Protocol of the Session on March 23, 2000

Weiteres über das Antragsverfahren, die Planung... regelt die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung durch Rechtsverordnung.

Dafür haben wir nun den Bezirken und den großen freien Trägern einen ersten Entwurf vorgelegt und um Stellungnahme gebeten. Diese werden die strittigen Punkte aufzeigen und eine grundsätzliche Einschätzung liefern, ob die Bezirke diese Verordnung für umsetzbar halten.

Eine Verschlechterung im Sinne des von Ihnen angesprochenen Teufelskreises ist mit dieser Regelung weder beabsichtigt noch verbunden. Um sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend für eine volle Stelle führen zu lassen, können die Erziehungsberechtigten – wie bisher – erklären – auf einem Meldebogen ankreuzen –, dass die Betreuung der Kinder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sichergestellt ist.

[Zuruf: Das geht nicht!]

Dies ist insofern der Fall, als der Bedarf auf Grund einer Erwerbstätigkeit in dem Augenblick gegeben ist, in dem eine Stelle in Aussicht ist. Die Anmeldung auch außerhalb der Anmeldefristen ist für diese Fälle ausdrücklich geregelt.

Zur zweiten Frage: Der Senat bleibt bei seinem Programm, sozial benachteiligten Kindern und Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache eine besondere Förderung zukommen zu lassen. Die Ernsthaftigkeit dieser Bemühungen zeigt sich an den Personalzuschlägen, die im Rahmen der Kitapersonalverordnung umgesetzt worden sind. Danach erhalten Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache ebenso einen Personalzuschlag – wenn sie in der Kita sind – wie sozial benachteiligte Kinder aus ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit benachteiligten Bedingungen. Sie wissen, dass so unter anderem der Personalschlüssel im Kindergarten um 40 Prozent angehoben wird. Allein der Zuschlag für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache macht im Haushaltsjahr 2000 in den Einrichtungen öffentlicher und freier Träger knapp 350 Stellen aus. Das entspricht einem finanziellen Aufwand für das Land Berlin von etwa 24 Mio DM. Daran sehen Sie, dass wir bei unserer politischen Zielsetzung bleiben.

Vielen Dank! – Nun noch einmal die Fragestellerin. – Bitte, Frau Jantzen!

Herr Senator, Sie brauchen mich nicht darüber aufzuklären, was im Kitagesetz steht. Ich mache seit vier Jahren Kitapolitik im Abgeordnetenhaus.

Im Entwurf der Verordnung Antragsverfahren steht, dass man einen Kitaplatz bei Arbeitsaufnahme im laufenden Kitajahr nur nach Maßgabe der freien Plätze erhält. Wie wollen Sie sicherstellen, dass Eltern, die Arbeit aufnehmen, auch einen Platz bekommen, den sie dringend benötigen?

Herr Senator! – Bitte schön!

Frau Abgeordnete! Es liegt mir fern, Sie aufzuklären. Dazu sind Sie zu alt und ich nicht befugt.

[Zurufe von den Grünen]

Ich möchte nur die Öffentlichkeit aufklären, weil bei dieser Verordnung von einigen Medien und auch aus der Opposition heraus einige Verwirrung in die Elternschaft in Berlin getragen wurde, die ich für unverantwortlich halte. Um Ihre Frage zu beant

worten: Es ändert sich an dem Rechtsanspruch überhaupt nichts, im Gegenteil, er wird noch verstärkt, und die Sicherstellung des Platzes in dem Fall, den Sie schildern, ist in Berlin gewährleistet, weil wir sowohl unsere formalen Rechtsansprüche wie auch die materiellen Sicherheiten bei der Kitaversorgung viel besser als andere Bundesländer darstellen können.

Eine Zusatzfrage für die Fragestellerin – bitte schön, Frau Jantzen!

Wir werden sehen, wie sich dieses Antragsverfahren in der Praxis auswirkt. Wie beurteilen Sie, Herr Böger, dass eine nach Berlin neu zugezogene Frau mit zwei Kindern im Kindergartenalter, schwanger, mit in Westdeutschland verbliebenem Mann, lediglich einen fünfstündigen Betreuungsplatz zuerkannt bekommt? Was meinen Sie, was die Jugendämter als soziale, familiäre und pädagogische Gründe anerkennen sollten, um einen anderen Bedarf festzustellen?

Herr Senator!

Zunächst einmal, Frau Abgeordnete, zeigt dieser Beispielfall, dass es auch unter der gegenwärtigen Rechtslage und ohne diese Verordnung, die von Ihnen angegriffen wurde,

[Frau Jantzen (Grüne): Die hat sich ja nicht geändert, wie Sie gesagt haben!]

eine Problemstellung im Einzelfall geben wird. Wir haben in Berlin eine Aufgabenteilung. Ich bin nicht dafür zuständig, wie in den Bezirken Sachverhalte beurteilt werden. Wenn Sie konkret nach diesem Sachverhalt fragen und ich ihn einschätze, beurteile ich ihn so, dass hier eine Notwendigkeit für eine längere Betreuung im Kindergarten gegeben ist.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Nolte – bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator! Trifft es zu, dass das Antragsverfahren bisher auch schon durch eine Ausführungsvorschrift geregelt worden ist und dass die Rechtsverordnung sich an dieser Ausführungsvorschrift orientieren wird?

