Protocol of the Session on October 31, 2002

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Ströver! Ihre erste Frage beantworte ich wie folgt: Auf Initiative der Medienanstalt BerlinBrandenburg wurde der Entwurf einer Rahmenvereinbarung zur sozial verträglichen Gestaltung des analog-digitalen Umstiegs bei der terrestrischen Fernsehversorgung im Ballungsraum Berlin-Potsdam erarbeitet, der zwischenzeitlich mit der für Soziales zuständigen Verwaltung und Vertretern der Bezirksämter von Berlin abgestimmt worden ist. Laut Auskunft der Medienanstalt Berlin-Brandenburg wird er unserer Verwaltung in dieser Woche zur Unterschrift übersandt. Danach stellt die MABB für die erforderlichen Set-Top-Boxen einen Finanzrahmen von 1 Million Euro zur Verfügung. Dieser Betrag soll vor allem Hilfeempfängern mit Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt zu Gute kommen.

Die finanzielle Belastung des Trägers der Sozialhilfe soll in Abhängigkeit vom ausgehandelten Preis - der Preis wird über einen von Seiten der MABB vorgenommenes Ausschreibungsverfahren ermittelt - je Set-TopBox höchstens 50 Euro betragen. Mit Hilfe dieser Set-Top-Boxen wird der weitere Fernsehempfang von Sozialhilfeempfängern, die bisher über Zimmer- bzw. Gemeinschaftsantenne empfangen, ab August 2003 gesichert. Mit der Anlieferung der Set-Top-Boxen ist ab März 2003 zu rechnen.

Für die Insassen der Berliner Strafvollzugsanstalten gilt Folgendes: In den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin wird der gemeinschaftliche Fernsehempfang der Gefangenen auch nach der Umstellung auf digitale Signale auf anstaltseigenen Geräten und für die Gefangenen kostenfrei zur Wahrnehmung des Grundrechts auf Information, Bildung und Unterhaltung zur Verfügung stehen. Dem gegenüber bestehen nach den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes weder jetzt noch nach den technischen Änderungen Ansprüche der Gefangenen auf Beschaffung eines Fernsehgerätes oder Zusatzgerätes zur Ermöglichung des Einzelempfangs auch im Haftraum, da der Einzelempfang nach Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes auch von der Einhaltung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt abhängig ist, die personellen Ressourcen zur Kontrolle auf versteckte, unerlaubte Gegenstände - zum Beispiel Betäubungsmittel oder Waffen - in erforderlich großer Zahl nicht zur Verfügung stehen und drittens Set-Top-Boxen einen erheblichen Strombedarf haben und in den Altbaubereichen des geschlossenen Vollzuges die Kapazitäten der Stromversorgung überlasten würden, werden im Berliner Justizvollzug in den Anstalten des geschlossenen Vollzugs keine derartigen Geräte zugelassen sind. An Stelle derer wird den Gefangenen die Möglichkeit geboten, ihre Fernsehgeräte an Satellitenempfangsanlagen mit Verteilernetz und Haftraumverkabelung anzuschließen. Diese Anlagen werden, da entsprechende Haushaltsmittel zu deren Finanzierung nicht vorhanden sind, für die Anstalten kostenneutral durch Unternehmen der freien Wirtschaft eingerichtet.

Für die Nutzung werden die Gefangenen im geschlossenen Vollzug einen einheitlichen Preis in Höhe von 5,98 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Monat für den Satellitenempfang zu entrichten haben.

Zu 2: Die Nachfrage nach den Set-Top-Boxen überstieg in den letzten Wochen das Angebot. Allerdings werden mit Beginn des Monats November nach dem offiziellen Start der DVBT

Einführung und der damit verbundenen Presseveröffentlichung weitere Geräte auf den Markt kommen. Die analoge Übertragung der Programme privater Fernsehveranstalter wird erst Ende Februar 2003 eingestellt. Bis dahin werden diese Programme sowohl analog als auch digital ausgestrahlt. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Zeitraum ausreicht, damit die Geräteindustrie genügend Set-Top-Boxen zur Verfügung stellen kann.

Frau Ströver, eine Nachfrage? - Bitte!

