Wir hätten nämlich sehr wohl das Erfordernis gesehen, den Selbständigen hier mehr Wahlfreiheit einzuräumen, und zwar aus folgendem Grund: weil die selbständigen Steuerberaterinnen und Steuerberater, sofern sie eine andere Altersvorsorge längst schon betreiben oder wünschen, nicht in dieses Werk hineingezwängt werden müssen. Das Einzige, was man von jemandem verlangen sollte, ist, dass er eine Altersvorsorge betreibt und dass man deswegen auch sicher sein kann, dass er zum Schluss nicht beispielsweise irgendwann in den Sozialsystemen ist, wenn er das Rentenalter erreicht hat. Aber für den Fall zumindest, dass jemand eine Altersvorsorge hat, ist es auch nicht notwendig, Zwang auszuüben. Nein, aber Sie haben sich in Ihrer Ablehnung sowieso an einem anderen Punkt aufgehängt, zu dem ich noch ein paar Worte sagen will.
Danke schön, Herr Kollege Hoffmann! – Für die PDS-Fraktion erhält der Kollege Lederer das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man die Redebeiträge der Oppositionsfraktionen hört, dann entsteht der Eindruck, als wäre das heute der wichtigste Antrag. Der Grund dafür scheint jedoch nicht der Inhalt des Antrags zu sein, sondern die Tatsache, dass die Regierungsfraktionen einer Vorlage des eigenen Senats die Gefolgschaft verweigern. An anderen Stellen würde das Begeisterungsstürme auslösen, aber in diesem Fall führt es nur zu Unverständnis.
Die Position meiner Fraktion in Kürze: Bedenken bestehen besonders gegen die Fragmentierung der sozialen Sicherungssysteme, die am Solidarprinzip orientiert sind. Einzelnen Berufsgruppen, insbesondere mit höheren Einkommensspannen, würde die Möglichkeit von Sonderlösungen eröffnet, ohne dass dies in den eigenen Reihen getragen wird und sachliche Gründe dies erfordern.
Zu den Einwänden: Herr Wieland, Sie sagten, die Alternative dazu sei bestenfalls das Untätigbleiben, und haben auf die anderen Bundesländer verwiesen. Wenn es mittlerweile schon ein Eigenwert ist, dass wir uns nach anderen Bundesländern richten und all das einführen sollen, was dort existiert, dann haben Sie Recht. Wir haben dazu allerdings eine andere Meinung.
Den Kollegen Hoffmann scheint es völlig zu überraschen, welche Haltung die Koalitionsfraktionen einnehmen. Im Hauptausschuss hat es Herr Hoffmann noch erstaunlich gefunden, dass eine solche Vorlage vorliegt, obwohl bei der Mitgliederbefragung in der Kammer nur 54 % dafür waren. Das ist gemessen an damals ein rapider Meinungswechsel, was er heute vertritt.
Wenn die FDP-Fraktion jetzt die namentliche Abstimmung fordert, wundert mich, dass Sie, als wir vor einem Monat noch über Studierendenkooperativen geredet haben, die Einschränkung privater Initiative kritisiert haben. Jetzt finden Zwangsmitgliedschaften und landeseinheitliche Pflichtversorgungssysteme den Beifall der FDP. Das erstaunt mich. – Machen Sie etwas weniger Wind um die Geschichte! Sie ist es nicht wert. – Danke!
Ich werfe Ihnen vor, dass Sie aus rein ideologischen Gründen, und rein aus ideologischen Gründen – Herr Wieland von der SPD hat mich vorhin darin bestätigt – eine gut funktionierende Form von Altersvorsorge blockieren. Denn Sie glauben, dass es der gesetzlichen Rentenversicherung irgendetwas nutzt, wenn Sie jetzt 1 000 angestellte Steuerberater davon abhalten, in dieses Versorgungswerk überwechseln zu können. Aber in Wirklichkeit bringt es der Rentenversicherung überhaupt nichts. Es ist ein Irrglaube, wenn Sie meinen, dass diese Blockade hilft. Denn jeder jetzige, heutige Beitragszahler ist auch ein künftiger Rentenempfänger. Die erwerben ja alle Ansprüche. Das eigentliche Problem der gesetzlichen Rentenversicherung besteht trotz aller Nöte, die die Kassen heute schon haben, nicht im Jahr 2003, das eigentliche Problem der gesetzlichen Rentenversicherung besteht im Jahr 2030 und folgende.
Vielen Dank, Herr Kollege Matz! – Herr Kollege Wieland von den Grünen erhält noch einmal das Wort. Die Geschäftsordnung gibt ihm die Replik auf den Senator. – Bitte schön!
Nachdem der Herr Senator geredet hat, möchte ich noch einmal etwas sagen. Herr Sarrazin, der Umstand, dass ein relativ großer Anteil der Steuerberaterinnen und Steuerberater zunächst angestellt ist und dann in die Selbständigkeit überwechselt, ist für Sie ja nicht neu. Wenn ich aus der von Ihnen unterschriebenen Senatsvorlage vorlesen darf, dann heißt es dort:
Darüber hinaus wird auch einem berufstypischen Versorgungsproblem Rechnung getragen, das darin besteht, dass der häufig gegebene Wechsel aus der Angestelltentätigkeit in die selbständige Berufstätigkeit bisher keine kontinuierliche und verlässliche Absicherung zuließ.
Das heißt, Sie haben seinerzeit genau die gegenteilige Schlussfolgerung aus diesem Umstand gezogen. Und wenn Sie Ihre Meinung ändern, müssten Sie eigentlich begründen, warum. Das hat gefehlt bei dem, was Sie hier ausgeführt haben.
