasst ist, dass die Kapazitäten ausreichen, dass sie schnell und unbürokratisch und der Situation jeweils angemessen reagieren kann, dass Sie aber selbst für zukünftige Programme in den nachkommenden Wintern die Qualität noch einmal hinterfragen wollen, um angemessen reagieren zu können. Wäre das aus Ihrer Sicht ein Bestandteil der Überarbeitung der Obdachlosenleitlinien?
Vielen Dank! – Wir sind gerade dabei, die Leitlinien der Wohnungslosenpolitik zu überarbeiten. Dazu wird es eine Reihe verabredeter Gespräche mit den Bezirken geben. Dann werden wir entscheiden, ob wir zum Beispiel die Kältehilfe in die Überarbeitung der Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik mit einbeziehen. Das soll also gemeinsam mit den Bezirken verabredet werden.
treffen, dass sie ihre Angebote auch an das Kältehilfetelefon melden. Die Bezirke haben darüber hinaus auch all diejenigen Einrichtungen gemeldet, die nicht von ihnen gefördert werden. Insofern ist es uns in diesem Winter gelungen, stets ein aktuelles und umfangreiches Angebot über das Internet zu vermitteln und damit den Betroffenen entsprechende Hilfe anzubieten.
Auf eine Schwierigkeit will ich zumindest hinweisen, weil sie auch in dem Beschwerdekatalog der betroffenen obdachlosen Menschen eine Rolle spielt: Das Angebot ist ganz sicher nicht ausreichend für Besonderheiten, die die Klientel nach wie vor hat. Es besteht zum Beispiel nach wie vor ein Bedarf an Einrichtungen, die ausschließlich Frauen zur Verfügung stehen. Darüber muss in der Auswertung gesprochen werden. Auch für Obdachlose, die ihre Tiere in eine Einrichtung mitbnehmen wollen, ist das Angebot begrenzt.
Darüber hinaus gibt es obdachlose Menschen, die mit dieser Art von Hilfeangeboten nicht fertig werden. Sie lehnen die Angebote ab, können sie nicht ertragen. Insofern war es richtig, dass ich mich bei der BVG dafür eingesetzt habe, dass einige U-Bahnhöfe in den kältesten Nächten dieser Frostperiode geöffnet waren, um auch diesen Menschen ein Hilfeangebot zu machen.
Sie haben nach den eventuellen Schwierigkeiten in der Notübernachtung der Berliner Stadtmission an der Lehrter Straße gefragt. Ich kann und will diese nicht beurteilen, weil es zunächst Angelegenheit des Trägers ist, hier eine Klärung herbeizuführen. Wir werden aber Ende April aus einem anderen Anlass ohnehin ein Gespräch mit der Stadtmission führen. Ich gehe davon aus, dass das Thema dann auch angesprochen wird.
Vielen Dank! – Meine Nachfrage bezieht sich auf eine Behauptung, die von Seiten des „Straßenfegers“ aufgestellt worden ist, nachdem einige Unterkünfte kontrolliert worden sind. Nach dem „Straßenfeger“ werden einige öffentlich finanzierte Notübernachtungen bestimmten Gruppen – beispielsweise Menschen mit Hunden oder kranken Obdachlosen – nicht zugänglich gemacht. Ist das korrekt?
Ich habe schon gesagt, diesbezüglich gibt es ganz sicher Probleme. Nur einzelne Einrichtungen bieten diese Möglichkeit an. Obdachlose mit Tieren beispielsweise erhalten meist keinen Zutritt. Aber gerade an der Lehrter Straße gibt es – so meine Information – Plätze für diese Menschen. Insofern trifft es hier nicht zu. Aber generell bleibt es ein Problem.
Frau Schulze? – Frau Schulze hat keine Nachfrage mehr. Dann stellt jetzt Frau Herrmann eine Nachfrage. – Bitte, Frau Herrmann!
Meine Frage geht noch einmal an Frau Senatorin Dr. Knake-Werner. – Sie hatten vorhin gesagt, dass Sie mit den Bezirken abgesprochen haben, welcher Bezirk die Kältehilfe oder die Übernachtung zur Verfügung stellt. Ich habe einen Plan gesehen, aus dem hervorgeht, dass einige Bezirke überhaupt keine Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen und manche an drei aufeinander folgenden Tagen. Das heißt, dass die Menschen, die diese Übernachtungsmöglichkeit benötigen, von einem Bezirk in den anderen laufen oder – ohne Fahrgeld – fahren müssen, und sie wissen auch nicht, welcher Bezirk am nächsten Tag eine Übernachtungsmöglichkeit anbietet. Könnten Sie bei den nächsten Verhandlungen sicherstellen, dass es in jedem Bezirk an jedem Tag eine Übernachtungsmöglichkeit gibt?
