Protocol of the Session on March 13, 2003

Ich möchte noch einen einzigen Satz anfügen. – Bei der Krankenpflegekommission haben wir im ersten Entwurf wirklich geschludert. Wir hatten § 80 und § 80 a zunächst in eine Sammlung von Streichpunkten aufgenommen, haben uns dann aber gar nicht erst überzeugen lassen müssen, sondern sofort eingesehen, dass das ein Fauxpas ist, den man sich nicht leisten darf, und haben die Krankenpflegekommission in diesem Gesetz selbstverständlich aufgenommen. Wir haben auch die Krankenpflegedirektoren mit ausreichenden Rechten in diesem Gesetz vertreten. Wir haben aber auf Grund der Gesamtarchitektur dieser Einrichtung und dem Gleichgewicht zwischen Wissenschaft und Krankenversorgung in diesem Gesetz uns nicht den Vorschlag angeeignet, die Krankenpflegedirektoren als nicht stimmberechtigte Mitglieder mit in den Vorstand zu übernehmen. Darüber werden wir inhaltlich noch einmal reden müssen. Vor allem wird es darum gehen, inwiefern sich im Bewusst

sein dieser gesamten Stadt – das ist auch bei uns in der Koalition thematisiert worden, es hat auch eine aufklärerische Wirkung gegeben – verankert, wie die Rolle der Pflege in der Berliner Krankenhauslandschaft und auch der Hochschulmedizin neu verstanden wird als ein ganz zentraler Bereich von Management und Dienstleistung in dem Krankenversorgungsbereich.

Ohne die Pflege würde es eine solche Krankenversorgung nicht geben. Das muss man in diesem Gesetzverfahren deutlich machen. Wenn man dies strukturell absichern könnte, wäre es noch besser. – Vielen Dank!

Wir werden diesen einen Satz nicht einem Germanisten zur Prüfung vorlegen. – Für die FDP kommt Herr Erik Schmidt. – Sie haben das Wort, bitte schön!

Reduzierungen und Veränderungen gerade bei Checks und Balances zwischen den unterschiedlichen Gremien wie Vorstand, Aufsichtsrat und anderen gegeben hat.

Der dritte Punkt – und damit möchte ich auch zum Ende kommen – ist die Kritik, welche Vorschläge, die uns im Vorfeld zugetragen wurden, wir nicht übernommen haben. Es gibt zwei Großgruppen, die uns wahrscheinlich das gesamte Anhörungsverfahren über beschäftigen werden: Es sind dies zum einen die Leiter, die Präsidenten der FU und der HU und zum anderen die Krankenpflegekommission oder die spezifische Stellung der Krankenpflegedirektoren. Wir haben uns bei der Beteiligung der Universitätspräsidenten im Aufsichtsrat nicht selbstherrlich und staatszentriert überlegt, wie wir die Universitäten möglich heraushalten können, sondern eine definitive Aussage sowohl des Wissenschaftsrats als auch der Expertenkommission, dass die Universitätspräsidenten nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein sollen in unseren Gesetzentwurf übernommen. Selten haben sich Expertenkommissionen und Wissenschaftsrat so eindeutig geäußert, die beiden Universitätspräsidenten nicht stimmberechtigt in den Aufsichtsrat zu nehmen. Das haben wir hiermit umgesetzt.

Wir haben uns andererseits auch Gedanken darüber gemacht, wie Hochschulautonomie, die wir mit diesem Gesetzentwurf nicht verletzen wollen, umgesetzt werden kann. Wir halten es für die entscheidende Strukturfrage, wie die inhaltliche Struktur und Schwerpunktbildung dieser neuen Hochschulmedizin organisiert werden wird, beispielsweise die inhaltliche Besetzung von Professuren oder Hochschullehrern, wie es nach dem neuen Hochschulrahmengesetz heißt. Dort sind die Hochschulen fest vertreten. Dort sind die Universitätspräsidenten im wechselnden Vorsitz vertreten. Hier wird die Strukturpolitik für diese Einrichtung gemacht. Das halten wir für einen zentralen Punkt.

Herr Kollege! Darf ich Sie an Ihre Redezeit erinnern?

Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Mit dem hier vorgelegten Antrag wird die Einsparung von 98 Millionen € aus dem Budget der Universitätskliniken, das ist mehr als ein Drittel des Budgets, vorbereitet. Ich finde es unangemessen – Herr Kurth hat es bereits angesprochen –, diesen Entwurf eines solch wichtigen Themas, das die gesamte Stadt interessiert, die Beteiligten an den Kliniken interessiert und so bewegt hat, dass sie dafür wochenlang auf die Straße gegangen sind, um den Standort in Steglitz zu sichern, nun hier als Dringlichkeitsantrag einzubringen. Der lag uns tatsächlich in der hier eingegangenen Form erst gestern Nachmittag vor.

Das Einzige, dass mir an dem Antrag tatsächlich dringlich erscheint, ist der Bedarf, ihn noch einmal gründlich zu überarbeiten.

[Beifall bei der FDP und der CDU]

Da sollten tatsächlich – sie wären gut beraten – auch die Forderungen der Universitätspräsidenten berücksichtigt werden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hoff?

Nein! Sonst bin ich mit der Zeit zu knapp. Das möchte ich lieber im Gespräch nachher klären.

In seinem Inhalt geht das so hier genannte Vorschaltgesetz aber weit über die Vorschläge hinaus, die die Expertenkommission für die Umsetzung unterbreitet hat. Es sollten erst einmal ein vorläufiger Vorstand, ein vorläufiger Aufsichtsrat eingesetzt werden. Genau diese Gremien sollten selbst erarbeiten, wie es genau mit der rechtlichen Neufassung aussieht. Die Politik hätte sich – das wäre vernünftig gewesen – auf die Bildung einer Hülle beschränkt, nur das Notwendigste geregelt, und die Beteilig

Interessant sind auch die Veränderungen des Gesetzentwurfs in der Zeit. Bei dem ersten Entwurf hat es mich gegruselt; er war nicht nur handwerklich schlecht gemacht, sondern auch sprachlich katastrophal. In der Zwischenzeit ist er aber leider nicht viel besser geworden. Das ist das Ergebnis, wenn im Hinterzimmer Gesetze geschrieben werden. Im Schnelldurchlauf durften die Universitäten zwar auch einmal auf den Entwurf schauen, viel hat sich in den grundlegenden Kritikpunkten dann aber doch nicht mehr geändert. Ein seriöses Vorgehen ist das nicht. Das macht den Eindruck. dass eine angemessene, intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorschlag nicht gewünscht ist und dieser hier schnell durchgezogen werden soll.

Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Sicherung der wissenschaftlichen Exzellenz in unserer Stadt. Er reguliert unnötig viel, bietet keine Freiräume für Entscheidungen der Betroffenen und schwächt die Position von Humboldt-Universität und Freier Universität. Deshalb werden wir diesen Antrag, wenn er in der Form so bleiben soll, auch ablehnen.

ten hätte das Ganze selbst mit Leben erfüllen können. Das wäre richtig gewesen.

[Beifall bei der FDP]

Stattdessen bekommen die Beteiligten nun eine fertige Struktur übergestülpt. Es ist tatsächlich kaum erkennbar, warum es sich hier lediglich um ein Vorschaltgesetz handelt. Es bleibt relativ wenig übrig, was eigentlich noch in einem richtigen Gesetz zu regeln ist. Es verbleibt kaum noch Regelungsbedarf.

Nun komme ich zu den inhaltlichen Fragestellungen. Die Expertenkommission und der Wissenschaftsrat haben sich gegen eine medizinische Hochschule ausgesprochen. Zukunftsträchtige Forschungsprojekte finden gerade in den Bereichen einer Volluniversität statt. Wo sich Medizin und sonstige Fachbereiche überlappen, kann das eine medizinische Hochschule nicht leisten. Der Gesetzentwurf sichert aber nicht, wie schon gesagt wurde, die feste Bindung der neuen Gliedkörperschaft an die Humboldt- und die Freie Universität ab. Es besteht die Gefahr, dass das neue Klinikum ein Eigenleben entwickelt, das seinen ersten Schritt in Richtung medizinische Hochschule darstellen kann. Das findet man auch schon im Gesetzestext, beispielsweise an der Namensgebung der neuen Fakultät, die die medizinische Fakultät der Charité ist und nicht die medizinische Fakultät von Humboldt- und Freier Universität.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Präsidenten in der Tat im Aufsichtsrat des neuen Klinikums gar nichts zu sagen haben. Sie sind dort nicht stimmberechtigt und an den Berufungsverfahren der übrigen Mitglieder nicht beteiligt. Dabei müssen gerade die Universitäten, die Träger der neuen Gliedkörperschaft sein sollen, Aufsicht über diese üben dürfen und auch an Berufungsverfahren der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats beteiligt sein. Stattdessen sollen dort zwei Senatoren, für Wissenschaft und Finanzen, Platz nehmen; die übrigen Mitglieder werden ebenfalls durch den Senat berufen.

