Karlheinz Nolte
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir bei der Rede von Frau Grütters vorgestellt, wie sie die Hochschulverträge hier als Wissenschaftssenatorin präsentiert hätte, die sie einmal werden wollte, und ein solches Vertragsergebnis, die Hochschulverträge mit Zustimmung der Universitäten, dem Abgeordnetenhauses vorgestellt hätte. Die Rede wäre sicherlich anders ausgefallen. Insofern kann man nur der amtierenden Wissenschaftssenatorin zu diesem Ergebnis gratulieren!
Jetzt ist er zufällig mal anwesend. – Möglicherweise übt er ansonsten die neue Rolle des First Gentleman von Katja Steffel aus. Sie vergleichen ihn hier immer mit Bill Clinton. Das ist dann möglicherweise seine Rolle.
Sorge um die Stadt und Angst vor Rot-Grün ist bei der größten Oppositionsfraktion jedenfalls nicht erkennbar, wenn der Fraktionsvorsitzende während der Haushaltsdebatte durch Abwesenheit glänzt.
Meine Kollegin Frau Dunger-Löper hat bereits erwähnt, dass im Nachtragshaushalt noch einmal 90 Millionen DM eingespart wurden. Damit die Zukunftsfähigkeit Berlins gesichert ist und die Lebenschancen der Menschen nicht gefährdet werden, wird mit dem Nachtragshaushalt der Konsolidierungskurs fortgesetzt.
Den kenne ich gar nicht! Bitte sehr! Dann lerne ich ihn jetzt kennen.
Wir debattieren um den Nachtragshaushalt. Dabei können nicht immer der Regierende Bürgermeister u n d die Finanzsenatorin anwesend sein.
Herr Friederici! Meine Position ist: Wenn sich Herr Steffel Tag und Nacht um die Stadt sorgt, wäre es gut, wenn er sich das, was die Finanzsenatorin hier in ihrer Verantwortung für die Stadt ausführt, anhören würde. Herr Steffel, nun lesen Sie es nach, das ist auch ganz schön.
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Schwerpunkt des Haushaltes 2001 war die Bildungspolitik, verbunden mit Wissenschaft, Forschung und Kultur. Daran ändert auch der Nachtragshaushalt nichts. Im Gegenteil, er bekräftigt diese Schwerpunktsetzung noch einmal.
Zur Bildungspolitik gehört vorrangig die Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Schulen und Hochschulen. Aber auch die Volkshochschulen und Musikschulen, die Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen gehören dazu.
Schon der Senat hatte mit der Beibehaltung der Zuweisung von 500 Stellen als Vertretungsstellen für dauererkrankte Lehrer sowie die zusätzliche Bewilligung von 60 Stellen zur Absicherung der Integration behinderter Kinder in der Sekundarstufe I beschlossen.
Die Koalitionsfraktionen haben darüber hinaus auch den Einstieg in die Frequenzabsenkung der Klassen mit einem Ausländeranteil von über 40 % vereinbart. In allen ersten Klassen der Grundschulen und in allen 7. Klassen der Oberschulen mit einem solchen Ausländeranteil werden die Klassenfrequenzen ab Beginn des Schuljahres 2001/2002 um zwei Schüler abgesenkt.
Damit hat die Koalition trotz des engen Zeit- und Finanzrahmens einen klaren Schwerpunkt in der Bildungspolitik gesetzt. Im Jahr 2001 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 800 000 DM vorgesehen.
Der Nachtragshaushalt gibt ein deutliches Signal an die Berliner. Die Koalition spart nicht an der Jugend. Die Koalition spart für die Jugend. Die Bildungs-, Jugend- und Familienpolitik der Koalition gibt der Stadt eine Zukunftsperspektive. Wir investieren in Köpfe und nicht in Beton. Wir werden Vorhandenes pflegen, bevor wir Neues bauen. Erst der Konsolidierungskurs und die bildungspolitische Priorität gemeinsam geben die Möglichkeit, Berlin als Stadt des Wissens und als soziale Stadt zu gestalten.
