Zur zweiten Frage: Seit September 2001 unterliegen die beiden Zulassungsstellen großen Veränderungen und Umstrukturierungen, die zum Ziel haben, die Kundenbetreuung noch weiter zu verbessern. Neben der ständigen Optimierung der Information, zum Beispiel über Internet „Lebensratgeber Kraftfahrzeuganmeldung“, sind das folgende Maßnahmen: Multifunktionsarbeitsplätze – Start dieser Maßnahme: September 2002 –, Umbau der Zulassungsstelle Jüterboger Straße mit der Schaffung von Wartezonen – Umbau wird im Dezember 2002 beendet –, verstärkte Werbung für Terminabsprachen, Einführung des unbaren Zahlungsverkehrs mit EC-Karte und PIN ab Januar 2003 im Zuge des Erstbesteuerungsverfahrens – das ist ein lange gehegter Wunsch dieses Hauses – und Integration der Dienststellen in das Berlintelefon ab dem 31. Oktober 2002.
Habe ich nicht „Ferdinand“ gesagt? Ich bitte um Vergebung! – Diese Tests sind auf folgende Punkte insbesondere begrenzt gewesen und dort negativ bewertet worden: So hat sich nach Auskunft des ADAC die telefonische Auskunft bei der Zulassungsstelle schlecht verhalten, es habe keine Informationstafel gegeben, die Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs sei mehr als 350 Meter entfernt, die Warteräume seien überfüllt und es habe keine Versorgungsmöglichkeiten gegeben, die Wartezeiten in der Zulassungsstelle hätten zwischen 110 und 210 Minuten betragen, das Ausfüllen von Formularen sei erforderlich gewesen, Schalterplätze in der Zulassungsstelle seien teilweise nicht besetzt gewesen, und das Schalterpersonal in der Zulassungsstelle sei nach dem einen Teil des Tests unfreundlich, an einer anderen Stelle des Tests wird es als kompetent beschrieben. Für die Zulassungsstelle gilt ferner, dass die Bezahlung mit ECKarte bei den Behörden nicht möglich sei. Einzelne Einzelbewertungen sind für uns nicht nachvollziehbar. Zum Beispiel gibt es umfassende Informationstafeln, es gibt keinen Bedienschalter, sondern die Beschäftigten arbeiten im Zulassungsbereich in normalen Büroräumen, und selbstverständlich sind auch Versorgungsmöglichkeiten auf dem Gelände der Zulassungsstelle vorhanden. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr lässt sich nur so regeln, wie sie geregelt ist. Wir können nicht an der Zulassungsstelle eine extra U-Bahnstation oder eine extra S-Bahnstation für den öffentlichen Personennahverkehr bauen. Abgesehen davon ist es meine Erfahrung, dass die meisten Leute mit einem Pkw und nicht mit dem Pkw im Rucksack zur Zulassungsstelle kommen. Insofern konnte ich schon das Kriterium nicht 100prozentig nachvollziehen, das der ADAC mit als zentral bewertet hat.
Entscheidend scheint mir zu sein, wie lange die Wartezeiten in einer solchen Institution sind. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt in der Ferdinand-SchultzeStraße 69 Minuten, in der Jüterboger Straße beträgt sie zurzeit 82 Minuten. Wir haben aber etwas gemacht, das gerade für die Ferdinand-Schultze-Straße von Bedeutung ist. Wir haben nämlich die Möglichkeit eingeräumt, dass die Besucher Besuchstermine vereinbaren, und zwar mit durchschnittlichen Wartezeiten, die dann unter 5 Minuten betragen. Hierauf wird zum Beispiel durch das Internet hingewiesen, in dem auch die entsprechenden Vordrucke für die Anmeldung enthalten sind und heruntergeladen werden können, damit zumindest für die Internetnutzer das vorherige Ausfüllen der Vordrucke zu Hause möglich ist, so dass diese nicht in den Behördenräumen ausgefüllt werden müssen.
