Herr Kollege Dr. Lindner! Die Frage, ob man wegen Hausfriedensbruchs Strafantrag stellt oder nicht, ist jeweils eine Entscheidung, die der Inhaber des Hausrechts zu treffen hat. Wir haben auch andere Fälle gehabt, hier im Abgeordnetenhaus beispielsweise, bei denen es Vorkommnisse gegeben hat, die mit dem Hausfrieden nicht zu vereinbaren waren. Dann muss jeweils der Präsident des Abgeordnetenhauses die Entscheidung treffen, nicht die, ob er es unterbindet, unterbunden muss werden, sondern diejenige, ob der Fall sinnvoll für einen Strafantrag ist. Das ist die entscheidende Frage.
Waren der Senat, insbesondere der Regierende Bürgermeister und Senator Flierl, die Verwaltung oder die Polizei bereits vorab über die geplante Aktion von Greenpeace informiert?
Kollege Dr. Lindner! Das entscheidet jeweils der zuständige Senator im Rahmen seiner Verantwortung. Es gibt keine allgemeinen Regularien für die Stellung von Strafanträgen, sondern das wird, wie sonst auch, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beantwortet.
Aber, um auf Ihre Frage in Bezug auf das Brandenburger Tor definitiv zu sagen, wie der Sachstand ist: Es gibt die Frage, wie man zu den inhaltlichen Aussagen von Greenpeace steht. Dazu kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Ich glaube aber, dass das im Moment nicht gefragt ist.
Die zweite Frage war – die habe ich mit dem Kollegen Flierl erörtert –, wenn es eine solche Aktion gibt, beendet man sie gewaltsam, indem man die Demonstranten vom Brandenburger Tor mit Polizeigewalt, mit Rangeleien auf dem Brandenburger Tor oder Ähnlichem dort herunter holt. Diese Frage haben wir nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahin beantwortet, dass wir das nicht tun. Wir haben gesagt, dass es nicht in angemessenem Verhältnis stünde, mit Gefahr für Leib und Leben Menschen vom Brandenburger Tor herunterzuholen.
Die dritte Fragestellung lautet: Was ist mit dieser Aktion? – Diese Aktion ist widerrechtlich. Diese Aktion wird Konsequenzen haben.
Es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung, und meine zuständige LKA-Abteilung ermittelt wegen eines strafrechtlichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Versammlungsgesetz.
Das bedeutet, ungeachtet von Sympathie oder nicht für bestimmte Äußerungen, die Greenpeace macht: Auch Greenpeace befindet sich nicht außerhalb der Rechtsordnung, und auch Greenpeace wird die Konsequenzen eines Bruchs der Rechtsordnung, wie jeder von uns, zu tragen haben.
Was ich Ihnen genannt habe – Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz –, sind Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden.
Herr Kollege Dr. Lindner! Der Senat war von dieser Aktion nicht unterrichtet, sonst hätte er sie im Vorfeld unterbunden, und Verhältnismäßigkeitsfragen hätten sich nicht gestellt. Nachdem sich die Personen auf dem Brandenburger Tor befanden, stellte sich die Verhältnismäßigkeitsfrage, ob man sie mit Gewalt herunter holt oder nicht. Das ist der einzige Punkt, um den es geht.
Herr Senator Körting! Sie haben schwere Geschütze aufgefahren, weshalb Sie Greenpeace verfolgen wollen. Sie wissen, dass diese Organisation nicht eigennützig handelt, sondern in der Vergangenheit auf bestimmte Probleme aufmerksam gemacht hat, ob das nun die Ölverklappung in der Nordsee gewesen ist, Walfang in den Ozeanen oder die generelle Umweltzerstörung. Diese Aktionen bewegten sich immer am Rand der Legalität. Inwieweit lassen Sie bei Ihren rechtlichen Beurteilungen, die richtig sind, die Verhältnismäßigkeit gelten bei einem Protest gegen eine Kriegsbedrohung, und
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Dem Senat ist die Geschäftsanweisung der Bundesanstalt für Arbeit vom Dezember des letzten Jahres bekannt. In der Geschäftsanweisung heißt es deutlich, dass Weiterbildungsmaßnahmen nur noch zugelassen werden dürfen, wenn sie eine 70-prozentige Verbleibsquote haben bzw. eine solche für diese Maßnahmen prognostiziert wird. Dies hat in der Tat dazu geführt, dass die Arbeitsämter Fort- und Weiterbildungen mit einer geringeren prognostizierten Verbleibsquote nicht mehr fördern.