Vielen Dank! – Es ist ein offensichtliches Problem, dass die Bezirke sehr unterschiedlich mit den Angeboten der Kältehilfe im Rahmen der Betreuung wohnungsloser Menschen belastet sind. Genau dazu haben wir mehrere Runden mit den Bezirken in diesem Winter gemacht, weil wir eigentlich erreichen wollten, dass sie sozusagen in gemeinsamer Solidarität
1. Wie viele Verfahren zur Bekämpfung des Frauenhandels gegen Einzeltäter bzw. Tätergruppen sind in Berlin erfolgreich zum Abschluss geführt worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Baba! Eine statistische Auswertung bei der Staatsanwaltschaft Berlin hat ergeben, dass in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 1. April 2003 in insgesamt 17 Verfahren in der für organisierte Kriminalität zuständigen Spezialabteilung mit den Delikten Menschenhandel und schwerer Menschenhandel die Vollstreckung eingeleitet worden ist, d. h. dass dort Verurteilungen ausgesprochen worden sind.
versuchen, einen finanziellen Ausgleich für die Bezirke hinzukriegen, die viel anbieten müssen, und auf der anderen Seite für die Bezirke, die auf Grund ihrer Bevölkerungsstruktur nicht so viele Angebote vorhalten müssen.
Wir haben jetzt mit den Bezirken eine Arbeitsgruppe verabredet, die im Juni mit der Arbeit beginnen soll. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Fragen, die Sie gerade aufgeworfen haben, dort eine Rolle spielen und es dann hoffentlich zu Verabredungen mit den Bezirken kommt, die mögliche Defizite, die es jetzt in einzelnen Bezirken gibt, ausgleichen können.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Nun sind Leitlinien, nach denen gefragt wurde, und auch Gespräche mit Stadträtinnen zum jetzigen Winter sozusagen das eine. Das andere ist der nächste Winter. Der kommt garantiert. Angesichts der Kürzungen, die den Bezirken jetzt wieder auferlegt werden, frage ich Sie, Frau Senatorin, wie Sie die Zukunft der Kältehilfe im nächsten Jahr sehen. Meinen Sie, dass die Kapazitäten, die in diesem Jahr da sind, auch wieder aufrechterhalten werden können? Ist überlegt worden, dass öffentliche Gebäude – wie Rathäuser, wo auch Waschgelegenheiten und Toiletten da sind – im Winter geöffnet werden? – Das halte ich für wesentlich günstiger als die Bahnhöfe der BVG, wo Sie selber einmal gesagt haben, dass auch Gefahrensituationen da sind.
Ich habe gesagt, dass ich den Eindruck habe, auch nach all dem, was von Seiten der Träger zu hören ist, dass die Kältehilfe in diesem Jahr ausgereicht hat. Die Bedingungen waren mehr als problematisch. Insofern haben wir schon ein vernünftiges Angebot auf die Beine gestellt. Jetzt stellt sich die Frage, wie das angesichts der angespannten Finanzlage auch der Bezirke im nächsten Jahr funktionieren wird. Auch heute ist es schon so, dass die Angebote der Bezirke nicht ausfinanziert sind. Es sind Zuschusseinrichtungen, die deshalb in der Form Angebote machen können, weil sich die Träger selber sehr engagieren und ihre Arbeit nur bewältigen können, weil dort ein hohes ehrenamtliches Engagement eingebracht wird. Dafür möchte ich auch einmal ein Dankeschön! sagen.
Über diese Fragen müssen wir in der jetzt vor uns liegenden Periode diskutieren. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, das Angebot aufrechtzuerhalten und es – wo es Not tut – zu qualifizieren.
Wir kommen nun zur Mündlichen Anfrage Nr. 3 der Frau Abgeordneten Baba von der Fraktion der PDS über
2. Inwieweit hält der Senat es für sinnvoller, Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, anstatt mit Beugehaft mit einem sicheren Aufenthaltstitel zur Aussage gegen die Täter bzw. Tätergruppen zu motivieren?
