Protocol of the Session on June 28, 2001

[Zuruf des Abg. Krüger (PDS)]

Aber wir werden im Senat am 3. Juli eine Vorlage einbringen, wo wir vorschlagen, einen Teilbereich von 18 Millionen DM aufgabenkritisch umzusetzen. Der Hauptausschuss wird darüber dann informiert.

Zu der Frage 5: Die Expertenkommission – Sie haben das auch in einem Antrag formuliert – hat vorgeschlagen, den Personalhaushalt mittelfristig nur noch über die Kosten zu steuern und die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Sach- und Personalausgaben in der Senatsverwaltung für Finanzen vorzusehen. Dies ist eine Diskussion, die dem Hause auch nicht neu sein wird. Ich erinnere mich an die Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing, die dieses auch gefordert und betont hat, dass das für eine sinnvolle Finanzpolitik erforderlich ist. Sie werden verstehen, dass ich als für Inneres zuständiger Senator nicht sofort jauchzend einstimme in diese Forderung, aber ich glaube – insbesondere wenn man sieht, dass die Personalausgaben im Grunde den Zentralbereich der Finanzwirtschaft des Landes Berlin betreffen, denn das, was an Steuern hereinkommt, geht über Personalausgaben heraus –, nach einer Neuwahl des Abgeordnetenhauses und bei einem neu zu bildenden Senat werden wir die Frage, wie man Personalausgaben steuert, neu zu diskutieren haben. Es wird dann nicht nur um diese Frage, sondern insgesamt um die Frage gehen, wie man Ressortzuschnitte sinnvoll und dann auch im Sinne einer vernünftigen Verwaltung durchführt.

Hinsichtlich des Beteiligungscontrollings hat der bisherige Senat in den Schlussfolgerungen dem Vorschlag zugestimmt und die Senatsverwaltung für Finanzen gebeten, einen ersten Bericht zum Beteiligungscontrolling vorzulegen und ein ähnliches Controlling bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie einzurichten.

Zu der Frage 6: Eine Entscheidung des Senats, 50 Millionen DM einzusparen, ist mir nicht bekannt. Da sind Sie etwas über das Ziel hinausgeschossen, wenn Sie meinen, dass es sozusagen einen Senatsbeschluss in dieser Frage gibt. Mir ist er jedenfalls nicht bekannt. Die Expertenkommission „Staatsaufgabenkritik“ hatte mit ihrem Zwischenbericht eingeschätzt, dass auf der Grundlage ihrer Vorschläge bei den bauenden Bereichen Ausgabenminderungen von 32 Millionen DM und bei der Bauaufsicht verminderte Personalausgaben von 18 Millionen DM – also insgesamt 50 Millionen DM – vorzusehen seien. Diese Vorgaben sind im Detail noch zu prüfen, und der Senat hat zunächst einen Prüfauftrag erteilt und dabei auch gesagt, dass eine Anhörung der Fachkreise und die Auswertung der Erfahrungen anderer Bundesländer abzuwarten sind. Insoweit ist eine Berichterstattung zum 30. September 2001 zu erwarten, aber das ist noch kein definitiver Beschluss des Senats.

Zu der Frage 7: Konkrete Stelleneinsparungen in der Konkretisierung, wie ich sie für eine Umsetzung bräuchte – die der Hauptverwaltung und den Bezirken zugerechnet werden können –, haben der erste und zweite Zwischenbericht der Expertenkommission nicht. So konkrete Stelleneinsparungen, dass sie direkt umsetzbar sind, haben sie nicht.

[Abg. Krüger (PDS) meldet sich zu einer Zwischenfrage.]

Soweit es die Personalausstattung innerhalb der Bezirke betrifft – das ist Ihre Ziffer a) unter Frage 7 – und soweit es dazu Kritik aus dem Parlament und aus dem Rat der Bürgermeister gibt – – Herr Präsident, wenn es eine Zwischenfrage gibt, bin ich gern bereit, sie zwischendurch zu beantworten.