Halten Sie den Kostenbeitrag der Gefangenen von knapp 6 Euro pro Monat bei einem Einkommen von 30 Euro pro Monat für angemessen und in dieser Weise dem Grundrecht der Teilhabe am Fernsehempfang genügend?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ströver! Aus der Tatsache heraus, dass das so vorgesehen ist, können Sie auch entnehmen, dass wir das für angemessen halten.

Eine weitere Nachfrage? - Bitte!

Wie beurteilen Sie das Verfahren von verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften, statt den beteiligten Wohnungsnutzern die Teilhabe am Digitalempfang zu ermöglichen, nunmehr ihnen einen Kabelanschluss oktroyieren zu wollen, wie es jetzt durch mindestens zwei große Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin passiert ist?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Ströver! Ich denke, dass es gut ist, wenn die entsprechenden Mietervertretungen mit den Wohnungsbaugesellschaften diese Probleme erörtern und dies auch selbst regeln. Ich müsste den Einzelfall erst einmal vorgelegt bekommen, um ihn selber beurteilen zu können. Aber ich denke, es gibt in allen großen Wohnungsbaugesellschaften auch Mietervertre– ter, die das selber durchsetzen können.

Weitere Nachfragen gibt es nicht.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Seidel-Kalmutzki von der Fraktion der SPD über

European School of Management and Technology

- Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit der European School of Management and Technology - ESMT - müssen aus Sicht des Senats von den Stiftern einerseits und vom Land Berlin andererseits erfüllt werden?

2. Wie und wann will das Land Berlin die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, und wie werden von den Stiftern die finanziellen Voraussetzungen sichergestellt?

Zur Beantwortung - der Senator für Wissenschaft, Herr Dr. Flierl!

Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Zu 1: Um Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen zu können und um entsprechende qualifizierte Wissenschaftler als Professoren einstellen zu können, bedarf auch die Europäische Schule für Management und Technologie der staatlichen Anerkennung. Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind im Wesentlichen eine belastbare Darlegung des Finanzierungskonzepts, aus dem sich die Gewährleistung des geplanten Studienbetriebs ergibt, mindestens für die Dauer bis zum Studienabschluss eines Studienjahrgangs, eine substantiierte Ausbauplanung in personeller, räumlicher und sächlicher Hinsicht, eine Konzeption der einzurichtenden Studiengänge durch Vorlage entsprechender Studien- und Prüfungsordnungen sowie eine Hochschulsatzung, aus der sich die Möglichkeit der Mitwirkung der Hochschulangehörigen bei der Gestaltung des Studiums und die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Hochschule ergeben. In inhaltlicher Hinsicht setzt die staatliche Anerkennung die Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat voraus. Die Initiatoren der ESMT halten darüber hinaus das Promotionsrecht für die Hochschule für unabdingbar. Der Senat teilt diese Meinung, dass der Hochschule diese Möglichkeit eingeräumt werden sollte, damit sie auch wissenschaftlichen Nachwuchs qualifizieren kann.

Das Land Berlin ist zudem bereit, der Schule die Grundstücke des ehemaligen Staatsratsgebäudes mit Bestandsgebäuden nach Übernahme vom Bund auf Dauer der projizierten Nutzung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Liegenschaften sind kurzfristig von der ESMT mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen und sollen ausschließlich dem dauerhaften Betrieb der wissenschaftlichen Hochschule dienen. Alle darüber hinausgehenden Kosten, insbesondere für Erstinvestitionen, Umbau, Sanierung, Personal und Bewirtschaftung sind durch die Europäische Schule zu tragen.

Zu 2: Sobald die Europäische Schule für Management and Technology einen Antrag stellt, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, ist der Senat, bin ich bereit, die staatliche Anerkennung auszusprechen. Dies habe ich auch der Schule bereits in Aussicht gestellt. Vor Abschluss der Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat ist zunächst eine vorläufige Anerkennung möglich, um die Aufnahme des Studienbetriebs zu ermöglichen. Ich bin zuversichtlich, dass die Schule die Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung in angemessener Zeit erfüllen wird. Dies gilt auch für die Darlegung des Finanzierungskonzepts. Wie dies im Einzelnen geschieht, wird dem Antrag der ESMT zu entnehmen sein.

