Protocol of the Session on November 28, 2002

Wenn es schon nicht in dem zuständigen Ausschuss gelingen kann, dann besteht doch wohl die Möglichkeit, dort einen Sonderausschuss als Unterausschuss einzurichten. Ein Untersuchungsausschuss ist jedenfalls absolut unnötig.

[Beifall bei der SPD und der PDS – Dr. Lindner (FDP): Der ist höchst nötig!]

Mich ganz persönlich – und ich denke auch meine ganze Fraktion – wundert außerordentlich, dass der Vorschlag Untersuchungsausschuss gerade von der FDP kommt. Sie sind es doch, die immer rufen: Zuviel Bürokratie! Und gerade Sie wollen jetzt an dieser Stelle diesen bürokratischen Aufwand für gerechtfertigt halten?

[Beifall bei der SPD – Dr. Lindner (FDP): Wollen Sie etwas vertuschen?]

Ich glaube, das ist gar nicht ehrlich gemeint, aber na ja, Herr Lindner, als Showeffekt kann man das ja mal anbieten. Wir beschäftigen uns seit langer Zeit in einem Untersuchungsausschuss mit der Bankgesellschaft Berlin, dort sind die Dimensionen angemessen. Aber so wird ja sicherlich Ihre zügige Klärung dort nicht sein.

Wenn wir Ihnen die Hand zu einer gemeinsamen Aufarbeitung ausstrecken, so ergreifen Sie diese! Wenn Sie das nicht tun, sind Sie nicht glaubwürdig. Lehnen Sie dieses nämlich ab, können wir nur feststellen, dass Sie auch hier durch systematisches Niederreden nur schlechte

Stimmung in die Stadt bringen wollen. Oder geht es sogar schon um Panikmache? Dazu will ich Ihnen sagen: Panikmache gilt bei uns nicht, jedenfalls nicht in dieser Koalition.

Abschließend bitte ich Sie als Opposition noch einmal: Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir die Defizite der BSR aufarbeiten können, lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, wie die BSR leistungs- und wettbewerbsfähiger wird, denn die Stadt und die BSR haben es verdient.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Danke schön, Frau Kollegin Leder! – Das Wort für die Fraktion der CDU hat nunmehr der Kollege Goetze. – Bitte schön, Herr Goetze!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die BSR hat zwei große Monopole. Zum einen, grob zusammen gefasst, beim Hausmüll und teilweise beim Gewerbemüll sowie bei der Straßenreinigung. Bei der Straßenreinigung betrifft das die laufende Reinigung, dann bestimmte Anstrengungen im Zusammenhang mit der Laubbeseitigung und den Schnee- und Winterdienst, ein ganz wichtiger Punkt, den wir nicht vernachlässigen dürfen. Monopole haben immer ein Problem. Es gibt in der Regel einen bleibenden Vorteil für den Monopolisten, und es gibt bestimmte Gefahren oder Risiken für die Kunden.

Warum ist an dieser Stelle ein Monopol gerechtfertigt oder möglicherweise nicht gerechtfertigt – diese Frage müssen wir uns stellen. Gerechtfertigt ist dieses Monopol in der Vergangenheit dadurch gewesen, dass es bei der Abfallentsorgung erhebliche Regelungslücken in Bundes und Landesgesetzen gab, es Scheinverwertungen und Mülltourismus gab. Insbesondere gab es einige schwarze Schafe unter privaten Anbietern, die mit den Abfällen nicht sorgsam umgegangen sind, so dass man im Rahmen der Vorsorge ein Interesse daran hatte, dass eine staatliche oder halbstaatliche Kontrolle vonstatten geht. Auf der anderen Seite sind die Gefahren für die Kunden bei diesen Monopolen unübersehbar. Die BSR hat eine Nachkalkulationsmöglichkeit bei ihren Gebühren über mehrere Jahre hinweg – etwas, was in der Privatwirtschaft unvorstellbar ist. Wenn man dort vergessen hat, rechtzeitig Rechnung zu stellen, dann ist das Geld eben weg, und man kann nicht auf Grund von Gesetzen nachkalkulieren. Die BSR hat einen gewissen Vorteil bei einem zutiefst umstrittenen Gebührenmaßstab bei der Straßenreinigung, der noch lange nicht optimal ist und zu ständigen Auseinandersetzungen bis hin in den Petitionsausschuss führt. Sie hat einige Merkwürdigkeiten in der Gebührenrechnung, dass sie z. B. auch Straßenreinigungsgebühren für Stegflächen über Gewässern berechnet. Auch das ist etwas, was sich wohl nur ein Monopolist erlauben kann. Es gibt erkennbare Kollisionen mit gewerblichen Betriebsteilen, teilweise was den Einsatz von Fahrzeugen angeht, teilweise was die Mehrwertsteuerberechnung angeht, und einige andere Dinge, die wettbewerbsverzerrend sind. Und es gibt – immer wieder beklagt von den Bezirken und den Betrof

