Es ist zu begrüßen, dass es in einzelnen Bezirken Initiativen gibt, aber das reicht nicht aus. Dieser Senat erklärt das Bestehen einer Bratwurstbude am Brandenburger Tor zur gesamtstädtischen Aufgabe. Gewalt am 1. Mai soll durch den Bezirk gelöst werden. Das ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Hier muss nachgearbeitet werden. Hierüber wollen wir diskutieren. Wo sind die Konzepte des Senats jenseits des Polizeieinsatzes?
Ich habe heute schon gehört: Sie sind doch viel zu früh. Es ist doch noch gar nicht der 1. Mai. – Genau darum geht es. Wir wollen vorher diskutieren und vorher Maßnahmen entwickeln, damit wir nicht hinterher in unser Ritual der parteipolitisch orientierten Bewertung der Ausschreitungen kommen. Wir wollen vorher die Themen zur Debatte bringen und den Senat zu seiner Verantwortung zwingen.
Darüber hinaus haben wir eigene Initiativen eingebracht. Hierbei ist am 1. Mai zwischen der großen Zahl der Mitläufer und Schaulustigen einerseits – das sind in erster Linie jugendliche und heranwachsende Männer, die unpolitisch und erlebnisorientiert sind – und Personen, die gezielt Straftaten begehen wollen, andererseits zu unterscheiden. Für diese beiden Gruppen benötigen wir unterschiedliche Ansätze.
Für die Schaulustigen und Mitläufer haben wir Initiativen mit privaten Veranstaltern, Musikern, Schauspielern und Sportlern, die in dieser Zielgruppe populär sind, vorgeschlagen, um abseits der üblichen Brennpunkte Topevents zu veranstalten, die den Jugendlichen, die abends überlegen, wo sie hingehen sollen, eine Alternative zu bieten. Darum geht es, und es geht um gemeinsame Appelle dieser Künstler, Sportler und Musiker für einen friedlichen und bunten 1. Mai.
Die Gruppe der Straftäter ist zu einem gewissen Teil im Vorfeld bekannt. Es handelt sich um Wiederholungstäter, die schon in den letzten Jahren aktiv waren, und Hooligans. Bezüglich dieser Gruppe müssen die polizeilichen Mittel besser ausgeschöpft werden. Wir denken dabei an Aufenthaltsverbote, Meldeauflagen, eine verbesserte Beweissicherung und an Staatsanwälte vor Ort, die direkt Anklage erheben können. Zwischen Festnahme und einer möglichen Verurteilung darf nicht zu viel Zeit vergehen.
Diese Aktuelle Stunde soll auch dazu dienen, in der Gesellschaft eine Debatte anzustoßen und weitere Initiativen ins Leben zu rufen. Denn eine rein polizeiliche Herangehensweise könnte den Eindruck entstehen lassen, dass Politik und Gesellschaft sich mit diesem Gewaltritual arrangiert haben. Jugendliche könnten die Randale am 1. Mai als eine Art Cowboy-und-Indianer-Spiel verstehen. Dies muss verhindert werden. Darüber wollen wir heute
Wir alle wissen, dass Berlin wieder einmal Schlusslicht in der wirtschaftlichen Entwicklung ist, aber bei der Arbeitslosigkeit ganz vorne liegt. Wir zweifeln daran, dass derzeit alle zur Verfügung stehenden Instrumente richtig eingesetzt werden, dass Handlungsspielräume der Lage angemessen ausgenutzt werden und dass die richtigen Konzepte entwickelt und umgesetzt werden.
Wir wollen heute folgende Themen zur Sprache bringen: Das eine ist die Geschäftspolitik der Bundesanstalt, die momentan verheerende Folgen für Beschäftigung und Qualifizierung hat und sich besonders negativ auf Langzeitarbeitslose, auf diejenigen, die es besonders schwer haben, auswirkt. Wir wollen – verbunden mit unserer Großen Anfrage und fünf Anträgen – einfordern, dass der Senat dort, wo Hartz Chancen bietet, endlich aktiv wird. Es reicht nämlich nicht – ich würde Herrn Wolf ansprechen, wenn er anwesend wäre –, den Bund nur zu kritisieren. Das ist Ausdruck politischer Hilflosigkeit. Wir wollen über Möglichkeiten reden, wie Überstunden abgebaut und in Arbeitsplätze bei Zeitarbeitsfirmen umgewandelt werden können. Wir wollen über die Unterstützung von Kleinstgründungen und über die Notwendigkeit eines ehrlichen zweiten Arbeitsmarkts reden. Wir wollen wissen, warum der Senat Fremdmittel in dreistelliger Millio
bis zum Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes kein Widerspruch erhebt, gelten die Vorschläge als angenommen. Über die Anerkennung der Dringlichkeit wird jeweils an entsprechender Stelle der Tagesordnung entschieden.
