Jutta Weißbecker

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Bevor ich meine Frage stelle, verspreche ich dem Kollegen Hillenberg, das noch einmal unter vier Augen zu erklären.
Frau Senatorin! Können Sie sich erklären, warum ausgerechnet Hessen, dessen Ministerpräsident Koch sich noch vor kurzem mit dem Verbot von Wildtieren in Zirkussen als größter Tierschützer hervorgetan hat, die Initiative ergriffen hat, die Käfighaltung bis 2010 zu verlängern? Und können die Tierschützer, die durch die Maßnahme der CDU kurz irritiert waren, die CDU jetzt wieder richtig einordnen, und zwar unter dem Slogan: „Profit geht vor Tierschutz“?
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass es durch die Umsetzung der Etatkürzungen bei der Bundesanstalt für Arbeit in Berlin zu massiven Umstrukturierungen in der Bewilligungspraxis der Arbeitsämter gekommen ist?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die durch die Ungleichzeitigkeit im Einsatz der Instrumente entstandenen Härten bei zahlreichen Betroffenen und die Beschädigungen im Vertrauensschutz in Bezug auf bereits
bewilligte Maßnahmen im Land Berlin zurückzunehmen oder abzufedern?
Die Bemühung der Bundesanstalt für Arbeit, grundsätzlich an den Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen etwas zu verändern, ist durchaus zu begrüßen. Nur hat das, was im Moment passiert, damit aus meiner Sicht wenig zu tun, weil es nicht um Qualitätskriterien geht.
Die Vorgabe widerspricht auch der europäischen Beschäftigungsstrategie und im Übrigen der Zielsetzung des SGB III, das sich eindeutig für eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ausspricht. Sie kennen sicher alle die Fälle der allein erziehenden Mütter, die ihre Weiterbildungsmaßnahmen oder andere Gruppen wie Migrantinnen und Migranten oder Berufsrückkehrerinnen, die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bewilligt bekommen, weil es eine schlechte Prognose über ihre Arbeitsmarktintegration gibt. Das geht so nicht an. Senator Wolf wird diese Position auch Herrn Bundesminister Clement übermitteln und noch einmal deutlich darauf hinweisen, was das für Konsequenzen hat. Herr Clement hat sich an alle Minister gewandt mit der Aufforderung, in den Ländern nicht in ihrem Bemühen um die Integration von Arbeitslosen in das Erwerbsleben nachzulassen und keinerlei Einschränkungen vorzunehmen. Aber die Politik der Bundesanstalt für Arbeit ist im Moment genau das Gegenteil.
Frau Staatssekretärin! Könnte man den Eindruck haben, dass es sich zurzeit um eine ungeordnete Bewilligungspraxis handelt? Können Sie dem Arbeitsamt die Vorgehensweise in Dänemark empfehlen, wo sich Arbeitsämter mit den Gewerkschaften und der Wirtschaft an einen Tisch setzen, um passgenau fortzubilden?
Habe ich Sie auch richtig verstanden, dass all diejenigen, die bereits einen Bewilligungsbescheid in Händen hielten und plötzlich eine Absage bekamen, nun doch die Hoffnung auf eine Bewilligung ihrer Weiterbildung haben können?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte CDU-Fraktion! Eine gewisse Nachhaltigkeit kann man Ihnen ja nicht absprechen, wenn Sie uns heute unter anderem einen SPD-Antrag aus der 13. Legislaturperiode vorlegen, den wir aber auch schon in der 14. Legislaturperiode, diesmal unter Ihrem Logo, besprochen haben. Bei dieser Besprechung im Sozialausschuss ging es im weitesten Sinne um das Ehrenamt, es wurde aber darauf hingewiesen, dass bereits ein umfangreicher Antrag von SPD und Grünen über „Bürgergesellschaft stärken, freiwilliges Engagement unterstützen“ mit einem Berichtsauftrag verabschiedet wurde und die Prüfung nach Fahrgelderstattung Bestandteil dieses Antrags ist. Weiterhin wurde in diesem Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen einen Runden Tisch Ehrenamt initiiert hat, dessen Ergebnisse demnächst vorliegen werden. Sie wissen sicher, auch die Enquetekommission auf Bundesebene beschäftigt sich mit notwendigen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Wir wissen, dass bürgerschaftliches Engagement einen unverzichtbaren Wert darstellt und deshalb natürlich auch in dieser Legislaturperiode Thema sein
wird. Es wäre schön, wenn Sie hinhören würden, Herr Antragsteller, dann müssten Sie diesen Antrag nicht immer wieder einbringen.
Wir stimmen deshalb trotz der beschriebenen Vorbehalte der Überweisung Ihres Antrags zu.