Die Einräumung des Promotionsrechts setzt im Übrigen eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes voraus. Ich gehe davon aus, dass diese Änderung im Zuge der anstehenden kleinen Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes erfolgen wird und will nur am Rande darauf verweisen, dass die Einräumung des Promotionsrechts auch das Interesse des Wissenschaftsrats und der Universitäten der Länder Berlin und Bayern finden wird und wir sicherlich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hierzu auch Anhörungen haben werden.

Danke schön, Herr Senator! - Frau Seidel-Kalmutzki, bitte, eine Nachfrage!

Herr Dr. Flierl, habe ich das richtig verstanden, den Forderungen der Stifter nach den anfallenden Umbaukosten wird der Senat nicht entsprechen?

Herr Senator Dr. Flierl!

Der Senat bekräftigt seine Position, das Gebäude kostenlos zur Verfügung

zu stellen und darüber hinaus kein Geld in die Hand zu nehmen.

Herr Hoff mit einer Nachfrage - bitte!

Sehr geehrter Herr Senator! Schließt Ihre Aussage, die ich verstehen kann als: private Hochschulen müssten privat finanziert werden, auch ein, dass keine Erbbaupachtverträge für das Staatsratsgebäude mit den Stiftern dieser Stiftungshochschule geschlossen werden?

Herr Senator Dr. Flierl!

Die Gespräche und Verhandlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Die Aussage, kein Geld in die Hand zu nehmen, würde dies allerdings mit beinhalten oder vielmehr besser: nicht ausschließen.

Herr Gaebler mit einer Nachfrage - bitte!

Die Stifter haben angekündigt, zunächst Managementkurse in diesem Gebäude abzuhalten. Ist denn sichergestellt, dass, wenn kein Hochschulbetrieb in absehbarer Zeit aufgenommen wird, dann auch der Nutzungsvertrag entsprechend kurzfristig gekündigt werden kann?

Herr Senator Dr. Flierl!

Weder ist der Nutzungsvertrag verhandelt und abgeschlossen noch liegen uns konkrete, detaillierte Planungen vor, ab wann der reguläre Hochschulbetrieb aufgenommen werden soll. Das wird Teil der jetzt zu führenden Gespräche sein.

Frau Paus mit einer Nachfrage!

Nach den Aussagen von Herrn Senator Flierl frage ich den Senat: Fühlt sich der Senat falsch zitiert in der Zeitung, wenn beispielsweise heute im "Tagesspiegel" steht, dass sich Herr Strieder sehr wohl vorstellen kann, dass es zu einem Erbbaurechtsvertrag kommt, wenn auch mit entsprechenden Einschränkungen, oder wenn der Regierende Bürgermeister in der Zeitung zitiert wird, dass er Nachverhandlungen nicht grundsätzlich negativ gegenübersteht?

Herr Senator Dr. Flierl!

[Sen Strieder: Ich bin richtig zitiert!]

Herr Strieder fühlt sich richtig zitiert. Für den Senat kann ich nur erklären, dass diese Fragen noch nicht abschließend mit der Schule geklärt sind. Insofern kann es nicht meine Aufgabe sein, für den Senat einzelne Zeitungsberichte zu bestätigen.

Danke schön, Herr Senator! - Keine weiteren Nachfragen!

Dann rufe ich die Mündlichen Anfragen Nrn. 7 und 8 zusammen auf, weil sie zusammen zu beantworten sind. Zuerst erhält der Kollege Henkel für die Fraktion der CDU das Wort zum Thema

Tempodrom wichtiger als Auszubildende?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie begründet der Senat seine Entscheidung, Auszubildende nicht mehr einzustellen und fertig ausgebildete Beamte nicht mehr zu übernehmen, obwohl ein Bedarf besteht, und dies vor dem Hintergrund, dass für das Tempodrom immer wieder Finanzmittel unabhängig vom Betrag bereitgestellt werden?

2. Beabsichtigt der Senat weiterhin, defizitäre kommerzielle Einrichtungen zu finanzieren und dafür die Finanzierung des Sozialbereichs noch weiter zurückzunehmen?