Wir haben keine Meldung.

[Zurufe von der PDS]

Wer möchte denn? – Herr Krüger? – Sie sitzen auf einem anderen Platz. Da kommt unsere Technik kaum mit, aber wir geben uns Mühe. – Bitte, Herr Krüger!

Herr Senator! Es ist richtig, die Scholz-Kommission hat diese 3 000 Stellen nicht vorgeschlagen, sondern die hat der Senat im Ergebnis seiner Befassung mit ihrem Zwischenbericht beschlossen. Wir wollen wissen, welche uns verborgenen aufgabenkritischen Betrachtungen dem Beschluss des Senats zu Grunde lagen, diese 273 Millionen DM – dem geschätzten Gegenwert von 3 000 Stellen – einzusparen, und warum der alte Senat so weit über den doch nicht maßlosen Vorschlag der Kommission hinausgegangen ist.

Herr Senator!

Herr Abgeordneter Krüger! Ich kann nur zu dem zurückkommen, was ich vorhin gesagt habe, dass nämlich der Senat alle diese Vorschläge neu überprüfen wird. Die damaligen Überlegungen waren etwas pauschaliert, wenn ich es richtig verstehe – so, wie die 50 Millionen DM etwas pauschaliert waren. Ich glaube, es lag dem Senat daran – und das halte ich denn allerdings für richtig –, ein Zeichen zu setzen, dass man sich ernsthaft mit Stellenabbau in der öffentlichen Verwaltung auf Grund der Ergebnisse der Expertenkommission befassen wird. Man hat es aber nicht – da haben Sie Recht – aufgabenkritisch verteilt, indem man gesagt hat, in dem Bereich 270 Stellen und in dem Bereich 430 Stellen. Das ist bisher nicht geschehen.

Wir haben auf Grund der Kritik aus dem Parlament und auch aus dem Rat der Bürgermeister an der unterschiedlichen Personalausstattung, aber auch unabhängig davon Überlegungen angestellt, mittels eines Kennzahlensystems zu einer einheitlichen Personalausstattung innerhalb der Bezirke zu kommen. Mit der Fusion wurden erstmals in Berlin etwa gleich große und leistungsfähige Bezirke mit im Schnitt rd. 300 000 Einwohnern gebildet, nämlich differierend zwischen 215 997 und 333 529. Den Stichtag kann ich Ihnen jetzt nicht nennen. Das mag sich jetzt wieder verändert haben. Dabei haben sich die erheblichen Unterschiede bei der Personalausstattung der Bezirke – insbesondere beim Vergleich der fusionierten Bezirke mit den drei unveränderten Bezirken sowie im Vergleich zwischen den ehemals östlichen und westlichen Bezirken – ergeben. – Tatsächlich ist die Personalausstattung in den östlichen Bezirken im Verhältnis zu den westlichen Bezirken im Moment höher.

Die Innenverwaltung hat eine Modellrechnung erarbeitet, wobei bei der Verteilung der den Bezirken zugewiesenen Personalmittel vier Faktoren berücksichtigt wurden. Sozialstrukturen, stadträumliche Besonderheiten und Potenziale der Haushaltsentlastung wurden aufgezeigt. Die Faktoren waren: Einwohnerzahl – die Einwohner mit 70 %, die Einwohner von 6 bis 18 Jahren mit 15 % –, Grünflächen nach Pflegeklassen mit 5 % und Sozialindex mit 10 %.

(A) (C)

(B) (D)

Sen Dr. Körting

Auf dieser Grundlage wurden Kennzahlen ermittelt, um eine Verteilung der Personalmittel vorzunehmen. Wir haben dabei die bereinigten Personalausgabenansätze der Bezirke Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Spandau, Reinickendorf und Neukölln zu Grunde gelegt, weil wir es nicht für alle Bezirke mit der Modellrechnung gemacht haben. Auf dieser Grundlage stehen pro Einwohner im Jahre 2001 621,79 DM zur Verfügung. Das ist der Betrag, der mit der Modellrechnung verteilt werden könnte. Daraus würde sich ein Einsparvolumen von rd. 2 919 Stellen oder von 233 560 184 DM bei einem Durchschnittssatz von 80 000 DM ergeben.