Bislang ist in den Aufsichtsräten der Universitäten, den Kuratorien, jedoch nur der Wissenschaftssenator Mitglied. Der von der Politik so besetzte Aufsichtsrat soll zudem noch umfassende Machtbefugnisse erhalten, wie beispielsweise die Besetzung aller wichtigen Positionen von Personal in der Gliedkörperschaft. Der Aufsichtsrat sollte sich aber viel mehr auf die Kontrollfunktion beschränken und sich aus den Lenkungsfunktionen des neuen Klinikums heraushalten.

[Beifall bei der FDP]

Im Ergebnis können sonst die wichtigen Personalentscheidungen nach dem Willen von Rot-Rot auch gegen die beiden Universitäten durchgesetzt werden Wenn man gerade eine Koppelung an diese beiden erreichen will, müsste man sie einbeziehen. So wie es hier gemacht werden soll, ist es ein fataler Fehler. – So weit beispielhaft ein paar inhaltliche Punkte.

[Beifall bei der FDP]

[Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Hoff (PDS)]

Vielen Dank, Herr Kollege Schmidt! – Für die Grünen erhält das Wort die Kollegin Lisa Paus. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Über das Verfahren wurde schon einiges gesagt. Herr Hoff, es bleibt dabei, es ist ein Dringlichkeitsantrag, und zumindest das wird diesem Gesetz nicht gerecht.

Aber immerhin – es wurde schon darauf hingewiesen –: Es gab Vorfassungen, die handwerklich wesentlich schlechter waren. Wir haben von Ihnen auch bei dem letzten Gesetzesänderungsverfahren von der handwerklichen Qualität her ein wesentlich schlechteres Gesetz bekommen. Inzwischen sind Selbstverständlichkeiten enthalten: Die Formulierungen sind relativ durchgängig geschlechtsneutral. Und inzwischen gibt es auch eine Frauenbeauftragte.

[Dr. Lindner (FDP): Gott sei Dank, die wesentlichen Punkte!]

Über diese Selbstverständlichkeiten brauchen wir uns jetzt nicht mehr aufzuregen. Wir können uns dem Inhalt stärker zuwenden. Da fange ich bei den Punkten, die Herr Flemming genannt hat, an.

Es ist nicht unwichtig, welchen Namen diese zukünftige Einrichtung bekommt. Wenn man diesen Gesetzentwurf liest, scheint es so zu sein, dass der Name – Charité, Berliner Hochschulmedizin – Programm sein soll. Das ändert auch nichts daran, das inzwischen der ominöse § 69 a in seiner Gänze so nicht mehr kommt. Es gibt, darauf hat Herr Hoff zu Recht hingewiesen, das „Vorpapier“, das wir alle bekommen haben, in dem wir darauf hingewiesen worden sind, wie der Prozess laufen soll.

Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer, auch Überregulierungen und auch weiterer Absurditäten. Ich nenne nur ein Beispiel: die Personalentwicklung. Da gibt es eine Diskussion mit den Personalräten, die zu Recht darauf hinweisen, dass bei diesem Fusionsprozess und den ganzen Umstrukturierungen, die notwendig sind, Personalentwicklung auch auf oberer Ebene verankert werden muss. Sie von der Koalition konnten sich nicht entschließen, das im Vorstand zu tun. Jetzt haben Sie beschlossen: Personalentwicklung ist eine zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats. Da sage ich: Das ist eine echte Innovation, dass der Aufsichtsrat jetzt extra für Personalentwicklung zuständig sein soll. Da geht etwas durcheinander zwischen Aufsichtsrat und Vorstand und den Zuständigkeiten. Das ist eine Absurdität ersten Ranges.

Zum Schluss komme ich noch einmal auf den Bereich Pflege zu sprechen. Es ist offensichtlich so: Pflege hatte keine Lobby im Wissenschaftsrat und hat auch hier nach wie vor zu wenig Lobby, obwohl Herr Hoff, ich Ihre Äußerungen mit Freude zur Kenntnis genommen habe; offensichtlich gibt es da noch Spielraum. – Pflege ist ein zentraler Bestandteil von Krankenversorgung und muss deswegen auch auf der oberen Ebene verankert werden, zumindest im Vorstand, auch im Dreiervorstand mit beratender Stimme. Sie haben inzwischen den kaufmännischen Direktor des Klinikums und den kaufmännischen Direktor der Fakultät mit beratender Stimme dazu gesetzt, aber die Pflege ist immer noch nicht im Vorstand vertreten. Das ist eine Absurdität. Da sind andere Länder wesentlich weiter. In Deutschland hat es einen 20jährigen intensiven Kampfprozess gegeben, damit die Pflege endlich an die Stelle kommt, wo sie hingehört, damit wir eine zukunftsfähige Krankenversorgung auch in der Hochschulmedizin haben. Sie haben das trotz intensiver Beratung in den letzten Wochen nach wie vor nicht verstanden. Da gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf. Deswegen sind wir nach wie vor der Ansicht, der Antrag sollte auch in den Gesundheitsausschuss überwiesen werden; denn offensichtlich ist auch eine inhaltliche Debatte zur Pflege otwendig.

Darin steht auch noch einmal relativ deutlich, dass der § 69 a nicht mit diesem Gesetz kommen wird. Es stimmt, die Zwangsvereinigung von Fakultäten kommt nicht mit diesem Gesetz, aber Sie haben uns angekündigt, dass sie in der großen Hochschulnovelle kommen wird, also wahrscheinlich bis zum Ende des Jahres. Das ist nichts, was Ruhe in die Berliner Hochschulsituation bringen könnte. Im Gegenteil, mit dem Namen „Charité“ legen Sie die erste Axt noch einmal an die FU, und mit der Durchsetzung des § 69 a – sprich: der Möglichkeit der Zwangsvereinigung von Fakultäten – legen Sie die nächste Axt an die FU.

Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hoff?

Ich habe heute ein Problem mit der Zeit. Ich glaube, Herr Hoff wollte auch gern die Punkte wissen, die uns in dem zukünftigen Verfahren wichtig sind. Deswegen verzichte ich heute darauf.

[Beifall bei den Grünen]

Der eine Punkt ist also der des Namens. Das mindeste, was in diesem Gesetz stehen muss, ist, dass die Campibezeichnungen erhalten bleiben. Zumindest in diesem Punkt könnten Sie den Hochschulpräsidenten entgegenkommen.

Der zweite Punkt, der mir auch bei der letzten Rede schon sehr wichtig war, der mir nach wie vor sehr wichtig ist und der wiederum in diesem Gesetz nicht vorkommt, ist, dass für das Gelingen der Fusion von UKBF und Charité – wenn wir dabei bleiben, zumindest für die fünf Jahre, aber ich finde, auch darüber hinaus – eine Parität eingerichtet wird. Mit dem Vorschaltgesetz wird genau das nicht getan. Sie haben Formulierungen in den Wind geschlagen, die möglich wären. Es wäre möglich, in diesem Gesetz zu verankern, dass der Fakultätsrat zur Hälfte aus Mitgliedern der FU und zur Hälfte aus Mitgliedern der HU gewählt wird. Das wäre ein richtiges Signal für einen funktionierenden Fusionsprozess.

[Dr. Lindner (FDP): Richtig!]

Alles andere hat den schalen und wahrscheinlich richtig geschmeckten Beigeschmack, dass hier – trotz intensiver Diskussion von über einem Jahr zur Rettung des UKBF und der Hochschulmedizin in Berlin insgesamt – die Medizin der FU, also das UKBF, mit diesem Gesetz doch noch auf kaltem Wege abgewickelt werden soll.

[Dr. Lindner (FDP): So ist es!]

Ein weiterer Punkt, der mich auch irritiert hat, gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Januar, wo Sie gesagt haben: Die Fakultätsratswahlen bei der Hochschulmedizin müssen ausgesetzt werden, damit wir einen ruhigen, sachlichen, vernünftigen Prozess hinbekommen. Nun finde ich in diesem Gesetz heute wieder, dass die gemeinsame Kommission neu gewählt werden soll, ein Zwischengremium, das eventuell nur bis zum 1. Juni tagen soll, vielleicht bis Oktober, November, bis der gemeinsame Fakultätsrat gebildet ist. Wir sollen im Mai dieses Gesetz ver

abschieden, und dann soll für weitere vier Monate noch einmal neu gewählt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir schon gehabt haben, verstehe ich diesen Punkt überhaupt nicht.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

n Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern von FDP und CDU an: Es gibt zu dem Vorschaltgesetz, wie Sie es heute vorgelegt haben, noch starken Diskussionsbedarf. Ich finde es gut, dass wir eine intensive Anhörung durchführen werden.