fenen – eine Eigenkontrolle der Reinigungsleistungen bei der Straßenreinigung, auch etwas, was eigentümlich anmutet: Derjenige, dessen Leistung kontrolliert wird, tut dies selbst und stellt sich dann ein entsprechendes Zeugnis aus. Das heißt, wir haben hier erhebliche Verwerfungen bei diesem Monopol, und wir können auch nicht erkennen, dass es gerechtfertigt ist zu sagen: Wir, die BSR, haben auf der einen Seite ein Monopol, aber auf der anderen Seite legen wir auch keinerlei Betriebsdaten offen, wir nehmen alle Rechte in Anspruch, als wären wir ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen, und Kontrolle findet nicht statt. Da sind die Maßstäbe verschoben, und wir müssen sie zurecht rücken.

Ich glaube allerdings nicht, dass dieses Zurechtrücken dadurch gelingt, dass man der BSR angesichts ihrer betriebswirtschaftlichen Optimierungen und der Veränderung ihres Unternehmens, angesichts des Abbaus von Sondervergünstigungen für die Beschäftigten, der zusätzlichen Leistungsanforderungen an die Beschäftigten, des Personalabbaus in vierstelliger Größenordnung in den letzten Jahren jetzt vorwerfen könnte, sie wäre nicht in der Lage, sich zu bewegen. Sie ist schon lange nicht mehr das gewerkschaftlich dominierte Monopol der siebziger Jahre, wie es vielleicht die einen oder anderen in Erinnerungen haben. Da hat es Bewegung gegeben. Aber die dargestellten Missstände – und dafür ist zu einem Großteil auch der Gesetzgeber, nämlich wir, verantwortlich – haben sich bis heute erhalten. Deswegen sollte man nicht mit der Radikallösung, der in einem der Anträge gefordert wurde, an diese Thematik herangehen, sondern zahlreiche Regelungen ändern, bis hin dazu, dass man das Gebührenrecht durchforstet und endlich dazu kommt, dass auch mit einem weit gehenden Bestehen der BSR in der heutigen Situation z. B. das Prinzip: Leistung gegen Gegenleistung bei der Straßenreinigung eingeführt wird.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Dass eben nicht die Diskussion geführt wird: Ich habe ein Entgelt bezahlt und eigentlich müsste einmal pro Woche jemand zum Reinigen vorbei kommen, der kommt aber nur einmal im Monat vorbei, ich habe mich aber mit meinem Entgelt freigekauft. Das ist nicht das Prinzip.

[Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Hoff (PDS)]

Das heißt, die Grundidee des Betriebegesetzes wieder aufgreifen, nämlich die Kontrollvorteile der öffentlichen Hand in Dingen der Daseinsvorsorge – und das ist hier ein ganz wichtiger Aspekt des Umweltschutzes – weiterhin zu nutzen, aber ansonsten durch Gesetzes- und Verordnungsänderungen so weitgehende Transparenz, Offenlegung der Kalkulation, Trennung der gewerblichen und nichtgewerblichen Aktivitäten vorzunehmen wie es nur geht. Hier wollen wir vor allen Dingen auch die Verwaltung mit in die Verantwortung nehmen. Unser Eindruck von der Verwaltung aus den letzten Jahren ist, dass man insbesondere in der Wirtschaftsverwaltung weitestgehend ungeprüft die Argumentationen und die Vorlagen der BSR übernimmt. Wir können nicht erkennen, dass dort eine nennenswerte Kalkulationskontrolle stattfindet. Wir

können nicht erkennen, dass man dort ein vernünftiges Beteiligungscontrolling vornimmt, das über die reine Durchsicht der Bilanz hinausgeht. Da muss sich vieles ändern. Deshalb ist für uns die Kontrolle der Arbeit in der Finanzverwaltung und in der Wirtschaftsverwaltung ein ganz wichtiger Ansatzpunkt.