Da auch für die überprüfte Führerscheinstelle unseres Amtes Dinge überprüft wurden, die es überhaupt nicht gibt, zum Beispiel gebührenpflichtige Parkplätze, haben wir Zweifel, ob in allen Punkten das, was dort zusammengefasst wurde, nachvollziehbar ist.
Trotz dieser Aktivitäten gibt es sicherlich noch Mängel, aber wir gehen davon aus, dass sich die Situation an den Zulassungsstellen entscheidend verbessert hat. Deshalb sagen wir nicht, dass wir fehlerfreie Behördenleistungen erbringen, wir sagen aber, dass die Behördenleistung bei der Zulassungsstelle dank des Engagements der Mitarbeiter entscheidend verbessert worden ist. Insofern kann ich die Kritik vom ADAC nicht nachvollziehen.
Herr Senator Körting! Haben Sie denn, wenn Sie die Testergebnisse des ADAC in diesem Fall oder aber zumindest in vielen Einzelpunkten anzweifeln, einmal an das Instrument des VerwaltungsreformGrundsätzegesetzes, nämlich an die Durchführung einer Kundenbefragung, gedacht, um die Praxis der Zulassungsstelle zu überprüfen?
Herr Kollege Wambach! Selbstverständlich ja! Wir haben auch Kundenbefragungen durchgeführt, nachdem es Negativergebnisse im Sommer 2001 gegeben hat. Wir haben uns auch mit den Kunden auseinander gesetzt und versucht, Schwerpunkte zu setzen, was von den Kunden gewünscht wird. Wir müssen aber eines auch immer berücksichtigen: Wir haben zwei Zulassungsstellen. Wir haben uns, nachdem die eine Zulassungsstelle, nämlich die FerdinandSchultze-Straße nicht angenommen wurde, weil ein Teil
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Fragesteller! Natürlich ist das, was jetzt geschah, außerordentlich bedauerlich, und niemand bedauert das mehr als ich, weil ich persönlich in die Angelegenheit auch sehr viel Zeit und Kraft investiert habe.
Es war in den vergangenen Wochen aber allmählich absehbar, dass das, was wir uns gedacht hatten, dass nämlich einer der beiden Bieter ohne eine Risikobeteiligung anbietet, in dieser Form nicht umsetzbar war. Dies hatte einige Gründe. Zunächst hatte sich der Bieter offenbar die Dinge doch etwas einfach vorgestellt und seine Datenanforderungen, die er zunächst im Juni abgab, haben sich im Laufe der Zeit verändert. Das war für die Bank, aber auch für uns nicht einfach, das immer nachzureichen. Diese Veränderung der Datenanforderung war andererseits auch nicht ganz unbegründet, weil sich zeigte, dass viele Antworten neue Fragen aufwarfen.
der Händler gemeint hat, er fahre seit 87 Jahren zur Jüterboger Straße und wolle das künftig auch so handhaben, darum bemüht, das teilweise auf die Ferdinand-SchultzeStraße umzuschichten.
Damit sind natürlich nicht alle Kunden einverstanden. Insbesondere die Westberliner Autohändler würden lieber ausschließlich zur Jüterboger Straße fahren. Wir halten es aber im Interesse einer gleichmäßigen Belastung beider Zulassungsstellen für vernünftig, dies ein bisschen umzuschichten. Das ist zwar bei der Kundenbefragung anders gewünscht worden, aber aus räumlichen Voraussetzungen von uns nicht anders leistbar. Wir haben zwei Zulassungsstellen. Wir wollen sie beide gleichmäßig auslasten, was auch im Sinne eines effektiven Einsatzes von Personal und Sachmitteln ist.
Dann rufe ich jetzt die Fragen Nummer 3 und Nummer 10 der Kollegen Hoff und Eßer gemeinsam auf. Den Fragestellern stehen je zwei Nachfragen zur Verfügung. Dann gibt es noch zwei Nachfragen von weiteren Abgeordneten, sofern dies gewünscht ist.
1. Wie bewertet der Senat den Rückzug von Lone Star aus dem Bieterverfahren zur Veräußerung der Bankgesellschaft Berlin AG?
