Sie sagen, alles andere ist marktwidrig. Ich möchte Ihren Großkopfeten Herrn Eckhoff zitieren, der bei einer Veranstaltung sagte, dass der Staat überhaupt nicht in den Wohnungsmarkt eingreifen solle, aber er solle ordentlich Wohngeld zahlen. Das ist Ihre Philosophie. Das ist nämlich auch nicht mehr Markt. Subvention der Mieten ist nicht mehr Markt. Es gibt nämlich auch andere Liberale, die sagen, dass wir im Prinzip die Mieten um ein Drittel senken müssten, wenn wir tatsächlich eine Vermietung und einen Markt im Wohnungsbereich haben wollen. Deshalb ist Ihre Sicht im Moment etwas sehr einseitig.
Zweitens führen Sie auch noch an, die Wohnungsämter abschaffen zu wollen. Anscheinend ist das für Sie auch so eine Art von Ideologie. Mir persönlich geht es um die Aufgaben. Es gibt bestimmte Aufgaben, die das Land nach wie vor erfüllen muss, die die Bezirke nach wie vor erfüllen müssen, ob Sie das nun Wohnungsamt oder nicht Wohnungsamt nennen oder ob die Aufgaben in einem anderen Amt wahrgenommen werden. Offensichtlich scheint Ihnen der Begriff ein Kampfbegriff geworden zu sein. Ich nehme an, er wird uns 5 Jahre erhalten bleiben, aber davon wird nichts besser.
Ich hoffe, dass wir eine sehr interessante Diskussion in dem Ausschuss haben werden, und will noch einmal sagen, dass ich begeistert bin, wenn sich die CDU so differenziert in die Diskussion einmischt. – Danke!
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr, der federführend ist, sowie an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung, an den Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik sowie an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Wer diesen Ausschussüberweisungen seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Keine! Enthaltungen? – Auch keine! Dann ist das so angenommen.
Die Ausschussüberweisung gilt dann selbstverständlich auch für den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/440-1.
I. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS über Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Berlin – Vorschaltgesetz zu einem neuen Schulgesetz für das Land Berlin (27. ÄndSchulG)
Der Ältestenrat empfiehlt für die Beratung eine Redezeit von bis zu 5 Minuten pro Fraktion. – Ich höre dazu keinen Widerspruch und eröffne damit die I. Lesung. Wortmeldungen aus allen Fraktionen liegen vor. Es beginnt die Fraktion der PDS mit Frau Schaub. – Bitte schön, Frau Schaub!
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was wir hier in I. Lesung zu beraten haben, ist ein Vorschaltgesetz, von dem ich mir auch gut vorstellen könnte, dass es hier in I. Lesung mit Blick auf die heutige Tagesordnung ohne Diskussion durchgegangen wäre. Denn die eigentliche Auseinandersetzung wird natürlich im Fachausschuss stattfinden, und wir werden dem Gesetz auf dem Rückweg in der II. Lesung begegnen. Da hätte sich das Reden eher gelohnt. Soviel als Appell zum Nachdenken an die anderen Fraktionen.
Das Vorschaltgesetz beinhaltet vier dringliche Änderungen, sozusagen im Vorgriff auf das Schulgesetz, von denen wir gern möchten, dass sie bereits zum kommenden Schuljahr in Kraft treten, deshalb sollen sie dem später zu verabschiedenen Schulgesetz vorweggenommen werden.
Zum Ersten handelt es sich mit dem § 18 a um eine Regelung zur Ausstattung mit Lehrmitteln und Unterrichtsmitteln, die bisher in den Bezirken sehr unterschiedlich gehandhabt wurde. Wir legen nun eine einheitliche Finanzregelung vor, das heißt, die Bezirke erhalten nach Mindeststandards bemessene Zuweisungen und werden verpflichtet, diese Summe zu 100 %, das heißt ohne Konsolidierung, an die Schulen weiterzureichen. Den Bezirken ist dabei die Möglichkeit eingeräumt, einen Ausgleich innerhalb ihrer Schulen zu ermöglichen, um zum Beispiel eventuelle Ausstattungsunterschiede auszugleichen.
Natürlich bedeutet diese Regelung einen bestimmten Konflikt mit dem Bezirkshaushalt. Das ist aber unvermeidbar. Ich denke aber, dass damit erstens klar wird, dass es darum geht, ein Stück Chancengleichheit wirklich durchzusetzen, damit alle Schulen gleich ausgestattet sind. Wenn es heißt „Priorität Bildung“, dann muss das auch für diesen Bereich gelten, so schwer es auch im Bezirkshaushalt umzusetzen sein wird.
