Ich möchte diesen Einzelfall wie folgt hier charakterisieren: Es ist richtig, dass in dieser Schule Waffen gefunden wurden, und zwar über einen Verlaufszeitraum von mehreren Jahren. Es komplett falsch, dass die Schule diese Waffen archiviert hat. Das ist rechtswidrig. Es ist zweitens richtig, dass der konkrete schlimme Vorfall im Juni 2002 passiert ist. Dadurch wird er nicht besser. Er ist nicht in der Schule, sondern auf dem Nachhauseweg passiert. Es ist drittens richtig, dass uns dieser Vorfall nicht gemeldet wurde. Und es ist viertens wenig sinnvoll, die Dinge über große plakative Ankündigungen so darzustellen, als sei an dieser Schule Brutalität an der Tagesordnung. Es hat andere Berichte gegeben und ich habe das auch recherchieren lassen, dass das Kollegium dieser Schule – übrigens auch der Schulleiter – über die Art dieser Veröffentlichung sehr entsetzt war und dort ganz anders verfahren wird.
Was unsere konkreten Hilfen betrifft: Ich glaube nicht, dass wir Schulen wirklich zu Festungen ausbauen können. Das widerspricht dem Charakter von Schulen und ist auch gar nicht möglich. Ich glaube auch nicht, dass wir dem Problem Herr würden, wenn wir sagten, wir installierten überall Videoüberwachungskameras. Über Videoüberwachung wird Gewalt dokumentiert, aber nicht beseitigt. Das ist als generelle Lösung falsch.
Im Übrigen heißt es auch bei dieser Schule, dass wir uns bemühen, gemeinsam hinzusehen. Ich habe den Präventionsbeauftragten der Polizei – auch den Innensenator – angeschrieben. Und wir werden uns dieses gesamte Umfeld gemeinsam ansehen, auch dagegen vorgehen mit Hilfe der Prävention und durchaus auch durch sichtbare Präsenz von Polizei.
Nunmehr hat der Kollege Hoff von der Fraktion der PDS das Wort zu einer Mündlichen Anfrage zum Thema:
1. Welche Schlussfolgerungen ziehen der Aufsichtsrat der BSR und die zuständige Preisbewilligungsbehörde aus dem Urteil des Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg, nach dem die BSR mehrere Jahre ungerechtfertigt hohe Müllgebühren von Eigenheimbesitzern im Ostteil der Stadt verlangt habe?
2. Teilt der Senat die Auffassung, dass dieses Urteil, unabhängig von weiteren Verfahrensschritten wie z. B. Berufung durch die BSR, die bisher unternommenen Anstrengungen, die Gebührenkalkulationen bei der BSR in den verschiedenen Sektoren künftig so vorzunehmen,
Ansonsten ist der von mir als Aufsichtsratsvorsitzendem beauftragte Wirtschaftsprüfer, der in der BSR die Tarifkalkulationen einschließlich der internen Kontrollmechanismen überprüft, weiter an der Arbeit. Es gibt erste Ergebnisse. Es gibt die Nachkalkulationen für die Jahre 1999/2000 und 2001/2002. Es ist bekannt, dass die BSR die überzahlten Beiträge aus diesen beiden Kalkulationsperioden den Tarifkunden in diesem Jahr gutschreiben wird. Es ist durch den Senatsbeschluss vom September 2002 klar geregelt worden, dass Rückstellungen und damit auch die Deponierückstellungen der BSR zu verzinsen sind. Diese Verzinsung wird vom Unternehmen vorgenommen und damit auch den Tarifkunden in Form einer Tarifsenkung in Höhe der Verzinsung gutgeschrieben.
Was das Thema der Deponierückstellungen angeht, habe ich den Vorstand aufgefordert, umgehend ein neues wissenschaftlich-technisches Gutachten in Auftrag zu geben, mit dem die Angemessenheit der Höhe der Deponierückstellungen geprüft wird. Damit kann festgestellt werden, ob es nicht nur notwendig ist, dass die Deponierückstellungen verzinst werden – was wir schon klar beantwortet haben und sagen, das muss so sein –, sondern auch für den Fall, dass die Deponierückstellungen insgesamt zu hoch und nicht angemessen sind, wird auch hier
Ich muss darauf hinweisen, dass immer nur eine Nachfrage gestattet ist, weil hier mehrfach schon mehrere gestellt wurden. Eine ist zulässig, das bitte ich, künftig zu beachten. – Bitte schön, Herr Senator Wolf!
