Protocol of the Session on November 14, 2002

Zu der ersten Frage, zur Erhöhung der Transparenz: Das ist ein nachvollziehbares Anliegen, und wir werden überprüfen, wie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bereich der Straßenreinigung erhöht werden kann.

Zur Frage, ob dem Senat oder dem Land Berlin zu hohe Straßenreinigungsentgelte in Rechnung gestellt worden sind, kann ich zur Zeit noch keine Auskunft geben. Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Nachkalkulation durchgeführt hat, wurde bisher nur der gebührenrechtliche Teil überprüft. Es wurde nicht überprüft, inwieweit die Kalkulation, die der Rechnung an das Land Berlin zu Grunde lag, inhaltlich korrekt war. Das wird Bestandteil des neuen Auftrags sein, so dass dann auch das Land Berlin Auskunft darüber erhält, ob eine Überdeckung auch bei den Straßenreinigungsentgelten, für die das Land Berlin zuständig ist, stattgefunden hat.

Danke schön, Herr Senator! – Dann nehme ich jetzt zweimal den Kollegen Hoff dran und dann noch zweimal den Kollegen Radebold. Dann haben wir es abgearbeitet. – Bitte schön, Herr Kollege Hoff!

Vor dem Hintergrund, dass wir über den Verdacht der Gebührenüberdeckung im Hauptausschuss bereits seit langer Zeit sprechen, ist meine Frage, ob Sie kurz darstellen können, worin sich Ihr Vorgehen von den bisherigen Aussagen Ihrer Amtsvorgänger zu diesem Sachverhalt unterscheidet und wann Sie über die Schritte, die Sie hier dargestellt haben, im Aufsichtsrat zu einer Entscheidung kommen und das Parlament informieren, damit

hier entsprechende Regelungen nachvollzogen werden können.

Herr Senator Wolf – bitte schön!

Ich habe bereits gesagt, dass ich im Aufsichtsrat die Forderung der Nachkalkulation, die bereits von meinen Amtsvorgängern, offenbar auf Grund der langen Diskussion, die wir im Hauptausschuss darüber geführt haben, erhoben worden ist, mit der Genehmigung der neuen Tarife für die nächste Periode gekoppelt habe. Das hat offensichtlich dazu geführt, dass diese Kalkulation jetzt auch durchgeführt worden ist. Was die weitere Berichterstattung angeht, gehe ich davon aus, dass in der Sitzung des Aufsichtsrats entsprechende Prüfergebnisse vorliegen und ich danach das Parlament sowie die Öffentlichkeit informieren kann, sowohl über die Ursachen dieser Überdeckung als auch über die Maßnahmen, die einerseits zur Rückerstattung des Geldes an die Gebührenzahler und Gebührenzahlerinnen, andererseits über die notwendigen Maßnahmen, um dies künftig zu verhindern, ergriffen werden.

Ich will noch eine Anmerkung machen, weil das Thema Gegenstand der öffentlichen Debatte ist und es auch im Unternehmen BSR sehr große Aufregung bei der Belegschaft gibt. Bei aller Diskussion über die BSR sollten wir sehen –, auch angesichts dessen, dass die BSR in den letzten Jahren durch ihre hervorragende Werbekampagne öffentliches Ansehen gewonnen hat –, dass wir klar und deutlich an der Aufklärung arbeiten und die Missstände abstellen. Aber wir sollten auch als Eigentümer dieses Unternehmens darauf achten, dass wir es nicht beschädigen, und vor allem deutlich machen, dass wir in der Lage sind zu würdigen, welche Anstrengungen die Beschäftigten in den letzten Jahren unternommen haben, um das Unternehmen effektiver zu machen, was jetzt durch Fehler auf Vorstandebene wieder in Verruf gerät. Wir als Parlament und als Senat, als Eigentümer, sollten deutlich machen, dass wir in der Lage sind zu unterscheiden. Dies müssen wir auch in der Öffentlichkeit klarstellen.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Hoff? – Bitte!

Herr Senator! Sie sprachen die Gebührenrückzahlung an. Es sind in der Öffentlichkeit zwei Wege diskutiert worden, wie man das machen kann, ob man eine Rückzahlung per Scheck und Verzinsung vornimmt oder ob man eine Verrechnungsvariante wählt. Mich interessiert, ob es im

Haus der Wirtschaftsverwaltung und im Aufsichtsrat eine Diskussion darüber gegeben hat, in welche Richtung man vorgehen will und ob bereits ein Zeitraum genannt werden kann – bei der Verrechnung wäre es klar: der Zeitpunkt der nächsten Betriebskostenabrechnung.

Herr Senator Wolf – bitte!

Es hat Diskussionen über dieses Thema gegeben, aber sie sind noch nicht abgeschlossen. Ich persönlich präferiere eine Lösung, die dazu führt, dass die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler möglichst schnell an ihr Geld kommen. Ich persönlich halte die Form einer Gutschrift für die beste Lösung – aber das ist keine abschließende Auskunft, weil das im Unternehmen und mit der Preisprüfungsbehörde noch geklärt werden muss – wobei auch noch unklar ist, wie die Wohnungsbaugesellschaften mit dieser Gutschrift umgehen und wie zeitnah sie diese an die Mieterinnen und Mieter weiterreichen.