[Frau Jantzen (Grüne): Hat er doch gesagt!]

Herr Bürgermeister!

Herr Abgeordneter Nolte! Genau dies trifft zu. Die Notwendigkeit für diese Rechtsverordnung ergibt sich daraus, dass diese Ausführungsvorschrift ausgelaufen ist und das Gesetz eben dies fordert. Ich will noch einmal betonen: Es besteht für Aufregung überhaupt kein Anlass, weil jetzt mit den Bezirken diskutiert wird und wir zugleich dabei erkennen wollen, ob dieses Verfahren bedarfsgerecht und vernünftig ist. Wir sind selbstverständlich auch zu Veränderungen bereit, wenn dies gefordert wird.

Zusatzfrage – Frau Abgeordnete Martins!

Herr Böger! Sollen die Eltern klagen, die innerhalb eines Kitajahres ihren Bedarf von fünf Stunden auf neun oder zehn Stunden erhöhen müssen aufgrund eines Jobs? Oder wie stellen Sie sich vor, dass dieser Rechtsanspruch gewährleistet wird?

Wie wird nach diesem Verfahren Flüchtlingskindern ermöglicht, einen Kitaplatz zu bekommen?

Herr Bürgermeister!

Zunächst, Frau Abgeordnete, haben Sie auf eine qualitative Verbesserung hingewiesen, die mit dieser Verordnung geplant ist, nämlich einen Rechtsanspruch zu erhalten.

[Zillich (PDS): Ich denke, die Verordnung schafft keine neuen Tatbestände!]

Wenn man einen Rechtsanspruch hat, kann man ihn anders als eine Gewährung einklagen. Im Übrigen glaube ich, dass ich die Frage zu Migrantenkindern

[Zurufe von den Grünen: Flüchtlingskinder!]

schon in Teil 2 meiner Antwort beantwortet.

Danke schön!

Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Ueckert von der CDU-Fraktion über

sofortigen Weiterbau der U 5

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Treffen Presseberichte zu, wonach der Senat sich nunmehr zum unverzüglichen Weiterbau der U 5 verständigt hat?

2. Zu welchem Zeitpunkt plant der Senat, die U 5 fertigzustellen?

Herr Senator Strieder, bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Senat hat in seiner Sitzung am 21. März den Planungsstand der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 zur Kenntnis genommen und mögliche Verfahrensvarianten erörtert. Eine Entscheidung über den Zeitpunkt des Baubeginns war damit nicht verbunden.

Zusatzfrage des Fragestellers – bitte schön, Herr Ueckert!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Strieder! Ich habe in den letzten Tagen eine Reihe widersprüchlicher Meldungen und Aussagen hören können. Deswegen halte ich es für angemessen, dass hier einmal klare und offene Worte gesprochen werden. Daher verstehen Sie bitte meine Zusatzfrage als positive Kritik. Wäre es nicht sinnvoller, statt über die Medien Unsicherheit zu verbreiten, darüber öffentlich Aufklärung zu betreiben, dass allein schon eine Verschiebung des Weiterbaus der U 5, verbunden mit einer unnötigen Verlängerung statt Verkürzung der geplanten Bauzeit, zu einer Erhöhung der Eigenmittelbelastung für das Land Berlin von wahrscheinlich mehr als 300 Millionen DM führen wird, die sich allein ergeben können aus: Schadenersatzforderungen des Bundes in Folge von Vertragsverletzungen des Hauptstadtfinanzierungsvertrags, Einbußen bei der Zuteilung von Regionalmitteln der EU, erwarteten Kürzungen bei der Zuteilung von GVFG-Mitteln ab dem Jahr 2005, Baukostenerhöhung durch verlängerte Vorhaltezeiten der beteiligten Bauunternehmen und nicht zuletzt durch erhöhte Schadenersatzforderungen betroffener Anlieger, und das alles nur, weil nicht unverzüglich mit dem Weiterbau begonnen – –

Herr Kollege! Der Charakter der Frage ist für einen normalen Zuhörer nicht mehr erkennbar!

Die Frage lautet: Ist es nicht sinnvoller, über diese wahrscheinlich zu erwartenden Erhöhungen der Eigenmittelaufkommen des Landes Berlin öffentlich Aufklärung zu betreiben?

Herr Senator Strieder!

Herr Abgeordneter! Ich hielt es für sinnvoll – und der übrige Senat auch –, den Senat über die Bedingungen zu informieren, unter denen die U 5 Unter den Linden gebaut werden kann. Das entsprach einer Bitte des Regierenden Bürgermeisters, der ich gern nachgekommen bin. Ihre Behauptungen über Kostensteigerungen von 300 Millionen DM sind unzutreffend und nicht nachvollziehbar.