Herr Hoff! Ich gehe davon aus, dass ich mit dem Antrag zum Sonderausschuss BSR, der heute auf der Tagesordnung steht, ausreichend Gelegenheit haben werde, das Parlament kontinuierlich zu unterrichten. Allerdings wäre dazu dieser Sonderausschuss nicht nötig gewesen, weil ich meines Erachtens auch in der Vergangenheit deutlich gemacht habe, dass ich nicht nur das Parlament, sondern auch die Öffentlichkeit über die einzelnen Schritte unterrichte, die ergriffen worden sind und die in Zukunft ergriffen werden. Ich habe vor, das auch weiterhin so zu handhaben.
Herr Senator! Nachdem das Gericht festgestellt hat, dass sich die BSR trotz der damaligen Genehmigung der Tarife durch die Wirtschaftsverwaltung zum Teil ohne rechtlichen Grund bereichert haben soll, frage ich Sie: Teilen Sie die Auffassung des Klägers, dass sich für die Jahre 1999 bis 2002 ein Rückforderungsvolumen von fast 150 Millionen € an die Bürgerinnen und Bürger ergeben könnte?
eine Erstattung an die Gebührenzahler erfolgen. Aber setzt die Feststellung durch das wissenschaftlichtechnische Gutachten voraus.
Ansonsten werden die Kontrollmechanismen im Unternehmen zurzeit umorganisiert, verbessert, so dass ich glaube, dass wir mit diesem Maßnahmepaket, wenn es endgültig abgearbeitet ist, Sicherheit für die Tarifkunden und auch klare Grundlagen für das Unternehmen geschaffen haben. Damit wird die Voraussetzung existieren, dass das Unternehmen wieder Vertrauen in Berlin erwerben und wieder einen positiven Entwicklungsweg nehmen kann.
Vielen Dank, Herr Senator, für die ausführliche Darstellung dieses Sachverhalts. Sie haben verschiedene Maßnahmen genannt, die im Aufsichtsrat und auch im Vorstand diskutiert werden. Können Sie ein Zeitplanung geben? Bis wann glauben Sie, dass dieses Maßnahmepaket, das Sie hier dargestellt haben, im Unternehmen umgesetzt wird?
Ich gehe davon aus, dass wir die organisatorischen Veränderungen im Wesentlichen im ersten Halbjahr abgeschlossen haben werden. Das wissenschaftlich-technische Gutachten wird etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, wenn man das seriös machen will. Das ist auch ein abschließendes Gutachten. Ich kann keine exakte Zeitplanung für das wissenschaftlich-technische Gutachten angeben, weil diejenigen, die damit beauftragt werden, eine Stellungnahme dazu abgeben müssen. Aber ich gehe davon aus, dass die wesentlichen Veränderungen und vor allen Dingen die Klärung der Kalkulationsgrundlagen und Verzinsung der Deponierückstellungen im ersten Quartal dieses Jahres abgeschlossen wird. Die innerorganisatorische Neustrukturierung des Unternehmens, der kaufmännischen Abteilungen, wird, denke ich, im ersten Halbjahr dieses Jahres abgeschlossen werden.
Wir werden den Sachverhalt, nehme ich an, sowieso in dem heute hier vermutlich mehrheitlich beschlossenen BSR-Sonderausschuss verhandeln, dennoch die Frage: Werden Sie über die Umsetzung des Maßnahmepakets das Parlament eigenständig informieren? Und zum Zweiten: Wann ungefähr werden Sie Aussagen darüber treffen können, ob diese Maßnahmen und die Umsetzung dieses Maßnahmepakets und mögliche Rückzahlungen Einfluss auf die Umsetzung der Zielvereinbarungen der BSR haben werden?
Ich möchte zunächst einmal darauf hinweisen, dass es eine Genehmigung der Tarife der BSR erst seit 1999 gibt. In den Jahren zuvor gab es lediglich eine Verkündung der Tarife durch die Wirtschaftsverwaltung. Diese Praxis war in Berlin üblich und ist erst 1999 abgestellt worden.