Zu Frage 2: In der Kooperationsvereinbarung zwischen den Beratungsstellen und der Polizei ist die Regel, dass die Ausländerbehörde den betroffenen Frauen bei Vorliegen erheblicher öffentlicher Interessen bis zum Abschluss des jeweiligen Strafverfahrens gegen den oder die Täter eine Duldung erteilen kann. So wird das zeitlich befristete Verbleiben der Frauen ermöglicht, und sie haben bis zu vier Wochen Zeit, sich zu einer Aussage zu entschließen. Die Staatsanwaltschaft prüft gemeinsam mit der Polizei, ob der vorläufige Verbleib der betroffenen Ausländerinnen zum Zwecke zeugenschaftlicher Angaben im Strafverfahren geboten ist. Soweit diese Voraussetzung erfüllt wird, wird die Ausländerbehörde um die Erteilung einer Duldung ersucht. Bis heute ist kein einziger Fall des Missbrauchs dieser ausländerrechtlich privilegierten Stellung durch eine der betroffenen Frauen bekannt geworden. Dagegen konnten in den letzten beiden Jahren auf Grund dieser erteilten Duldungen an die Opferzeugen mehrere Verurteilungen einschlägiger Täter erreicht werden. Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind und in einem anstehenden Strafverfahren als Zeugin benötigt werden, sind regelmäßig nicht von Abschiebung bedroht. Auch erscheint es grundsätzlich zweifelhaft, dass ein sicheres Aufenthaltsrecht in einschlägigen Fällen geeignet ist, eine ausländische Zeugin zur Aussage zu bewegen. Die Aussage dürfte vielmehr in der Regel aus Angst vor Repressalien seitens des Angeklagten oder seines Umfeldes gegen die eigene Person oder die häufig im Heimatland wohnenden Angehörigen verweigert werden. Eine solche Bedrohungslage kann aber durch ein Aufenthaltsrecht für die Zeugin nicht verhindert werden. In den Fällen, in denen tatsächlich eine Gefährdungslage besteht, wird in der Regel die Möglich
Herr Abgeordneter! Da das nicht Gegenstand der heutigen Frage war, habe ich diese Statistik nicht ausgewertet. Ich weiß nur, dass es Fälle gibt. Wie viele es waren, kann ich nicht sagen.
Ich frage den Senat: Ist dem Senat bekannt, dass Vivantes ein Gutachten zur Klärung der Rechtmäßigkeit von so genannter „verdeckter Belegarzttätigkeit“ in Auftrag gegeben hat, dessen Ergebnisse seit Februar vorliegen? Zu welchen Ergebnissen kommt dieses Gutachten?
keit der Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm erwogen. Die strafprozessuale Möglichkeit der Beugehaft hat mit dem Aufenthaltsrecht überhaupt keine unmittelbare Beziehung, sondern ist eine Maßnahme zur Erzwingung der Aussage der Zeugen, die grundsätzlich jedem Zeugen obliegt, unabhängig davon, ob es sich um einen deutschen Zeugen handelt oder um einen Zeugen, der befürchten muss, dass er abgeschoben werden kann.
Im vorliegenden Fall, um den es Ihnen sicher geht, war festgestellt worden, dass eine Gefährdungslage, wie sie die Zeugin dargetan hat, nicht besteht. Jedenfalls hat das Gericht sie nicht anerkannt und deswegen gesagt, dass mit Beugehaft versucht werden soll, den Täter, der zurzeit auch inhaftiert ist, zu überführen, damit dieser dann verurteilt werden kann.
Den abgeschlossen Kooperationsvertrag zwischen Beratungsstelle und Polizei begrüßen wir sehr. Damit wird den Opfern, insbesondere den von Frauenhandel betroffenen Opfern, in diesem Falle Frauen, geholfen, und die Täter können wirkungsvoll verfolgt werden. Meine Frage ist auch: Sie haben den aktuellen Fall beschrieben. Von der Frau wurde auch das Kind getrennt. Wie kann man den Fall dann so darstellen? Und vor allem: Wo wird das Kind untergebracht? – Es ist tatsächlich so, dass in einigen europäischen Ländern in solchen Fällen Frauen der Aufenthaltsstatus auch gewährt wird. Kann man das hier nicht übertragen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Baba! Wir haben in diesem Fall natürlich geprüft, ob wir der Auflage, die die Richterin in ihren Beschluss aufgenommen hatte, Mutter und Kind gemeinsam unterzubringen, hier in Berlin nachkommen können. Wir haben in Berlin in der Frauenhaftanstalt zwei Plätze für Mütter mit kleinen Kindern. Der eine Platz steht einer Frau zur Verfügung, die bei uns inhaftiert ist und die in diesen Tagen mit Zwillingen niederkommen soll. Der andere Platz ist mit einer jungen Mutter mit einem Baby besetzt. Deswegen hatten wir keine Möglichkeiten. Wir haben aber versucht, die in Rede stehende Mutter mit ihrem sechs Monate alten Kind in einem benachbarten Bundesland unterzubringen. Das hat sie abgelehnt. Deshalb haben wir dann gesagt: Das Kind soll bei dem Vater untergebracht werden. – Ich hoffe, dass diese Beugehaft nicht allzu lange andauern wird.
Aussage in einem Strafverfahren wegen Menschenhandels einer Gefährdung ausgesetzt waren, in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen? Wie vielen wurden Aufenthaltstitel erteilt, um eine Gefährdung nach Abschluss des Strafverfahrens im Heimatland zu begegnen?