Der Senat wendet sich mit Nachdruck gegen diese geschäftspolitische Vorgabe der Bundesanstalt für Arbeit. Die Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt im Anschluss an eine Fort- und Weiterbildung ist in hohem Maß davon abhängig, wie hoch die Erwerbslosenquote ist und wie viele Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Das heißt für eine Region wie Berlin, dass eine 70-prozentige Verbleibsquote in vielen Fällen nicht zu erfüllen ist. Das bedeutet darüber hinaus, dass es für Arbeitslose einen großen Unterschied macht, ob sie in Düsseldorf leben oder in Berlin, weil das davon abhängig ist, welche Maßnahmen bewilligt werden und sie in ihren Chancen eingeschränkt werden, wenn sie in Berlin leben und sehr viel weniger Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Herr Kollege Cramer! Ich habe ausgeführt, dass auch Organisationen wie Greenpeace oder Amnesty International – das sind Organisationen, die ich in Bezug auf ihre inhaltliche Aussagen hoch schätze – nicht außerhalb unseres Rechtsrahmens stehen. Das Recht gilt für alle. Ob das, was sie rechtswidrig machen und verfolgen, verständlich ist, das mag die Staatsanwaltschaft oder das Gericht im Fall einer möglichen Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße oder wie auch immer bewerten. Da mag es sicherlich Unterschiede geben bei den verschiedenen Formen. Aber die Aktionsformen müssen in unserem Rechtsstaat für alle gleich sein, auch für Greenpeace.
Vielen Dank, Herr Präsident, für Ihre Geduld, die heute scheinbar schier unerschöpflich ist. Ich dachte, die Nachfragen beschränken sich ausschließlich auf eine Frage. – Ich habe eine Frage: Wie hoch ist der entstandene Schaden an der Quadriga, und wer trägt die Kosten dafür?
Es ist ein Schaden von 7 000 € entstanden. Die Schädiger haben sich sofort bereit erklärt, den Schaden zu tragen. An der möglichen strafrechtlichen Verfolgung ändert das nichts.
1. Ist dem Senat bekannt, dass es durch die Umsetzung der Etatkürzungen bei der Bundesanstalt für Arbeit in Berlin zu massiven Umstrukturierungen in der Bewilligungspraxis der Arbeitsämter gekommen ist?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die durch die Ungleichzeitigkeit im Einsatz der Instrumente entstandenen Härten bei zahlreichen Betroffenen und die Beschädigungen im Vertrauensschutz in Bezug auf bereits
Die Bemühung der Bundesanstalt für Arbeit, grundsätzlich an den Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen etwas zu verändern, ist durchaus zu begrüßen. Nur hat das, was im Moment passiert, damit aus meiner Sicht wenig zu tun, weil es nicht um Qualitätskriterien geht.
Die Vorgabe widerspricht auch der europäischen Beschäftigungsstrategie und im Übrigen der Zielsetzung des SGB III, das sich eindeutig für eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ausspricht. Sie kennen sicher alle die Fälle der allein erziehenden Mütter, die ihre Weiterbildungsmaßnahmen oder andere Gruppen wie Migrantinnen und Migranten oder Berufsrückkehrerinnen, die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bewilligt bekommen, weil es eine schlechte Prognose über ihre Arbeitsmarktintegration gibt. Das geht so nicht an. Senator Wolf wird diese Position auch Herrn Bundesminister Clement übermitteln und noch einmal deutlich darauf hinweisen, was das für Konsequenzen hat. Herr Clement hat sich an alle Minister gewandt mit der Aufforderung, in den Ländern nicht in ihrem Bemühen um die Integration von Arbeitslosen in das Erwerbsleben nachzulassen und keinerlei Einschränkungen vorzunehmen. Aber die Politik der Bundesanstalt für Arbeit ist im Moment genau das Gegenteil.
Frau Abgeordnete Weißbecker! Gestern war Herr Fuß, der stellvertretende Präsident des Landesarbeitsamts Berlin-Brandenburg, im Arbeitsausschuss und hat in diese Richtung zumindest Hoffnung gemacht. Ich kann das hier weder bestätigen noch dementieren. Aber es gibt genügend Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits einen Bildungsgutschein für eine bestimmte Maßnahme erhalten haben, die danach nicht mehr bewilligt wurde. Ich kann nur wiedergeben, dass Herr Fuß gestern und auch in andern Gesprächen geäußert hat, dass er versuchen will, dort Lösungen zu finden. Wie weit das verbindlich ist, kann ich nicht sagen.
Frau Staatssekretärin! Ungeachtet der Tatsache, dass auch ich die Rückführung des Bundeszuschusses auf Null für ziemlich unrealistisch halte, frage ich Sie: Würden Sie mir in der Einschätzung zustimmen, dass nicht diese Rückführung des Bundeszuschusses und weniger Haushaltsmittel die Hauptursache für die derzeitige Geschäftspolitik sind, weil das Land Berlin im Arbeitsamtsbezirk Berlin – nur auf Berlin bezogen – immer noch 940 Millionen € zur Verfügung hat, und es mitnichten nur um eine Größenordnung von nur 78 Millionen € geht, die dann nur zur Verfügung stehen, wie es fälschlicherweise im Koalitionsantrag steht? Stimmen Sie also zu, dass die Änderung der Geschäftspolitik erst in zweiter Linie mit der Verkürzung der Mittel, und in erster Linie offensichtlich mit einer Neuausrichtung zu tun hat, die wir hier alle gemeinsam kritisieren?