Und jeder, den wir jetzt aus diesem System in ein funktionierendes kapitalgedecktes System umparken können, wäre eine Entlastung für die gesetzliche Rentenversicherung und keine Belastung, wie Sie glauben. Das ist eine völlige Fehlrechnung, die Sie hier zu Grunde legen.
Deswegen möchte ich zumindest noch einmal den Versuch machen, gerade die jüngeren Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen hier im Haus zu bitten: Gehen Sie diesen ideologisch geprägten Weg nicht mit! Das ist nicht im Interesse der jungen Generation, die ab dem Jahr 2030 nichts mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten hat, wenn es so weiterläuft. Dies ist genau gegen die Interessen dieser jungen Generation gerichtet. Hier sollte es eigentlich einen fraktionsübergreifenden Aufsch
Das würde meine restliche Zeit so einschränken, dass ich das in dem Fall leider nicht tun möchte. Herr Flemming, ich bitte Sie um Ihr Verständnis. Ich möchte noch auf eine wirtschaftspolitische Folge Ihrer angekündigten Entscheidung hinweisen.
Es ist schon gesagt worden, dass es in Brandenburg ein Versorgungswerk gibt. Sie werden erleben, dass sich große Steuerberatungsgesellschaften, die vor der Entscheidung stehen, ob sie ihre Angestellten in Berlin oder beispielsweise in Potsdam ansiedeln, in Zukunft für brandenburgische Standorte entscheiden, weil ihre Angestellten lieber in einem solchen Versorgungswerk sein werden. Sie werden deshalb erleben, dass sich gerade bei den großen Steuerberatungsgesellschaften das Verhältnis von heute 3 500 Steuerberatern in Berlin und 790 in Brandenburg zwar nicht gerade umkehren wird, aber zumindest wird sich das Zahlenverhältnis für Berlin deutlich verschlechtern. Damit einher geht auch nicht zuletzt, wenn auch nicht in großer Größenordnung, ein Gewerbesteuereinnahmeverlust für das Land Berlin. Ich hoffe, auch das haben Sie bei Ihrer angekündigten Entscheidung bedacht.
Und nun ein letztes Wort zu der Abstimmung, die jetzt folgt. Weil das Vorgehen, mit dem Sie uns konfrontieren, wirklich bemerkenswert ist, wollen wir uns den Anblick gönnen, dass der Abgeordnete Wowereit gegen die eigene von ihm unterschriebene Vorlage jetzt in namentlicher Abstimmung stimmt.
Deswegen wollen wir doch sehen, wie das Abstimmungsverhältnis zum Schluss aussieht. Eigentlich müsste man einer Vorlage, die man selbst unterschrieben hat, an
Ähnliches gilt für den Kollegen Lederer. Natürlich muss ich nicht sklavisch machen, was andere Bundesländer tun. Nur wenn ich allein für Berlin eine Ausnahme statuiere, wenn ich allein den Berliner Steuerberaterinnen und Steuerberatern verwehre, was sonst in allen anderen Kammern möglich ist, dann bin ich im Begründungszwang zu sagen, warum ich das tue. Und auch das hat gefehlt bei den Ausführungen des Kollegen Lederer.
Wenn immer gesagt wird, da sollen uns die „guten Risiken“ entzogen werden, darf ich daran erinnern, dass es hier um keine Krankenversicherung geht, wo die einen krankheitsanfälliger oder sonst etwas sind, es geht um eine Altersversicherung. Wenn Sie mir jetzt erzählen, jeder Steuerberater stirbt mit 65 oder 66 am Herzinfarkt, deswegen wollen wir die behalten, weil sie altersversicherungsmäßig ein gutes Risiko sind, könnte ich es verstehen. Ansonsten verstehe ich es nicht.
Sie lösen doch die vorhandenen demographischen Probleme der Altersversicherung nicht, indem sie Leute zwingen, unten einzutreten, die dann aber mittel- und langfristig ihre Renten bekommen. Was soll denn dadurch besser werden an den zurzeit bestehenden Problemen, die wir in der gesetzlichen Altersversorgung haben? Dies alles macht keinen Sinn. Sie wollen die Fahne der Gleichma
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich wiederum keinen Widerspruch. Ich rufe somit auf die Fassung der Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 15/1362. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzes in neuer Fassung. Wer dem Fünften Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung – Drs 15/1362 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Merken Sie wirklich nicht, dass Sie sich mit diesem Alleingang vollends lächerlich machen? – Es wird in der Diskussion hinterher eine Rolle spielen, aber noch können Sie durch den entscheidenden Druck die Blamage abwenden.
Vielen Dank, Herr Kollege Wieland! – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Der Hauptausschuss empfiehlt mit seiner Beschlussempfehlung vom 15. Januar 2003 die Ablehnung der Vorlage – zur Beschlussfassung – gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen.
Wer der Beschlussvorlage Drucksache 15/1212 dennoch jetzt zustimmen möchte, den bitte ich um den entsprechenden Knopfdruck. Haben Sie sich vergewissert, dass Ihre Karten alle stecken und das Kontrolllämpchen leuchtet? – Dies scheint der Fall zu sein. Dann drücken wir „namentliche Abstimmung“. Sie sind alle bereit?
Wer der Beschlussvorlage Drucksache 15/1212 – das ist das Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen, Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten im Land Berlin – jetzt zustimmen möchte –, der soll dies jetzt elektronisch tun. Der Knopf „namentliche Abstimmung“ leuchtet, wir starten jetzt.