2. Wie wird nach Auffassung des Senats das Bieterverfahren fortgeführt und eine Veräußerung der Bankgesellschaft Berlin AG erreicht werden können?
1. Welche Informationen hat die Bankgesellschaft der US-Investmentgesellschaft Lone Star mit der Folge vorenthalten, dass Lone Star sich nicht mehr in der Lage sah, ein Kaufangebot für die angeschlagene Bank abzugeben?
2. Wie will der Senat die Verkaufsverhandlungen erfolgreich fortsetzen, nachdem nun bereits der zweite Bieter abgesprungen ist und nur noch ein einziger Interes
sent übrig geblieben ist, nach dessen Konzept alle Altrisiken vom Land Berlin übernommen werden müssen?
Danke schön! – Der Senator für Finanzen, Herr Dr. Sarrazin, hat das Wort zur Beantwortung. – Bitte schön!
Am Ende waren dann die Bitten des Bieters um Informationen von einer derartigen Eindringtiefe, dass Fragen des Datenschutzes auftraten. Diese Fragen kann man auf die eine oder andere Weise behandeln. Sie wurden am Ende von der Bankgesellschaft sehr rechtstreu behandelt, was letztlich dazu führte, dass sich der Bieter entschied, aus dem Datenraumverfahren auszuscheiden. Ich will dahingestellt sein lassen, ob man durch eine andere Art der Behandlung des Datenschutzthemas vielleicht den Bieter noch etwas länger an Bord behalten hätte, andererseits kann man der Bank aus der Sicht des Eigentümers nicht vorwerfen, dass sie den Datenschutz strikt einhält. Insoweit ist dies eine unvermeidliche Entwicklung gewesen.
Wir sind letztlich mit dem Bieter nach intensiven Diskussionen, aber ohne Zorn auseinander gegangen. Ich weiß, dass wir hier alles, was nur irgend machbar ist, ausgeschöpft haben, weil ich mich selbst persönlich in den vergangenen Wochen wöchentlich mit dem Bankvorstand und alle 14 Tage mit dem Bietern zu dem Thema getroffen habe. Das habe ich zur Frage ausgeführt, wie es nun weitergeht.
Wir haben im Augenblick noch einen Bieter im Verfahren. BCP steht noch als Bieter mit den Herren Bonderman und Flowers mit ihrer Bietergemeinschaft zur Verfügung. Diese Bieter halten daran fest und wollen bieten. Die Eckdaten stehen auch fest. Der Datenraum ist bis zum 25. Januar 2003 geöffnet. Bis zum 30. Januar wird ein Angebot ergehen. Dieses wird dann vom Senat ausgewertet werden. Dann werden wir, falls das Angebot hinreichend positiv ausfällt, die eigentlichen intensiven
Demgegenüber steht ein Abwägungsprozess: Wenn jemand die Bank kauft, der in der Lage ist, die Bank zu betreiben, und eine Refinanzierung insgesamt sicherstellen kann, und wenn dieser Bieter eine Risikobeteiligung zu bestimmten Aktiva-Positionen, zu bestimmten Prozentsätzen und für bestimmte Zeiträume mit dem Land Berlin vereinbaren und gleichzeitig einen positiven Kaufpreis liefern kann, müssen wir eine Abwägung vornehmen. In einem Fall haben wir für lange Zeit das ganze Risiko zu tragen. Wann mit der Bank wieder Geld verdient werden kann, steht im Augenblick in den Sternen.
Herr Senator! Das „Handelsblatt“ von heute vermeldet, dass die NordLB – sie äußern sich nicht konkret – ein Angebot durchaus erwägt oder doch schon vorgelegt hat. Kennen Sie ein neues Angebot der NordLB? Wie verhält sich im Fall einer positiven Bestätigung der Senat dazu? Wie wird sich der Senat dazu verhalten, wenn die NordLB ein Angebot lediglich in Aussicht gestellt hat?
Vertragsverhandlungen führen. Wir gehen davon aus, dass in diesem Fall der Vertrag dem Abgeordnetenhaus im September nächsten Jahres vorgelegt werden kann.