Zweiter Punkt, der geregelt werden soll: der Frühbeginn für die erste Fremdsprache, nun verbindlich – und da ist wirklich Eile geboten – ab Klasse 3, das Wahlrecht der Eltern für Englisch oder Französisch. Hier handelt es sich um die Weiterführung der bereits begonnenen Grundschulreform 2000, wo es bereits die Einrichtung der Begegnung mit einer Fremdsprache gegeben hat. Diese ist gut angenommen, und es ist auch deutlich geworden, dass Kinder eigentlich mehr wollen als nur eine Begegnung. Ich denke, dass es auch zeitgemäß ist, sehr früh mit
einer Fremdsprache zu beginnen. Im Übrigen handelt es sich hier auch um die Umsetzung eines Kultusministerkonferenzbeschlussses zur Arbeit in der Grundschule in Landesrecht. Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt zur Qualitätsverbesserung in der Grundschule sein wird. Das wird sicher nicht ohne Konflikte gehen, ich will aber die Details und die Spezialitäten, die im Ausschuss zu bereden sein werden, absichtsvoll beiseite lassen und nur auf die Grundzüge hinweisen.
Dritter Punkt, der mit § 29 geregelt wird, ist ebenfalls eine langanstehende und hier sehr häufig diskutierte Lösung für den Übergang in die Oberstufe, und zwar für den Fall, wo es sozusagen Überzahlanmeldungen an einer Oberschule gibt. Sie erinnern sich, dass auf die Klage von Eltern hin das Verwaltungsgericht Berlin die Bildungsverwaltung beauflagt hatte, Kriterien für das Grundschulgutachten oder die Bildungsgangempfehlung, wie es dann heißen wird, vorzulegen, nämlich dann, wenn es als Entscheidungskriterium für die Aufnahme an der Oberschule herangezogen wird. Das ist der Fall, so lautet die Entscheidung. Ich sage hier ganz offen, dass die PDS-Fraktion damit ein Problem hatte – das ist auch noch nicht völlig ausgeräumt –, dass wir aber nach einer Diskussion mit Vertretern des Landesschulbeirates der Meinung dieses Gremiums bezüglich der Aufnahme der Bildungsgangempfehlung als Entscheidungskriterium zugestimmt haben. Hier ist Eile geboten, weil es im Vorgriff bereits ein Rundschreiben gibt, das diese Regelung enthält. Das muss nun per Gesetz sozusagen nachgeholt und gestützt werden. Der Vorgriff war nötig, weil das Schuljahr bereits so weit vorangeschritten war, dass es dringend einer Regelung bedurfte.
Der letzte und vierte Punkt ist schnell dargestellt: Hier handelt es sich um eine Regelung, die Fachhochschulreife betreffend. Bisher war es nur an Berufsfachschulen möglich, die Fachhochschulreife zu erlangen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es auch an Berufsschulen nach mindestens zweijähriger Ausbildung und für Studierende an Fachschulen möglich sein, die Fachhochschulreife zu erreichen, ein wie ich finde wichtiger Beitrag zur Strukturvereinfachung bei den Hochschulzugängen. Auch in diesem Fall handelt es sich um die Umsetzung eines Kultusministerkonferenzbeschlusses in Landesrecht.
Soweit die Informationen an Sie, soweit Ihnen das nicht bekannt war, verbunden mit der Bitte, der Überweisung in den Ausschuss zuzustimmen. – Danke!
Vielen Dank, Frau Schaub! – Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Kollege Goetze. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicherlich ist es richtig, dass die fachpolitische Diskussion im Ausschuss geführt werden sollte, aber es lohnt sich an dieser Stelle, auch noch einmal auf den Vorgang an sich einzugehen.
Wir haben hier die merkwürdige Situation, dass bei zumindest zwei Sachverhalten der Schulsenator bzw. das Landesschulamt die Schulen vor Wochen über bestimmte Sachverhalte informiert haben, obwohl es dafür noch gar keine Rechtsgrundlage gab, beispielsweise, was den Fremdsprachenbeginn ab Klassenstufe 3 anbelangt. Jetzt, acht Wochen später, legt nicht etwa der Senat, der das Rundschreiben in Auftrag gegeben hat, den Gesetzentwurf vor, sondern zwei Koalitionsparteien tun das. Das ist ein bisschen merkwürdig, denn der Schulsenator war im letzten Jahr der gleiche wie in diesem Jahr. In die Mehrheitsfindung des angeblichen oder sogenannten Übergangssenats war die PDS auch schon mit eingebunden, und der Übergangssenat kann nicht deswegen installiert worden sein, weil er Stillstand produzierte, sondern seine Verpflichtung wäre es gewesen, an dieser Stelle die notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Das ist nicht passiert. Man muss sich deshalb die Frage stellen, welches Rechtsverständnis eine Verwaltung hat, wenn sie ohne gesetzliche Grundlage bestimmte Fakten durch Organisationsrundschreiben bereits den Schulen vorgibt.
