derung, „konfliktauflösende Mechanismen wie zum Beispiel effektivere Schiedsstellen“ einzurichten. Sollten die in Aussicht gestellten Sondierungsgespräche der Senatorin eine reale Chance für die Etablierung einer Schiedsstelle aufzeigen, wird Berlin eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.
gerade auch vor dem Hintergrund der erlebten Auseinandersetzungen zwischen den Anbietern häuslicher Krankenpflege und den Krankenkassen in Berlin in der Einrichtung einer Schiedsstelle eine Möglichkeit sehen, im Interesse der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie der in der häuslichen Krankenpflege Beschäftigten Konflikte befriedigend und abschließend zu klären.
Die CDU schlägt vor, dass das Land Berlin eine Schiedsstelle für die häusliche Krankenpflege einrichtet. Die FDP setzt sich sehr für eine Schiedsstelle ein, und unsere Bundestagsfraktion ist entsprechend aktiv gewesen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Institution bundesweit verankert werden sollte. Der Antrag der CDU ist daher ein vergleichbarer Fehler wie das Verbraucherin
formationsgesetz der Sozialsenatorin. Ersatzhandlungen für Versäumnisse der Bundespolitik können die Verhältnisse „verschlimmbessern“.
wenn wir die Intention einer Schiedsstelle befürworten – ist der vorgesehene Aufgabenkatalog. Qualitätskriterien, Vorschläge für Prüfrhythmen und die Überwachung des Ausbildungsprofils des Trägers können von einer derartigen Schiedsstelle gar nicht sinnvoll überwacht werden. Es würde ausreichen, wenn eine Schiedsstelle Beschwerden und Streitigkeiten der Betroffenen behandelt. Wir lehnen daher den Antrag ab, obwohl wir das Anliegen teilen. Eine weitere Initiative auf der Bundesebene wäre angezeigt.
Der Gesundheitsausschuss hat gegen die Stimmen der CDU die Ablehnung des Antrags empfohlen. Wer der Drucksache 15/667 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Bauausschuss hat gegen die Stimmen der CDU und der FDP gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 15/947 die Annahme des Antrags in neuer Fassung empfohlen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies mit den Stimmen von SPD, PDS und Grünen angenommen.
Der Kulturausschuss hat einstimmig empfohlen, den Antrag Drucksache 15/819 mit neuer Überschrift und in neuer Fassung gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 15/958 anzunehmen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit haben wir dies einstimmig so beschlossen.
Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung über die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 15/782 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 15/964. Wer der Vorlage in dieser geänderten Fassung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies so mehrheitlich angenommen.
Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/860, ab. Der Hauptausschuss empfiehlt hier mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Grünen bei Enthaltung der FDP die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies mehrheitlich abgelehnt.
Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der Grünen die Annahme der Haushalts- und Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr 1999 sowie des Berichts über Missbilligungen und Auflagen. Wer dieser Beschlussempfehlung mit dem Bericht seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies bei Stimmenthaltung der Grünen so angenommen.
Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Vorlage und empfiehlt daher die Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2001. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? – Damit haben wir diese Entlastung einstimmig vorgenommen.
Überweisungsanträge liegen mir nicht vor. Ich stelle also fest, dass das Haus von den Verordnungen Kenntnis genommen hat.