Protocol of the Session on January 16, 2003

ell eingeführt werden.

Ähnlich ist es im Bereich der Wirtschaftsberatung und

-förderung. Hier kommt noch hinzu, dass wir gerade das Prinzip der One-Stop-Agency beschlossen haben. Gerade auf diesem Gebiet muss auch wirksam dereguliert werden, etwa 40 entsprechende Vorschläge sind von der Wirtschaftsverwaltung unterbreitet worden.

Ich denke auch weiterhin, dass wir mit der Durchset

zung eines ziel- und wirkungsorientierten Controllings ein gemeinsames Ziel verfolgen. Ob allen – und vor allem den konkreten Einreicherinnen und Einreichern – schon die Brisanz und das ganze Umfeld eines solchen qualitativen Wandels von einem bloßen Mengen-Controlling zu einem qualitäts- und mengenorientierten Verfahren des Mitteleinsatzes und der Mittelkontrolle bewusst ist, bezweifele ich anhand Ihrer Anträge. Dennoch werden wir versuchen, in den Ausschussberatungen effektive und

Der rot-rote Senat hat es sich nun sehr einfach ge

macht und unter Ignorierung einer geradezu desaströsen Vorführung nach der letzten Sommerpause vor dem Verwaltungsreformausschuss eine Software angeschafft, die unmittelbar vor der Bekanntgabe der Kaufentscheidung von einem leitenden Mitarbeiter der Finanzverwaltung – der es besser wusste – als „Baustelle“ bezeichnet wurde. Es besteht daher auch aller Grund zu der Annahme, dass der Senat sich durch seine Kaufentscheidung einen Controlling-Software genannten, einige Millionen Euro teuren „Verwaltungs-Gameboy“ andrehen ließ. Wobei diese

Millionen nur als Anschubfinanzierung zu sehen sind. Durch sich dann zwingend ergebende Folgekosten wird man in Zukunft dem jetzt schon finanziell völlig nackten Berliner Bären weiter in die Tasche greifen. Dass dieses System auch Befürworter in der CDU-Fraktion findet, macht die Sache nicht besser, im Gegenteil, der rot-rote Senat setzt hier eine traurige Tradition des alten schwarzroten Senates fort: Das Projekt Verwaltungsreform wird nach der Vorlage des Märchens „Des Kaisers neue Kleider“ betrieben. Wir werden sehen, ob und wann uns dieses Controllingsystem bei den in den CDU-Anträgen angesprochenen Verwaltungsfeldern begegnet und wahrscheinlich nicht umhin kommen, unsere Kritik nach den praktischen Erfahrungen zu erneuern.

Der Ältestenrat empfiehlt zur Drucksache 15/1181 – Stichwort: Hilfen zur Erziehung – die Überweisung federführend an den Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik sowie mitberatend an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport. Die Drucksache 15/1182 – Stichwort: Wirtschaftsberatung – soll ebenfalls federführend an den Verwaltungsreformausschuss überwiesen werden sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie. – Ich höre zu diesen Überweisungen keinen Widerspruch, dann wird so verfahren.

zügige Lösungen zu finden, denn in der Sache kann es gar nicht genug Initiative geben.

Die in den Drucksachen 15/1181 und 15/1182 vorlie

genden Anträge der CDU-Fraktion lösen zwiespältige Gefühle aus: Natürlich brauchen wir ein ziel- und wirkungsorientiertes Controlling – ganz egal auf welchem Feld der öffentlichen Verwaltung –, und insofern ist die Spaltung in mehrere Anträge vielleicht wirkungsvoll nach außen, von den Inhalten her aber sinnlos. Ziel- und wirkungsorientiertes Controlling muss sich über die ganze öffentliche Verwaltung erstrecken.

Ein wirkungsorientiertes Controlling setzt eine konse

quente und seriöse Datenerfassung und ein intensives, realitätsnahes Studium der Arbeitsabläufe voraus. Genau dort liegt in der Verwaltung das Problem. In den Fertigungshallen einer Autofabrik kann ich die einzelnen Arbeitsschritte leicht zerlegen und ebenso leicht messen, wie lange man hier oder dort für die Montage eines Pkw braucht. In einem Verwaltungsablauf gibt es aber eine Vielzahl so genannter weicher Faktoren: Welcher Sachbearbeiter ist denn nun effizienter? – Der, der viele Beratungen schnell abhandelt und dadurch vielleicht auch unnötig hohe Zahlungen und weniger Verbesserungen in der Situation seiner Klienten auslöst oder ist der Sachbearbeiter effizienter, der intensiv am Einzelfall arbeitet, dadurch „weniger wegarbeitet“ und unter Umständen aber schließlich mittel- bis langfristig nachhaltigere Ergebnisse erzielt? – Das ist nur ein Beispiel für eine Vielzahl von Schwierigkeiten, die man bei der Einführung eines seriösen ziel- und

wirkungsorientierten Controllings in der öffentlichen Verwaltung erst einmal überwinden muss.

Das Transparent-Machen dieser „weichen“ Faktoren

ist das schwere Bohren dicker Bretter, was man – um ein älteres Verfahren als Beispiel anzuführen – durch die konsequente Anwendung der „Multimomentaufnahme“ wenigstens zum Teil erreichen kann, aber wir werden keinen Cent sparen, wenn wir ein elektronisches Controllingsystem einführen, von dem einige einflussreichen Protagonisten diese sehr spezielle Fähigkeit der

Transparenzierung „weicher“ Faktoren einfach behaupten und – nicht ohne eine gewisse onkelhafte Überheblichkeit – die zahlreichen ablehnenden Stimmen der Praktiker aus der Verwaltung einfach negieren.

Die lfd. Nr. 35 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 35 A:

Dringlicher Antrag

Mehr “Kohle“ ohne Monopole (1) – Berlins Häfen in den Wettbewerb

Antrag der FDP Drs 15/1193

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Die antragstellende Fraktion wünscht die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 35 B:

Dringlicher Antrag

Budgetüberziehung in Marzahn-Hellersdorf stoppen, aber nicht zu Lasten Dritter insbesondere der freien Träger

Antrag der FDP Drs 15/1202

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es ist die sofortige Abstimmung beantragt. Mir liegt aber ein Überwei

sungsantrag an den Hauptausschuss vor. Wer also einer Überweisung an den Hauptausschuss seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit Mehrheit überwiesen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 36:

Vorlage – zur Beschlussfassung –

Feststellung des Bereichs Molkenmarkt/Klosterviertel im Bezirk Mitte als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/1104

Auch hierzu ist eine Beratung nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch, dann wird so verfahren.

Die lfd. Nr. 37 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.

Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagung. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet am 30. Januar 2003 um 13.00 Uhr statt. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Heimweg und eine gute nächste Arbeitswoche. – Die Sitzung ist geschlossen.

[Schluss der Sitzung: 20.19 Uhr]

Liste der Dringlichkeiten

1. II. Lesung Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes Beschlussempfehlung Drs 15/1194 Antrag der Grünen Drs 15/

als TOP 4 A a)

mehrheitlich gegen CDU und FDP bei Enth. Grüne in neuer Fassung angenommen

2. II. Lesung Achtes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (8. BerlHGÄndG) Beschlussempfehlung WissForsch Drs 15/1195 Antrag der SPD und der PDS Drs 15/ hierzu Änderungsantrag der SPD und der PDS Drs 15/1195-1

als TOP 4 A b)

einstimmig bei Enth. CDU, FDP und Grüne in neuer Fassung angenommen