Lange Rede, kurzer Sinn: Wir aus der Regierungskoalition haben einen eigenen Antrag formuliert. – Ein kleiner Hinweis an die PDS: Ich bin ganz froh, dass wir in Zukunft in einem Boot sitzen, nachdem wir uns jahrelang auf der Straße – man kann fast sagen – bekämpft haben. – Aber wir haben einen Antrag formu
liert, in dem genau die Ängste, die Sie gerade geäußert haben, Herr Czaja, berücksichtigt werden sollen: Genau dieser höhere Standard, von dem wir immer gesprochen haben, der auch wirklich nicht notwendig ist, wird nicht umgesetzt, wo er nicht gebraucht wird, gerade in den Siedlungsgebieten. Lassen Sie uns diese Problematik vernünftig im Ausschuss beraten, wie es sich gehört, und nicht vor dem Wahlkampf, sondern für das Interesse der Bürger, dann kommen wir auch weiter. – Schönen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gehe einmal auf den Dringlichkeitsantrag, der von SPD und PDS alternativ vorgelegt worden ist, mit ein, um unsere Position darzulegen. – Das in Vorbereitung befindliche Gesetz ist aus Sicht der FDP-Fraktion ordnungspolitisch problematisch. Es soll die Grundlage für zusätzliches Abkassieren der Bürgerinnen und Bürger schaffen. Diese sollen verstärkt an den Straßenbaukosten beteiligt werden, wobei die zusätzlichen Kostenbelastungen vor allem im Bereich des Ausbaus bestehender Straßen zu erwarten sind. Ich betone: im Bereich bestehender Straßen.
Diesem Ansinnen steht jedoch kein Ausgleich durch anderweitige finanzielle Entlastung gegenüber, zum Beispiel durch Steuersenkung. Statt zum Verwaltungsaufbau im öffentlichen Sektor beizutragen, wird das Gesetz neue Aufgabengebiete und Tatbestände für Verwaltungshandeln und Eingriffe schaffen. Statt Aufgabenkritik findet also eine Bürokratieerweiterung statt. In diesem Sinne ist es ein „Bürokratieausbaugesetz“ und kein Straßenausbaugesetz.
Der PDS-Antrag zum Straßenbaubeitragsgesetz ist aus folgenden Gründen pure Augenwischerei: Die Nummer 1 des Antrags, vorgesehene Bürgerbeteiligung, ist zwar durchaus geeignet, Kostensenkungen herbeizuführen; jedoch in Anbetracht der insgesamt mit dem Gesetz verbundenen finanziellen Zusatzbelastung der blanke Hohn.
Die Nummer 2 des Antrags entlarvt die Praxis der Berliner Straßenbaubürokratie. Es wird zugegeben, dass sich die bisherige Planung offenbar nicht am Bedarf der Anlieger orientiert hat; denn sie will jetzt auf die Belange der Anlieger eingehen.
Dass auf der Grundlage der bundesweit geltenden Norm für Straßenbaukosten minimierende Ausbaustandards zur Anwendung gelangen sollen, ist eine Selbstverständlichkeit, deren Umsetzung kein neues Gesetz braucht.
Die mit Nummer 3 des Antrags angestrebte Regelung ist zwar an sich sinnvoll, kann aber in die bestehenden Bestimmungen zum Erschließungsbeitrag eingebaut werden, das heißt, auch hierfür braucht es kein neues Gesetz.
Ich gehe davon aus, dass Sie von der SPD und PDS die Regelungsdichte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erhöhen wollen, und komme daher zu Nummer 5 Ihres Antrags. Sie will den geschröpften Bürger abschließend mit dem unvermeidlichen sozialen Pflästerchen versehen.
Summa summarum: Die FDP hat einige Sympathie für den CDU-Antrag. Die Diktion dieses Antrags ist allerdings etwas zurückhaltend, geradezu etwas ängstlich. Es geht nicht um Prüfung, sondern um Verhinderung des Straßenbaubeitragsgesetzes. Im Kern geht der CDU-Antrag in die richtige Richtung. Wir werden ihn daher unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Straßenbaubeitragsgesetz ist nun schon ein Dauerbrenner; sowohl Senat als auch Parlament beschäftigen sich seit Jahren damit. Sie haben es beide nicht zu einem akzeptablen Ergebnis gebracht. Rot-Rot aber ist ambitioniert und will lange Versäumtes nun endlich nachholen. So haben wir uns vorgenommen, ein Straßenbaubeitragsgesetz zu realisieren,
das die berechtigten Widersprüche und Einwände, die in den Debatten der letzten Jahre vorgebracht worden sind, berücksichtigt. Herr Czaja kennt dieses Gesetz schon, ich kenne es noch nicht. Der Referentenentwurf von 1996 wird es sicher nicht sein.