Der zweite Sachverhalt betrifft die Überschrift dieses Gesetzes. Da wird uns mitgeteilt, dies sei ein Vorschaltgesetz. Vor was denn? – Vor diesen Gesetzentwurf, den man sich seit Monaten oder beinahe sogar Jahren im Internet anschauen kann oder möglicherweise vor dem, was jetzt noch kontrovers zwischen SPD-Fraktion und PDS-Fraktion diskutiert wird? – Nach allem, was man hört, gibt es zu diesem Schulgesetzentwurf nicht gerade hundertprozentige Einigkeit. Es gibt aus unserer Sicht keinen Zeitplan, wann denn nun das Gesetz kommen soll, dem dieses vorgeschaltet wird. Deswegen ist es doch eher die Ankündigung eines mittleren oder kleinen Wurfes, der irgendwann einmal kommt, der aber eigentlich nichts weiter ist als die 27. Änderung des Schulgesetzes und mit der Vorwegnahme eines großartigen Reformprojektes nichts zu tun hat.
Was die Inhalte angeht, so haben wir es hier mit einigen Sachverhalten zu tun, von denen zwei herausgegriffen worden sind. Wir teilen die Auffassung des Gesetzentwurfes, dass hinsichtlich der Lernmittelfreiheit den Schulen auf Antrag die Mittel auf Selbstbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen sind, also eine Muss-Vorschrift, das ist gut, Selbstverwaltung dezentraler Art. Dann geht es aber schon weiter, nämlich die zur Sicherung von Unterricht und Erziehung notwendige Ausstattung, die soll den Schulen durch die Bezirke nur auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Da macht man bereits wieder einen halben Schritt zurück. Warum hier nicht auch die zwingende Vorschrift, damit man das, was eigentlich Konsens ist zwischen allen Parteien im Schulausschuss, nämlich eine Stärkung der Kompetenzen der Schulen vor Ort, als Muss-Vorschrift festschreibt? – Wir werden zumindest mit diesem Ziel in die Ausschussberatungen gehen.
Eine weitere Sache betrifft die Fremdsprache ab der 3. Klasse. Sie können aus der Synopse entnehmen, dass die ursprüngliche Regelung, ab der 5. Klasse auch Russisch oder Latein anzubieten, weggefallen ist. Es gibt nur noch Englisch oder Französisch. Das ist oder das kann sein – ich will mich vorsichtig ausdrücken – der Angriff auf die grundständigen Gymnasien. Ganz klar geht das für uns derzeit noch nicht aus dem Gesetzestext hervor, aber es gibt erhebliche Anzeichen, die darauf hindeuten. Es ist mit Sicherheit auch ein Angriff auf die bilingualen Schulen, denn die Möglichkeit, in der Folge auf diese zu wechseln, ist durch diese Regelung ebenfalls ausgeschlossen. Und Sie haben damit verbunden die Aufweichung der Einzugsbereiche der Grundschulen, denn Sie sagen, dass für den Grundschüler die Wahlmöglichkeit gegeben werden soll zwischen Englisch und Französisch. Heute muss der Grundschüler in die Grundschule, die seinem Wohnort am nächsten ist. Künftig kann er offenbar entscheiden, ob er eine Schule nimmt, in der Französisch in der 3. Klasse angeboten wird oder aber Englisch. Das bedeutet aber, dass die Schuleinzugsbereiche aufgelöst werden, dass man sich künftig seine Schule aussuchen kann. Das kann ein interessanter Aspekt sein, das müssen wir aber hinterfragen.
Insbesondere diese Ausführung, verbunden mit den Umständen ihres Entstehens sind aus unserer Sicht höchst kritikwürdig, und ich glaube, dass es erheblichen Beratungsbedarf im Ausschuss gibt.
Vielen Dank, Herr Kollege Goetze! – Für die Sozialdemokratie hat das Wort Frau Kollegin Dr. Tesch. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst stellt sich natürlich die Frage, warum wir zu dem geplanten Schulreformgesetz, das im Übrigen – da informiere ich Sie nun, Herr Goetze – am 1. August 2003 in Kraft treten soll, hier jetzt noch mal ein Vorschaltgesetz einbringen. Und der große Wurf, Herr Goetze, dieses Schulreformgesetzes wird kommen, das versichere ich Ihnen, keine Angst!