Das führt in der Konsequenz dazu, dass dafür eine Ausschussarbeit notwendig ist, und zwar nicht ein Untersuchungsausschuss, sondern eine Fachausschussarbeit. Wir sind nicht gut beraten, wenn wir sagen, Daten, die wir haben wollen, muss uns die BSR direkt zur Verfügung stellen, weil es die Verwaltung nicht macht. Warum macht es die Verwaltung nicht? – Die Frage müssen wir doch beantworten. Nein, hier ist die Senatsverwaltung verantwortlich. Sie muss uns zunächst Auskünfte erteilen. Das ist der richtige Weg, wie wir insbesondere im Interesse der Gebührenzahler und der Nutzer der BSR einen größtmöglichen Nutzen für die Berlinerinnen und Berliner herstellen können, bei einem weitestgehenden Erhalt der Kontrollmöglichkeiten im Umweltbereich. So sollten wir verfahren. Die Radikallösung ist nicht dazu geeignet, beide Ziele zu erreichen, sondern nur eines, und das ist uns zu wenig.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Goetze! – Das Wort für die Fraktion der PDS hat nunmehr Herr Hoff. – Bitte schön, Herr Kollege Hoff, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegen heute eine ganze Reihe Drucksachen vor, die die Bereiche Gebührenkalkulation, Untersuchungsausschuss, Novellierung des Betriebegesetzes und des Straßenreinigungsgesetzes und die Abfallentsorgung betreffen. Ich werde mich nur auf die ersten beiden Themen beziehen, da meine Kollegin Hinz zur Abfallentsorgung sprechen wird.

In der Diskussion in der Stadt in den vergangenen Wochen ist es der BSR gelungen, alle Vorurteile, die es gegenüber öffentlichen Unternehmen gibt, zu bestätigen und scheinbar allen denjenigen Recht zu geben, die sagen, dass man nur noch durch private Hand bisher öffentlich wahrgenommene Dienstleistungen anbieten kann. In dieser Diskussion muss ein Punkt besonders dargestellt werden: Man muss eine deutliche Trennung zwischen denjenigen vornehmen, die die Bürgerinnen und Bürger alltäglich auf der Straße sehen, also die Männer in Orange, und denjenigen, die im Management des Unternehmens für das verantwortlich sind, was wir hier als die Probleme definieren. Diese Differenzierung vorzunehmen, halte ich für zentral.

[Beifall bei der PDS, der SPD und der FDP]

Es ist anzuerkennen, dass im Bereich der Beschäftigten der BSR in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Modernisierung dieses Unternehmens vorgenommen worden sind.

Fassen wir mal zusammen: Die BSR hat seit 1999 Leistungen doppelt abgerechnet. Einerseits hat das Land vertragsmäßig für die Reinigung der Straßen ohne Anlieger gezahlt; gleichzeitig wurde die gleiche Leistung den Berliner Haushalten noch einmal aufgedrückt. Sie haben dafür im Prinzip 30 € pro Haushalt gezahlt. Das macht eine Gesamtsumme von 60 Millionen €. Wir glauben, dass diese Summe – das ist durch den Wirtschaftssenator in der vergangenen Plenarsitzung bereits deutlich gemacht worden – unverzüglich an die Gebührenzahler zurückgegeben werden muss.

Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat bereits seit Jahren vermutet, dass die Gebührenkalkulation der BSR nicht sachgemäß war. Auch der Berliner Rechnungshof hat dies in verschiedenen Gutachten dargestellt. Andererseits wurde dem Parlament über Jahre hinweg durch die CDU-geführte Wirtschaftsverwaltung dargelegt, dass die Vermutungen nicht zuträfen. Der Rechnungshof hat die Einnahme bestätigt. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat alljährlich in den Haushaltsberatungen genau diesen Punkt aufgerufen. Aber auch im vergangenen Jahr waren Staatssekretär Liepelt und sein Wirtschaftssenator Branoner sich nicht zu schade, dem Abgeordnetenhaus zu erklären, hier liege kein Problem vor.

Damit stoßen wir auf ein zentrales Problem: Die Probleme der öffentlichen Unternehmen des Landes Berlin sind in wesentlichem Maße das Ergebnis einer unzureichenden, politisch fragwürdigen Kontrolle und Leitung dieser Unternehmen durch die Politik des Landes Berlin. Der Eigentümer, das Land Berlin, und das ist hier das Parlament, aber auch die von ihm bestellte Landesregierung, haben die Verantwortung für die Leitung des öffentlichen Unternehmens in Berlin in der Regel nicht wahrgenommen. Mit anderen Worten: Es gab kaum Zieldefinitionen, kaum klare, einheitliche Steuerung. Es wurde versucht, die öffentlichen Anstalten zu Versorgungseinrichtungen der Berliner Politik statt zu effizienten, wettbewerbsfähigen Unternehmen zu machen. Anderseits liegt das Resultat des seit einem Jahr durch Rot-Rot und Rot-Grün vollzogenen politischen Wechsels in der Stadt vor. Es ist durch den Wirtschaftssenator Wolf zwar die Entstehung des Schaden nicht verhindert worden; das konnte er nicht. Aber die Annahme des Parlaments, dass hier ein Problem vorliegt und dass die Wirtschaftsverwaltung das Parlament bewusst falsch informiert hat, ist bestätigt worden. Der Schaden, der dem Land Berlin entstanden ist, ist öffentlich geworden, und es sind Schritte eingeleitet worden, hier Änderungen vorzunehmen. Das ist nie durch eine große Koalition, wohl aber durch den Politikwechsel, der in dieser Stadt stattgefunden hat, realisiert worden. Das ist ein Anfang, um die Probleme, die benannt worden sind, nämlich die bisher nicht stattgefundene politische Steuerung im Bereich der öffentlichen Unternehmen, besser als bisher wahrzunehmen.