In dem vorliegenden von uns eingebrachten Antrag, Drucksache 15/716, haben wir als Koalition unsere Anforderungen an ein solches Gesetz formuliert. Nun werden Sie sich fragen: Warum muss die Koalition extra einen Antrag hier einbringen, um über das Parlament dem Senat zu sagen, wie sie sich solch ein Gesetz vorstellt? – Grund ist der Antrag der CDU-Fraktion, das Gebaren der CDU-Fraktion, insbesondere das Gebaren des Abgeordneten Czaja. Kollege Czaja und liebe Kollegen von der CDU-Fraktion! Was Sie da machen, ist ein ziemlich unseröser Wahlkampf!
Sie versuchen, Angst zu schüren, Sie versuchen, Leute zu beunruhigen. Dass Sie als Opposition die Regierung attackieren, ist okay. Dass Sie auf Schwachstellen hinweisen, ist okay. Aber das verlangt ein Mindestmaß an Seriosität, Herr Czaja!
Das habe ich Ihnen schon bei unseren Debatten um das Datschengesetz gesagt. Da haben Sie ähnlich unseriös agiert. Sie betreiben populistische Zündelei und spielen mit den Ängsten und Sorgen von Grundstückseigentümern, und zwar aus rein parteiegoistischem Kalkül.
Nun zu Ihrem Antrag. Erst einmal halte ich fest: Offensichtlich ist die CDU für ein Straßenbaubeitragsgesetz. – Die FDP lehnt es grundsätzlich ab. –
Das steht so in Ihrem Antrag. Sie bleiben wenigstens bei den Positionen, die Sie in der großen Koalition jahrelang vertreten haben; da wollten Sie immer ein Straßenbaubeitragsgesetz herbeiführen, haben es bloß nicht zu Stande gebracht.
Wir haben in den Ausschüssen darüber diskutiert, Herr Goetze! Damals hat die große Koalition versucht, dieses Gesetz durchzubringen. – Den Teil A Ihres Antrags, werte Kollegen von der CDU, könnte ich noch akzeptieren, und zwar zum Beispiel als besorgte Erinnerung an die PDS, ob sie noch bei ihren alten Positionen ist, nachdem sie in der Regierung ist. Das würde ich noch hinnehmen. Ich denke, das macht man so als Opposition. Aber Sie suggerieren, dass eine völlig neue Abgabenflut kommt. Sie haben es in Ihrer Rede eben selbst gesagt, dass die Kosten für den Straßenneubau zur Zeit schon über die Erschließungsbeiträge umgelegt werden können,
also auch gerade, was Straßen im Ostteil der Stadt betrifft – wovon Sie keine Ahnung haben, Herr Niedergesäß – und was Straßen betrifft, wo auch die schöne Formulierung gefunden ist,
dass es um den erstmals abgeschlossenen Ausbaustandard geht. Das heißt, die Kosten für den Ausbau schon bestehender Straßen können auch nach jetziger Regelung über die Beiträge umgelegt werden. Das ist nicht die eigentliche Verschlechterung. Weiter suggerieren Sie, dann müsste man wenigstens die Grundsteuer nachlassen. – Das haben Sie eben wiederholt, Herr Czaja! – Haben Sie sich überlegt, was ein durchschnittlicher Grundstückseigentümer in Berlin im Jahr für ein 800-m2-Grundstück an Grundsteuern bezahlt? – Sie wissen: Es sind ungefähr 400 $ im Jahr. Wenn Sie annehmen können, dass das als Gegenleistung für Straßenbaukosten – –
Ich sage doch nicht, dass das zu wenig ist! Sie sagen aber, dass damit zum Beispiel Straßenbaukosten der öffentlichen Hand abgegolten werden könnten. Sie sagen weiter: Wenn man extra Straßenbaubeiträge erhöbe, müsste man vielleicht von den 400 $ im Jahr auf 200 $ heruntergehen. Das war ja eben Ihre Forderung. Die ist absolut sachfremd und hat mit dem Gegenstand nichts zu tun. Ich habe das Gefühl, Sie wissen nicht, wovon Sie reden.
Lieber Kollege Czaja! Alles, was ich bislang zum Thema Straßenbaubeitragsgesetz kenne, ist ungeeignet gewesen, um die Probleme zu lösen. Dann lassen Sie uns in den Ausschüssen darüber diskutieren, ob wir in der Lage sind, ein vernünftiges Straßenbaubeitragsgesetz zu verabschieden, das den Kriterien entspricht, die in dem Antrag formuliert werden. – Danke!
Danke schön! – Das Wort für eine Kurzintervention wird vom Abgeordneten Herrn Czaja gewünscht. Dann soll er es auch erhalten. – Bitte schön!