Ich habe in meiner Beantwortung vorhin deutlich gemacht, dass sich das Urteil des Amtsgerichts darauf bezog, dass die BSR keinen substantiierten Vortrag gehalten hat und ihrer Darlegungspflicht nicht nachgekommen ist. Insofern kann ich aus diesem einzelnen Urteil in diesem Einzelfall keine Schlussfolgerung für ein Rückerstattungsvolumen insgesamt ziehen.
Ich möchte noch einen Hinweis geben: Wir hatten damals bei den Tarifen in dem beklagten Zeitraum einen Tarifsprung, der u. a. aus der Erwirtschaftung der Deponierückstellungen resultierte. Die Angemessenheit der Höhe der Deponierückstellungen wird mit einem wissenschaftlich-technischen Gutachten geklärt, und dann wird in diesem Rahmen auch geklärt sein, inwieweit die Deponierückstellungen möglicherweise zu hoch gebildet worden sind. Erst dann wird man eine mögliche Summe nennen könne
Zum anderen handelte es sich um einen so genannten Teilwiederholungsantrag. Der Antrag war schon einmal in Zusammenhang mit einem anderen, größeren Antrag Ende 2001 gestellt worden. Dieser Antrag war im April 2002 vom Stiftungsrat abgelehnt worden. In derartigen Fällen werden dann Teilwiederholungsanträge ebenfalls abgelehnt.
Erst einmal muss nicht alles, was man tut, Geld kosten. Man kann Veranstaltungen durchführen, Reden halten oder Festschriften verfassen, ohne dass damit unbedingt Haushaltsmittel angefordert sind.
Auch das Bürgerengagement ist in dem Zusammenhang willkommen. Man kann z. B. Demonstrationen machen – und alles mögliche. Der Phantasie ist dabei eigentlich keine Grenze gesetzt.
Ich möchte aber gleichzeitig feststellen: Man kann nicht davon ausgehen, dass das das Ergebnis ist, sondern es ist eine offene Frage, ob die Deponierückstellungen in der Höhe angemessen oder zu hoch ausgefallen sind. Das wird sich erst aus dem Gutachten ergeben. Die Bildung der Deponierückstellungen in der gegenwärtigen Höhe resultierte aus einem alten wissenschaftlich-technischen Gutachten, das die Angemessenheit der Deponierückstellungen in dieser Höhe erst einmal bestätigt. Wir überprüfen das jetzt noch einmal, und zwar auch auf Grund der neueren Entwicklung, weil es sich hierbei um einen Prozess und kein statisches Feststellen handelt. In diesem Rahmen wird sich klären, inwieweit hier eine Überzahlung vorliegt.
Herr Senator Wolf! Werden Sie bei der Prüfung der Tarife und Gebühren auch die Auswirkungen berücksichtigen, die sich aus dem vorliegenden Abfallkonzept „Entsorgungssicherheit ab 2005“ ergeben?
Wir prüfen jetzt erst einmal die Tarifkalkulation der Vergangenheit, und wir sind dabei, die Tarife für die Jahre 2002 und 2003 auf eine sichere Grundlage zu stellen. Wenn wir in dem Zusammenhang die rechtlichen Grundlagen klären, werden wir für die Zukunft selbstverständlich auch die Gebühren und die Belastungen berücksichtigen, die aus dem Abfallwirtschaftskonzept resultieren.
Ich frage den Senat: Mit welcher Begründung hat die Lotto-Stiftung den Antrag auf Finanzierung von Aktivitäten Berlins zum Gedenken an den 17. Juni 1953 abgelehnt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war in dem Fall eine reine formale Begründung. Der Antrag wurde vom Museumspädagogischen Dienst am 11. November 2002 eingereicht. Er bezog sich auf eine Maßnahme, die ab dem 1. Januar 2003 durchgeführt werden sollte, und wurde abgelehnt, weil zu dem Zeitpunkt, als man sich mit dem Antrag befasste, die Maßnahme bereits lief. Das ist zuwendungsrechtlich unzulässig, denn es dürfen nur Maßnahmen bezuschusst werden, die noch nicht begonnen worden sind. Das ist das eine Element.