Wenn in dieser Situation heute ein Antrag der FDP auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Skandale um die Berliner Stadtreinigung und die Berliner Wasserbetriebe vorliegt, ist das ein ganz durchschaubar populistisches Anliegen. Denn auch in der überarbeiteten Fassung Ihres ursprünglichen Antrags „BSR-Skandal (6)“ rechtfertigt der Inhalt keineswegs die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Die Fragen in der Drucksache 15/1020 lassen sich problemlos in geschlossenen Sitzungen der zuständigen Ausschüsse – Wirtschaftsausschuss, Hauptausschuss, UA Vermögen und Betriebe und insbesondere der UA Haushaltskontrolle – klären. Ich bin Vorsitzender des UA Haushaltskontrolle, und wir haben uns gemeinsam mit dem Rechnungshof darauf verständigt, dass wir nicht nur eine Ex-Post-Analyse vornehmen wollen, sondern dass wir bereits in der laufenden Haushaltswirtschaft als UA Haushaltskontrolle auch dem Anspruch des Ausschusses, Haushaltskontrolle wahrzunehmen, gerecht werden wollen. Daher glauben wir, dass die angesprochenen Sachverhalte auf jeden Fall parlamentarisch zu debattieren sind. Die Fragen sollten auch beantwortet werden. Es gibt dafür bereits ein sehr vornehmes Instrument des Parlaments, den UA Haushaltskontrolle. Aus diesem Grund glauben wir, dass es eines Untersuchungsausschusses nicht bedarf, solange wir im Parlament Instrumente haben, mit denen wir die Arbeit tun können.

Die Gesetzesinitiative der CDU-Fraktion zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Gebühren und Entgelte bei den landesunmittelbaren juristischen Unternehmen des öffentlichen Rechts muss ebenso wie der Antrag der Grünen sowie die entsprechenden Änderungen dort ganz demokratisch und vorurteilsfrei geprüft werden. Das Anliegen ist richtig. Darüber muss man in den Ausschüssen debattieren. Das strategische Ziel der Koalition geht dahin, die Anstalten Schritt für Schritt auf den Wettbewerb vorzubereiten und zu einem leistungs- und wettbewerbsfähigen Unternehmen zu machen. Die Möglichkeit, beschränkte Ausschreibungen vorzunehmen, wie es im Antrag der Grünen zum Straßenreinigungsgesetz vorgeschlagen wird, kann ein Instrument sein, dies zu tun. Aus diesem Grunde wollen wir das ganz vorurteilsfrei in den Ausschüssen diskutieren. Bei den anderen Anträgen zu Ökodumping, die Sie mit der konkreten Zielsetzung vorgeschlagen haben, haben wir eine etwas abweichende Position. Aber bei der Straßenreinigung glauben wir, dass das ein richtiger Punkt ist. Die Initiative geht nach unserer Meinung in die richtige Richtung.

Nicht zweckgemäß ist aber der FDP-Antrag auf Novellierung des Berliner Betriebegesetzes. Der Antrag setzt – um es deutlich zu sagen – auf besinnungslose Liberalisierung und ist noch dazu handwerklich extrem schlecht gemacht. Dieser Antrag auf Änderung des Betriebegesetzes behandelt ein relativ relevantes Thema. Ihn aber so handwerklich schludrig hier vorzulegen – Kollege Gaebler hat in der vergangenen Sitzung schon dazu gesprochen, warum wir ihn nicht dringlich behandeln wollen, hat Ihnen aber schon einige Tipps gegeben, wie Sie

ihn ordnungsgemäßer und rechtlich sauberer formulieren könnten. Das haben Sie nicht gemacht, Sie wollen einen populistischen handwerklich schlechten Antrag einbringen. Dieser Initiative werden wir nicht stattgeben.