Es ist bei diesem Bieter das Thema Risikobeteiligung gegeben. BCP Capital Partners haben von Anfang an deutlich gemacht, dass sie angesichts der im Unternehmen Bankgesellschaft vorhandenen immanenten Risiken nur mit einer Risikobeteiligung bieten können. Wir haben dies auch nie ganz abgelehnt. Man wird sehen müssen, wie das Angebot im Einzelnen aussieht.
Ich kann dazu nur Folgendes sagen: Im Augenblick haben wir als Land eine ungeteilte, vollständige Risikoposition über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, die auch noch sehr lange in die Zukunft reicht, unabhängig von dem Thema, ob und inwieweit die Bank jetzt auch den weiteren Sanierungskurs fortführen kann. Wir dürfen keine weiteren Beihilfen leisten. Wenn wir einen positiven Kaufpreis erzielen können und eine von der Struktur und Höhe her angemessene Risikobeteiligung durch den Bieter sicherstellen können, kann ein Verkauf in jedem Fall das vom Land zu tragende Risiko vermindern. Unter diesem Aspekt wird nach meiner Ansicht auch das Angebot zu bewerten sein.
Danke schön, Herr Senator! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Hoff. – Herr Kollege Hoff, Sie wünschen eine Nachfrage?
Wir arbeiten daran. Es tut mir Leid, wir schaffen es technisch nicht. Kann bitte jemand von der Technik kommen und helfen? – Jetzt geht es!
Nun funktioniert es! – Sie sind, Herr Senator, bereits auf den Sachverhalt eingegangen, dass der einzige noch übrig gebliebene Bieter im Gegensatz zu Lone Star keine Risikoübernahme beinhaltet. Können Sie die Konsequenzen dieser Tatsache – sollte es bei dem einzigen Bieter bleiben – vielleicht noch etwas genauer ausführen?
Gern tue ich das! – Wir müssen alternativ Folgendes abwägen: Wenn die Bank unter unserer Eigentümerschaft zu Ende saniert wird, tragen wir zum einen das Risiko des Sanierungserfolges. Wir sind diesbezüglich optimistisch. Gleichwohl bleiben aber natürlich gerade bei einem Eigentümer Land auch Risiken. Zum anderen haben wir eine nachwirkende Haftung als Eigentümer aus Anstaltslast und Gewährträgerhaftung auch über den Zeitpunkt 2005 hinaus, an dem die öffentlich-rechtlichen Banken in das private Recht entlassen werden. Dies sind Beträge, die sich in der Summe des Haftungsumfangs auf über 80 Milliarden € belaufen und erst in Jahrzehnten abgebaut werden. Das ist als unser Risiko neben dem normalen Eigentümerrisiko für das eingesetzte Kapital immer vorhanden.
Im anderen Fall treten wir einen Teil des Risikos an den Bieter ab und erzielen noch einen Kaufpreis. Das ist zu überlegen. Man kann hier nicht ohne weiteres sagen, es sei gut oder schlecht. Es kommt dann auf das Paket im Einzelnen an. Jedenfalls meint der Senat, dass wir dieses intensiv prüfen müssen.
Die NordLB, die ich als Partner ansonsten schätze, hat schon im letzten Jahr 2001 kein Angebot vorgelegt. Sie hat auch in diesem Jahr kein Angebot vorgelegt, obwohl extra wegen des Angebots der NordLB die Angebotsfrist um 8 Wochen verlängert wurde. Das hat sie nicht getan. Sie hat im Gegenteil ausdrücklich gesagt, dass sie ein solches Angebot jetzt nicht vorlegen könne, weil sie unzureichende Informationen habe.
Ich wäre sehr erstaunt, wenn sich dieser Sachstand jetzt geändert hätte. Ich habe darauf keine Hinweise aus dem Unternehmen erhalten. Im Übrigen gilt verfahrensrechtlich, dass dieses Verfahren zunächst abgeschlossen werden muss. Erst dann können wir wieder andere Angebote prüfen.