dern des Senats für heute mitzuteilen: Senator Wolf wird von 15.30 bis 18.30 Uhr anwesend sein. Er ist auf Grund der Teilnahme an einer Sitzung wegen des Besuch des Zentrums für Büro- und Informationstechnik – CeBIT Hannover – sowie eines zweiten Termins bezüglich der Konferenz der Wirtschaftsminister abwesend. Der Regierende Bürgermeister wird ab ca. 19.45 Uhr wegen der Vorbesprechung der Ministerpräsidenten auf Grund der Bundesratssitzung am morgigen Tag abwesend sein. Senator Dr. Körting wird von 15.00 bis 20.00 Uhr abwesend sein wegen der Entgegennahme des 1. Preises an Berlin anlässlich des dritten E-Government-Wettbewerbs ebenfalls auf der CeBIT in Hannover.
Bevor ich die Nr. 1 unserer Tagesordnung aufrufe, bitte ich um Ruhe im Saal. Meine Damen und Herren insbesondere auf der linken Seite! So geht es nicht!
nenhöhe nicht für Investitionen ausgibt und stattdessen ein durch den Bund finanziertes Infrastrukturprogramm fordert. Genau deshalb muss dieses Thema heute in der Aktuellen Stunde behandelt werden.
Vor diesem Hintergrund ernsthaft vorzuschlagen, Herr Ritzmann, den 1. Mai zum Thema der Aktuellen Stunde zu machen, geht an der Realität vorbei. Man hat manchmal bei der FDP-Fraktion den Eindruck, sie habe eine Schublade mit unpassenden Themen. Ab und zu fassen Sie dort hinein und ziehen etwas heraus, um es uns im Plenum zu präsentieren.
Sie können sicher sein, Herr Lindner, dass wir angemessenere Themen haben, die wir hier zur Diskussion stellen.
Ich hätte noch verstanden, Herr Ritzmann, wenn Sie über die Schlussfolgerungen des Innensenators aus der Kriminalitätsstatistik in Bezug auf die Jugendkriminalität, die ich für falsch, verheerend und stigmatisierend halte, diskutieren wollten, aber der 1. Mai interessiert heute in dieser Stadt wirklich niemanden.
Deshalb rate ich Ihnen: Lassen Sie das Thema dort, wo es hingehört – in den Fachausschüssen und in den bereits eingerichteten Gremien, Herr Ritzmann. Sie selbst haben an einem solchen teilgenommen –,
Lassen Sie uns über das reden, was die Stadt interessiert, das ist die Arbeitsmarktpolitik und die wirtschaftliche Situation. – Danke!
Danke schön, Herr Kollege Ratzmann! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse nun über das Thema unserer heutigen Aktuellen Stunde abstimmen, zuerst über den Vorschlag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Erstes war die Mehrheit der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist das so beschlossen. Das Thema wird unter Punkt 2 unserer Tagesordnung besprochen. Die anderen Anträge haben damit ihre Erledigung gefunden.
Jetzt warten wir erst einmal, bis sich alle gesetzt haben und alle Gespräche beendet beziehungsweise in den hinteren Teil des Raumes verlagert sind.
Vor Aufruf der ersten Frage habe ich Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten. Zur Fragestunde hat der Herr Innensenator wegen seiner angekündigten Abreise nach Hannover angefragt, ob die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lindner zur Aktion am Brandenburger Tor vorgezogen werden, damit er sie selbst beantworten kann. Ich habe gehört, die Fraktionen haben sich darauf verständigt. Widerspruch höre ich auch jetzt nicht.
Vielen Dank Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat, ob wegen der widerrechtlichen Inanspruchnahme öffentlicher Gebäude für politische Aktionen Strafantrag gestellt wird?
so sich der Inhalt eines Spruchbandes innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufhält, wegen Hausfriedensbruchs Strafantrag zu stellen?
Herr Kollege Dr. Lindner! Die Frage, ob man wegen Hausfriedensbruchs Strafantrag stellt oder nicht, ist jeweils eine Entscheidung, die der Inhaber des Hausrechts zu treffen hat. Wir haben auch andere Fälle gehabt, hier im Abgeordnetenhaus beispielsweise, bei denen es Vorkommnisse gegeben hat, die mit dem Hausfrieden nicht zu vereinbaren waren. Dann muss jeweils der Präsident des Abgeordnetenhauses die Entscheidung treffen, nicht die, ob er es unterbindet, unterbunden muss werden, sondern diejenige, ob der Fall sinnvoll für einen Strafantrag ist. Das ist die entscheidende Frage.