Der Grund, warum dieses Vorschaltgesetz, ist ein denkbar einfacher: Dieses Vorschaltgesetz beinhaltet nämlich 5 Punkte, nicht 4, sondern 5, die noch unbedingt eingebracht werden müssen zum kommenden Schuljahr.
1. Die Bezirke sollen verpflichtet werden, die ihnen vom Land zugewiesenen Mittel für Lehrmittel an die Schulen mindestens im Umfang eines Mindeststandards weiterzuleiten. Das ist notwendig, weil nämlich die Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln zu unterschiedlich ist. Dabei können aber die Bezirke zwischen den einzelnen Schulen Wertausgleichsmaßnahmen vornehmen.
2. Nachdem das zunächst auf freiwilliger Basis eingeführte Projekt „Begegnung mit einer Fremdsprache ab Klasse 3“ seit diesem Schuljahr erfolgreich flächendeckend läuft, soll nun die Wahl der 1. Fremdsprache verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler auf die 3. Klasse vorgezogen werden, und dabei können die Schüler Englisch oder Französisch wählen. Es ist gut, Herr Goetze, wenn der Schulsenator natürlich vorher informiert. Er informiert in diesem Punkt auch über etwas, was ja schon läuft, flächendeckend und erfolgreich als Schulprojekt. Ich sehe überhaupt keinen Angriff auf grundständige Gymnasien und erst recht nicht auf die Europaschule. Herr Goetze, in der Europaschule werden die Kinder bereits in der 1. Klasse in beiden Sprachen unterrichtet.
3. Das Grundschulgutachten, das nun im neuen Schulgesetz Bildungsgangempfehlung heißen wird, muss auf Grund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts neu gefasst werden. Dabei finden dann sowohl die Noten und Zeugnisse der Jahrgangsstufe 5 und 6 sowie eine pädagogische Beurteilung Berücksichtigung. Wir haben über dieses neue Grundschulgutachten ausführlich im Schulausschuss mit Anhörung diskutiert. Auch der Landesschulbeirat empfiehlt dieses neue Gutachten. Und es gilt zu betonen, dass nach wie vor der Elternwille Priorität hat. Das heißt, das Gutachten kommt nur zum Zuge, wenn es in der aufnehmenden Schule mehr Anmeldungen als Plätze gibt. Auch hier bitte ich zu bedenken, dass zunächst die Sprachenfolge und dann eine besondere Profilierung der Schule, also z. B. musik- oder sportbetont, eine Rolle spielen, bevor das Grundschulgutachten greift. An vierter Stelle steht schließlich die Erreichbarkeit der Schule. Und alle diese vier Kriterien werden außer Kraft gesetzt, wenn ein Fall von sozialer Härte vorliegt. Und auch hier, Herr Goetze, musste der Schulsenator vorher informieren, damit die Regelung zum kommenden Schuljahr in Kraft treten kann.
4., und das ist von allen meinen Vorrednern vergessen worden: Die Klassenfrequenz der aufnehmenden Schulen wird auf 32 Schülerinnen und Schüler festgesetzt. Damit erfüllen wir die Regelung aus der Koalitionsvereinbarung, die Höchstfrequenz abzusenken.
Und schließlich sollen nun auch Berufsschulen und Fachschulen wie bislang nur die Berufsfachschulen die Möglichkeit erhalten, eine Fachoberschulreife zu erteilen. Hiermit wird der Beschluss der KMK vom 22. Oktober 1999 in Berliner Landesrecht umgesetzt.
Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion um die Überweisung dieses Vorschaltgesetzes zur weiteren Beratung in den Schulausschuss, damit diese sinnvollen Regelungen im kommenden Schuljahr in Kraft treten können. – Ich danke Ihnen!
Vielen Dank, Frau Dr. Tesch! – Für die FDP ergreift Frau Senftleben das Wort und hat es. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Mit ganz großen und vielfach guten Vorsätzen sind Sie, Herr Senator Böger, in die Regierungsverantwortung gestartet. Das Vorschaltgesetz sollte im Vorfeld des großen neuen Schulgesetzes bereits zum neuen Schuljahr mehrere Dinge regeln, unter anderem Schulen mehr Eigenverantwortung zubilligen, den Schulalltag entbürokratisieren, denn hierauf warten Schulleiter, Schulleiterinnen, Lehrkräfte, und letztendlich warten auch wir darauf seit sehr langer Zeit. Und was ist daraus geworden? – Ich kann nur sagen: Viel Lärm um nichts.