Wir sagen ganz deutlich: Die Anträge, die in dieser Diskussion eingereicht worden sind, mit Ausnahme dieses Antrags, sind solche, über die wir reden wollen. Vieles von dem geht in die Richtung, die wir politisch befürworten. Aus diesem Grunde werden wir sie vorurteilsfrei prüfen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Danke schön, Herr Kollege Hoff! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nunmehr der Kollege Eßer – – Ach, Sie sind dran, Frau Kubala!

[Frau Kubala (Grüne): Erst die Umwelt, dann der Haushalt!]

Aha, danach redet Herr Kollege Eßer. – Bitte, Frau Kubala!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In fünf Minuten mehr Vernünftiges zum Thema Abfall zu sagen als der Senat in einem ganzen Jahr? – Normalerweise ist das unmöglich, aber bei diesem Senat und dieser Abfallpolitik überhaupt kein Problem.

[Beifall bei den Grünen]

In 915 Tagen wird es für mehr als die Hälfte des Berliner Abfalls, also für etwa 500 000 Tonnen, keine rechtlich zulässigen Entsorgungswege mehr geben. Gestern hat der Senat im Ausschuss mal wieder seine neuesten Überlegungen zum Thema Abfall und Entsorgungspolitik zum Besten gegeben.

Verbrennen statt verwerten ist seine Devise. Im Einzelnen heißt das für den Senat: Die alte Müllverbrennungsanlage in Ruhleben wird bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf dem technischen Niveau der frühen 80er Jahre verbrennen. 100 000 Tonnen Abfall werden unvorbehandelt auf die Reise durch die Republik geschickt und irgendwo verbrannt. Ein Viertel des Abfalls soll in heizwertreich und nicht heizwertreich getrennt werden, aber bisher gibt es noch gar keine Abfalltrennungsanlage.

220 000 Tonnen heizwertreiche Abfälle sollen dann in Verbrennungsöfen außerhalb Berlins brennen. – Herr Strieder ist leider hinausgegangen. Er könnte hier noch einiges dazu lernen. – 140 000 Tonnen werden nach Brandenburg gebracht und vergoren, aber auch da steht noch keine Anlage, und das Biogas möchte dort auch keiner haben. Und wenn es die BSR denn für richtig hält, dürfen die privaten Entsorger am Stadtrand Gras und Blätter sammeln. Aber es kann ja auch alles ganz anders kommen. Wenn es die BSR für richtig hält, wird sie irgendwann Ruhleben ausbauen und die Abfälle dort verbrennen. Aber das ist dann nach den nächsten Wahlen und braucht heute nicht entschieden zu werden, also bleibt erst einmal alles offen und ungelöst.

Kein Wort, geschweige denn ein Konzept zur Abfallvermeidung. Kein Wort, geschweige denn ein Konzept für die immensen Verwertungspotentiale des Gewerbeabfalls und des Bioabfalls, obwohl dem Senat doch bekannt sein müsste, dass ab 1. Januar die Gewerbeabfallverordnung gilt, die zur Gewerbeabfalltrennung auffordert. Was uns der Senat vorgelegt hat, ist kein Konzept für eine zukunftsfähige Abfallwirtschaft, es ist eine Umkehr der Prioritäten des Abfallgesetzes. Dort heißt es nämlich: Vermeiden, verwerten, beseitigen. Was er uns vorgelegt hat, ist ein abfallpolitischer Offenbarungseid, mit dem sich die Berliner Landesregierung zum Erfüllungsgehilfen einer eigeninteressengeleiteten BSR macht.

[Cramer (Grüne): Unglaublich!]

Und die BSR kann sich dann gleich in Brennen, statt Recycling-Betrieb umbenennen. Aber die BSR will ja jetzt auch das Ökoinstitut beauftragen. Da haben sie offensichtlich von uns gelernt. Sie wollen ihr Konzept optimieren. Was es da noch zu optimieren gibt, wenn die Verbrennung im Mittelpunkt steht? – Wir warten ab.

[Doering (PDS): Besser verbrennen!]

Das wird wahrscheinlich ein Geheimnis der BSR bleiben. Aber das können wir ihnen versprechen: Das Ökomäntelchen, das Sie sich mit dem Ökoinstitut umhängen wollen, wird ihnen zu kurz geraten. Sie können schon jetzt die Schublade leer räumen, in der dieses Gutachten wahrscheinlich verschwinden wird.

[Beifall bei den Grünen]

Doch wenn die Not am größten ist, naht die Rettung. Die Grünen schlagen deshalb vor,

[Haha! von der SPD]