Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Simon! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Ich hatte bereits in der Aktuellen Stunde hier im Haus zum Verbraucherschutz darauf hingewiesen, dass ich beabsichtige, wenn das Verbraucherschutzgesetz der rot-grünen Bundesregierung im Bundesrat scheitern sollte, dass ich dann ein eigenes Gesetz zur besseren Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorlegen will. Sie alle wissen, dass dieses Gesetz im Bundesrat gescheitert ist. Deshalb habe ich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Dieses verbraucherfreundliche Informationsgesetz soll das Recht meiner Verwaltung beinhalten, den Namen des Produkts, aber auch des Unternehmens öffentlich zu machen, bei dem der Verdacht besteht, dass hier ein Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetz vorliegt und wo es ein berechtigtes Interesse gibt, dass Verbraucher darüber informiert werden.
Der Gang der Dinge ist zurzeit so, dass sich dieser Gesetzentwurf im Anhörungsverfahren mit den Verbänden befindet. Wir haben ihnen eine Frist bis zum 26. August gesetzt. Bis dahin lagen auch eine Reihe von Stellungnahmen vor. Zwei Verbände haben um Verlängerung bis zum 30. August gebeten. Nur eine Stellungnahme ist sozusagen überfällig. Wir werden diese Stellungnahmen sehr schnell auswerten und in die nächste Abstimmungsrunde gehen. Danach wird schnell die Abstimmung im Senat herbeigeführt und dieses Gesetz dann dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden.
Ihre 2. Frage ist eigentlich schon ein Stück weit beantwortet, weil es nur darum geht, die ohnehin vorhandenen Daten, die bei den Kontrollen entweder durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter oder durch die entsprechenden Stellen bei dem Berliner Betrieb für zentrale gesundheitliche Aufgaben gesammelt werden, zu veröffentlichen. Es gibt keinen neuen Aufgabenanfall, sondern es ist einfach die Frage, dass veröffentlicht wird. Dazu bedarf es nach unserer bisherigen Einschätzung keines zusätzlichen Personals.
Danke schön, Frau Senatorin! – Es gibt eine Nachfrage der Frau Abgeordneten Simon. – Bitte schön, Frau Simon!
Warum beschränkt sich der jetzt vorgelegte Entwurf auf das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und verzichtet auf die Einbeziehung des Fleisch-, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des Weingesetzes? Ich frage dies vor dem Hintergrund des Entwurfs, den wir auf der Bundesregierungsebene hatten und wo dieser etwas umfassendere Ansatz geplant war.
bedarfsgegenständegesetzes ist es in § 1 so festgelegt, dass Lebensmittel all die Stoffe sind, die dazu bestimmt sind, von Menschen zum Zweck der Ernährung und zum Genuss verzehrt zu werden. Fleisch und Fleischerzeugnisse sind hier mit einbezogen. Dies gilt auch für Erzeugnisse, die im Weinrecht definiert sind. Ich möchte noch ergänzen, dass beispielsweise Tabakerzeugnisse und kosmetische Erzeugnisse hier mit einbezogen sind, ohne dass sie ausdrücklich aufgeführt sind. Insofern haben wir auch diese Gruppe der notwendigen Lebensmittelgegenstände erfasst. Das ist auch ausreichend.
Warum ist in dem Entwurf auf einen direkten Informationsanspruch der Bürger gegenüber den Unternehmen verzichtet worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Simon! Das ist eine berechtigte Frage, die im Übrigen teilweise auch von den Verbänden gestellt wird. Was wir hier mit diesem Verbraucherinformationsgesetz tun, ist, dass wir die Rechtsgrundlage für die zuständige oberste Landesbehörde – also meine Behörde – schaffen, um Verbraucher besser zu informieren. Ein Recht auf direkte Information der Bevölkerung gegenüber Unternehmern abzusichern, geht auf Landesebene nicht. Das bedarf einer Regelung auf Bundesebene, besser noch auf europäischer Ebene. Sie wissen, dass sich die Unternehmen mit ihren jeweiligen Sitzen im gesamten Bundesgebiet verteilen. Insofern war dies im Bundesgesetz schon richtig aufgehoben. Wir kochen jetzt sozusagen etwas auf kleinerer Flamme und versuchen zumindest, die Informationskanäle im Land zu regeln.