Der Senat hat in seiner Sitzung am 10. April 2001 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rats der Bürgermeister den Beschluss gefasst: Der Wertausgleich im Sparbetrag wird auf fünf Jahre zu gleichen Teilen verteilt mit einer jährlichen Rate von ca. 46,7 Millionen DM. Die vorgelegte Modellrechnung soll nur für das Jahr 2002 gelten. Für die Folgejahre wird gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe der Bezirke ein neues Verteilungsmodell erarbeitet. Den besonders belasteten Bezirken wie z. B. Köpenick-Treptow und Mitte soll durch den von der Modellrechnung begünstigten Bezirken, in diesem Falle Neukölln und Tempelhof-Schöneberg, bei der Unterbringung des Personalüberhangs sowie beim Jahresabschluss im Rahmen einer Abfederungsregelung geholfen werden.

Zu Frage 8: Dass wir grundsätzlich bereit sind, Rechtsnormen regelmäßig zu überprüfen, dem stimmen wir zu. Ich habe vorhin schon etwas dazu gesagt. Der Senat hat die Senatskanzlei zusätzlich beauftragt, bis zum 31. Dezember 2001 in Abstimmung mit den Fachverwaltungen ein Konzept für ein solches Überprüfungsverfahren vorzulegen, das auch die Möglichkeiten für die Evaluierung bereits vorhandener Rechtsnormen aufzeigt.

Dann noch zu dem zweiten Teil der Frage 8: Wir sind seit langem der Auffassung, dass der Erlass von Vorschriften restriktiv zu handhaben ist. Bereits mit Mitteilung – zur Kenntnisnahme – vom 25. April 1997 haben wir das vorige Abgeordnetenhaus über diese unsere Haltung unterrichtet, aber – ich habe das vorhin etwas ironisierend mit dem Studium gesagt – offensichtlich ist es eine Daueraufgabe, Verwaltung in der immer wieder überbordenden Produktion von Verwaltungsvorschriften einzudämmen.

Zu Frage 9: Die haben Sie durch die Koalitionsvereinbarungen beantwortet bekommen. Die Frage mit den Spitzenbesoldungen hat sich erledigt. Ich brauche dazu nichts mehr zu sagen.

Zu Frage 10: Die Berlin-Studie beschreibt die zivilgesellschaftliche Stadt mit dem zentralen Element der Subsidiarität, mit der Übertragung öffentlicher Aufgaben an staatliche Stellen nur dort, wo das öffentliche Wohl es erfordert. Deshalb schlagen die Verfasser der Berlin-Studie, die Arbeitsgruppe „Berlin – Zivile Wege in das 21. Jahrhundert“, vor, eine Neuverteilung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten vorzunehmen. Die Ziele der Neuverteilung sollen eine Stärkung des privaten und intermediären Sektors auf breiter Front, eine Reduzierung staatlicher Funktionen auf Kernaufgaben sowie eine gesellschaftliche Stärkung von Bereichen, in denen der Staat private und kooperative Funktionen nicht ersetzen kann, sein.

Das Konzept zielt der Sache nach auf ein emanzipiertes Verhältnis von Staat und Gesellschaft, indem der Staat nicht stellvertretend für die Gesellschaft handelt, sondern selbstorganisiertes Handeln der Bürger absichert und freisetzt. Von da her erwarten wir von allen Senatsverwaltungen den Diskussionsprozess im Dialog mit der Gesellschaft, den gesellschaftlichen Organisationen und einer breiteren Öffentlichkeit. Die Senatsverwaltungen sind beauftragt, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Empfehlungen der Studie zu prüfen und in einem öffentlichen Dialog zu diskutieren. Ob sich in diesem Zusammenhang auch neue Aufgabenfelder und Handlungsbedarf für die staatliche Daseinsvorsorge ergeben, wird erst nach abschließender Diskussion im Dialog mit den gesellschaftlichen Organisationen näher erörtert werden können. Der Dialog wird zur Zeit, wenn ich die Zeitungen richtig verstehe und dort das eine oder andere lese, in der Tat auch geführt, aber wir werden ihn auch formalisieren müssen, soweit wir ihn führen.