Herr Kollege Radebold, Sie haben das Wort – bitte!

Herr Senator! Ein Teil meiner Frage ist vorhin unbeantwortet geblieben. Ich teile Ihre Wertung der Tätigkeit der BSR, aber ist es deshalb nicht besonders dringlich, das Straßenreinigungsgesetz zu ändern, um es nachvollziehbarer, kontrollierbarer und für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher zu machen? – Die gegenwärtige Gebühr beruht auf der Grundstücksgröße und der zufälligen Reinigungsklasse einer Straße. Das, glaube ich, ist auf Dauer kein haltbarer Zustand.

Herr Senator Wolf – bitte!

Herr Abgeordneter! Seitdem ich Mitglied dieses Hauses bin, kenne ich die Diskussion über Frontmeter beziehungsweise die Fläche. Ich habe zu diesem Thema auch bereits alle Beschlussfassungen, die man sich vorstellen kann, im Abgeordnetenhaus erlebt. Egal, welcher Beschluss zu diesem Thema gefasst wurde, es gab immer durchaus nachvollziehbare Einwände gegen die Berechnungsmethode der Straßenreinigungsgebühren. Ich habe vorhin gesagt, dass ich Ihr Anliegen teile, dass die Transparenz und Nachvollziehbarkeit erhöht werden müssen. Ich sehe allerdings im Moment nicht die Änderung des Straßenreinigungsgesetzes als vordringlichstes Problem an. Mein vordringlichstes Problem ist jetzt, das Problem der Gebührenkalkulation aufzuklären, zweitens Verantwortlichkeiten festzulegen und drittens dafür zu sorgen, dass die Missstände abgestellt und die überzahlten Tarife an

die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zurückgezahlt werden.

Herr Radebold hat keine Nachfragen mehr. Jetzt erhält der Kollege Pewestorff das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön, Herr Pewestorff!

Herr Senator! Wird es von Seiten der BSR eine Verzinsung der zu viel gezahlten Beiträge geben? Das könnte ja dazu beitragen, dass man sich jetzt sehr beeilt, diese den Kundinnen und Kunden zurückzuzahlen.

Herr Senator Wolf – bitte!

Ich kann Ihnen hierzu meine Auffassung mitteilen: Überzahlte Gebühren sind entweder bei der BSR Kapitalkostenersparnis oder erhöhte Rückstellungen, die man dann auch entsprechend verzinst. Ich gehe deshalb davon aus, dass eine Verzinsung des erhöhten Betrages stattfinden muss. Dazu gibt es allerdings noch keine Beschlusslage, das werden wir im Dezember diskutieren.

Danke, Herr Senator! – Frau Abgeordnete Paus mit einer Nachfrage – bitte schön!

Herr Wolf! Mich hat der Vorfall gewundert, vor dem Hintergrund, dass es vor zwei Jahren ja bereits eine Auseinandersetzung zwischen dem Senat und der BSR darüber gegeben hat, ob die Straßenreinigungsgebühren, die der Senat zahlt, die richtige Höhe haben.

Jetzt muss die Frage aber kommen!

Die Frage lautet: Wie ist es möglich, dass die BSR damals ein Prüfergebnis von Wirtschaftsprüfern vorgelegt hat, dass die Straßenreinigungsgebühren für den Senat richtig erhoben worden sind, jetzt jedoch herausgekommen ist, dass in Bezug auf die normalen Gebührenzahler dies nicht der Fall gewesen ist?

Herr Senator Wolf – bitte!

Soweit ich mich an diese alte Prüfung erinnere aus meiner Zeit im Hauptausschuss, wurde auch damals von Seiten der Wirtschaftsprüfer festgestellt, dass die Berechnung formal nicht zu beanstanden sei. Auf dieser Grundlage hat der damalige Wirtschaftssenator die Position vertreten, dass seitens des Landes keine Forderungen bestehen. Ich wiederhole: Wir werden die sachliche Richtigkeit auch für das Thema Entgelte für die

Straßenreinigung und die In-Rechnung-Stellung an das Land Berlin überprüfen, damit auch hier jeder Zweifel ausgeschlossen wird.

Danke schön, Herr Senator! Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Damit rufe ich auf den Herrn Abgeordneten Dr. Lindner zu einer Mündlichen Anfrage über

Öffnungsklauseln im Beamtenrecht

Bitte schön, Herr Dr. Lindner!

Herr Präsident! Ich frage den Senat: Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen des Senats bezüglich einer begrenzten Öffnung von Bundesrecht in den Bereichen Bundesbesoldungsgesetz und Beamtenversorgungsgesetz, Urlaubsgeldgesetz und Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung?

Der Senator für Inneres, Herr Dr. Körting – bitte schön!