Vielen Dank! Wie bewerten Sie für Ihr Vorhaben das jüngste höchstrichterliche Urteil zum Glykolskandal? Teilen Sie meine Auffassung, dass die Mehrheit des Bundesrates mit ihrer Ablehnung eines Verbraucherinformationsgesetzes doch ziemlich neben der Sache lag?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Dieses Urteil unterstreicht, wie notwendig ein solches Gesetz nach wie vor ist. Ich wünsche mir auch weiterhin, dass es in der nächsten Legislaturperiode zu einem weiter gefassten Bundesgesetz einer rot-grünen Bundesregierung kommen wird.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Einem Bericht der „Berliner Morgenpost!“ konnte ich heute entnehmen, dass der Vollzug der Berliner Hundeverordnung nicht sichergestellt ist. Wie wollen Sie sicherstellen, dass der Vollzug Ihres Verbraucherschutzgesetzes sichergestellt wird?
Ehrlich gesagt, kann ich im Moment Ihre Frage nicht so ganz nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass es umgesetzt wird, wenn wir dieses Gesetz so beschließen und es hier eine Mehrheit findet – wovon ich überzeugt bin. Insofern bin ich guter Dinge und habe im Moment überhaupt keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass dies anders sein könnte.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt kommen wir zu den drei zusammengefassten Anfragen. Zu der Mündlichen Anfrage Nr. 4 über
1. Steht der Regierende Bürgermeister zu seiner öffentlichen Erklärung, er habe das Schreiben von Herrn Achim Walther vom 29. November 2001 erhalten, abgezeichnet und an die Finanzverwaltung zur Bearbeitung weitergereicht?
2. Wer berät den Regierenden Bürgermeister in der Senatskanzlei dahin gehend, für den finanziellen Bestand von Berlin existenzielle Mitteilungen als Petitessen zu behandeln?
Danke schön! – Dann ist die Frau Abgeordnete Oesterheld für die Fraktion der Grünen mit der Frage über
1. Was hat der Regierende Bürgermeister unternommen, nachdem er Hinweise auf das Walther-Gutachten erhalten hat, in dem schon 1997 erhebliche Risiken bei Bankgesellschaftstochter Immobilien- und Baumanagementgesellschaft benannt wurden, und warum wurde der damalige Justizsenator nicht informiert?
2. Was unternimmt der Senat gegen die Wirtschaftsprüfer, die im Verdacht stehen, falsch testiert zu haben, und die bis heute ihre eigene Tätigkeit für die Bank überprüfen?
Danke schön, Frau Oesterheld! – Dann rufe ich auf die Mündliche Anfrage Nr. 7 des Abgeordneten Stadtkewitz der Fraktion der CDU über
1. Wann und in welcher Form hat der Regierende Bürgermeister Wowereit Kenntnis von dem Sonderprüfbericht vom 13. März 1997 und dem Schreiben des Wirtschaftsprüfers Achim Walther vom 29. November 2001 erhalten, und was hat der Senat daraufhin unternommen?
2. Aus welchen Gründen wurden hierüber weder der 1. Untersuchungsausschuss „Bankgesellschaft Berlin“ noch die Staatsanwaltschaft informiert?
Danke schön, Herr Kollege! – Nunmehr hat zur Beantwortung der Regierende Bürgermeister das Wort! – Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits der rot-grüne Senat wie auch der rot-rote Senat tun alles in ihrer Macht stehende, um die Vorkommnisse um die Bankgesellschaft restlos aufzuklären. Dabei wird selbstverständlich auch danach geforscht und ermittelt, wie es kommen konnte, dass entsprechende Aufsichtsmechanismen nicht funktioniert haben. Unter anderem muss geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass Testate von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften positiv waren und andere Überprüfungsmechanismen nicht funktioniert haben.
Zu 2: Die Tatsache, dass das Schreiben an die Senatsverwaltung für Finanzen zur Bearbeitung weitergegeben wurde, stellt keinerlei inhaltliche Bewertung des Vorgangs und schon gar keine Herunterspielung als Petitesse dar, sondern die Weitergabe an die Senatsverwaltung für Finanzen liegt ausschließlich darin begründet, dass bei ihr die durch die Geschäftsverteilung geregelte Zuständigkeit für das Landesvermögen liegt. Dieses Schreiben ist auch nicht nur auf den normalen Postweg, sondern direkt zur zuständigen Senatorin gegeben worden.
Zur Anfrage Nr. 5 von Frau Oesterheld: Die Frage zielt auf zwei unterschiedliche Schreiben. Das in der Presse in diesem Zusammenhang erwähnte Schreiben vom März 2001 an den damaligen Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen ist ausweislich einer Postbucheintragung in der Senatskanzlei Berlin als Schreiben vom 28. März 2001 mit Eingang am 30. März 2001 registriert. Über den Verbleib dieses Schreibens kann keine Aussage gemacht werden, da es dem damaligen Regierenden Bürgermeister unmittelbar vorgelegt und von diesem offenbar weder in die Senatskanzlei noch in die Senatsverwaltung für Finanzen oder in die Senatsverwaltung für Justiz zur Bearbeitung gegeben worden ist.