Zu der Frage 11 – „Welche Eckpunkte einer notwendigen öffentlichen Debatte über die Ergebnisse der Expertenkommission hat der Senat, und wie gedenkt er sie zu organisieren?“: Der Senat wird Sorge dafür tragen, dass erste noch erforderliche Prüfungen abgeschlossen werden und erste Konzeptumsetzungen durch eine integrierte Bearbeitung parallel zu den Haushaltsberatungen für 2002 vorgestellt werden können. Mein Haus hat mir hier aufgeschrieben, dass ich sagen soll, dass wir ein Gesamtkonzept zu den Haushaltsberatungen 2002 vorstellen.

[Frau Richter-Kotowski (CDU): Welches denn? – Weitere Zurufe von der PDS]

Ich bin Realist genug, derartiges nicht zu versprechen. Ich bin froh, wenn wir zu den Haushaltsberatungen 2002 – ich glaube, auch das Haus wird froh sein – erste Teilkonzepte einer Umsetzung struktureller Änderungen entweder auf der Grundlage der Expertenkommission oder auf der Grundlage von anderen Vorschlägen, wo man der Expertenkommission nicht folgt, vorlegen können.

Ich glaube, dass die Haushaltsberatungen für 2002 der Ansatz sind, dann endgültig in strukturelle Änderungen einzutreten. – Ich danke Ihnen für die Geduld.

[Beifall bei der PDS und den Grünen – Beifall des Abg.Trapp (CDU)]

Danke schön, Herr Senator! – Es ist eine Redezeit von 10 Minuten vorgesehen. – Herr Dr. Zotl, der aufmerksam alles angehört hat, hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Senator Körting! Ich hoffe, nicht nur ich habe aufmerksam zugehört, sondern auch viele andere.

[Zuruf]

Mein Kollege Krüger hat schon auf das eigentliche Problem hingewiesen: Es gab den ersten Zwischenbericht der Expertenkommission, und völlig unabhängig, wie man zu den einzelnen Vorschlägen stand, konnte man feststellen: Es war ein Zwischenbericht, der in die richtige Richtung wies und der auch ziemlich radikale Vorschläge machte. – Und dazu gab es eine Stellungnahme des ehemaligen Senats. Auch die Stellungnahme ist in der Welt, und wir haben auf Widersprüche im Zusammenhang mit dieser Stellungnahme aufmerksam gemacht.

Wenn ich hoffe, dass viele gut zugehört haben, haben wir vor allen Dingen Ihre Absicht vernommen – Ihre Absicht und die Absicht Ihrer Verwaltung bzw. des Senats –, nicht so wie in dieser Stellungnahme des Senats vorzugehen, also im Prinzip Dinge, die man schon immer mal machen wollte, als positive Reaktion darzustellen und vieles andere abzuwehren und manches zu verschweigen, sondern alles, wie Sie mehrfach betonten, neu zu überprüfen. Dabei würden wir Sie gerne unterstützen, denn das ist der richtige Weg.

[Beifall bei der PDS]

Der Regierende Bürgermeister sprach davon, dass wir eine Verwaltungsrevolution brauchen. Von einer Verwaltungsrevolution sind wir ganz sicher noch sehr weit entfernt, auch wenn wir es mit Vergnügen hören. Wir hören es nicht mit Vergnügen wegen des Wortes „Revolution“, sondern weil sich dahinter etwas ganz anderes verbirgt, was längst notwendig ist, nämlich dass die Gesellschaft, die Bürgerschaft insgesamt, gegenüber dem Staat, vor allem dem bisherigen Obrigkeitsstaat, gestärkt wird und ein Umwandlungsprozess in der Verwaltung tatsächlich passiert zu einer bürgerorientierten Dienstleistungsverwaltung. Das ist das Ziel der Verwaltungsrevolution, die Herr Wowereit nannte, und dass ist auch das, was möglicherweise mit dieser Verwaltungsreform zumindest annähernd erreicht werden kann.