Kollege Dr. Lindner! Der Senat hat in seiner Sitzung am 5. November 2001 beschlossen, ein Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zur Öffnung der bisher bundeseinheitlichen Beamtenbesoldung im Bundesrat zu initiieren. Der Gesetzesantrag des Landes Berlin sieht daher eine Öffnung bundesbesoldungsrechtlicher Vorschriften vor und zwar mit den Ihnen bekannten Zielen, dass die Länder von Besoldungsanpassungen ganz oder teilweise absehen können oder die Anpassung zu anderen Zeitpunkten in Kraft setzen, die Höhe der jährlichen Sonderzuwendungen selbst regeln können, Gleiches gilt für die Zahlung eines Urlaubsgeldes.

Der Gesetzesantrag ist im Bundesrat eingebracht worden. Es hat keine Rederunde in der ersten Runde des Bundesrates wegen der Kurzfristigkeit der Einbringung gegeben. Der Antrag wurde vom Bundesrat in die Fachausschüsse verwiesen. Die federführenden Fachausschüsse sind insbesondere der Innen- und der Finanzausschuss. Die haben auf ihrer heutigen Sitzung die Vorlage noch nicht behandelt, auch aus Zeitgründen, weil die anderen Bundesländer sich mit dem Gesetzesvorhaben im Einzelnen befassen wollen. Deshalb wurde die Einzelberatung dieser Vorlage für zwei Sitzungen vertagt.

Danke schön, Herr Senator! – Herr Dr. Lindner, eine Nachfrage, bitte!

Herr Senator, Sie sagten gerade, am 5. November sei im Senat der Beschluss gefasst worden. Wann genau haben Sie

dann die Vorlage in den Bundesrat eingebracht? – Denn wir haben ja alle mitbekommen, dass das dann auf Rüge Bayerns als verspätet zurückgewiesen wurde, was nicht gerade Ausdruck von professionellem Umgang ist.

Herr Senator Dr. Körting!

Herr Kollege Dr. Lindner! Das hat mit professionellem Umgang nichts zu tun. Wir haben das unmittelbar nach dem Beschluss im Senat eingebracht. Üblicherweise werden aber in der Tagesordnung mit Rede nur Anträge behandelt, die mindestens eine Woche vorher eingebracht worden sind. Das war bei einem Sitzungstermin Freitag, und unser Beschluss war am Dienstag nicht möglich, so dass wir es auf diese Art und Weise eingebracht haben, um keine Zeit zu verlieren. Die Tatsache, dass dann im Bundesrat in einer ersten Runde dazu keine langen Erklärungen von verschiedenen Ministerpräsidenten abgegeben werden konnten, ist zwar höchst bedauerlich, aber hemmt die Gesetzesberatung im Einzelnen nicht.

Herr Dr. Lindner, bitte!

Wenn Sie also auf diese Weise schon keine offizielle Stellungnahmen der Landesregierungschefs erhalten haben, haben Sie denn einen außerhalb des Bundesrats stattgefundenen Rücklauf aus den verschiedenen Ländern, wie die sich zu der Öffnungsklausel im Beamtenrecht stellen werden?

Herr Dr. Körting, bitte!

Herr Kollege Dr. Lindner! Die Frage dieser Bundesratsinitiative ist vom Regierenden Bürgermeister bei der Ministerpräsidentenkonferenz angesprochen worden. Sie hat bei der Ministerpräsidentenkonferenz dazu geführt, dass das – soweit es Berlin betrifft – alle Länder mittragen. Es gibt eine Besonderheit des Bundeslandes Bayern, das ursprünglich bestimmte Zweifel hatte, aber inzwischen erklärt hat, auch Bayern trage diese Bundesratsinitiative mit; das Land ist aber der Meinung, dass die Schwankungsbreite etwas erweitert werden soll. Wir sehen vor, dass bei den Grundbezügen Anpassungen nicht vorgenommen werden. Es soll nicht gekürzt werden, es sollen nur künftige Erhöhungen nicht angepasst werden, bis zur Maximalhöhe von 10 %. Bayern ist der Meinung, dass es für besondere Situationen auch möglich sein sollte, über die 100 % hinaus etwas zu zahlen. Das ist die bayerische Position, mit der sie das Gesetzesvorhaben unterstützen. Ansonsten kenne ich bisher kein Bundesland – das ist auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz deutlich geworden –, das das Vorhaben nicht vom Grundsatz her mitträgt. Natürlich wird es noch der Einzelbera

tungen in einzelnen Punkten bedürfen, welche Klauseln gegebenenfalls festzulegen sind, ob die von uns vorgeschlagene Schwankungsbreite zwischen 90 % und 100 % angemessen ist oder ob zwischen 90 % und 105 % angemessener ist. Das ist aber eine Frage der Einzelberatung. Vom Ergebnis her stehen die Länder hinter dem Gesetzgebungsvorhaben des Landes Berlin. Das ist der jetzige Stand.

Weitere Nachfragen? – Herr Kollege Ratzmann!

Herr Dr. Körting! Ich frage Sie, warum sich der Senat dafür entschieden hat, eine unbedingte Öffnungsklausel in diesen Gesetzentwurf einzuführen, und diese nicht auf Situationen zur Verhinderung von extremen Haushaltsnotlagen oder zur Behebung von extremen Haushaltsnotlagen begrenzt hat.