Chancengleichheit ist das Leitprinzip unserer Bildungspolitik. Eine Gesellschaft, die tatenlos zusieht, wenn über 12 % der Jugendlichen keinen Schulabschluss erreichen, ist weder gerecht, noch nutzt sie die gesellschaftlichen Potentiale. Deshalb ist es auch aus wirtschaftlichen Gründen wichtig, in den Teilen der Stadt, in denen diese Probleme deutlich werden, Chancengleichheit zu sichern, Begabungen zu fördern und Wettbewerb anzuregen. Die Senkung der Klassenfrequenzen ist ein richtiger Schritt in dieser Richtung.
Familien bedürfen der positiven Unterstützung durch die Politik insbesondere bei der Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie, Berufstätigkeit und Familienarbeit. Der Nachtragshaushalt nimmt keine Veränderung an der Finanzierung der Kindertagesstätten in kommunaler oder freier Trägerschaft vor. Alle Eltern, die das wünschen, können wie bisher die Bildungs- und Betreuungsangebote der Berliner Kitas für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Es bleibt Aufgabe der Bildungspolitik, in den kommenden Jahren auch angesichts der immer flexibleren Arbeitszeiten der Eltern die ganztägigen Betreuungsangebote an Schulen und Kindertagesstätten auszubauen. Nur so werden wir ein Klima schaffen, dass jungen Menschen mehr Mut zur Familie macht.
Trotz der finanziellen Engpässe sind an den Familien- und Erziehungsberatungsstellen, an den Ausgaben für Jugendarbeit und an den Programmen für Demokratie und gegen rechte Gewalt keine Abstriche gemacht worden.
Berlin muss täglich 11 Millionen DM Zinsen zahlen – ein Betrag, für den man täglich fünf Schulen sanieren könnte.
Obwohl uns diese Mittel fehlen, Herr Niedergesäß, hält die Koalition am ehrgeizigen Ziel fest, weiterhin mit 100 Millionen DM jährlich die Schulen und Sportstätten zu sanieren.
Herr Niedergesäß, das müssten Sie als Baupolitiker schon aus diesem Grunde begrüßen und loben.
Intakte und gepflegte Sportstätten sind für die Freizeitbetätigung junger Menschen, aber auch für die Gesundheit aller unverzichtbarer Bestandteil städtischer Infrastruktur. Mit dem Nachtragshaushalt wird das aufgelaufene Defizit der Berliner BäderBetriebe in Höhe von 27 Millionen DM ausgeglichen. Wir wünschen dem Senat und den Verantwortlichen bei den Bäderbetrieben eine glückliche Hand bei der Weiterentwicklung dieser Betriebe zu einem erfolgreichen Dienstleister.
Der neue Senat und die Koalition haben die Verantwortung für Berlin übernommen, und das ist gut so.
Erstens: Mit einer klugen Finanzpolitik setzen wir die Steuermittel zielgenauer ein und senken die Ausgaben. Herr Niedergesäß, weil Sie immer von „ollen Kamellen“ reden: Das Besondere an der neuen Situation ist, dass jetzt Finanzsenatorin und Regierender Bürgermeister an einem Strang ziehen – in die gleiche Richtung. Das konnte ich vorher nicht immer feststellen.
Zweitens: Mit einer dynamischen Wirtschaftspolitik erhöhen wir die Einnahmen durch Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Drittens: Mit einer modernen und durchgreifenden Bildungspolitik erfüllen wir die Voraussetzungen für eine Wissensgesellschaft und sichern den Berliner Betrieben gut ausgebildete und leistungsstarke Arbeitskräfte.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem Nachtragshaushalt zuzustimmen.
Meine Damen und Herren von der CDU! Sie sind – da spreche ich einmal als ehemaliger Lehrer – auf dem besten Wege zu Ordnungsmaßnahmen! Ihr Fraktionsvorsitzender schwänzt den ganzen Tag die Plenarsitzung und nimmt an der Haushaltsdebatte nicht teil,
und Sie schreiben den Antrag der Grünen ab und nennen den Urheber nicht! Es müsste darüber stehen: „Dringlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“. Sie machen sich geistiges Gut anderer zu eigen. Das ist nicht richtig, was Sie hier machen!
Aber zur Sache: Wir sind uns alle im Hause völlig einig, dass die Kindertagesstätten freier Träger und die in kommunaler Trägerschaft vergleichbar finanziert werden sollen. Sind wir uns darin einig? – Ich will nur einmal nachfragen.
Uneinig sind wir uns in der Frage: Beschließen wir das gleich, was Sie beantragt haben, was Sie bei den Grünen abgeschrieben haben, oder machen wir uns, bevor wir in der Sache etwas beschließen, noch einmal schlau und verlangen vom Senat einen Bericht?
Das ist der Dissens, und da sind wir für den Bericht; denn bestimmte Dinge, die in dem Antrag stehen, sind prüfenswert:
Erstens: Herauslösen der Einnahmen und Ausgaben für die bezirklichen Kindertagesstätten aus der Globalsumme. Da sind Sie, wenn es Ihnen passt, ganz locker: Raus aus der Globalsumme! Es ist doch wohl keine Frage, dass man das erörtert:
Ist das sinnvoll oder nicht? – Sie sind als Opposition der Meinung, das sei sinnvoll, die Regierungs- und Tolerierensparteien sind der Auffassung, man sollte es prüfen und sich noch einmal einen Bericht vom Senat anfertigen lassen. Das unterstütze ich.
Zweitens: Sie stellen in Ihrem Antrag fest, dass die Mittel für die Bezirke diesen in einer bestimmten prozentualen Abschichtung analog zu den den freien Trägern übertragenen Mitteln übergeben werden sollen. Auch hier ist zu prüfen, welche Mittel die Bezirke benötigen. Ist das, was hier an Prozentzahlen angegeben wird, überhaupt realistisch? – Auch dies haben Sie nur abgeschrieben; es sind gar nicht Ihre eigenen Gedanken.
Insofern sage ich: Auch hier ist zu prüfen: Welche Mittel sind den Bezirken in Analogie zu den mit den freien Trägern ausgehandelten Kostensätzen zu übergeben?
Drittens: Es ist zu prüfen – dieser Punkt ist in Ihrem Antrag gar nicht vorhanden, allerdings im Antrag des Ausschusses –, ob die Form der bezirkseigenen Kindertagesstätten so bleibt, wie sie ist, oder ob man – wenn man zu dem Verfahren kommt, das Sie hier vorschlagen, nämlich zu einer anderen Finanzierung der bezirklichen Kindertagesstätten – die Gesellschaftsform ändern sollte, so dass bezirkliche Kindertagesstätten beispielsweise in einem Eigenbetrieb zusammengefasst werden könnten.
Es kann so bleiben, wie es bisher ist, wenn sich die bisherige Form bewährt hat. Der Senat soll berichten, ob es einen Sinn macht, die Gesellschaftsform zu verändern.
Die Vorstellungen der CDU, die Sie jetzt hier vorlegen, sind von Ihnen überhaupt nicht geprüft. Insofern ist es sinnvoll, dass der Senat in einem Bericht, wie wir ihn im Ausschuss beschlossen haben, Stellung nimmt.
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Strieder. Der Presse konnte man entnehmen, dass in weiteren Gebieten Berlins die Fehlbelegungsabgabe nicht mehr erhoben werden soll. Welche Gründe sprechen dafür, angesichts der finanziellen Situation Berlins auf diese Einnahme zu verzichten?
Herr Senator! Es gibt Mieter, die befürchten, dass das Geld, das ihnen bei der Fehlbelegungsabgabe erlassen wird, bei der Miete wieder draufgeschlagen wird. Sind diese Befürchtungen berechtigt?
Danke schön, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie wird das Aktionsprogramm „respect“ für Demokratie und Toleranz gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit umgesetzt? Welche Institutionen beteiligen sich daran?
2. Wie viele Anträge von Initiativen, freien Trägern, Jugendgruppen sind gestellt? Welche Aktivitäten werden gefördert?
Herr Senator! Ihrer Antwort konnte man entnehmen, dass Ihre Verwaltung die Voraussetzungen geschaffen hat, dass das Programm umgesetzt wird. Meine Frage ist jetzt: Wie finden denn die jungen Leute, die sich für Demokratie und tolerantes Umgehen miteinander engagieren wollen, zu diesem Programm?
Herr Senator! Bei jungen Leuten findet die Kommunikation mehr als bei anderen über das Internet statt. Ist denn dieser Zugangsweg für das Programm „respect“ auch vorgesehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Thomas Kleineidam hat bei der Einbringung des vorliegenden Antrags in das Abgeordnetenhaus am 28. September bereits für unsere Fraktion erklärt, dass wir das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundestages begrüßen und unterstützen. Das Gesetz gibt gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit, ihrer Beziehung einen mit Verantwortung verbundenen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtssicherheit kommt sowohl den beteiligten Partnern, insbesondere aber auch Kindern zugute, die in sogenannten Regenbogenfamilien leben.
Die Schaffung der rechtlichen Voraussetzung ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite stellt die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses dar, der Toleranz für gleichgeschlechtliche Partnerschaften schafft und bestehende Diskriminierungen abbaut.
Deshalb ist von besonderer Bedeutung für die Bundeshauptstadt Berlin, dass die vorliegende Beschlussempfehlung von allen Parteien und einer großen Mehrheit im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport getragen worden ist. Nur zwei von 17 Abgeordneten haben sich dagegen ausgesprochen. Es wäre für unsere Stadt gut, wenn das Abstimmungsergebnis des Ausschusses auch im Plenum seine Bestätigung fände.
Die Beschlussempfehlung hebt noch einmal die besondere Stellung von Ehe und Familie, von Alleinerziehenden und Eltern ohne Trauschein gemäß Artikel 6 unserer Verfassung hervor. Und sie fordert den Senat auf, sich für die Schaffung eines institutionellen Rahmens für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften einzusetzen und das entsprechende Ergänzungsgesetz im Bundesrat zu unterstützen.
Hier sei auch an die bestehende Koalitionsvereinbarung vom Dezember 1999 erinnert. Die große Koalition hatte damals verabredet zu prüfen, welche rechtlichen Hindernisse, die dem gemeinsamen Leben und der gegenseitigen Fürsorge in Lebenspartnerschaften im Wege stehen, beseitigt werden können. Es sei auch daran erinnert, dass die ersten Ansätze zur Abschaffung des sogenannten „Schwulenparagraphen“ 175 im Strafgesetzbuch 1969 ebenfalls von einer großen Koalition vorgenommen wurden, damals unter dem sozialdemokratischen Justizminister Gustav Heinemann.
Deshalb würde sich unserer Meinung nach der Regierende Bürgermeister morgen sowohl in einer guten Tradition befinden, als sich auch im Rahmen der Koalitionsvereinbarung bewegen, wenn er im Bundesrat dem Ergänzungsgesetz zustimmen würde! – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Jantzens Fleißarbeit ist es zu verdanken, dass sich das Abgeordnetenhaus heute mit einer Großen Anfrage und einer Reihe von Anträgen zur Berliner Kindertagesstättenpolitik befasst. interjection: [Beifall bei den Grünen – Müller-Schoenau (Grüne): Irgendeiner muss ja arbeiten!]
Ihr Applaus, Frau Jantzen! – Es gibt aber auch dem Senat und den Koalitionsfraktionen die Möglichkeit, die in den zurückliegenden Monaten entstandene und von einigen Interessenverbänden und Parteien bewusst geschürte Verunsicherung der Eltern aufzuklären.
Nach § 1 des Berliner Kindertagesstättengesetzes haben alle Berliner Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung in einem Kindergarten. Bei pädagogischem, sozialem und familiärem Bedarf gilt dieser Anspruch auch für die Krippe und den Hort. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf der Familie, der von den Eltern beim zuständigen Jugendamt beantragt und von diesem geprüft wird. Ein größerer Betreuungsumfang wird insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährt, also bei Berufstätigkeit, Arbeitssuche oder Ausbildung der Eltern. So ist es im Kitagesetz festgehalten, gegen das die Grünen damals übrigens gestimmt haben. Die zurzeit vom Senat erarbeitete Rechtsverordnung hat diesem gesetzlichen Auftrag zu folgen.
Frau Jantzen sieht in dem Antragsverfahren den Aufbau unnötiger Hürden für einen Kitabesuch und meint, dass nichtberuftstätige Eltern in dem Antragsformular ihr eigenes Erziehungsversagen offenlegen müssten. Wir halten diese Vorwürfe für absurd. Ein Kitaplatz kostet im Monat mehr als 800 DM. Die durchschnittliche Elternbeteiligung an diesen Kosten beträgt 12 %.
88 % der Kosten für den Kitaplatz trägt das Land Berlin. Insgesamt sind dies mehr als 1,5 Milliarden DM im Jahr. Die Betreuung und Förderung der Kinder in Kindertagesstätten ist eine wichtige soziale Aufgabe der Stadt. Hier sind wir einer Meinung. Deshalb sind diese hohen Ausgaben auch gerechtfertigt. Natürlich sind wir aber auch verpflichtet, darauf zu achten, dass diese sozialen Leistungen zielgenau eingesetzt werden. Das Ziel der Berliner Kindertagesstättenpolitik ist es, die familienergänzende Betreuung und Förderung der Kinder in Kindertagesstätten dem familiären Bedarf entsprechend zu gewähren. Wer wie Sie, Frau Jantzen, möchte, dass die Eltern über die Art und den Umfang der Betreuung ihrer Kinder selbst entscheiden können, muss wissen, dass dies Auswirkungen auf die Regelung der Beteiligung der Eltern an den Kitakosten haben muss. So, wie der Betreuungsumfang bisher am Bedarf der Familie orientiert ist, richtet sich die Beteiligung an den Kosten der Betreuung bisher nach den finanziellen Möglichkeiten der Familie. Wir sind der Auffassung, dass sich diese Regelung im Interesse der Familien bewährt hat.
Trotz der umfangreichen Einsparungen im Landeshaushalt seit Inkrafttreten des Kitagesetzes konnten die Personalausstattung und der Erzieherinnen-Kinder-Betreuungsschlüssel erhalten werden. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass Kinder- und Familienpolitik ein Schwerpunkt des Senats und der großen Koalition ist.
In der letzten Änderung des Kitagesetzes haben wir die Gewährung von Personalzuschlägen genauer definiert. Sie gelten für Kinder mit Behinderungen, für Kindertagesstätten mit einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern, die Deutsch nicht als Muttersprache haben und für Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben. Gerade die Festlegung der Wohngebiete mit sozial benachteiligten Bedingungen ist verwaltungsmäßig sehr schwer zu fassen. Mit der Festlegung der Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist unseres Erachtens ein erster Schritt getan, einen Wertausgleich zwischen sozial sehr unterschiedlichen Stadtquartieren vorzunehmen.
Die Mitwirkung der Eltern bei der pädagogischen Arbeit findet vor allen Dingen in den Elternversammlungen in den Kindertagesstätten selbst statt. Die Bezirkselternausschüsse und der Landeselternausschuss haben die Funktion, den Informationsfluss zwischen den Elternvertretern, den Bezirksämtern und dem Senat zu gewährleisten. Deshalb hat der Berliner Landeselternausschuss auch Sitz und beratende Stimme im Landesjugendhilfeausschuss. Der Wunsch von Frau Jantzen, Elternvertretern beratende Kompetenzen einzuräumen, ist also bereits
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erfüllt. Der von Frau Jantzen angeregte zusätzliche Landeskitabeirat scheint nur auf Grund der umfangreichen Elternbeteiligungen nach dem Kindertagesstättengesetz und dem Ausführungsgesetz für das Kinder- und Jugendhilfegesetz in Berlin entbehrlich zu sein.
Die in den Anträgen von Frau Jantzen formulierten Anregungen zur Weiterentwicklung der Kindertagesstättenpolitik werden wir im Ausschuss für Jugend und Familie besprechen und beraten.
Eines möchte ich aber abschließend noch einmal festhalten, weil dies auch in der Rede von Frau Barth eine Rolle spielte. Im benachbarten Bundesland Brandenburg muss die Landesregierung zurzeit überzogene Leistungszusagen im Bereich der Kindertagesstätten aus finanziellen Gründen zurücknehmen. Genau das ist in Berlin nicht erforderlich, denn das Berliner Kindertagesstättengesetz beruht auf einer realistischen Einschätzung des familiären Bedarfs an Förderung und Betreuung der Kinder einerseits
und des vertretbaren finanziellen Aufwandes für Kindertagesstätten im Haushalt des Landes Berlin andererseits. An dieser Grundlage einer soliden Kindertagesstättenpolitik für Berlin werden wir nicht rütteln lassen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufgabe, Politik für Familien, Kinder und junge Menschen in unserer Stadt zu machen, wird seit einigen Jahren immer schwieriger, obwohl der Senat und die ihn tragenden Fraktionen ebenso wie die Opposition diesem Bereich höchste Priorität für die Zukunft unserer Stadt einräumen. Die unverändert schwierige Haushaltslage Berlins zwingt zu Einsparungen auch in den Angeboten für junge Menschen und Familien. Allerdings ist es außerordentlich zu begrüßen, dass die notwendigen und schmerzhaften Kürzungen und Einschnitte im Verhältnis zu anderen Ressorts abgemildert werden konnten. Es wäre schön, wenn auch die PDS das einmal anerkennen würde.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Familienpolitik ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten und Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft gerechte Startchancen einzuräumen. Hier spielen die Berliner Kindertagesstätten der Bezirke und der freien Träger eine herausragende Rolle. Ich möchte noch einmal festhalten, dass die hohe Qualität der Berliner Kindertagesstätten und die Personalbemessung mit Erzieherinnen auch in diesem Jahr unverändert bleibt. Unter den Gesichtspunkten der Pluralität und der Subsidiarität, aber auch unter Berücksichtigung der Kosten streben wir in dieser Legislaturperiode eine Erhöhung des Anteils der Kindertagesstätten freier Träger auf 50 % an. Dazu ist eine vergleichbare Finanzierung entsprechend der Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 1999 und die Planungssicherheit für die freien Träger die Voraussetzung. Wir begrüßen es, dass es dem Hauptausschuss gelungen ist, die in diesem Bereich fehlenden 42 Millionen DM im Haushalt umzuschichten. Allerdings wäre es besser gewesen, wenn der Senat bereits bei der Aufstellung des Haushalts die erforderlichen Mittel bereitgestellt und so Unsicherheit vermieden hätte.
Ein Viertel der Berliner Familien können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten. Sie benötigen materielle Hilfen, aber auch Beratung. Das gilt ebenso für Familien, die von Ehescheidung, Überschuldung oder andere Notlagen betroffen sind. Im Haushalt des laufenden Jahres sind deshalb im Bereich der Familienberatungsstellen keine Kürzungen vorgenommen worden. Und das ist gut so.
Was die Familienbildungsmaßnahmen betrifft, so konnte der Hauptausschuss erreichen, dass der Schnellschuss des Senats, der eine völlige Streichung der Familienbildung vorsah, durch eine vernünftigere Betrachtungsweise ersetzt wurde. Leider musste auch in der Familienbildung eine Reduzierung der Mittel vorgenommen werden, aber die erforderlichen Maßnahmen insbesondere für alleinerziehende Eltern können fortgesetzt werden.
Der Berliner Familienpass, der im letzten Jahr mit einer Auflage von 80 000 Exemplaren eingeführt wurde und der Familien mit kulturellen, sportlichen und anderen Freizeitangeboten unterstützt, wird weitergeführt. Wir danken den Sponsoren aus der Privatwirtschaft, ohne die der Erfolg des Familienpasses nicht möglich gewesen wäre.
Berlin hat eine entwickelte offene Jugendarbeit, deren Tätigkeit aber oft nicht durch eine Regelfinanzierung gesichert ist. Hier sind auch die Bezirke aufgefordert, entsprechende Prioritä
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Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator! Trifft es zu, dass das Antragsverfahren bisher auch schon durch eine Ausführungsvorschrift geregelt worden ist und dass die Rechtsverordnung sich an dieser Ausführungsvorschrift orientieren wird?
Herr Senator! Haben Sie den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auch so verstanden, dass die Härtefallregelung oder die Auswahl nach sozialen Kriterien beispielsweise die bisherige Geschwisterregelung einschließt, dass Geschwisterkinder bevorzugt werden können, bevor das Grundschulgutachten greift?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Finanzsenator: Herr Kurth, wir sind in der Koalition am Ende der letzten Legislaturperiode übereingekommen, dass von den Lottomitteln ungefähr 10 Millionen DM für Jugendarbeit zweckgebunden werden sollen. Meine Frage ist: Ist Ihnen bekannt, ob diese Zweckbindung schon erfolgt ist, und würden Sie sich beim Lottobeirat dafür einsetzen, dass diese Zweckbindung erfolgt, sofern es noch nicht geschehen ist?