Aber ein erster und wichtiger Schritt für eine wirkungsvolle Verwaltungsreform – ich bleibe jetzt wieder bei dem offiziellen Begriff – wäre, drei Dinge als untrennbare Einheit zu betrachten

und auch zu behandeln. Das ist auch der Grund, weshalb Kollege Krüger unsere insgesamt positive Haltung zur Arbeit der Scholz-Kommission oder zur Überprüfung von Staatsaufgaben – um es von der Aufgabe her zu benennen – hier dargelegt hat. Das ist natürlich die konsequente Verwaltungsmodernisierung, über die wir hier schon oft gesprochen haben, das ist die Haushaltskonsolidierung und das ist die Staatsaufgabenkritik. Nur wenn diese drei Dinge gemeinsam gemacht, als sich gegenseitig bedingend dargestellt werden und mit der gleichen Ernsthaftigkeit, wird es zu den Zielen der Verwaltungsreform kommen, die, wie Herr Wowereit meinte, eigentlich eine Revolution darstellen könnte.

Insofern entspricht auch die jüngste Entscheidung des Senats – ich habe es gestern gelesen – auch unseren Intentionen, dass diese Kommission weiter arbeiten soll, obwohl sie von einem anderen Senat, einer anderen politischen Konstellation eingesetzt worden ist. Bis zur Vorlage des Endberichts sind noch weitere Teilberichte angekündigt: Es ist ein Bericht angekündigt zu übergreifenden Fragestellungen, der gesamte Bereich Jugend, Schule und Sport ist noch nicht dargestellt worden. Auch das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament, zwischen Parlament und Verwaltung und ähnliches mehr, so sind wir zumindest informiert, sollen noch von der Kommission betrachtet werden. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand sind ziemlich eingreifende Vorschläge zu erwarten. Solche brauchen wir zuerst, völlig unabhängig davon, ob sie uns im Einzelnen passen oder nicht. In dieser Frage stimmen wir Ihrer Auffassung zu: Man muss dann sehr offen sein, und dann muss man sich politisch entscheiden.

Zugleich aber hat das Abgeordnetenhaus vor gar nicht langer Zeit einstimmig die Drucksache 14/1076 beschlossen. Das ist ein Antrag der PDS-Fraktion in der Fassung des Ausschusses für Verwaltungsreform, und es ist dann einstimmig hier beschlossen worden, dass der Senat – bezogen auf den ehemaligen Senat – noch einige Hausaufgaben machen und der „ScholzKommission“ noch wichtige Daten zur noch kritischeren Bewertung liefern muss, worin die Notwendigkeit und auch die Qualität der Tätigkeit der Hauptverwaltung besteht. So wird zum Beispiel in diesem Beschluss gefordert, einen Ausstattungsvergleich Berlins mit anderen Landesverwaltungen vorzunehmen. Es wird eine Wirtschaftlichkeitsanalyse des Einsatzes von Beamten und Angestellten gefordert. Es wird gefordert eine beispielorientierte Evaluierung von vollzogenen Trägerwechseln – ein Problem, worauf auch mein Kollege Krüger hingewiesen hat. Es wird gefordert, eine Vereinfachung des jetzigen Produktkataloges vorzuschlagen beziehungsweise die Ersetzung der vielen bisherigen Einzelprodukte durch Produktgruppen, also in sich geschlossener Verwaltungsabläufe, die man auch mit der Kosten- und Leistungsrechnung besser erfassen kann. Für die Erfüllung dieses Beschlusses ist als Termin der 30. Juni diesen Jahres gesetzt worden. Diesen Beschluss haben wir einstimmig gefasst. Als ein Vertreter der einreichenden Fraktion glaube ich im Einvernehmen aller zu sprechen, wenn ich sage, dass wir natürlich dem neuen Senat eine Terminverlängerung um ein, zwei, drei Wochen durchaus zustehen würden,

[Krüger (PDS): 100 Tage!]

aber da auch in den Richtlinien der Regierungspolitik die Verwaltungsmodernisierung einen ganz zentralen Platz eingenommen hat – Stichwort Verwaltungsrevolution –, glauben wir, dass dieser Beschluss erfüllt werden sollte, denn er ist sowohl für die weitere Debatte in der Kommission als auch in der politischen und öffentlichen Debatte notwendig.

Wir würden gern, Herr Senator Körting, ausgehend von Ihren Aussagen, die zu viel Hoffnung Anlass geben, und Ihrer grundsätzlichen Verpflichtung, vieles noch einmal neu überprüfen zu wollen, unsere gemeinsame Aufmerksamkeit auf vier Aspekte richten. Das sind Aspekte, die Kollege Krüger zum Teil angeschnitten, zum Teil noch nicht angeschnitten hat. Erstens noch einmal die Frage der Leitbilddebatte. In der Stellungnahme des Senats heißt es, dass dieser Vorschlag prüfungswürdig sei, aber eigentlich sagt die alte Stellungnahme, dass es diese Debatte bereits gibt. Ich glaube, das ist falsch. Diese Debatte um ein wirkliches konzeptionelles Leitbild – eine Vision wurde heute Mit

tag in der Grundsatzdebatte gesagt – gibt es nicht. Was es gibt, ist viel Vorlauf. Es gibt die Berlin-Studie. Da teile ich persönlich nicht Ihren Eindruck, dass sie richtig in der öffentlichen Debatte ist, da habe ich eher den Eindruck – meine Fraktion fährt am Wochenende, Sonnabend, Sonntag, wie es sich gehört, außerhalb der Arbeitszeit, in Klausur und wir werden uns dort intensiv mit Autoren der Berlin-Studie auseinandersetzen, was Visionen, mögliche Leitbilder der Berlinpolitik darstellt –, dass einzelne Gruppen, einzelne Interessierte, dass wir uns hier mit dem Thema beschäftigen. Aber in der Öffentlichkeit, lese ich höchstens einmal in der einen oder anderen Zeitung die eine oder andere Stilblüte aus dem Bericht, den einen oder anderen skurrilen Vorschlag. Eigentlich wird die Öffentlichkeit eher dazu aufgefordert, darüber zu lächeln oder das nicht ernst zu nehmen. Das muss sich ändern in der öffentlichen Debatte.

[Beifall bei der PDS]

Dabei hat Politik eine hohe Verantwortung. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode die Enquetekommission „Zukunftsfähiges Berlin“ gehabt, mit einer breiten Palette von Vorschlägen und wirklich konstruktiven Ideen. In Fortsetzung dessen gibt es wiederum eine Enquetekommission, die sich sehr stark mit dem Leitbild einer nachhaltigen, sozialen, demokratischen Entwicklung Berlins befasst. Ich denke, auch hier ist Material, ist Vorlauf vorhanden. Es gibt natürlich auch in den Abgeordnetenhausdebatten eine ganze Reihe von Vorschlägen seit Jahren, zum Beispiel zur Benennung und Erschließung innerer Wachstumsfaktoren, um Schluss zu machen – was heute auch in den Richtlinien der Regierungspolitik von uns beschlossen worden ist – damit, nicht immer diese Nehmermentalität zu entwickeln, sondern sich auf Potenzen, auf Faktoren zu besinnen, die vorhanden sind, und sie vor allen Dingen zu erschließen. Auch darüber führen wir mindestens seit 1992/93 in diesem Haus intensive Debatten. Aber diese Debatte als gesellschaftliche Debatte muss erst noch richtig begonnen werden. Dabei hat Politik – ich wiederhole mich – eine hohe Verantwortung.

[Beifall bei der PDS]