Protocol of the Session on November 14, 2002

derung, „konfliktauflösende Mechanismen wie zum Beispiel effektivere Schiedsstellen“ einzurichten. Sollten die in Aussicht gestellten Sondierungsgespräche der Senatorin eine reale Chance für die Etablierung einer Schiedsstelle aufzeigen, wird Berlin eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.

Ich möchte abschließend feststellen, dass wir

gerade auch vor dem Hintergrund der erlebten Auseinandersetzungen zwischen den Anbietern häuslicher Krankenpflege und den Krankenkassen in Berlin in der Einrichtung einer Schiedsstelle eine Möglichkeit sehen, im Interesse der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie der in der häuslichen Krankenpflege Beschäftigten Konflikte befriedigend und abschließend zu klären.

Die CDU schlägt vor, dass das Land Berlin eine Schiedsstelle für die häusliche Krankenpflege einrichtet. Die FDP setzt sich sehr für eine Schiedsstelle ein, und unsere Bundestagsfraktion ist entsprechend aktiv gewesen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Institution bundesweit verankert werden sollte. Der Antrag der CDU ist daher ein vergleichbarer Fehler wie das Verbraucherin

formationsgesetz der Sozialsenatorin. Ersatzhandlungen für Versäumnisse der Bundespolitik können die Verhältnisse „verschlimmbessern“.

Ein weiterer Fehler des CDU-Antrags – auch

wenn wir die Intention einer Schiedsstelle befürworten – ist der vorgesehene Aufgabenkatalog. Qualitätskriterien, Vorschläge für Prüfrhythmen und die Überwachung des Ausbildungsprofils des Trägers können von einer derartigen Schiedsstelle gar nicht sinnvoll überwacht werden. Es würde ausreichen, wenn eine Schiedsstelle Beschwerden und Streitigkeiten der Betroffenen behandelt. Wir lehnen daher den Antrag ab, obwohl wir das Anliegen teilen. Eine weitere Initiative auf der Bundesebene wäre angezeigt.

Der Gesundheitsausschuss hat gegen die Stimmen der CDU die Ablehnung des Antrags empfohlen. Wer der Drucksache 15/667 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Die lfd. Nr. 12 A ist bereits durch die Konsensliste erledigt.

Lfd. Nr. 12 B:

Dringliche Beschlussempfehlung

Attraktiver Pariser Platz mit Aufenthaltsqualität ohne Autos

Beschlussempfehlung BauWohnV Drs 15/948 Antrag der Grünen Drs 15/360

Wird hier der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Bauausschuss hat gegen die Stimmen der CDU und der FDP gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 15/947 die Annahme des Antrags in neuer Fassung empfohlen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies mit den Stimmen von SPD, PDS und Grünen angenommen.

Die lfd. Nrn. 12 C bis 12 E sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Lfd. Nr. 12 F:

Dringliche Beschlussempfehlung

Kein „Step“ für die Kultur

Beschlussempfehlung Kult Drs 15/958 Antrag der FDP Drs 15/819

Wird hier der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Der Kulturausschuss hat einstimmig empfohlen, den Antrag Drucksache 15/819 mit neuer Überschrift und in neuer Fassung gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 15/958 anzunehmen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit haben wir dies einstimmig so beschlossen.

Lfd. Nr. 12 G:

a) Dringliche Beschlussempfehlung

Erleichterungen bei den Verträgen zur Vergabe landeseigener Grundstücke

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/964 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/782

b) Dringliche Beschlussempfehlung

Kein Verzicht auf Sicherheiten bei Verträgen zur Vergabe landeseigener Grundstücke

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/965 Antrag der CDU Drs 15/860

Wird hier der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung über die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 15/782 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 15/964. Wer der Vorlage in dieser geänderten Fassung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies so mehrheitlich angenommen.

Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/860, ab. Der Hauptausschuss empfiehlt hier mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Grünen bei Enthaltung der FDP die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies mehrheitlich abgelehnt.

Lfd. Nr. 12 H:

Dringliche Beschlussempfehlung und Bericht

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 1999

Beschlussempfehlung und Bericht Haupt Drs 15/968 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/689

Auch hier wird der Dringlichkeit nicht widersprochen.

Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der Grünen die Annahme der Haushalts- und Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr 1999 sowie des Berichts über Missbilligungen und Auflagen. Wer dieser Beschlussempfehlung mit dem Bericht seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies bei Stimmenthaltung der Grünen so angenommen.

Lfd. Nr. 12 I:

Dringliche Beschlussempfehlung

Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2001

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/969 Vorlage –zur Beschlussfassung – Drs 15/839

Wird hier der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Vorlage und empfiehlt daher die Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2001. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? – Damit haben wir diese Entlastung einstimmig vorgenommen.

Lfd. Nr. 13:

Zusammenstellung

Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB

Drs 15/924

Überweisungsanträge liegen mir nicht vor. Ich stelle also fest, dass das Haus von den Verordnungen Kenntnis genommen hat.

Lfd. Nr. 14: